BND vor dem Bundesverwaltungsgericht: Massenüberwachung am DE-CIX rechtswidrig? (Update: Nein.)

Am Internetknoten DE-CIX in Frankfurt erhält der BND eine Kopie des Internetverkehrs ganzer Provider. Ob dabei alles mit rechten Dingen zugeht, müssen die obersten Verwaltungsrichter nach der heutigen Anhörung entscheiden. Beim Bundesverwaltungsgericht ist unterdessen bereits das nächste Verfahren gegen den BND anhängig.

Das Gebäude des BND in Berlin-Mitte. CC-BY 2.0 Ralf Kothe

Heute fand in Leipzig eine mündliche Anhörung beim Bundesverwaltungsgericht statt. Angestrengt hatte das Verfahren der Verband der Internetwirtschaft „eco“ als Betreiber des Frankfurter Internetknotens DE-CIX, der sich gegen das Belauschen seiner Kunden und damit gleichzeitig von Millionen Internet-Nutzern durch den Bundesnachrichtendienst (BND) gerichtlich zur Wehr setzt. Der Verband und sein prominenter Gutachter, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, bewerten die Praktiken des BND beim massenhaften Mitlesen des Datenverkehrs am DE-CIX als rechtswidrig.

Nach dem Ende der heutigen Anhörung ist nicht sofort ein Beschluss gefallen, allerdings für heute noch angekündigt worden. Wir reichen nach, wenn die Richter ihren Beschluss veröffentlichen.

Update 31. Mai 08:40: Das Bundesverwaltungsgericht hat per Pressemitteilung verkündet: Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in erster und letzter Instanz auf die Klage einer Internetknotenpunkt-Betreiberin (DE-CIX) entschieden, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) sie verpflichten kann, bei der Durchführung strategischer Fernmeldeüberwachungsmaßnahmen durch den Bundesnachrichtendienst (BND) mitzuwirken.

Der Wortlaut der Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor.

Anhörung beim Bundesverwaltungsgericht

Die Argumentation der Kläger fußt auf verschiedenen Bedenken, darunter auch zentrale Fragen zur Fernmeldeaufklärung des BND: Wie steht es mit dem Artikel 10 des Grundgesetzes? Schließlich werden die Kläger vom DE-CIX in „ganz erheblichem Umfang verpflichtet“, in das Grundrecht einzugreifen. Rechtsschutz hätten die Millionen Betroffenen nicht, obwohl „eine Form von Vorratsdatenspeicherung“ betrieben werde. Und gilt Artikel 10 nur für Deutsche oder auch als Menschenrecht für alle? Würde diese Frage so beantwortet, dass das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ein Jedermann-Recht ist, dann wären die sogenannten G10-Überwachungsanordnungen an DE-CIX unzulässig. Diese Zulässigkeit zu klären, war heute eine der Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Anhörung drehte sich allerdings vor allem um Fragen rund um die Anordnungen des Bundesinnenministeriums (BMI), mit denen DE-CIX verpflichtet wird, große Mengen Daten seiner Kunden und damit Milliarden Datensätze von Internet-Nutzern an den BND auszuleiten. Neben diesen Anordnungen schreibt der BND noch E-Mails, in denen er die Abhörziele genauer spezifiziert. Sie sind im Grunde die konkrete Arbeitsanweisung. Danach hat DE-CIX die Pflicht zur Umsetzung.

Praktisch bedeutet das: Bei den betroffenen Kunden wird die gewünschte Glasfaser gesplittet und damit eine vollständige Datenkopie an den BND geliefert. Dafür hat der Geheimdienst „angemietete Räumlichkeiten“ unter eigener Herrschaft. Damit das Abschnorcheln nicht auffällt, nutzt man normale Wartungsintervalle, um das die Leitung unterbrechende Splitten einzuleiten.

BVerwG innen
Der Gerichtssaal heute im Bundesverwaltungsgericht nach Eintritt des Senats, links die Vertreter des BND, rechts die des DE-CIX. Foto: Andre Meister.

