Zwei Jahre nach Landesverrat: Wo bleibt eigentlich die Ausnahme für Journalisten?

Vor zwei Jahren wurden wir als Landesverräter gebrandmarkt. Damals wurde eine Reform des Straftatbestandes in Aussicht gestellt, damit der Paragraf nicht mehr gegen kritische Journalisten angewendet werden kann. Das hat die Bundesregierung bis heute verschleppt.

Uns liegen Dokumente nicht nur vor, wie veröffentlichen sie auch. CC-BY-SA 4.0 sebaso

Vor zwei Jahren wurden wir Opfer von Ermittlungen wegen Landesverrates, weil wir über den Ausbau der Massenüberwachung durch unsere Geheimdienste berichtet haben. Die Ermittlungen führten zu einem großen und kurzen Aufschrei, zur Entlassung des Generalbundesanwaltes und zur Einstellung des Verfahrens.

Damals hatte Justizminister Heiko Maas in Aussicht gestellt, den Landesverrats-Paragrafen so zu ändern, dass er nicht mehr gegen kritische Journalisten eingesetzt werden kann. Seitdem haben wir nichts mehr von einer Reform gehört. Es gab zwar Anträge der Linken und der Grünen im Bundestag, die fanden aber traditionell keine Mehrheit gegenüber der Großen Koalition. Aus dem Justizministerium kam auch keine Initiative.

Christian Rath hat für die taz herausgefunden, dass es zwar intern Diskussionen und ein Fachgespräch gab. Aber ein anderer Fall kam dazwischen: Die Auseinandersetzung um die Böhmermann-Affäre und den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung.

So schlugen Ministerialbeamte vor, dass Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats oder Offenbarung von Staatsgeheimnissen künftig nur noch „mit Ermächtigung der Bundesregierung“ möglich sein sollen. Bei einem Fachgespräch im Ministerium sollen sich Mitte 2016 auch die Rechtsprofessoren Detlev Sternberg-Lieben und Hansjörg Geiger für eine derartige Lösung ausgesprochen haben.

Das Vorhaben wurde dann aber zunächst nicht weiterverfolgt – angeblich um Irritationen bei einem anderen Gesetzgebungsprojekt zu vermeiden: Nach der Böhmermann/Erdoğan-Affäre wollte die Bundesregierung, dass die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter (§ 103) nicht mehr speziell bestraft werden kann. Dort hatte sich die laut Gesetz erforderliche Regierungsermächtigung gerade nicht bewährt, weil sie Strafverfahren unnötig politisch auflud.

Als der Böhmermann-Paragraf im Juni abgeschafft wurde, wurde der Landesverrat-Paragraf ignoriert. Christian Rath fordert in der taz, dass der nächste Justizminister am Thema bleiben muss, aber anders als bisher überlegt:

Beim Schutz der Presse vor übermäßiger Strafverfolgung gerade auf die politische Gnade der Exekutive (hier der Bundesregierung) zu setzen, klingt nicht sehr vertrauenerweckend. Nötig ist vielmehr eine gesetzliche Klarstellung, dass Vorgänge von öffentlichem Interesse in der Demokratie generell keine Staatsgeheimnisse sein können.

Dem schließen wir uns an. Auch der Deutsche Journalisten-Verband kommentiert das auf seinem Blog: Reform ausgesessen.

Damals war unbestritten, dass der Straftatbestand des Landesverrats überprüft werden musste. Jetzt stellt sich heraus, dass das Justizministerium zwar geprüft hat, aber keine Taten folgen lässt. Diese Aufgabe kommt auf den nächsten Bundesjustizminister zu. Denn Schikanen wie gegen die Journalisten von Netzpolitik.org darf es kein zweites Mal geben.

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11 Ergänzungen

  1. Es gibt die Vermutung, die SPD sammle schon aufgebbare Verhandlungsmasse fuer den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU…

  2. Warum fragt Herr Walde in Berlin direkt nicht danach (was ist aus der Klarstellung, dass Vorgänge von öffentlichem Interesse in der Demokratie generell keine Staatsgeheimnisse sein können, geworden? => „Landesverrat“ aus StGB entfernen) – warum nicht Frau Hassel in Bericht aus Berlin ?
    Ihr habt doch jemandem im ZDF-Fernsehrat, kann er nicht vielleicht einen Impuls geben, damit die Politiker in den Fernsehinterviews genau danach endlich mal gefragt werden ?

