Zerstört die EU die Filmindustrie? Nachgefragt bei der EU-Abgeordneten Julia Reda

Wenn die Frankfurter Allgemeine Zeitung über Urheberrechtsreformen berichtet, geht es regelmäßig darum, das Ende ganzer Branchen zu verhindern. Ein Gespräch mit der EU-Abgeordneten Julia Reda über die vermeintliche Zerstörung von Europas Filmindustrie durch eine EU-Verordnung.

Wenn es um das Urheberrecht im digitalen Zeitalter geht, dann kann es der Frankfurter Allgemeinen Zeitung anscheinend gar nicht aufgeregt genug sein. Bevor im Bundestag eine Anhörung zur Reform des Urheberrechts für Wissenschaft und Bildung anstand, titelte die FAZ: „Heiko Maas macht die freie Presse kaputt“ (warum das falsch ist, hat Eric W. Steinhauer verbloggt). Vor ersten Abstimmungen über eine Verordnung zu Online-Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen im EU-Parlament wiederum lautet die Überschrift in der FAZ: „Angriff auf die Kreativen: Die EU zerstört Europas Filmwirtschaft“. Auch hier interessant, dass die FAZ offenbar exklusiv über den bevorstehenden Exitus einer ganzen Branche informiert ist.

Grund genug für uns einmal bei Julia Reda, der in Urheberrechtsangelegenheiten versiertesten EU-Abgeordneten aus Deutschland, nachzufragen, warum die EU ihre Filmindustrie vernichten möchte.

netzpolitik.org: Jörg Seewald schreibt in der FAZ, dass die EU-Kommission bei der Online-Verwertung von Filmen das „Territorialprinzip“ abschaffen möchte, sodass „in Zukunft alle Grenzen [fallen] und ein in Deutschland ausgestrahlter Film zeitgleich über die Mediathek in allen anderen EU-Ländern zu sehen [ist]“ – kommt jetzt also doch das Ende von Geoblocking?

EU-Abgeordnete Julia Reda - CC-BY-SA 3.0 Ralf Roletschek

Julia Reda: Die Verordnung betrifft nur Online-Rechte. Wenn ein Rechteinhaber also die Online-Rechte nicht mitverkauft, ändert sich überhaupt nichts. Auch heute ist es so, dass nicht alles, was im Fernsehen läuft, auch in der Mediathek grenzüberschreitend verfügbar ist – die Bundesliga wird beispielsweise generell rausgeschnitten. Auch gibt es kein Verbot von Geoblocking in der Verordnung. Es kann weiterhin vertragliche Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Rundfunkanbietern geben, einen Film nur in Deutschland zu zeigen. Auch wenn sich ein Sender aus anderen Gründen für Geoblocking entscheidet, wird das weiterhin – leider – erlaubt sein, weil audiovisuelle Inhalte von der parallel verhandelten Verordnung zum Thema ausgenommen sind.

netzpolitik.org: Aber in der FAZ steht doch, dass wenn „ein Produzent beispielsweise mit ARD oder ZDF eine Lizenz zur Online-Auswertung für Deutschland vereinbart, […] diese nach dem sogenannten „Herkunftslandprinzip“ künftig auch für alle anderen EU-Länder gelten“ soll.

Julia Reda: Das ist einfach falsch. Das Herkunftslandprinzip ändert nichts an der regionalen Reichweite einer Lizenz. Beim Herkunftslandprinzip geht es nur darum, welches nationale Urheberrecht anzuwenden ist. Wenn ein Sender beispielsweise eine Dokumentation ausstrahlt, deren Hintergrundmusik unter eine urheberrechtliche Ausnahmeregelung des Herkunftslands fällt, können Rechteinhaber den Sender nicht wegen Urheberrechtsverletzung verklagen, wenn die Dokumentation von Internetnutzern in einem Nachbarland gesehen werden können. Das bedeutet, dass Rundfunkanbieter zukünftig nicht alle verschiedenen nationalen Urheberrechtsgesetze in Europa berücksichtigen müssen, um Inhalte rechtssicher online anbieten zu können, wenn sie kein Geoblocking einsetzen. Aber natürlich brauchen sie weiterhin eine Lizenz dafür, den Inhalt online verbreiten zu dürfen. Wer den Inhalt sehen darf, wird wiederum in diesem Lizenzvertrag vereinbart.

Einfacher auf Geoblocking verzichten

netzpolitik.org: Worin besteht dann eigentlich der größte Vorteil der neuen Regelung?

Julia Reda: Was sich ändert, ist, dass Rundfunkanbieter in jenen Fällen, in denen Rechteinhaber kein Interesse an territorialer Exklusivität haben – und bei vielen Inhalten wie Nachrichten, Nischensport und manchen Filmen ist das so -, einfacher auf Geoblocking verzichten können, ohne den rechtlichen Status in anderen Ländern zu überprüfen.

netzpolitik.org: In der FAZ wird aber dennoch vor einem „Wegfall bestehender und bewährter Auswertungs- und Lizenzsysteme“ gewarnt?