Zweites Verfahren gegen den BND anhängig

Ob das so rechtens ist, darüber waren sich die Kläger und der BND uneins. Seitens des DE-CIX – wegen der riesigen Datenmengen der „größte Teich, in dem man fischen könne“ – hält man diese Anordnungen für rechtswidrig. Das liegt nicht nur daran, dass die Grundrechte von Millionen Menschen berührt sind, sondern auch weil der BND mit seinen E-Mails eigenmächtig bestimmt, an welchen Ports der Kunden gelauscht wird. Die Behörde sei allerdings dem Ministerium nur „nachgelagert“, in den eigentlichen Anordnungen des BMI stehe nichts Konkretes. Ob das Ministerium überhaupt weiß, was der BND sich selbst genehmigt, sei unklar. Für niemanden im DE-CIX sei auch „zu erkennen“, ob auch die Inhalte der BND-Mails die Kontrollkommission „durchlaufen“ hätten.

Wie im Laufe der Anhörung rauskam, betreibt der DE-CIX vor demselben Senat des Bundesverwaltungsgerichts ein zweites Verfahren gegen den BND, das sich ebenfalls mit Überwachungsfragen beschäftigt. Details dazu waren bisher öffentlich nicht bekannt. Klar ist nur, dass der parallele Rechtsstreit die aktuelle Gesetzgebung für den BND betrifft, während der heute verhandelte Problembereich noch nach der im Jahr 2016 gültigen Gesetzeslage vollzogen wurde.

Wir werden vermutlich den BND noch öfter vor Gericht sehen. Das dürfte auch deswegen so sein, weil Klaus Landefeld vom DE-CIX bereits angekündigt hatte, nach Karlsruhe ziehen zu wollen, wenn die Artikel-10-Problematik beim Bundesverwaltungsgericht keine Beachtung findet.

Tatsächlich widmeten sich die Fragen in der dreistündigen Anhörung weniger den grundsätzlichen Problemen einer massenhaften Datenausleitung, sondern eher Bestimmtheits- und Befugniserörterungen der betrachteten Verwaltungsakte. Der BND zeigte sich durchweg überzeugt, dass alles mit rechten Dingen zugehe, schließlich würde doch die G10-Kommission als „Sachwalter“ fungieren. Nicht dem DE-CIX als Verpflichtetem obliege es schließlich, die Rechtmäßigkeit einzuschätzen, sondern der Prüfkommission.

BVerwG
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: Michael Moser.

Die fünf Richter des Senats ließen sich eingangs einige technische Vorgänge erläutern und mussten sich dann mit einer ganzen Reihe von Anordnungen aus dem Jahr 2016 sowie einer aus dem Jahr 2017 beschäftigen, die von der zuständigen G10-Kommission des Bundestag durchgewunken worden waren. „Wollen wir doch mal sehen, wie die Chose läuft“, leitete der Vorsitzende Richter die Fragerunden ein.

Streit gab es vor allem um die Frage, ob man davon reden könne, dass die Daten auf dem „Übertragungsweg“ abgefangen werden. Denn das Splitten an der Glasfaser passiert innerhalb des Internetknotens in Frankfurt. Der Anwalt des DE-CIX, Sven-Erik Heun, argumentierte, dass es sich gar nicht um einen Übertragungsweg handele, wenn sie innerhalb der Vermittlungsstelle liege und keine Grenze („grundstücksüberschreitend“) überquere. Wohlweislich hat der Gesetzgeber auf dieses Problem bereits reagiert, da nach dem neuen Gesetz auch Anbieter von Telekommunikationsnetzen aufgenommen und zum Ausleiten verpflichtet wurden. Lakonisch fragte der Vorsitzende Richter in Richtung BND: „War das vielleicht Absicht?“ und macht damit seine Zweifel deutlich.

Ein weiterer Streit drehte sich um die Frage der Bestimmtheit der Anordnungen. Sie würden nur Zielvorgaben enthalten und seien ausgesprochen knapp. Erst mit den BND-E-Mails würde inhaltlich und „sehr detailliert“ klar, was auszuleiten sei und mit welchen Methoden. Allerdings sei ja nicht der Geheimdienst die „berechtigte Stelle“, der die Überwachungsziele vorgibt, sondern das BMI.

Der BND sieht seinerseits darin „eigentlich kein Bestimmtheitsproblem“. Ein gewisser Spielraum sei dem BND zuzugestehen.

