EU erleichtert grenzübergreifende Online-Einkäufe, Geoblocking von Videodiensten bleibt aber erlaubt

Das EU-Parlament beschloss nach langen Verhandlungen die Geoblocking-Verordnung. Damit dürfen Online-Händler Konsumenten aus anderen EU-Staaten nicht mehr diskriminieren. Die Verordnung nimmt aber Audio- und Videoinhalte aus, denn die Filmbranche konnte sich mit ihrer Abwehrhaltung durchsetzen.

Innerhalb der EU kann künftig ohne Geoblocking-Hürden grenzübergreifend online bestellt werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Chuttersnap

Die Europäische Union verbietet künftig die Diskriminierung von Konsumenten bei Online-Einkäufen in anderen EU-Staaten. Damit dürfen Händler ab Jahresende 2018 ihren Kunden nicht mehr verwehren, bei eigenen Angeboten in günstigeren Nachbarstaaten zu shoppen. Auch Dienste wie Webseiten-Hosting müssen für alle EU-Kunden gleichermaßen geöffnet werden, und Ticket-Anbieter dürfen von Kunden aus anderen Staaten keine höheren Preise beim Online-Kauf verlangen. Die Regelung soll die Blockierung von IP-Adressen aus anderen Ländern sowie die automatische Umleitung aus diesen verhindern. Zudem untersagt sie, dass Web-Shops Zahlungsmittel wie etwa Bankverbindungen aus anderen Mitgliedsstaaten nicht akzeptieren.

Die sogenannte Geoblocking-Verordnung, die am Dienstag im EU-Parlament in Straßburg mit großer Mehrheit verabschiedet wurde, gilt aber explizit nicht für audiovisuelle Inhalte. Zwar dürfen Nutzer seit Jahresanfang ihre Streaming-Abos im europäischen Ausland weiternutzen. Jedoch dürfen Mediatheken öffentlich-rechtlicher Sender weiterhin den Zugang von Sehern aus anderen EU-Ländern beschränken, und auch Streaming-Anbieter wie Netflix oder Amazon Prime dürfen es weiter etwa deutschen Nutzern verbieten, in Frankreich statt in Deutschland ein Abo abzuschließen.

Widerstand hauptsächlich im EU-Rat

Das EU-Parlament beugt sich damit der Copyright-Industrie. Die zuständige Berichterstatterin des EU-Parlaments, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, erklärte am Tag zuvor in Straßburg, sie habe sich mehr gewünscht. Die polnische Abgeordnete, die der konservativen EVP-Fraktion angehört, betont, selbst die Öffnung von urheberrechtsfreien Audio- und Videoinhalten für alle EU-Bürger sei am Widerstand der Mitgliedsländer der EU gescheitert. Die deutsche Abgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei begrüßte die Schritte zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Einkaufs, betonte aber, damit habe sich das Parlament den Wünschen der Film- und Fernsehindustrie gebeugt. So werde weiterhin kein wirklicher Digitaler Binnenmarkt geschaffen: „Der Fortschritt ist langsam.

Die EU-Kommission wird mit der Verordnung verpflichtet, innerhalb der nächsten zwei Jahre zu prüfen, ob das Gesetz auf urheberrechtlich geschützte digitale Inhalte ausgeweitet werden kann. Die Filmindustrie wehrt sich weiterhin vehement dagegen, pauschal den Zugriff auf Inhalte aus allen Staaten zu erlauben. Zwar wäre es Rechteinhabern auch ohne Geoblocking weiter möglich, ihre Lizenzen geographisch zu begrenzen, also den Vertrieb von Filmen oder Sendungen effektiv auf ein oder mehrere Länder zu beschränken. Aber dann bräuchte es eben explizite Regelungen für einzelne Inhalte, statt Nutzern einfach pauschal den Zugriff zu verwehren. Damit wollen die Urheberrechts-Inhaber sich offenbar nicht herumschlagen.

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2 Ergänzungen

  1. Habe ich das jetzt richtig verstanden, daß das sowas wie die Grauimporte bei Autos ist? Nur mit dem Unterschied, daß jetzt der Gebietsschutz aufgehoben ist?

    Dann möchte ich mal ganz doll hoffen, daß ich demnächst meinen Strom beim französischen Händler zu dessen Frankreichpreisen einkaufen darf.

    So gesehen – eine gute Sache.

    Sieht man sich die Sache mal bei Licht an, so wird auffallen, daß es diese Protektionismen innerhalb der EU gibt. Daß man oftmals den überteuerten und genau gleichen Dreck (nein nicht nur Plagiate!) in China oder sonstwo für einen Bruchteil des Preises kaufen kann…
    Könnte es sich hier also mal wieder um ein Problem handeln, welches die Politik mühsam löst, welches es ohne die Politik gar nicht gegeben hätte?

  2. Der Konternt-Industrie wurde also der Erhalt der Verbraucher-Diskriminerung angeboten.
    Das Verhanldungsergebnis ist jetzt aber der Erhalt der anstrengungsfreien Diskriminierung.

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