Julia Reda: Der Entwurf betont explizit, dass er nicht in die Vertragsfreiheit der betroffenen Akteure eingreift. Auch in das System zeitlich abgestufter Verwertungsfenster, also die exklusive Verfügbarkeit von Filmen zunächst im Kino, dann als DVD, dann als Video-on-Demand und dann erst im Fernsehen, bleibt völlig unbehelligt. Wenn ein Film letztlich im Fernsehen ankommt, wurde deshalb regelmäßig der größte Teil der Einnahmen bereits erwirtschaftet.

Filme durchschnittlich nur in drei Ländern verfügbar

netzpolitik.org: Und wie wird es um den Zugang zu preisgekrönten Streifen bestellt sein? Die FAZ zwischentitelt ja: „Keine ‚preisgekrönten Streifen‘ ohne das Territorialprinzip“.

Julia Reda: Tatsächlich ist es so, dass die europäische Bevölkerung derzeit keinen Zugang zu den meisten europäischen Filmen hat. Ein durchschnittlicher europäischer Film ist nur in drei von 28 Mitgliedsländern als Video-on-Demand verfügbar (vgl. Studie von Christian Grece). US-Filme, die durchschnittlich in sieben Ländern verfügbar sind, haben somit eine größere Chance, ein Erfolg in Europa zu werden, als europäische Filme.

netzpolitik.org: Aber die FAZ schreibt doch, dass sich in einer „beispiellosen Aktion […] über 411 Mitglieder verschiedenster Verbände und Unternehmen aus dem audiovisuellen Sektor aus ganz Europa zusammengetan [haben], um mit einem offenen Brief gegen eine neue EU-Verordnung Sturm zu laufen“.

Julia Reda: Zunächst ist so ein offener Brief alles andere als „beispiellos“, solche offenen Briefe und Petitionen sind ein völlig übliches Lobbying-Werkzeug. Die Zahl der Unterzeichner ist nicht einmal besonders hoch. 2015 haben über eine halbe Million Unterzeichnerinnen und Unterzeichner die EU aufgefordert, eine verpflichtende Ausnahme für Panoramafreiheit einzuführen, die Kommission hat jedoch nichts diesbezüglich unternommen. Und ein zentrales Ergebnis der EU-Konsultation zur Urheberrechtsreform 2013 mit tausenden Teilnehmenden war der große Bedarf nach grenzüberschreitendem Zugang zu Inhalten.

netzpolitik.org: Am Ende des Beitrags fragt die FAZ, ob die Politik „auf Kosten der Film- und Fernsehschaffenden“ große Sender- und Plattformbetreiber mit einer Verordnung stärken möchte, „die sich in Europa aus dem Markt heraus dann nicht mehr entwickeln, geschweige denn wachsen können“.

Julia Reda: Das Gegenteil ist der Fall. Wenn wir die Klärung von Online-Rechten für Rundfunkanbieter nicht vereinfachen, wird Netflix der einzige Anbieter mit attraktiven, grenzüberschreitend angebotenen Filmen und Serien in Europa sein. Netflix kann das durch die mit seiner schieren Größe verbundene Verhandlungsmacht durchsetzen und konnte auf Grund des großen US-Binnenmarkts wachsen. Was wir in Europa brauchen, wäre ein einheitliches EU-Urheberrecht, dann wäre das ohnehin nur sehr begrenzt hilfreiche Herkunftslandprinzip obsolet.

 

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6 Ergänzungen

  1. Mit anderen Worten: die FAZ verbreitet Fake News.
    Danke für die Richtigstellung.

  2. Schwierig einzuschätzen ob Reda nur schlicht unverfrohen oder tatsächlich schlicht naiv Unwissend ist. Sie verbreitet bzgl. Verhandlungsfreiheit den Unsinn, dass Verhandlungen mit dem ÖFR auf Augenhöhe verlaufen und die Lizenz zur Online Verwertung optional wäre. Kompletter Unsinn. Entweder man gibt die Online Rechte ab, oder man bekommt keinen Auftrag durch den ÖFR.

    1. Ist dieser Kommentar ein Angriff auf Julias persönliche Ehre und zieht somit eine Gefängnisstrafe nach sich?
      Misogyne Trolle wie den einfach nicht beachten. Die Welt ist besser ohne sie.

