Zukunft von Open Government: Drei Thesen für mehr Offenheit in Nordrhein-Westfalen

Offene Daten werden zunehmend auf großen Plattformen statt Insellösungen veröffentlicht. Open Government wirkt nicht nur nach außen, sondern vor allem auch nach innen. Aber inklusive Offenheit braucht mehr als bloße Daten. Drei Thesen zur Zukunft von Open Government.

Neon-Leuchtschild "Open"
Alles offen? CC public domain Open.NRW

Das Open-Data-Portal der nordrhein-westfälischen Landesregierung, Open.NRW, hat letzten Freitag und heute zu einer Experten-Anhörung zur „Zukunft von Open Government“ geladen. Im Vorfeld wurden die Teilnehmenden gebeten, drei kurze Thesen zum Thema offenes Regierungshandeln für ein fünfminütiges Eingangs-Statement zu formulieren. Hier sind meine Thesen:

These 1: Es gibt einen Trend zur Abkehr von digitalen Schrebergärten: Nutzung von Standardlizenzen, Einspeisung in überregionale Datenportale, Nutzung von Open-Source-Software.

Wer auf data.linz.gv.at klickt, bekommt zwar Zugang zu den offenen Datenbeständen der Stadt Linz, allerdings nicht auf einer Webseite der Stadt. Der Link führt auf ein Unterportal der bundesweiten Open-Data-Plattform data.gv.at in Österreich. Mit diesem Verzicht auf ein eigenes Open-Data-Portal ist sichergestellt, dass die Metadaten- und Lizenzstandards der österreichischen Plattform eingehalten und Aktualisierungen sofort verzögerungsfrei bundesweit verfügbar sind.

Mit derartigen Subportalen auf überregionalen Open-Government-Angeboten werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Der Wunsch nach einem „eigenen“ Open-Data-Portal wird ermöglicht, ohne dass deshalb jede Gebietskörperschaft zur Errichtung eines eigenen Datenschrebergartens gezwungen wird. Und potentiell kostengünstiger ist so ein Ansatz natürlich auch.

These 2: Open Government ist ein Werkzeug für Verwaltungsreform und wirkt stärker nach innen als nach außen: Was nach außen sichtbar und zugänglich ist, ist auch für andere öffentliche Bereiche und die Politik besser sichtbar.

Die Open Knowledge Foundation propagiert den Spruch „Wissen ist Macht. Offenes Wissen ist Ermächtigung.“ Ich würde hier sogar noch eins draufsetzen und argumentieren: Offenes Wissen ist auch Selbstermächtigung. Tatsächlich ist es so, dass die Kontrolle des Zugangs zu Daten- und sonstigen Wissensbeständen in öffentlichen Verwaltungen natürlich auch mit Macht verbunden ist. Wann immer andere Abteilungen innerhalb einer Stadtverwaltung oder politische AkteurInnen – egal ob in Regierung oder Opposition – Zugang zu Daten- und Wissensbeständen benötigen, sind sie auf Kooperation der jeweils zuständigen Stellen angewiesen.

Für die zuständigen Stellen sind derartige Anfragen wiederum mit Aufwänden hinsichtlich Erhebung und Bereitstellung verbunden. Das bedeutet, dass selbst ohne Berücksichtigung von mikropolitischen (Macht-)Spielen in Organisationen auch innerhalb der Verwaltung immer Zugangshürden bestehen. Alles, was jedoch als Open Data oder auf andere Weise von Transparenzgesetzen erfasst und öffentlich zugänglich ist, ist automatisch auch innerhalb der Organisation verfügbar. Je stärker und automatischer Open Government also in Verwaltungsroutinen implementiert wird, desto weniger Zusatzaufwände oder Möglichkeiten für (mikropolitischen) Machtmissbrauch sind mit Zugangsanfragen von anderen Abteilungen innerhalb der Organisation verbunden.

These 3: Inklusive Offenheit braucht mehr als bloße Offenheit: Open-Government-Praktiken müssen kontinuierlich hinsichtlich möglicher Ungleichheitsverstärkung evaluiert werden.