Eine gewisse Ungehaltenheit zeigte der Vorsitzende Richter an einer Stelle recht deutlich, als er ein Anordnungsblatt des BMI hochhielt und den BND-Anwalt Wolfgang Roth fragte: „Glauben Sie nicht, dass das verbesserungsfähig wäre?“ Der Richter setzte sogar noch einen drauf und bescheinigte dem BMI-Schreiben: „Hätte ich dieses Schreiben damals beim Landratsamt bekommen, hätte ich es weggeschmissen.“

Warum über die „strategische Fernmeldeaufklärung“ offen gesprochen werden kann

In gewisser Weise nahm das heutige Verfahren seinen Anfang mit den Enthüllungen von Edward Snowden, die vor fast genau fünf Jahren begannen. Im Sommer und Herbst 2013 waren erste Berichte über das Anzapfen von Kommunikationsleitungen am DE-CIX zu lesen, das zu dieser Zeit bereits mehrere Jahre praktiziert worden war. Der BND soll in Frankfurt die Leitungen von 25 Internet Service Providern am Datenknoten in Frankfurt abgeschnorchelt haben. Konkret wurden damals Freenet, 1+1, Strato, QSC, Lambdanet und Plusserver genannt. Im Jahr 2014 griff die Fernsehsendung „Frontal21“ das Thema nochmal auf: Spitzeln für Amerika. In aller Freundschaft.

Mehr Details weiß die Öffentlichkeit über die Überwachungspraktiken bei der „strategischen Fernmeldeaufklärung“ des BND allerdings erst durch die Aussagen des Projektleiters für die Operation „Eikonal“ im NSA-BND-Untersuchungsausschuss. Der hatte ganze zehn Stunden dort Rede und Antwort stehen müssen, allerdings zur Hälfte nur in geheimer Sitzung. Dass mit Wissen und Förderung des Bundeskanzleramts unter dem damaligen Chef und heutigen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (SPD) durch den BND massenweise Daten in Frankfurt nicht nur ausgeleitet, sondern auch an die NSA weitergeleitet wurden, war danach öffentlich nicht mehr zu leugnen. Seitdem kann auch seitens des DE-CIX vergleichsweise offen über die jeweils meist drei Monate geltenden Anordnungen gesprochen werden.

Die Filter-Computer unter Hoheit des BND

Es gilt in Deutschland neben dem G10-Gesetz auch das neue BND-Gesetz. Ob der Auslandsgeheimdienst beim Lauschen tatsächlich nur ausländische Daten durchkämmt, kam bei der Anhörung nur am Rande zur Sprache. Technisch ist die Frage, ob man „deutsche Kommunikation“, also solche, die das deutsche Hoheitsgebiet nicht verlässt, von nicht-deutscher Kommunikation sicher und trennscharf unterscheiden kann, klar zu verneinen. Verlässlich kann das von den Bedarfsträgern des BND nicht in jedem Fall festgestellt werden. Das ist übrigens keine Glaubensfrage, sondern technisch bedingt (pdf).

Der BND könnte nur dann halbwegs sicher zwischen in- und ausländischem Datenverkehr unterscheiden, wenn er auch die Inhalte der überwachten Kommunikation betrachten würde. Ob das geschieht, können die Kläger beim DE-CIX nicht wissen, denn die Filter-Computer liegen nicht in ihrer Hoheit, sondern in der des BND. Ein sogenannter G10-Filter (DAFIS) soll dieses Problem allerdings aus Sicht des Geheimdienstes lösen und nur ausländische Kommunikation durchlassen. Zunächst aber erhält der BND die riesenhafte Menge Daten vollständig und filtert erst danach unter eigener Hoheit.

Der BND stünde übrigens vor einem kaum lösbaren Problem, wenn er versuchen würde, den gesamten Datenverkehr des DE-CIX abzugreifen. Grund ist die schiere Menge, die „den BND sprengen würde“, wie es der anwaltliche Vertreter des DE-CIX ausdrückte. Praktisch splitte man deswegen ein paar dutzend Ports der angeschlossenen Internet-Provider, nicht etwa alle vermieteten Ports von den hunderten angeschlossenen Providern.

Anträge an das Gericht

Im Schlussantrag verlangt DE-CIX die gerichtliche Feststellung, dass die Anordnungen des BMI rechtswidrig sind und dass die Kläger nicht zur Umsetzung der in den BND-Mails verlangten Ausleitungen verpflichtet sind. Der BND verlangt hingegen die Klageabweisung.

