Bundesgerichtshof: Adblocker und Whitelisting bleiben legal

Die Axel Springer AG ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Browsererweiterung Adblock Plus verbieten zu lassen. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass das Whitelisting genannte Geschäftsmodell der Firma EYEO nicht wettbewerbswidrig ist.

CC-BY 2.0 Joe The Goat Farmer

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied heute im Rechtsstreit zwischen dem Axel-Springer-Verlag und EYEO, der Firma hinter der Browser-Erweiterung Adblock Plus. Dem BGH zufolge ist das Geschäftsmodell von EYEO nicht rechtswidrig, Adblock Plus darf also weiter am Markt bleiben.

Das Programm blockiert das Ausspielen von Werbung und lässt nur Anzeigen von Firmen zu, die dafür Geld bezahlen. Diese Praxis nennt sich Whitelisting. Die Anzeigen müssen zudem Kriterien für „akzeptable Werbung“ entsprechen, die von EYEO festgelegt werden. Mit dem Urteil wird die vorinstanzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben. Nach dieser sind Adblocker zwar grundsätzlich erlaubt, das Geschäftsmodell Whitelisting aber nicht.

Adblocker bedrohen nicht die Pressefreiheit

Wichtige grundsätzliche Fragen, wie etwa die nach der Verantwortung, die Verlage für Werbung auf ihren Webseiten tragen, spielten in den Verfahren keine Rolle. Weil die Medienhäuser kaum kontrollieren, was für Anzeigen auf ihren Seiten geschaltet werden, kommt es immer wieder zu Fällen, in denen betrügerische Werbung geschaltet wird oder Schadsoftware mit den Anzeigen geladen wird.

Ein paar grundsätzliche Erwägungen zum Einsatz von Adblockern hält der BGH aber doch fest. So etwa, dass Adblocker weder das Grundrecht auf Pressefreiheit bedrohen, noch die Bereitstellung kostenloser Inhalte im Internet verhindern. Gleichwohl sei es legitim, wenn Medienhäuser durch Adblocker-Detektoren Menschen ausschließen, die keine Werbung angezeigt bekommen wollen:

Der Klägerin ist auch mit Blick auf das Grundrecht der Pressefreiheit zumutbar, den vom Einsatz des Programms ausgehenden Beeinträchtigung zu begegnen, indem sie die ihr möglichen Abwehrmaßnahmen ergreift. Dazu gehört etwa das Aussperren von Nutzern, die nicht bereit sind, auf den Einsatz des Werbeblockers zu verzichten. Es liegt auch keine allgemeine Marktbehinderung vor, weil keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsmodell der Bereitstellung kostenloser Inhalte im Internet zerstört wird.

In Deutschland wird bei etwa jedem vierten Seitenabruf von einem Desktop-PC die Werbung blockiert. Das stört die Verlage, die mit Werbeeinblendungen Geld verdienen. Bundesregierung und Bundesländer prüfen auf Branchenwunsch deshalb ein gesetzliches Verbot von Ad-Blockern.

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11 Ergänzungen

  1. Adblocker sind im Prinzip ein Tropfen auf einen heißen Stein. Weitere Methoden des Trackings sind HSTS und Canvas-„Fingerabdrücke“. Denen entgeht man nicht durch Adblocker, sondern durch mehr Wissen. So zum Beispiel sind die „Supercookies“ im Firefox in der Datei sitesecurityservicestat.txt gespeichert. Inhalt der Datei löschen und die Datei schreibgeschützt setzen. Löst das Problem. Die Canvas-Grundlagen lassen sich teilweise im Firefox deaktivieren. Dazu mehr auf https://privacy-handbuch.de . Die radikalste und unter Linux sicherste Lösung ist der Tor-Webbrowser. Bei der Standardeinstellung gibt es eine gefakte IP-Adresse und damit können die Schnüffler tracken, soviel sie wollen. Aber auch dort gilt die Aussage zum HSTS, Profilordner, selbe Datei. Beim Tor lesen höchstens ein paar Geheimdienste mit, die kommerziellen Schnüffler sind bei höchster Sicherheitsstufe komplett ausgesperrt. Das Whitelisting konnte man im AdblockPlus abschalten. Die Option wird vermutlich bei einem „update“ abgeschafft. AdblockPlus wäre im Vergleich zu uBlock origin irgendwo als Notlösung brauchbar. Die Adblocker und / oder noscript/umatrix sind im Netz heutzutage fast überlebenswichtig. Ansonsten kriegt man ganz schnell eine Umleitung auf Schadwareseiten mit nachfolgendem drive-by-download ans Revers geheftet.

