Drastischer Anstieg heimlicher Fahndungen im Schengener Informationssystem

Europäische Polizeien und Geheimdienste nutzen das SIS II zur verdeckten Verfolgung von Personen und Sachen. Die Behörden werden dadurch über Reisewege und Begleitpersonen von Verdächtigen informiert. Nun diskutieren die EU-Innenministerien den weiteren Ausbau dieser Fahndungsmethode. Eine Treffermeldung könnte etwa an mehrere oder alle Mitgliedstaaten übermittelt werden.

Unter anderem bei der Grenzkontrolle erhält die ausschreibende Behörde nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses eine Meldung über die Reiseroute und Mitreisende. – Alle Rechte vorbehalten Secunet

Immer mehr Menschen sind in der Europäischen Union zur offenen oder heimlichen Kontrolle ausgeschrieben. Dies geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Schriftliche Frage hervor. Demnach wurden im vergangenen Jahr 129.412 Personen im Schengener Informationssystem (SIS II) entsprechend verfolgt. Im Jahr zuvor waren es noch 96.108. Zu den Gründen des starken Anstiegs ist nichts bekannt.

Der Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses erlaubt Ausschreibungen zur „verdeckten Kontrolle“ bzw. „verdeckten Registrierung“. Die ausgeschriebene Person wird dabei nicht festgenommen oder durchsucht. Die Maßnahme kann von jedem EU-Mitgliedstaat vorgenommen werden, um Aufschluss über die Reisebewegungen und die Kontakte der Beobachteten zu erhalten. Immer wenn die Betroffenen innerhalb des Schengen-Raums angetroffen werden, erfolgt eine Meldung an die interessierte Behörde.

Auch Geheimdienste dürfen verdeckt fahnden

Bei einer „verdeckten Kontrolle“ werden eine Reihe von Daten übermittelt, darunter Ort, Zeit und Anlass der Überprüfung, Reiseweg und Reiseziel, Begleitpersonen oder Insassen sowie mitgeführte Sachen. Erfasst werden außerdem die genutzten Transportmittel (darunter auch Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Container). Während das Antreffen von Personen lediglich unbemerkt protokolliert wird, können die Sachen auch heimlich durchsucht werden.

Ausschreibungen nach Artikel 36 unterscheiden sich nach Absatz 2 und Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses, wonach entweder Polizeibehörden oder Geheimdienste zur heimlichen Fahndung berechtigt sind. In Deutschland nutzen die Polizeibehörden des Bundes und der Länder (über das Bundeskriminalamt als SIS-Zentralstelle) den Artikel 36 Absatz 2 zur Gefahrenabwehr sowie zur Strafverfolgung. Maßgebend sind hierfür die jeweiligen Polizeigesetze und die Strafprozessordnung. Fahndungen der deutschen Geheimdienste basieren auf § 17 Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes.

Viele Ausschreibungen aus Frankreich

Früher mussten für eine Ausschreibung im SIS II mehrere schwere Straftaten vorliegen, nach einer Änderung der entsprechenden Artikel genügt nun das Vorliegen einer einzigen solchen Straftat. Als möglicher Erwägungsgrund gilt auch, wenn eine „Gesamtbeurteilung des Betroffenen“ erwarten lasse, dass außergewöhnlich schwere Straftaten begangen würden. Schließlich eröffnet der ebenfalls vorgesehene Einsatz im Falle einer „erheblichen Gefährdung oder anderer erheblicher Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit des Staates“ weitere Anlässe für eine heimliche Ausschreibung mithilfe des SIS II.

Die Schengen-Staaten nutzen den Artikel 36 in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Am 1. Dezember 2015 kamen 44,34 Prozent aller Ausschreibungen aus Frankreich, 14,6 Prozent aus Großbritannien, 12,01 Prozent aus Spanien, 10,09 Prozent aus Italien und 4,63 Prozent von deutschen Behörden.

Weiterer Ausbau geplant

Vor drei Jahren wurde die neue SIS-II-Ausschreibung zur „unverzüglichen Meldung“ eingeführt. Die interessierte Behörde wird dann auf dem schnellsten Weg über einen Treffer unterrichtet. Zum 31. Mai 2015 waren von den damals rund 50.000 verdeckten Fahndungen lediglich 319 mit diesem Hinweis versehen, zum 30. November 2015 waren es bereits 880. Im September 2016 waren 6.100 Personen zur „unverzüglichen Meldung“ ausgeschrieben.

