Deutsche Behörden lieferten Daten von 30 Fußball-Fans an Russland aus

Schweizer Fans feiern Sieg gegen Serbien CC-BY-NC-ND 2.0 Gustave Deghilage

Die deutschen Behörden haben im Vorfeld der Fußball-WM der Männer personenbezogene Daten von dreißig tatsächlichen und angeblichen Hooligans aus Deutschland an Russland weitergegeben. Die Betroffenen waren in der polizeilichen Datenbank „Gewalttäter Sport“ erfasst, die das Bundesinnenministerium nun nach Moskau geschickt hat. Die grüne Abgeordnete Monika Lazar spricht in dem Fall von einer rechtswidrigen Datenweitergabe an ein autoritäres Regime und nennt sie einen „Skandal“. Die Abgeordnete, die zu dem Thema immer wieder Anfragen an die Bundesregierung stellt und auch diesmal Antwort (pdf) erhielt, fordert die Bundesbeauftragte für den Datenschutz auf, zu dem Fall Stellung zu nehmen.

Der Deutschlandfunk berichtet dazu:

Demnach hat laut Bundesinnenministerium die deutsche Bundespolizei nach Einzelfallprüfungen personenbezogene Daten von bisher 30 Personen nach Russland weitergegeben. Es handelt sich nach Aussage des BMI um Personen, die in der sogenannten Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst sind. Die Personen seien nicht an der Einreise gehindert worden, sollen aber jetzt in Russland genau beobachtet werden.

Die sogenannte Hooligan-Datei ist dazu da, um gewaltbereite, bereits auffällig gewordene Sportfans zu erfassen. Sie umfasst mehr als 10.000 Personen. In die Liste aufgenommen werden dabei nicht nur verurteilte Straftäter und Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft. Zuweilen landen darin auch Menschen, bei denen die Polizei bloß am Rande von Sportereignissen die Personalien aufnahm. In der Datei sind bis zu 50 verschiedene Details und Merkmale einer Person eingetragen, von Kontaktdaten und Geburtsdatum bis zu Tattoos, dem gesprochenen Dialekt und der Schuhgröße. Wer auf der Liste landet, muss mit Intensivkontrollen an Flughäfen rechnen und wird aus Sicht von Fananwälten zu Unrecht stigmatisiert.

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4 Ergänzungen

      1. Kein Schlupfloch, aber für den Bereich Polizei und Justiz gilt die DSGVO halt nicht, sondern die Richtlinie (EU) 2016/680 und deren Umsetzungen im BDSG bzw. im BPolG.

        Und auch die Regelung für die europäischen Institutionen ist kein Schlupfloch. Auch hier gilt schlicht und einfach ein anderes Gesetz statt des DSGVO: Nach Art. 2 Abs. 3 DSGVO finden sich die auf diese anwendbaren Regelungen in Verordnung (EG) Nr. 45/2001. Diese soll an die Grundsätze der DSGVO angepasst werden.

  1. Wie schnell und willkürlich so ein Eintrag erfolgt, sieht man ganz gut an diesem Beispiel (https://www.faszination-fankurve.de/index.php?head=Datei-Gewalttaeter-Sport-Eintraege-fuer-hunderte-Schalke-Fans&folder=sites&site=news_detail&news_id=18436&gal_id=2509&bild_nr=1). Fans die sich nicht an eine polizeiliche Empfehlung(!) halten und stattdessen ihr Grundrecht auf Bewegungsfreiheit in Anspruch nehmen und individuell per PKW zum Spiel anreisen, werden wegen ihres Verhaltens mit einem Gewaltäter-Sport Eintrag kriminalisiert und stigmatisiert.

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