Neue Formen von digitaler Offenheit gehen immer sowohl mit Inklusions- als auch Exklusionspotentialen einher. Das Beispiel der Plattform schau.auf.linz.at – einem geodatenbasierten Beschwerdemanagementtool nach Vorbild von Plattformen wie Fixmystreet – zeigt die Ambivalenz sehr gut. Einerseits wurde im Zuge einer in Zusammenarbeit mit der Stadt Linz verfassten Masterarbeit festgestellt, dass sich durch die zusätzliche Möglichkeit zur Meldung von Anliegen via App mehr Menschen mit niedrigerem Bildungsgrad mit ihren Anliegen an die Verwaltung gewandt hatten. Andererseits wurde die Plattform auch dafür genutzt, bettelnde Menschen als „Ärgernis“ mit diskriminierenden Bezeichnungen („Zigeuner“, „Ungeziefer“ etc.) zu markieren und auf diese Weise Hetze zu betreiben. Zusammengenommen zeigen die beiden Facetten derselben Plattform, dass es bei Open Government um die organisationale Herstellung spezifisch-inklusiver Offenheit geht, die regelmäßige Evaluationen und Nachjustierungen diesbezüglich erforderlich machen.

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12 Ergänzungen

  1. Ich sehe schon die Schlagzeilen in einer großen Drucksache:

    „Open Government Projekt in Deutschland gestartet! Jedes Bundesland stellt sein eigenes Projekt vor!“

    Klar, das der Bund hier in nichts nachsteht, der zieht erst recht sein eigenes Projekt hoch!
    Warum? Nun, weil jedes Bundesland und auch der Bund, ihre eigenen Süppchen kochen und wenn die einen Gulasch, die anderen Hühnersuppe und schließlich die letzten Grüne Bohnen servieren, dann gibt es höchstens in Sachen Speck eine Gemeinsamkeit bzw. eine „Schnittmenge“!

    Wir dürfen gespannt sein, was hier passieren wird!

    1. Na ja, manche Schlagzeilen waren schon vor einem halben Jahr (auch online):
      „Wirtschaftlicher Mehrwert erwartet – Bund verpflichtet Länder zu Open-Data“
      http://www.behoerden-spiegel.de/icc/Internet/nav/1e3/1e360726-d0a0-b331-76b8-d77407b988f2&uCon=2bf376e3-670e-751b-91a0-4c67b988f2ee&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-bbbb-000000000003
      Der (deutsche) Bund liefert derzeit. Ein Open Data Gesetz liegt als §12a des E-Government-Gesetzes vor. Da werden die Länder wegen der Zusgane beim Bund-Länder-Finanzausgleich nicht allzu sehr abweichen.

      1. Wollen wir es hoffen!
        Ansonsten wird es wieder Speziell und Teuer, wie die Elbphilharmonie in Hamburg oder der BER in Berlin!

  2. Anmerkung zur 3. These:
    Die Bereitstellung einer Beschwerde App kann für eine Stadtverwaltung auch eine große Herausforderung sein. Wenn Menschen mit Bezeichnungen wie „Zigeuner“, „Ungeziefer“ diskriminiert werden, bedarf es auch einer geistigen Haltung von Seiten der Behörde und einer technischen Möglichkeit hier Stellung zu beziehen. So eine Haltung von Seiten einer Stadtverwaltung setzt auch voraus, dass die politischen Akteure den öffentliche Raum nicht als Arena benutzen, für ihre politischen Interessen, jeden Tag eine andere Sau durch Dorf zu treiben.
    Will sagen, es braucht eine gewisse Reife und Einigkeit sich dieser Offenheit zu stellen und man sollte sich dessen bewusst sein, dass eine Beschwerde App nicht nur praktisch ist, sondern auch einer Haltung des öffentlichen Raums als Miteinander bedarf.

  3. Der Neusprech treibt seltsame Blüten. Darf man den Autor fragen, welche unerklärliche Deutungszusammenhänge kultiviert werden sollen?

    Soll das einfach nur originell sein? Ich hoffe auf Abkehr!

    1. Da hat Leonido vermutlich von seinem Schrebergarten-Verein noch was in seinem clipboard gehabt und versehentlich gepastet. Kann ja mal passieren.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.