Die Richter ließen mehrfach durchblicken, dass sie den Klägern in einigen Aspekten folgen könnten. Was die zentralen Fragen rund um die Millionen betroffenen Grundrechtsträger angeht, deren Daten an den BND geleitet werden, zeigte sich das Gericht jedoch nicht allzu interessiert. Weil die Gesetzesänderungen für neue und erweiterte Befugnisse des Geheimdienstes unterdessen in Kraft getreten sind, wird das Urteil nur begrenzten Einfluss auf die aktuelle Rechtslage entfalten.

Allerdings ist der Gang nach Karlsruhe oder gar zum Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg weiterhin eine Option für die Kläger, die keinen Hehl daraus machen, dass es ihnen vor allem um die Grundrechte geht. Der Blick sollte sich daher auch auf das zweite Verfahren des DE-CIX beim Bundesverwaltungsgericht richten, da hier über das aktuelle Recht entschieden werden könnte. Entsprechend sollten wir als Betroffene weiterhin aufmerksam verfolgen, ob das höchste Verwaltungsgericht der Massenüberwachung des BND noch Einhalt gebieten kann.

16 Ergänzungen

  1. Und jetzt? Betreiber macht dicht, wegen Konkurrenz-unfähiger Zukunft? Verlagert vielleicht seine Produktions-Stätte ins Ausland? Ich würde da ja stillgelegte Ölplattformen und Salzstockwerke empfehlen. Nun denn – wer berechtigte Geschäftsgeheimnisse und Lobbyinteressen hat, die, bspw. der Schnüffelmacht mit Kryptographie-Tools eines Polizeistaats etwas entgegensetzen wollen, sollte denn wohl sichergehen, den Knoten DE-CIX zu umgehen? Denn wo ein Knoten ist, sind doch viele – und fällt einer aus, störts das Internet nicht. Wir schauen uns an, wo die hingehen und sind eh schon nicht mehr da, und so kriegen sie schon heute nur noch User, die denken, sie hätten nichts zu verbergen. Nichtmal die Zukunft ihrer Kinder.
    Verschlüsseln, alles, sofort.

    1. Verschlüsseln ist Muss, ja, unabhängig davon, wo die Pakete geleitet werden.

      Deine anderen Argumente sehe ich jedoch eher auf wackeligen Beinen:

      – Knoten fällt aus/macht dicht, keine Auswirkung: Leider ist DE-CIX ein sehr zentraler Knoten, spielt große Rolle in Peering. Es wird also defintiv Auswirkungen haben. Weniger für Nutzer, mehr für ISPs, die die Routen in den autonomen Systemen aktualisieren müssen.
      – Ausland: da gibts dann wahrscheinlich einen anderen Geheimdienst, der abstauben will.
      – Ölplattform : Da musst du darauf achten, dass die Plattform weit genug im Meer liegt, damit kein deutsches Recht gilt. Allerdings gilt dann Seerecht und das hat der BND schon im Zusammenhang mit Satelliten missbraucht.
      – Salzstockbergwerk: Die Bundesregierung tritt sicher gerne die Asse ab ;-) Aber liegt auch auf deutschem Grund, also kannst du auch in Frankfurt bleiben.

      1. Hm – wenn kein deutscher Bürger um diesen Knoten rumkommt, der die Daten nicht nach DSGVO, z.B. durch Verschlüsselung, vor unbefugtem Zugriff (Bayern dürfen auch manipulieren) Dritter schützt/schützen kann oder darf .. verstößt DE-CIX somit nicht automatisch gegen zahlreiche Gesetze bis hin, daß sie dann schon mindestens eine Quasi-Monopol-Stellung innehaben?

        „2. Das Quasi-Monopol
        Man spricht hingegen dann von einem Quasi-Monopol, wenn auf einem Markt zwar mehr als zwei Unternehmen existieren, jedoch einer dieser Unternehmen aufgrund eines sehr starken natürlichen Wettbewerbsvorteils eine marktbeherrschende Stellung – mithin eine Monopolstellung – hat. Es handelt sich hierbei also nicht um ein echtes Monopol, die Auswirkungen eines Quasi-Monopols kommen dem aber sehr nahe.
        Beispiele: Microsoft ist mit Microsoft Windows ein Quasimonopol für PC-Betriebssysteme.“*
        *Choose your Monopol: https://www.juraforum.de/lexikon/monopolstellung

