Abhörskandal um Fußballfans in Leipzig: 921 belauschte Telefone

Fans der BSG Chemie Leipzig bei einem Spiel gegen den FC International (2014). CC-BY-NC 2.0 strassenstriche.net

Es geht um mehr als 900 abgehörte Telefonanschlüsse und hunderte Betroffene, darunter mehrere Berufsgeheimnisträger. Fans des Fußballklubs BSG Chemie Leipzig fühlen sich kriminalisiert. So lautet die Bilanz eines Ermittlungsverfahrens gegen die Ultra-Szene des Vereins, das nun mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt wurde. Bereits seit 2013 sucht die sächsische Justiz intensiv nach „kriminellen Strukturen“ im Umfeld des Fußballvereins. Die Exekutive belauschte in vorherigen Verfahren bereits hunderte Menschen, nur um die Ermittlungen am Ende einzustellen.

Die Leipziger Volkszeitung resümiert in einer Geschichte:

Bei 921 Telefonanschlüssen wurde zwischen August 2015 und Mai 2016 mitgehört. Von 484 Telefonierenden seien auch Identitäten ermittelt und aktenkundig geworden. 371 der Abgehörten waren nachweislich nur Drittbetroffene – also Menschen, gegen die nicht einmal ein Anfangsverdacht bestand. Sie waren lediglich Gesprächspartner der Fans. Und wie bereits beim ersten Verfahren sind neben Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen der Beschuldigten auch mindestens ein Journalist und drei Rechtsanwälte dabei, so Klein weiter.

Einige Fans von BSG Chemie Leipzig wehren sich seit kurzem mit der Kampagne „129 Freunde“ gegen die jahrelange Überwachung. „Wir wollen aufklären und zeigen, was hinter den Ermittlungen steckt, wer aus welchem Grund und wie überwacht wurde und warum die Vorwürfe falsch waren und sind“, heißt es im Aufruf. Der Kampagnenname ist eine Referenz an den von der Staatsanwaltschaft genutzten Paragrafen 129 des Strafgesetzbuches, der die Bildung von kriminellen Vereinigungen unter Strafe stellt.

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11 Ergänzungen

  1. Und? Konsequenzen? Keine. Mit den neuen, verschärften Polizeigesetzen der Länder, soweit sie bereits verabschiedet sind, werden sich diese Vorfälle noch häufen. Gewöhnt euch langsam daran, in einem Big-Brother-Staat zu leben. Die paar Demonstrationen gegen diese Gesetze, wie just in Düsseldorf gegen das Polizeigesetz von NRW, ist nur das letzte Aufbegehren, in Bayern hat sich auch niemand darum geschert.

    1. Des währe sssoo, als obb du disch selber hauen wollen würdescht.
      In diesem Falle währescht du ’n Masochist, du gloobst doch nich etwa datt ’n Bullidiger sich selbser masochieren tut, ’ne woar!
      Des san Sadischten und Dominischten!
      Die woll’n Domminier’n un‘ sisch am Leid erfreun und gloar, die Penunse dafür abgreif’n, Sadischd’n wollen für ihre Aufwendungen entschädicht werden dun!

  2. Liebe Freunde allgegenwärtiger Verschwörungen, wie immer im Strafprozessrecht dient eine Ermittlung. bzw. Anordnung eines Gerichtes auch zur ENTLASTUNG eines Betroffenen. Also nicht alles schwarz reden.

    1. Watt isch disch mal wönsch, is det mol ’n Nachboar, disch mal watt bezichtichen tut, watt nisch rischtisch is!
      Denn schbreschen mir uns wieder!
      Is einichen Soschialbullidiggern um Anno ’33 so jejangen, menno waren die Surprise’d, als et sie selber traf!

    2. steht nicht hier, aber es gab im konkreten fall bereits eine abhöraktion ähnlicher größenordnung, die alle abgehörten fans „entlastete“. die abhöraktion hier ist die fortsetzung einer abhörung, die nichts ergeben hatte. sachsen.

    3. ja und…? ich kann 1000 mal angeklagt und 1000 frei gesprochen werden. Ein Satz mit X.

      1. Und isch sach dir desch Dausende mol, des isch dir mal den ehnen Nach boarn wünsch un‘ du unschuldisch Anjeklacht, un’kloar wieda frei jesprochen wirscht, wirscht auch du bejreifen, wie massiv dein Imageschaden sein wird!
        Wenn de Nochboarn hinner deinem Rüggen duscheln dun, disch dei Freundin verlaschen dut, weil se des Jeschwätz hinner ihrem Rüggen nisch mehr ertrachen tun tut oder ihren Job verliert, wie du deinen, wenn de e’hnen hascht!
        Denn wirschte bejreifen, das dei Arjumende reinschter Tinneff sind!

      2. „ich kann 1000 mal angeklagt und 1000 frei gesprochen werden“
        ah ja. das laß ich einfach mal so stehen. :)

        1. Nun, wenn er V-Mann in staatlichem Dienst ist, dann könnte das schon sein!
          Verbrechen begehen und dann wird er wieder „Frei von Schuld“ gesprochen, seit 2015 soll das ja möglich sein!

          „Des Narren Paradis, ist des Weisen eine Hölle!“

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