Endgültiger Beschluss: Landtag Rheinland-Pfalz muss Gutachten herausgeben [Update]

Nach dem Verwaltungsgericht hat auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz unanfechtbar beschlossen: Der Landtag muss auf Anfrage Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes herausgeben. Damit geht ein Rechtsstreit zuende, der sich über zwei Jahre hinzog.

Innenansicht des rheinland-pfälzischen Landtags – Alle Rechte vorbehalten Torsten Silz

Die Aktenschränke müssen geöffnet werden: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dass der Mainzer Landtag grundsätzlich Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes herausgeben muss. Damit folgt nach dem Verwaltungsgericht auch die zweite Instanz einer Klage von FragDenStaat nach dem Landestransparenzgesetz, wie das Informationsfreiheitsgesetz in Rheinland-Pfalz genannt wird. Der Beschluss ist unanfechtbar und muss damit umgesetzt werden.

In der spendenfinanzierten Klage ging es beispielhaft um ein Gutachten zu Livestream-Übertragungen. Das Oberverwaltungsgericht entschied jetzt, dass der Landtag in Rheinland-Pfalz wie auch der Bundestag seine Gutachten herausgeben muss. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags musste vor zwei Jahren nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht und einer Informationsfreiheits-Kampagne all seine Gutachten online veröffentlichen.

Der Landtag in Mainz versuchte in den vergangenen Jahren, Transparenz um jeden Preis zu verhindern. Um Anfragen nach einzelnen Gutachten zu verhindern, ließ er die Titel seiner Gutachten aus der deutschlandweiten Gutachten-Datenbank löschen, die vom nordrhein-westfälischen Landtag gepflegt wird. Rheinland-Pfalz ist durch dieses Vorgehen neben dem Saarland nunmehr das einzige Bundesland, das nicht am wissenschaftlichen Austausch der Bundesländer teilnimmt. Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts könnte es sich nun wieder dem Länderaustausch anschließen.

Auch Gutachten in Sachsen-Anhalt werden öffentlich

Nach einigem Druck durch FragDenStaat hat außerdem der Landtag in Sachsen-Anhalt vor zwei Monaten entschieden, die Gutachten des dortigen Wissenschaftlichen Dienstes künftig von sich aus online zu veröffentlichen. Für den Landtag in Schleswig-Holstein kommt das Urteil zu spät. Dort ließen im vergangenen Jahr die damaligen Regierungsfraktionen aus SPD, Grünen und SSW-Wählerverband gemeinsam mit den Oppositionsparteien aus CDU und FDP das Informationszugangsgesetz ändern, damit das Parlament Gutachten nicht herausgeben muss.

[Update, 05.07.2018]: Der Landtag hat das Gutachten neben einigen andere online veröffentlicht. Wir prüfen, welche Gutachten noch fehlen.

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2 Ergänzungen

  1. Liest sich wie bei ’nem Prequel zu dem Game „Fallout“.

    Verschwörungstheorien (Vergiftung der Bevölkerung durch Jod!), Menschenversuche (Wie kann mann über den Körper der Frau bestimmen), Regierungs-Vertuschung (Was können/brauchen wir dem Parlament alles (nicht(s)) offenlegen?) und eben – Ablenkung (Auslotung von durchzusetzenden Einzelinteressen gegen geltendes Recht – wem gehört die Weide und die Brücke, wie kriegen wir das – kriegen wir das überhaupt?)

    Die momentan veröffentlichten 9 (ausgeschrieben: neun) Gutachten, alles gleichberechtigt und anscheinend je ausführlich(st) auf 8-12 Seiten behandelt, haben wieviele Millionen schon verbrannt?

    1. Ach, es geht doch hier nicht um die hier genannten Gutachten.
      Da gibt es andere, wie z.B. die Gutachten um Bauprojekte wie S21, die gaaaaanz plötzlich und vööööööllig unerwartet teurer werden als geplant!
      Gutachten, die plötzlich für die Öffentlichkeit gesperrt werden und klar, die Sache mit der Verschwendung, wie die „Jod“ Geschichte!
      Fluor/-id ist da eine andere Sache, aber selbst da darf man sich die Ergebnisse aus unseren Nachbarländern erfragen, die diese Gutachten schon gemacht haben!
      Da muss man natürlich abwägen, wie teuer der bürokratische Aufwand für die Anfrage (im Nachbarland) im Gegensatz zu einem neuen Gutachten wäre!
      Man muss hier aber auch die nationalen Interessen berücksichtigen, denn die Gutachter möchten ja auch Leben und wenn man als Politiker dann noch in irgendeiner weise mit dem Gutachter in Korrelation (https://de.wikipedia.org/wiki/Korrelation) steht, spielen die Kosten und Sinnhaftigkeit keine Rolle mehr, nur der Prozess und das Geld sind wichtig!
      Letzteres löhnt eh‘ der Dumme Michel, der bis jetzt keine Einsicht in diese Unterlagen bekam, obwohl der Volksvertreter das Gutachten zum Wohle des Michels in Auftrag gegeben hatte!

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