        1. Ein Monopol wird erst mit Strafen belegt oder aufgelöst, wenn vom Bundeskartellamt wettbewerbsbenachteiligende Praktiken festgestellt werden. Dass es sich beim DE-CIX um eine benachteiligende (Quasi-)Monopolstellung beim Peering handeln soll, sehe ich eher kritisch, da Pakete jederzeit über andere autonome Systeme geroutet werden können. DE-CIX kann niemanden zwingen, Pakete über ihre Systeme zu leiten. Sie haben jedoch viele Ressourcen und es ist daher etabliert und bequem, darüber zu leiten. Und auch wenn zu DE-CIX noch andere Austauschpunkte in Düsseldorf, Berlin und anderen Orten gehören, ist eine benachteiligende Stellung nicht gegeben, da freies Peering zum Charakter des Internets gehört. Du kannst als Gemeinde z.B. dein eigenes Netz bauen und mit etwas Verwaltungs- und Bauaufwand eine Spur zu deinem Peeringpartner legen, um Informationen mit dem weiteren Internet zu teilen. (Sehr interessant in dem Zusammenhang auch dieser Vortrag zu Glasfaser: https://media.ccc.de/v/gpn18-13-alles-was-ihr-schon-immer-ber-glasfasern-wissen-wolltet)

          Das Problem ist daher nicht DE-CIX. Sie tun ihr Bestes, um die Systeme zu sichern. Physikalisch gesehen sind die Austauschpunkte Bunker. Auf Protokollebene siehts schlechter aus. Es kommt BGP zum Austausch der Routinginformationen zum Einsatz, was wie so viele Internettechnologien erst mal nicht gesichert ist. Das ist mit RFC 7454 gelöst (https://tools.ietf.org/html/rfc7454). Das betrifft jedoch nicht deinen Verkehr, z.B. deine TCP-Verbindung zu netzpolitik.org. Jedoch sollte ein Austauschpunkt nicht für die Sicherheit auf solch hoher Protokollebene verantwortlich gemacht werden. Wenn du z.B. auf einer Straße fährst, liegt es in deiner eigenen Verantwortung nicht aus der Kurve zu fliegen.

          Das Problem ist und bleibt der BND. Er zwingt den DE-CIX, nun wohl auch mit Rechtsmitteln, Mitarbeiter des BND in den Bunker zu lassen und dort Daten abzuschnorcheln. Ein ähnlich anmutendes Beispiel gibts aus den USA: Dort hat jüngst der 5th Circuit entschieden, dass Ärzte Immunität genießen, wenn sie Missbrauch und Vergewaltigung auf Anweisung einer Behörde betreiben. In diesem Fall war es die Customs and Border Protection (https://www.techdirt.com/articles/20180525/16282339916/court-has-no-problem-with-multiple-invasive-probings-search-drugs-that-didnt-exist.shtml). Im Gegensatz zu den Ärzten hat sich DE-CIX jedoch gewehrt und vielleicht ist noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Für die erzwungene Kooperation würde ich daher DE-CIX nicht verteufeln.

          Nach diesem Sermon bleibt noch auf Freifunk hinzuweisen. Auch mit freiem Peering stellt DE-CIX doch Zentralisierung dar und so ist Freifunk eine sinnvolle Möglichkeit, dem Internet wieder zu Dezentralisierung zu verhelfen.

          1. Danke für die ausführliche Antwort!
            Bei PC-Nutzer müssen die Schnüffel-Behörden halt auch in die Privatsphäre, der eigenen Wohnung eindringen, kann man sich per Kabel mit dem Internet, über einen eigenen Router verbinden. Smartphone-Nutzer: Wie umgehen die diesen Knoten? Ein Bekannter zeigte mir gestern seins mit lächerlichen 8GB Festspeicher – er hat da nicht mal genug Platz um mögliche Vorinstallierte Apps durch OpenSource-Apps (f-Dorid.org) – Apps auszutauschen. Ich sehe über 90% der Smartphone-Nutzer diesen Knoten nutzen müssen, aufgrund des privat-wirtschaftlich gewachsenen digitalen Marktes, also dank unserer kartell-haften Mobilfunkanbieter und ihre Kooperation mit ClosedSoftware-Anbietern, die ihren Kunden nicht von sich aus die Auswahl-Möglichkeit geben.

            Es sollte eine Lösung gefunden werden – es lohnt sich schon nicht mehr unter diesen (Späh und Horch-) Bedingungen auch nur eine digitale Firma hier an zu siedeln und dann auch noch über 2-3 Jahre hinaus planen zu können. Universitäten können keine internationale und unabhängige Forschung mehr anbieten – ohne mir gehöriger Eigen-Initiative die Forschungs-Ergebnisse/Kommunikation selbst zu schützen zu müssen. Wer auch immer bei so einem Knoten Informationen abgreifen kann, muss selber gar nicht mehr denken oder entwickeln.

