Bündnis an EU-Kommission: Schluss mit der Vorratsdatenspeicherung

Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert von der EU-Kommission, den offenen Rechtsbruch „Vorratsdatenspeicherung“ zu beenden. CC-BY 2.0 Gary Peeples/USFWS

Mit der Vorratsdatenspeicherung verstoßen einige EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, seit einigen Jahren gegen einschlägige Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Damit soll nun endlich Schluss sein, fordern über 60 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offenen Brief an die EU-Kommission und fordern Konsequenzen für diesen anhaltenden Rechtsbruch.

Die Digitale Gesellschaft, neben EDRi, epicenter.works oder Freifunk Teil des breiten Bündnisses, schreibt dazu:

Obwohl der Europäische Gerichtshof der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung schon mehrfach eine klare Absage erteilt hat, sind in insgesamt 17 Mitgliedstaaten der EU, darunter auch Deutschland, nach wie vor Gesetze über die pauschale Protokollierung der elektronischen Kommunikation in Kraft. Diese zur Schau getragene Gleichgültigkeit ist nicht nur ein Affront gegen die Autorität des Gerichtshofes, sondern vor allem gegen die Grundrechte der Bürger*innen. Die Kommission darf diesen offenen Bruch mit Werten und Kerngedanken der EU nicht länger tolerieren. Wir verlangen daher, dass der hartnäckigen Verweigerungshaltung der Mitgliedstaaten endlich mit Vertragsverletzungsverfahren begegnet wird“, erklärt Elke Steven, Geschäftsführerin des Vereins Digitale Gesellschaft.

Auf der Webseite der Initiative steht zudem eine Vorlage im odt-Format bereit. Mit der lässt sich einfach und schnell eine eigene Beschwerde an die EU-Kommission verschicken.

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2 Ergänzungen

  1. Kann mir bitte jemand den Unterschied zwischen Vorratsdatenspeicherung und der Dokumentation von Telefonkontakten zwecks Erstellung der monatlichen Gebühren-abrechnung erklären?

    In beiden Fällen werden die Telefon-Verbindungsdaten gespeichert. Im ersteren Falle hält es der EUGH für rechtwidrig, weil „anlaßlos“, im zweiten Fall ist es aus Verbraucherschutzgründen notwendig, damit der Verbraucher die Telefonrechnung überprüfen kann.

    Also brauchen wir tatsächlich keine anlaßlose „Vorratsdatenspeicherung“. Es reicht doch die Dokumentation der Verbindungen für die Telefonrechnung. Wenn nun der Gesetzgeber regelt, wie lange diese Dokumentation zu speichern ist und wann welche Behörden darauf Zugriff nehmen dürfen, haben wir dann doch wieder „Vorratsdatenspeicherung“? Und ist die dann erlaubt, weil eben jetzt nicht mehr anlasslos, sondern verbraucherschützend?

  2. BlaBlaBla und immer wieder die selbe Begründung! Der europäische Gerichtshof und das BVG in Deutschland ebenso etliche andere Gerichte haben eine klare Aussage getroffen, keine VDS in dieser Form! Auch die Bundesnetzagentur stoppte daraufhin die Speicherung und fast alle Provider halten sich daran.

    Das ist gut so!

    Ich persönlich habe mich damals an der Klage beim BVG angeschlossen, der Herr Schäuble dachte er kann mit dem Kopf durch die Wand. Wie eine derzeitige VDS aussehen würde über angeblich nur 10 Wochen? Scheiße! Wir alle wissen doch was da getrieben wird, schon schlimm genug dass die Geheimdienste rund um die Uhr alles erschnüffeln, und alles unter dem Deckmantel „Terror Abwehr“.

    Und zum Pro & Contra sei gesagt das Kriminelle und Terroristen ganz genau wissen wie man die VDS umgehen kann, dass weiß sogar ich. Dienste welche die Anonymität sicherstellen gibt es einige, einige schlechter als andere, aber diese anderen schieben seit Jahren den Riegel vor und sogar Geheimdienste nutzen besagte um unerkannt zu bleiben.

    Warum werden im Darknet nur ganz wenige Kriminelle erwischt und wieso?

    Das bedarf keiner Erklärung mehr, und wer dies redlich und bewusst nutzt für seine Zwecke und grobe bekannte Fehler vermeidet ist und bleibt anonym. Wenn man sich Addons und Plugins installiert oder nicht weiß wo es verschlüsselte und Tor gerechte Speicher und Mail Account sich befinden, oder wer finanzielle Transaktionen abwickeln muss tritt früher oder später in eine dieser Fallen. Wer aber dies alles vermeidet umgeht eine VDS!

    Und wegen ein paar weniger Dummköpfe sollen alle europäischen Bürger einer General Kontrolle unterzogen werden? 1984 akzeptieren? Schon schlimm genug das momentan 300 Millionen User das Betriebssystem Win 10 nutzen, allein die AGB und der Datenschutz zeigt eindeutig an das alles bei Windows gespeichert wird, alles! Ich frage mich da wirklich wie leichtfertig und gutgläubig diese Nutzer unbeschwert ihr Leben gestalten, Google nutzen und die sozialen Netzwerke, man weiß alles von diesen Usern und die VDS (IP) weißt dem ganzen noch einen Name zu inklusive Bewegungsprofile, persönliche Mitteilungen, Anrufe/Sofortnachrichten/SMS/Seitenaufruf etc.

    Da sollen Richter über den Zugriff wachen und alles regeln? Ich lach mich schlapp, und vertrauen habe ich da ebenso wenig in die Geschichte. Was für Richter sollen das sein? Für Familienrecht oder anderes? Nein Danke, solang da diese Daten keiner extrem strengen Überwachung unterliegen werden sie schon bei unerlaubtem Musik Download heraus gegeben! Oder die Behörden selber erhalten unkontrollierten Zugang zu diesen Daten durch die Bestandsdatenauskunft! Jeder Polizeibeamte hätte somit Zugriff jederzeit und auf alles. Wie das abläuft zeigte die Vergangenheit und keinen hat es interessiert. Totalüberwachung im Überwachungsstaat, so etwas kann keiner wirklich wollen!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.