    Letztlich hilft alles nichts, solange solche Datenkraken wie Microsoft, Apple, Google und „soziale“ Medien einen auf Schritt und Tritt überwachen. Das „Betriebssystem“ als Supertrojaner. Und jetzt auch die dazu passende Gesetzgebung in den USA in Kraft und in der EU in Vorbereitung.

    Das Thema des Internets und von Computern/Smartphones als Spione gegen jeden Bürger wird uns ganz sicher erhalten bleiben. Wer sich auf Win 10 & co. einlässt und in „sozialen“ Medien aktiv ist, auch Netzpolitik ist auf diesen Dingern, hat kein Recht sich über die Schnüffelei zu beschweren. Auch im IT-Bereich wird im Prinzip mit den Füßen abgestimmt, wer am „Markt“ bleibt und wer rausfliegt.

    1. NoScript ist für mich nach dem letzten Update leider gestorben. Die gesamte Nutzeroberfläche ist einfach so was von unübersichtlich gestaltet. Ich habe einfach keine Lust mich damit auseinander zu setzten, das ursprüngliche Design war vollkommen Top und leicht zu bedienen. Jetzt nutze ich nur noch µBlock und Firefox mit benutzerdefinierten Einstellungen.

      Das Problem mit den Datenkraken ist jenes, dass die USA Vorreiter sind in der Softwareindustrie und der „normale“ Endnutzer kaum um eins drumherum kommt. Microsoft, Apple, Google, Yahoo, Facebook, Twitter, Youtube, Whatsapp… Es sind so viele und sie alle unterliegen den dortigen Gesetzten, das ist einfach Absurd. Ich frage mich wann die Mehrheit aufhören wird ihre Daten so leichtfertig zu verschenken. Das Problem denke ich liegt darin, dass das alles Digital ist.

  2. Hihi, sehr gut! :D
    Auch wenn ABP hier ein bisschen wie ein Wegelagerer agiert, so sind die Verlage, die unsere Daten verkaufen, uns mit Malware-Netzwerken bedrohen, ein Leistungsschutzrecht für Zeitzunhsverleger lobbyieren und uns nun die Adblocker verbieten möchten, klar das größere Übel.

    Mir fehlt jetzt nur noch ein Urteil des BGH, dass AdBlock-Blocker-Blocker ebenfalls zulässig sind.

    1. > Mir fehlt jetzt nur noch ein Urteil des BGH, dass AdBlock-Blocker-Blocker ebenfalls zulässig sind.

      Wozu? Kein einziges Medium das mich aussperrt, vermisse ich.

  3. Die meisten „Medien“ interessiert das nicht! Wer einen Adblocker oder ähnliches eingeschaltet hat, wird vom Anblick der Seite ausgeschlossen – hübsches Geschäftsmodel! SPON zB, aber dann lese ich halt kein SPON mehr – meine tägliche Dosis Propaganda und Lügen kann ich mir auch an anderer Stelle abholen, das gibt es in allen MSM!

  4. Um Adblock-Blocker zu blockieren reicht es manchmal in ublock origin dritt Seiten Scripte usw. zu sperren.

  5. „Bundesregierung und Bundesländer prüfen auf Branchenwunsch deshalb ein gesetzliches Verbot von Ad-Blockern.“

    Und dem wird vermutlich auch entsprochen, denn damit fallen auch 19% Tributzahlungen weg.

  6. Selbst wenn es verboten wäre – UND ?! Man hätte es sich trotzdem runterladen und nutzen können. Haben die Politiker Trottel und sonst alle anderen über 40 nichts aus kino.to gelernt ? #FAIL

    Adblock Plus sind aber auch paar Lauchs – anstatt die ihr Impressum ins Ausland verlegen (virtuell reichts vollkommen aus, kostet 60 € im Jahr in Südamerika z.B.). Fertig ! Das Thema Abmahnungen oder deutsche Gesetze oder auch Bürokratie sind ab sofort Geschichte. Und das kann jeder so machen, der im Internet seine Firma hat oder auch Webseite usw. Es gibt dann auch keine Zensur

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