          2. Einen eigenen Router zu verwenden, ist durchaus sinnvoll, da so ISPs aus der Wohnung gedrängt werden und du volle Kontrolle über deinen lokalen Netzwerkverkehr hast. Die FSFE listet noch einige weitere Vorteile: https://fsfe.org/activities/routers/

            Ob eigener Router oder nicht, hört deine Kontrolle spätestens hinter der Netzwerkdose auf. Über welche Stationen deine Pakete geleitet werden, kannst du nicht bestimmen. Es sieht ungefähr so aus:

            PC –> Dein Router –> ISP-Router –> Router 1 –> Router 2 –> Router N –> Router des Zielnetzes –> Server, z.B. netzpolitik.org.

            Du kannst nicht bestimmen, dass Routen ausgeschlossen werden, die über DE-CIX gehen. Jeder Router muss selbst entscheiden, was der nächste „Hop“, d.h. der nächste Router ist. Dazu wird die Routingtabelle konsultiert:

            * Ist das Ziel-Netz 56.57.0.0/16? –> Schiebe weiter an 1.2.3.4.
            * Ist es irgendein anderes Ziel-Netz? –> Schiebe weiter an 1.2.3.5.

            (Die Routingtabelle wird innerhalb eines Autonomen System (oder auch LAN) mit RIP oder OSPF gepflegt und zwischen AS mit BGP.)

            Damit will ich zeigen, dass du keine Kontrolle über die Hops oder deren Routingtabellen hast. Selbst wenn du es kontrollieren könntest, würdest du spätestens im Regen stehen, wenn der Server auch im DE-CIX steht.

            Es macht daher keinen Sinn, DE-CIX oder irgendeinen Austauschpunkt zu diskriminieren. Du solltest besser das gesamte Netz hinter der Netzwerkdose als im Standard nicht vertrauenswürdig betrachten. Verfolge den Selbstverteidigungsguide von NP, um einen grundlegenden Schutz auf den höheren Schichten zu erlangen und so nicht aus der Kurve zu fliegen.

            In deinen Überlegungen zu Unternehmen scheint es einen Konflikt zwischen den Interessen des Profits und anderer Interessen zu geben (technologische Verbesserungen, Nutzerrechte, …). Diesen Konfilkt kannst du auflösen, indem du die Profitinteressen eliminierst bzw. hinten anstellst. In einer AG und verwandten Unternehmesformen ist das nicht möglich, da Profit allem voran gestellt wird. Konkretes Beispiel ist Lavabit. Eigentümer Ladar Levison hatte das Unternehmen zugunsten der Nutzer dicht gemacht, als das FBI die Herausgabe von Schlüsseln erzwingen wollte. Eine AG würde niemals dicht machen, weil die Stakeholder auf Profit pochen (und sonst nichts).

  2. Solange es eine Rechtsordnung gibt, die nicht mit dem GG vereinbar ist, solange es rechtsbeugende Richter gibt, die nicht von Judikative sondern von der Exikutive gewält werden, solange einfache Gesetze das GG außer Kraft setzen (GverfG §§ 32, 90-97) und das Recht Artikel 101, 103 GG mit Füßen getreten wird hat das deutsche Volk keine Chance mehr die Grundrechte einzuklagen. Dies wurde seit 68 Jahre kontinuierlich durch die Änderungen im GG selber bewirkt und wir haben das zugelassen. Selbst wenn wir bei den Wahlen keine Parteigänger sondern nur freie Kandidaten wählen würden, verhindern die einfachen Gesetze, das freie, parteilose Wähler in den Bundestag einziehen.
    Solange kein Rechtsweg nach Artikel 19 GG installiert ist, ist eh keiner für Grundrechtsverstöße zuständig, denn die anderen 7 Rechtswege unterliegen nur der einfachen Gerichtsbarkeit und die 3 Gewalten, die ja schon lange nicht mehr geteilt sind, werden sich hüten, dem Volke auch nur ein kleines bischen Rechte zu geben, um dies zu ändern. (Sarkasmus: Das 1000jährige Reich läuft schon wieder 68 Jahre und es gibt mehr Reichsbürger, als nur die, die den gelben Schein möchten.)

