Bundesgericht räumt Mutter das Erbrecht am Facebook-Konto ihrer verstorbenener Tochter ein

Eine Hinterbliebene darf nach einem jahrelangen Rechtsstreit auf die Nachrichten einer 15-Jährigen zugreifen, deren Tod bis heute nicht restlos geklärt werden konnte. Richter in Karlsruhe entschieden in dem aufsehenerregenden Fall gegen den Datenkonzern.

Wald schwarzweiß Licht Schatten
Die Klägerin hofft, dass ihre letzten Nachrichten auf Facebook Licht in die Gedankenwelt der Verstorbenen bringen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com miro polca

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat der Mutter einer verstorbenen Teenagerin das Erbrecht an ihrem Facebook-Konto und aller darin gespeicherten Nachrichten eingeräumt. Die heute verkündete Entscheidung setzt damit einem jahrelangen Rechtsstreit ein zumindest vorläufiges Ende. Das Urteil dürfte rechtlich weitreichende Folgen für Fragen des digitalen Nachlasses haben. Es hat auch unmittelbar Auswirkungen auf Lebende: In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, die Korrespondenzpartner der Hinterbliebenen dürften nicht generell davon ausgehen, dass die ausgetauschten Nachrichten auch nach dem Todesfall vertraulich bleiben.

Die Mutter der verstorbenen 15-Jährigen hatte gegen Facebook auf die Herausgabe der Nachrichten der Toten geklagt. Das Mädchen wurde 2012 unter bis heute nicht vollständig geklärten Umständen in einem Berliner U-Bahnhof von einem Zug überrollt. Die Mutter wollte durch die Klage klären, warum ihre Tochter starb, und dazu gemeinsam mit dem Kindsvater ihr Erbrecht am Facebook-Konto des Mädchens durchsetzen. In erster Instanz gab das Landgericht Berlin der Frau 2016 recht, das Kammergericht Berlin als nächste gerichtliche Instanz entschied hingegen im Mai 2017 für Facebook.

Der Fall ist rechtlich komplex und betrifft das Erbrecht sowie Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen. Datenschutzbestimmungen umfassen zwar ausschließlich natürliche Personen, Gesetze dazu gelten daher nicht für Verstorbene. Allerdings gibt es bestimmte Persönlichkeitsrechte über den Tod hinaus, etwa die Übergabe von Urheberrechten an Angehörige. Der Umgang mit dem digitalen Nachlass von Verstorbenen ist bisher nicht klar geregelt, SPD und Unionsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag allerdings eine Regelung angekündigt. Der Zugriff von Angehörigen auf Konten in sozialen Medien berührt meist nicht nur die verstorbene Person, sondern in erheblichem Maße auch die Privatsphäre von Lebenden, mit denen sie korrespondierte.

Textbausteine statt Antworten

Der traurige Fall ist rechtlich bedeutsam und erregt Aufmerksamkeit, weil ihn nach mehr als fünf Jahren Instanzenweg nun das höchste deutsche Zivilgericht behandelt. Aber neben den rechtlichen Fragen wirft er eine Reihe ethischer Probleme auf, die mit den veränderten Kommunikationsgewohnheiten immer mehr Menschen betreffen werden. Wir werden nicht umhin kommen, uns damit auseinanderzusetzen.

Viele Menschen werden im konkreten Fall verstehen, dass die Eltern eines auf ungeklärte Weise gestorbenen Kindes um alles in der Welt wissen wollen, was in den Tagen und Stunden davor geschehen ist. Und sehr leicht lässt sich nachempfinden, dass auf einen solch dringenden Wunsch die Hinterbliebenen jede ablehnende Antwort – in Form von automatischen Textbaustein-Antworten – als Zumutung empfinden.

Doch die Nachrichten bieten womöglich keine Erlösung für die Leidenden. Die Eltern suchen aus nachvollziehbaren Gründen Gewissheit, sie suchen Antworten auf die quälende „Warum“-Frage, wenn eine Selbsttötung möglich erscheint. Sie wollen vielleicht auch ausschließen können, dass ihr Kind verzweifelt war oder bedroht wurde. Private Nachrichten über Facebook, E-Mail oder WhatsApp versprechen Hinweise darauf, können aber genauso gut ins Leere führen oder neue quälende Fragen aufwerfen.