      1. Dann hoffen wir mal, Herr Walde und Frau Hassel kommen eines Tages von allein auf diese Frage.

        Die vier Bundestags-Petenten jedenfalls, die gegen „Landesverrat“-Drohungen Journalisten und deren Quellen in Schutz zu nehmen versuchten mit ihren Petitionen:
        https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_07/_31/Petition_60240.nc.html
        haben Anfang dieses Monats erreicht, dass diese Petitionen an das BMJV übergeben und den Fraktionen des Deutschen Bundestags zur Kenntnis gegeben wurde (Beschlusspunkt 4 in : )
        http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/134/1813494.pdf .

        Im aktuellen Anschreiben des Petitionsausschusses dazu heißt es unter anderem:
        „… Die Vorschrift zum Landesverrat hat im Anschluss an das Urteil des BVerfG vom 5. Aug.1966 zur sog. Spiegel-Affäre wesentliche Änderungen erfahren. Wegen Landesverrats wird nur derjenige bestraft, der die Absicht verfolgt, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass hierdurch der publizistische Bereich aus dem eigentlichen Landesverrat ausgeschieden werde ( Bundestags-Drucksache V/2860, S. 14 ).
        Die Bundesregierung prüft derzeit, ob der interessengerechte Ausgleich zwischen dem Schutz der Pressefreiheit einerseits und dem Schutz der äußeren Sicherheit des Staates andererseits durch die bestehenden Regelungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen in ausreichender Weise gewährleistet ist.
        Der Petitionsausschuss hält die Eingabe für geeignet, in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden. Er empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem BMJV – als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. “

        Ich trage das hier mal so ein, als Antwort auf die Frage oben „was ist eigentlich geworden aus … ?“.
        Den Brief vom Petitionsausschuss hatte ich heute erhalten (von mir ist nicht die Petition 60240, die man oben als Link zu den veröffentlichten Petitionen findet, sondern nur eine nicht-veröffentlichte Petition 62947, die mit der 60240 dann zusammengefasst wurde im P.Ausschuss.

  3. Ist die Frage ironisch gemeint oder hat jemand tatsächlich daran geglaubt, dass es diese „schriftlich fixierte“ Ausnahme von Seiten der Regierung geben wird?

  4. Na zum Glück unterliegen Journalisten ja nicht der deutschen Gerichtsbarkeit in Sachen Geheimnisverrat. Und dann wundert man sich, wenn die behördlichen Auskünfte immer dünner werden?

    1. Eben. Sinnvoller wäre es gewesen, der GBA ermittelt aus und ein Gericht klärt die Sache. Das was hier gelaufen ist, dass ein Minister die Einstellung von Ermittlungen anweisen lässt, ist eine Perversion des Rechtsstaates und funktioniert mit der gleichen Beliebigkeit auch andersherum: Ermittlungen, die durch Staatsanwälte vielleicht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, könnten mit ministerieller Weisung wieder aufgenommen werden.
      Die ganze Aktion war ein Bärendienst für den Rechtsstaat und eine unabhängige Justiz.

  5. … Jeder der kann, soll doch bitte auch zur Wahl gehen und eine Partei wählen,
    die nicht den Abbau von Freiheit und Rechten unterstützt.

    Fall Ihr da noch nichts zu wisst ist der Wahl-O-Mat hilfreich
    oder als echte Alternative; http://www.meinewal.de (kann den Link leider nicht prüfen).
    … hier wird nach dem tatsächlichen Abstimmungsverhalten geschaut.

    1. @Watz
      Ihr Link mit den Meeressäugetieren dürfte etwas für angehende Biologen sein, vielleicht setzen Sie einen Link mit Wahlen statt Wale . :-)

    2. Ganz meiner Meinung. Es dürfte für jeden Politikbeobachter hinreichend bekannt sein, welche Partei sich beim Abbau von Bürgerrechten hierzulande besonders weit aus dem Fenster lehnt. Längst überfällig ist, daß sie dafür bei der Wahl die passende Quittung bekommt. Andernfalls wird sie immer dreister und wir würden uns, falls die Herrschaften weiter mächtig bleiben, noch sehr wundern, was für diktatorische Hirngespinste sie weiter in petto haben.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.