  3. Solange es eine Rechtsordnung gibt, die nicht mit dem GG vereinbar ist, solange es rechtsbeugende Richter gibt, die nicht von Judikative sondern von der Exikutive gewält werden, solange einfache Gesetze das GG außer Kraft setzen (GverfG §§ 32, 90-97) und das Recht Artikel 101, 103 GG mit Füßen getreten wird hat das deutsche Volk keine Chance mehr die Grundrechte einzuklagen. Dies wurde seit 68 Jahre kontinuierlich durch die Änderungen im GG selber bewirkt und wir haben das zugelassen. Selbst wenn wir bei den Wahlen keine Parteigänger sondern nur freie Kandidaten wählen würden, verhindern die einfachen Gesetze, das freie, parteilose Wähler in den Bundestag einziehen.
    Solange kein Rechtsweg nach Artikel 19 GG installiert ist, ist eh keiner für Grundrechtsverstöße zuständig, denn die anderen 7 Rechtswege unterliegen nur der einfachen Gerichtsbarkeit und die 3 Gewalten, die ja schon lange nicht mehr geteilt sind, werden sich hüten, dem Volke auch nur ein kleines bischen Rechte zu geben, um dies zu ändern. (Sarkasmus: Das 1000jährige Reich läuft schon wieder 68 Jahre und es gibt mehr Reichsbürger, als nur die, die den gelben Schein möchten.)

  4. Es könnten ja mal die Abmahnanwälte (Stichwort neues Dateschutzgesetz) auf den BND losgehen. Immerhin agiert dieser mit vielen „Kundendaten“ und dürfte in den wenigsten Fällen eine Einverständniserklärung seiner „Kunden“ haben, wenn überhaupt eine rechtssichere Datenschutzerklärung seitens des BND vorliegt. Sollte doch ein gefundenes Fressen für die Abmahnanwälte sein. Allerdings würde da mal der Bevölkerung nutzen und nicht schaden, was wiederum das Problem sein könnte.

  5. Das der BND andere Rechte und mehr Befugnisse hat als ein Unternehmen, dass sollte doch jedem einleuchten. Warum sollte sich ein Geheimdienst auch an die EU-DSGVO halten? Ich lasse mich lieber vom BND überwachen, als von einem ausländischen Geheimdienst, den man hier gar nicht kontrollieren kann.

    Zu glauben, dass man sich dem Geheimdiensten völlig entziehen kann, ist utopisch. Was hat man denn davon? Wichtiger ist, dass die anderen Organe im Staat sich an die Menschenrechte und an das Grundgesetz halten.

    1. LoL, der BND nutzt Tools der NSA, die sitzt mit im Aufsichtsrat von Facebook und Goidman Sachs. Wenn der BND Ihnen zu schauen darf – machens die andern auch!

  6. Eine Frage am Rande;
    Ist „Am Internetknoten DE-CIX in Frankfurt erhält der BND“ wörtlich zu nehmen, oder existitieren auch Zugriffe an anderen Orten? denn „The DE-CIX platforms in Frankfurt, Hamburg, Munich, Dusseldorf, New York, and Istanbul are interconnected.“

    1. Es ging an keiner Stelle in der Anhörung um andere Standorte als Frankfurt. Das heißt aber nicht, dass das auszuschließen wäre.

  7. Alle klauen Daten, der BND auch ! Über die Auswertung der Daten
    kommt es zur Erkenntnis was International im Deutschlandnetz
    von Interesse ist.
    Erpressung, sie haben mal dies und das angeschaut, dürfte eine
    untergeordnete Rolle spielen.
    1. Wirtschaftsspionage und Militärspionage
    2. Feindaufklärung, Hetzer, Zersetzer…..
    3. Staatsfeinde
    4. Erpressbarkei

    Die Liste ist lang. Wer das Internetz betritt wird bespitzelt, von USA, GB, China, Frankreich…..
    und den ganzen Hackern….
    Wer schlau ist, erledigt alles was wichtig ist mit dem Bleistift, erzählt nichts am Telefon, nichts
    wirklich wichtiges in der Wohnung, und verschickt keine vertraulichen Briefe. Online Bankgeschäfte
    erledigen kann böse ausgehen.
    Also Vorsicht walten lassen !

    Mit besten Grüßen, Raubautz 4

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.