EU und Berlin planen mehr Gesichtserkennung in polizeilich genutzten Datenbanken

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken geht hervor, dass die Europäische Union und Deutschland die Nutzung von Gesichtserkennungssystemen in polizeilichen Datenbanken weiter ausbauen wollen.

– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Roman Kraft

Immer mehr biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Fotos von Gesichtern landen in immer mehr EU-Datenbanken, unter anderem im Schengener Informationssystem oder der Visumsdatenbank VIS. Die noch voneinander abgeschotteten Datentöpfe sollen nun zunehmend zusammengelegt und einfach durchsuchbar gemacht werden. Als Versuchskaninchen werden zunächst Geflüchtete und Drittstaatenangehörige dienen, unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko.

Derzeit überarbeitet die EU die Regelungen für alle bestehenden großen EU-Datenbanken. Darunter befinden sich die Fingerabdruckdatenbank Eurodac, das Schengener Informationssystem (SIS II) und die Visumsdatenbank. Diese Datenbanken sollen in einen „gemeinsamen Identitätsspeicher“ mit dem Ein- und Ausreisesytem (EES) und dem Europäischen Strafregisterinformationssystem zusammengeführt werden. Dadurch würden zukünftig Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten in einer durchsuchbaren Datei gespeichert werden.

„Geplant ist schließlich auch der Aufbau einer zentralen Datenbank namens ECRIS-TCN, die hinsichtlich Drittstaatsangehöriger die Ermittlung derjenigen Mitgliedstaaten ermöglichen soll, in denen Verurteilungen zu der betroffenen Person gespeichert sind“, schreibt die Bundesregierung. Noch befindet sich der Verordnungsentwurf in den Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament. Eine Anfrage soll nach dem aktuellen Entwurf zunächst nur anhand von Personendaten und/oder Fingerabdruckdaten möglich sein. „Sobald dies technisch möglich ist, sollen Gesichtsbilder auch für die Abfrage von ECRIS-TCN verwendet werden können“, führt die Bundesregierung aus.

„Facebook“ für Behördenabfragen

Außerdem ist ein „gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten“ und ein einheitliches „Europäisches Suchportal“ geplant, das bei einer polizeilichen Anfrage gleich mehrere Datenbanken abfragt. Das Visa-Informationssystem und das Schengener Informationssystem können bereits auf Gesichtsbilder zurückgreifen.

„Wie schon die Suchfunktion für Fingerabdrücke wird die Gesichtserkennung (in Eurodac) zuerst an Asylsuchenden ausprobiert, vermutlich weil diese keine Lobby für die Einhaltung von Datenschutzstandards haben“, sagt Hunko. Mit einer Ausweitung sei aber zu rechnen, denn schon jetzt steige die Nutzung des Gesichtserkennungssystems (GES) beim Bundeskriminalamt jährlich an. Der Abgeordnete befürchtet, dass die Einführung der Gesichtserkennung als Echtzeit-Überwachung zur Gefahrenabwehr bevorsteht.

BKA arbeitet weiter an Gesichtserkennungssoftware

Denn auch in Deutschland erfreut sich die Technik zunehmender Beliebtheit. Zur Gesichtserkennung nutzt das BKA ein System der Dresdner Firma Cognitec. Dieses dürfte „Methoden des maschinellen Lernens (unter anderem Algorithmen zur Mustererkennung)“ einsetzen, schreibt die Bundesregierung recht vage. Darüber hinaus beobachtet das BKA den Markt, um beispielsweise die Qualitätssicherung zu verbessern und führt zudem das Projekt „Ertüchtigung des Gesichtserkennungssystem im BKA (EGES)“ durch. Dieses untersucht die Leistungsfähigkeit marktverfügbarer Gesichtserkennungssysteme unter den besonderen Bedingungen des BKA.

Mit Unterstützung des Fraunhofer Instituts führt das BKA überdies eine Studie durch, die die Abgleichsleistung unter möglichst realitätsnahen Bedingungen überprüfen soll. Dazu zählen „unzureichende Beleuchtung, Bilder mit Abweichungen vom Frontalbild in allen Drehachsen des Kopfes, schlechte Auflösung, Kompressionsartefakte“. Stehen bleiben wollen die deutschen Behörden jedenfalls nicht. So werde außerdem fortlaufend der Stand der Technik im Bereich der inhaltlichen Textanalyse mit künstlicher Intelligenz beobachtet.

„Ich halte die Gesichtserkennung in polizeilichen Datendanken für einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen“, sagt Hunko. Es sei heute völlig unklar, auf welche Weise die Technik zukünftig genutzt wird. „Die geplante Zusammenlegung der EU-Datenbanken in einen ‚gemeinsamen Identitätsspeicher‘ wird dieses Problem verschärfen.“

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Eine Ergänzung

  1. Spannend. Hier sollen biometrische Daten der Bürger zur Onlineabfrage zusammengeführt werden (welchen ‚Ausnahmecharakter‘ das hat, kann man sich am Beispiel der Anfragen für Mobilfunk-Standortermittlung verdeutlichen), gleichzeitig laufen Polizisten bei Demos nach wie vor vermummt und ohne Kennzeichnung herum.
    Man darf sich fragen wer hier vor wem geschützt werden soll: Staat Bürger

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