Facebook ging in dem Fall jahrelang durch die Instanzen. Der Konzern zahlt solche Verfahren aus der Portokasse, für die Eltern hingegen sind jahrelange rechtliche Kämpfe neben der Trauer eine zusätzliche Belastung. Das wirft Fragen der Gerechtigkeit auf. Allerdings kann man dem Konzern zubilligen, dass er für den rechtlichen Rahmen nicht verantwortlich ist. Auch muss er Regeln für viele Millionen Menschen festsetzen. Schon aus Gründen der Skalierbarkeit will er sich wohl nicht mit jedem einzelnen Todesfall befassen.

Letztlich vertrauen Nutzer und Nutzerinnen Facebook private Informationen an, für die das Unternehmen Verantwortung übernehmen muss. Ob in einem Einzelfall ein vertrauensvolles oder sogar inniges Verhältnis zwischen dem Verstorbenen und den Hinterbliebenen bestand, das es rechtfertigen würde, die private Kommunikation weiterzugeben, ist eine Frage, die man zwischen Menschen bespricht, aber kaum in Nutzungsregeln für Millionen abbilden kann.

Insofern kann das konkrete Urteil in diesem Fall nur ein Anlass für alle sein, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen. Einige Fälle wird man über Zugeständnisses der Konzerne abfangen können, andere vielleicht durch gesetzliche Maßnahmen im Erbrecht. Aber eine immer und für alle zufriedenstellende Lösung bei digitalen Nachlässen und Todesfällen kann das Recht wohl nicht schaffen.

Wie regelt Facebook den digitalen Nachlass?

Facebook bietet seinen Nutzerinnen und Nutzern derzeit zwei Optionen: Sie können veranlassen, dass ihr Konto gelöscht wird, oder einen Nachlassverwalter bestimmen. Im ersten Fall verspricht der Konzern, das eigene Profil nach dem Tod für immer ins digitale Nirwana zu schicken. Ob und wie allerdings eine tatsächliche Löschung aller Daten vorgenommen wird, kann nicht von außen geprüft werden. Jedenfalls ist die Sichtbarkeit des Facebook-Kontos nicht mehr gegeben.

Im zweiten Fall wird die Seite in den sogenannten Gedenkmodus versetzt. Eingefroren im Ist-Zustand wird sie zur Zeitkapsel und zum Kondolenzbuch für Freunde und Bekannte. Allerdings ist dieser Gedenkzustand auch problembehaftet, weil Böswillige auch schon Menschen als tot angegeben haben, die nicht verstorben waren. Die Geschmacklosigkeit kennt wohl keine Grenzen.

Hat der oder die Tote keinen Verwalter bestimmt, bleibt Angehörigen nur die Option, das Konto von Facebook löschen zu lassen. Aber selbst ein Nachlassverwalter hat in diesem Zustand nur sehr eingeschränkte Befugnisse. Er kann einen Nachruf auf der Seite posten oder das Profilfoto ändern. Sich in das Konto einloggen, Posts löschen oder zurückliegende private Chat-Konversationen lesen, kann er hingegen nicht. Das gelang in dem konkreten Fall auch der Mutter des verstorbenen Kindes nicht, obwohl sie das Passwort der Tochter kannte.

Organisationen wie die Verbraucherzentrale haben in den vergangenen Jahren einiges getan, um Nutzerinnen und Nutzern in Richtung Mündigkeit im Umgang mit ihrem digitalen Erbe zu stupsen. Niemand beschäftigt sich gerne mit der eigenen Sterblichkeit. Wer es jedoch nicht tut, hinterlässt Angehörigen im Zweifel einen Berg Probleme, weil sie laufende Verträge nicht kündigen, Rechnungen nicht überweisen und Bilder nie wieder löschen können.