Bislang dürfen nur die ausschreibende und die kontrollierende Behörde über einen Treffer kommunizieren. Zur Debatte steht jetzt, eine Artikel-36-Treffermeldung an alle oder wenigstens eine Auswahl von Mitgliedstaaten weiterzuleiten. Auch die Polizeiagentur Europol soll in den Informationsaustausch eingebunden werden und die eigenen Datenbanken nach Ausschreibungen („pre-hit“) sowie Treffern („post-hit“) durchsuchen. Zudem sollen die Angaben auch mit nationalen und europäischen Informationssystemen abgeglichen werden, darunter dem Passagierdatensystem (EU PNR) und dem geplanten, biometriebasierten „Ein- und Ausreisesystem“.

Ausschreibungen von Personen gemäß Artikel 36 des SIS Il-Ratsbeschlusses (Stichtag 1. März 2018):

Staat Artikel 36, Absatz 2 SIS II-Ratsbeschluss Artikel 36, Absatz 3 SIS II-Ratsbeschluss
Österreich 741 241
Belgien 1.868 47
Island 1
Deutschland 2.664 1.621
Spanien 12.305 186
Frankreich 75.917 2.702
Griechenland 56
Italien 3.267 3.901
Dänemark 330 153
Luxemburg 6 21
Niederlande 712 435
Norwegen 41 39
Portugal 37 68
Schweden 880 450
Finnland 133 106
Tschechische Republik 897 75
Estland 4 8
Lettland 14 11
Litauen 347 10
Ungarn 805 1
Malta 27 1
Polen 2.953 89
Slowenien 18
Slowakei 189 94
Vereinigtes Königreich 15.753 1.238
Schweiz 148 75
Bulgarien 328 56
Rumänien 2.582 1
Liechtenstein 2
Kroatien 1 4

 

7 Ergänzungen

  1. Langer Rede kurzer Sinn: Es lebe die Stasi. Erich Mielke muss wohl wirklich in seinem Grab einen Dauerorgasmus haben.

  2. Das Misstrauen gegen die eigene Bevölkerung äussert sich immer stärker. Aber bei der derzeitigen Politik der Partikularinteressen auf Kosten des Gemeinwohls verwundert das auch kein bisschen.

    Nur seltsam, dass genau dieselbe Dauerüberwachung und Vernetzung nicht mehr Terroranschläge verhindert, gerade wenn die Tatverdächtigen bzw. deren Umfeld schon seit langem bekannt sind.

    Aber die Frage wiederum kann einem der NSU-Fall vermutlich am besten beantworten.

    1. Welche Anschläge?
      Etwa die politisch motivierten Anschläge in Frankreich, damit die dortige Regierung „neue“ quasi Sicherheitsgesetze begründen konnte/durfte?
      Den Anschlag von Amri, der wohl mit dem Wohlwollen unserer Innenminister durchgeführt werden durfte, damit diese Innenminister mit der Begründung „Terrorismus“ mehr Macht in ihre klebrigen Finger bekommen dürften?
      Was haben wir noch?
      NSU, tja da braucht man nicht mehr viel zu Rätseln, hätte der Verfassungsschutz die Drei in eine Teergrube geschmissen, statt die beiden Toten sich selber abfackeln zu lassen, wäre der Ganze Sumpf nicht weiter aufgefallen!

      Wir haben nicht mal in 10 Jahren so viel Vorfälle (Schusswaffe + Tötungsdelikt), wie eine US amerikanische Kleinstadt in einem Monat!
      Im Verhältnis zu Europa sind amerikanische Kleinstädte die blanken Kriegsgebiete.

    1. Hier wird dir am lebendigen Leib vorgeführt, wie künstliche Intelligenz funktioniert.

      So, wie die Weststasi ihre Selektoren hat, bei denen sie dann einen Spitzelgrund vermuten kann, so sinds hier „potentiell böse Worte“, die gelegentlich zum Hängenbleiben in der „Nichtzensur“ sorgen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.