      1. -Ehre – in Verbindung mit Reda ist etwas Mißtrauen. Würde Sie so etwas wie Ehre kennen hätte Sie Ihren Namen aus dem – Redabericht- zurückgezogen. Dort steht nach 600 Änderungen das krasse Gegenteil dessen, was Sie naiv vorformuliert hat. Hat Sie aber nicht, stattdessen schmückt Sie sich aus Gründen der Karriere Planung mit dem Bericht. Obwohl dieser Sie lächerlich gemacht hat.

  3. Ich möchte gerne einmal die Sicht einer Filmemacherin, also Urheberin, von Dokumentarfilmen mit in die Diskussion einbringen.
    Auch ich bin der Meinung, dass Geoblockig nicht mehr zeitgemäss ist und abgeschafft werden muss. Allerdings ist der Verkauf von verschiedenen Lizenzen momentan noch Grundlage der Finanzierungsmodelle von Filmen.
    Julia Reda sagt im Interview, dass der Rechteinhaber weiterhin frei ist die Online-Rechte mit zu verkaufen, oder auch nicht, so wie es die Bundesliga macht.
    Dabei verkennt sie die Verhandlungsstärke von unabhängigen Produzenten und Filmemachern gegenüber dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wer im ÖR nicht so funktioniert, wie es die Anstalten wünschen, der darf einfach nicht mehr mitmachen, ausser man hat die Macht eines DFFB. Das bezieht sich auf Verträge, Inhalte, Formen und natürlich auch auf die Bezahlung für Auftragsproduktionen, Koproduktionen und Ankäufe von fertigen Filmen.
    Das Problem ist, dass die Öffentlich-rechtlichen eine Monopolstellung inne haben und diese auch nach allen Regeln der Kunst ausnutzen. Ein dichtes Netz aus Tochter und Enkelfirmen verschärft diese Situation. Um ein Beispiel zu geben: Für die Ausstrahlungsrechte (15 mal) inkl. Mediathek einer meiner Dokumentarfilme, hat das ZDF 5000€ bezahlt. Die Herstellungskosten haben ca. 100.000€ (Low Budget) betragen, davon liegen ca. 50.000€ Eigenanteil bei mir als Produzentin, die durch Arbeitsleistung querfinanziert werden. In Deutschland gibt es keinen anderen möglichen Ankäufer als das ÖR!
    Ich habe in den letzten Jahren sehr viel mit der Netzgemeinde zu tun gehabt und musste immer wieder feststellen, dass eigentlich so gut wie niemand darüber Bescheid weiss, dass das ÖR nicht angemessen bezahlt und das die Filmförderung eine Wirtschaftsförderung (Darlehen rückzahlbar bei Erfolg) und keine Kulturförderung (Zuschuss) ist (ich vereinfache das hier mal). Die aller meisten denken sie bezahlen mit ihrer Haushaltsabgabe und ihren Steuern diese filmischen Arbeiten und wollen dann freien Zugang dazu. Ich kann das total nachvollziehen. Das Problem ist meiner Meinung nach nicht das Internet und die Abschaffung von Geoblocking, sondern dass nötige, zukunftsorientierte Reformen im ÖR und in den Filmförderstrukturen einfach nicht stattfinden. Ich würde mir wünschen, dass die Politik beim Thema Urheberrecht nicht immer nur die Verwertungsgesellschaften und großen Medienkonzerne im Auge hat, sondern auch die Leute, die interessante, gesellschaftsrelevante und anspruchsvolle Projekte realisieren, dazu aber leider kaum noch finanziell in der Lage sind.
    Wie wäre es denn, die entsprechenden Forderungen mit der Aufhebung des Geoblockings zu Verknüpfen? Wie wäre es mit einer Klausel für die angemessene Vergütung durch die ÖR Anstalten? Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits 2014 ein Gutachten veröffentlicht, dass eine Reform der ÖR nahelegt. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=5

    1. Erstmal möchte ich mich für den konstruktiven Ton des Kommentars bedanken, ist bei dem Thema leider selten.

      Die geschilderte Problematik ist durchaus bekannt, das Urheberrecht nur leider nicht die Lösung. Das Problem ist eben die fehlende Verhandlungsmacht, der schwache (auch: gewerkschaftliche) Organisierungsgrad und ganz allgemein die Winner-take-all-Logik der Aufmerksamkeitsökonomie im Medienbereich. Mit anderen Worten: wer keine Verhandlungsmacht gegenüber ARD&ZDF mit Geoblocking hat, wird sie auch ohne nicht haben.

      Was mögliche Allianzen betrifft: die Forderungen nach einem Urhebervertragsrecht, das diesen Namen verdient und Urheber/innen gegenüber Verwertern stärkt, haben wir hier immer wieder vertreten. Letztlich ließen sich dann aber gerade kürzlich doch wieder (viel zu) viele Kreative vor den Verwerterkarren spannen und (wiedermal) wurde eine Chance zur Reform verpasst.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.