In diesem Fall hätte es der Mutter des verstorbenen Mädchens allerdings nichts gebracht, hätte diese ihr die Verwaltung des digitalen Nachlasses übergeben. Denn sie wollte die Gespräche ihrer Tochter lesen, um eventuelle Hinweise auf die Geschehnisse direkt vor ihrem Tod im U-Bahnhof nachvollziehen zu können – wogegen sich Facebook mit allen Mitteln wehrt. Abgesehen davon hätte die Möglichkeit der Nachlassregelungen für das Mädchen auch gar nicht bestanden. Laut Facebooks Bestimmungen muss man derzeit volljährig sein, um einen Verwalter bestimmen zu dürfen.

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6 Ergänzungen

  1. „Gedenk-Modus“ – Ein Konzern mit eigenem (ideologischen) Totenkult, statt einfach (es könnte so einfach sein) die gegebenen (materiellen) Gesetze aufs „Virtuelle“ vorauseilend (!) anzuwenden.

    Fehlt nur noch, daß sie Tools zur Voraussage von gesellschaftlichen Ereignissen anbieten – … ahso.. –
    Vielleicht doch mal den örtlichen Sekten-Beauftragten kontaktieren?!

  2. Off Topic aber wichtiges Thema

    Ist es wirklich notwendig im HTML-Tag die Schrift in Fontgröße 62% global verkleinert einzustellen (font-size: 62.5%)? Muss ich denn mit zur Faust geballter Stirn und zugekniffenen Augen ultraangestrengt eure Artikel lesen? (15″, 1920*1080) Warum ist der verwendete Schriftfont ein flimmernder aus hauptsächlich senkrechten Linien bestehendes etwas, das nicht zum längeren Lesen einläd? Könntet ihr bitte an der Ergonomieschraube drehen – und zwar nicht von einem Apple-Jünger-Spinner-Hipster, der am liebsten noch hellgraue Schriftfarbe auf mattweißem Untergrund „designt“. Ihr verbreitet doch Text und nicht Kopf- und Augenschmerzen. Bitte sorgt für Entspannung.

    Ihr seid nicht die einzigen. Es ist eine Grauseuche im Text-Web im Gange – keine Ahnung warum.

  3. Rechtlich ist das ganz einfach und seit Jahrhunderten gesichert: Der Erbberechtigte erbt die Daten, wie man seit Urzeiten auch ein Bündel Briefe, oder einen Aktenordner mit Papieren erbt: Die Daten sind Teil des Nachlasses und damit in Eigentum und Besitz des rechtmäßigen Erben – und zwar völlig unabhägnig (sic.) von deren Inhalt .
    Allein daran, daß an diesem uralten und längst als sinnvoll gesicherten Recht offenbar nun plötzlich „dranrumgedreht“ werden soll, kann man ersehen, mit welcher Sorte Leuten wir es heute in Legislative, Judikative und Exekutive zu tun haben . . .

    1. Bedauerlich ist, daß viele Konzerne und Firmen es schamlos ausgenutzt haben, dieses sehr alte Recht auf Privat-Besitz und seine Vererbung und seine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit zu ignorieren; nicht a priori angewendet zu haben, weil selbstverständlich – und, daß es etwas lange gedauert hat, der virtuellen, digitalen „Welt“ einen materiellen (!) Status in der Rechtsprechung (Gesetzgebung müßte ja noch folgen) zu geben.

  4. Auch wenn ich Facebook eigentlich ueberhaupt nicht leiden kann und auch niemals etwas von denen nutzen werde…hier haben sie Recht!
    Es geht niemanden etwas an,was ich mit wem geschrieben habe,selbst wenn ich schon tod bin!
    Diese Daten sollten in so einem Fall fuer immer in Vergessenheit geraten,denn das sind die privatesten Daten,die einfach fuer niemand anderen als mich selbst und den Gespraechspartner bestimmt sind.
    Ich wuerde auch nicht wollen,dass Briefe vererbt werden koennen,aber wer schreibt die denn heutzutage noch?
    Hunderttausende Chatnachrichten einfach ungefragt (wie sollte ich die Frage auch beantworten,wenn ich Tod bin?) weiterzugeben,finde ich absolut inakzeptabel!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.