Statistik zu Überwachungsmaßnahmen: Bundesverfassungsschutz verschickt wieder mehr stille SMS zur Handyortung

Seit 2014 fragen Bundestagsabgeordnete der Linkspartei die Überwachungsmaßnahmen von Bundesbehörden ab. Dabei geht es um sogenannte stille SMS, Funkzellenabfragen, IMSI-Catcher und WLAN-Catcher. Die Antworten enthalten auch Angaben zu anderen digitalen Fahndungsmethoden.

Die israelische Firma ist für das Hacken von Smartphones bekannt.
Die israelische Firma ist für das Hacken von Smartphones bekannt. – CC0 via unsplash/Gilles Lambert

Wie oft nutzen Bundesbehörden wie das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei, der Zollfahndungsdienst sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Überwachungsmaßnahmen wie stille SMS, Funkzellenabfragen und IMSI-Catcher? Das fragen Andrej Hunko und Jan Korte mittlerweile regelmäßig ab. Die Anfragen werden stets durch das Bundesinnenministerium beantwortet. Nicht immer werden dabei alle erfragten Angaben mitgeteilt. So ging das Ministerium dazu über, Einsätze von IMSI-Catchern durch den Zoll und das BfV ab 2015 zu verschweigen. In der Statistik tauchen sie deshalb mit dem Faktor Null auf. Zu Funkzellenabfragen der Bundespolizei hieß es bis Mitte 2015, die Zahl habe bei der Bundespolizei „weniger als 50“ betragen. Wir haben sie deshalb mit 49 angegeben.

Geheimniskrämerei um technische Fähigkeiten

Die Zahlen zu den einzelnen Maßnahmen müssen zudem mit der Zahl der betroffenen Personen und Ermittlungsverfahren ins Verhältnis gesetzt werden. Diese werden nicht immer statistisch erfasst. So kann beispielsweise die Zahl von Stillen SMS zwar deutlich zurückgehen, dabei aber trotzdem mehr Personen überwacht werden. Interessant ist auch die Frage, wie viele Personen nach Abschluss des Verfahrens durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft informiert werden. Entweder werden diese Informationen nicht statistisch erfasst oder sie liegt bei Null. Ebenfalls unbeantwortet bleibt die Frage, ob die Maßnahmen überhaupt Erkenntnisse liefern, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen.

Schließlich bleiben viele Fragen zu den technischen Fähigkeiten ebenfalls geheim oder werden nach intransparenten Verfahren mal mitgeteilt, mal verschwiegen. Erst in 2015 machte das Bundesinnenministerium bekannt, dass das BKA (wie beispielsweise Hamburg) den Versand von Stillen SMS nunmehr „als integrierte Funktion in der TKÜ-Anlage“ selbst durchführt. Bis dahin wurde eine Anlage des Landesamts für zentrale polizeiliche Dienste (LZPD) des Landes Nordrhein-Westfalen genutzt.

Der diesjährige Anstieg von stillen SMS beim Verfassungsschutz liegt vermutlich an der Überwachung sogenannter ausländischer Kämpfer. Der Rückgang bei der Bundespolizei ist auf den Abschluss eines Ermittlungsverfahrens zum Nachteil der Deutschen Bahn zurückzuführen. Dies hatte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine andere Anfrage mitgeteilt. Dabei könnte es sich um Delikte wie Kabeldiebstähle oder die Sprengung von Automaten handeln.

Wie nutzt der BND die stille SMS?

Weiterhin ist unklar, inwiefern der Bundesnachrichtendienst (BND) stille SMS einsetzt. So hatte der Rechercheverbund aus NDR und Süddeutscher Zeitung berichtet, dass dieser die Maßnahme in Amtshilfe durch andere Behörden nutzt, ohne das Parlament darüber zu informieren. In einem Mailwechsel habe dem Medienbericht zufolge ein BND-Mitarbeiter darum gebeten, dies bei der Beantwortung einer Anfrage nicht zu erwähnen. Die Bundesregierung bestreitet den Sachverhalt. Sofern der Bericht zutrifft, ist offen, ob diese Zahlen in der Statistik von BKA, BfV und Bundespolizei auftauchen oder hinzugezählt werden müssen.

Wie viele Personen bzw. Ermittlungsverfahren betroffen sind, wird nicht für alle Behörden erfasst. Auch werden einige der Funkzellenabfragen in Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) durchgeführt. In der Hauptsache sind Funkzellenabfragen zur Aufklärung von Straftaten aber Ländersache, was die niedrigen Zahlen etwa des BKA erklärt.

Laut den Antworten verfügt der Zoll über keine eigenen IMSI-Catcher und bedient sich der Amtshilfe anderer Bundes- oder Landesbehörden. Für eine aussagekräftige Übersicht müssten also in allen Bundesländern ähnliche Anfragen gestellt werden. Das Gleiche gilt für den Generalbundesanwalt, der im 2. Halbjahr 2016 Amtshilfe beim BKA, den Landeskriminalämtern Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen sowie dem Polizeipräsidium Köln beantragte.

Quellen:

1. Halbjahr 2014
2. Halbjahr 2014
1. Halbjahr 2015
2. Halbjahr 2015
1. Halbjahr 2016
2. Halbjahr 2016

6 Ergänzungen

  1. Schützt eigentlich das Einschalten des Flugmodus – Handy dann also nicht eingebucht – vor Ortung durch stille SMS? Müsste ja eigentlich so sein? Allerdings wird bei meinem Handy (Samsung S7) die SIM beim einschalten des Flugmodus NICHT im Gerät de-mounted….merkt daran, daß beim Ausschalten des FM nicht erneut die PIN eingegeben werden mus, wie noch beim Vorgänger….und der Akku ist fest verbaut. Danke für Hinweise, hws

    1. Darauf gibt es keine einfache Antwort. In einem einfachen Bedrohungsszenario bei normalen Geräten sollte das ausreichen. Wenn man ein gehobenes Bedrohungsszenario hat, sollte man sich nicht darauf verlassen, da man bei den meisten Handys keine Kontrolle über das Baseband hat.

    2. Flugmodus genügt in aller Regel, da wie bereits angemerkt wurde die SIM keinen Funkkontakt mehr zum Netz des Providers herstellen kann und damit offline ist.

    3. Allein der Begriff „Stille SMS“ ist irreführend, da es den Anschein erweckt als würde man „manuell“ eine SMS jedes Mal abschicken oder ähnliches. BKA, BfV und Co. haben natürliche viel moderne Mittel, welches einfache Lokalisation am Control-Center ermöglicht, Handynr/IMEI etc. eingeben, zack sieht man aufm Bildschirm das aktuelle Standort inkl. Cell ID und genauem Winkel und wer möchte kann dabei das Gespräch/SMS anzapfen. Das ist natürlich nur möglich, da die obengenannten Behörden ihre eigenen Server beim Provider stehen haben und die Leitung anzapfen (nennt sich „Lawful Interception“). Wie man den Vorgang (z.B. einfache Lokalisation) über Statistiken quantifizieren kann erschließt sich mir gerade nicht, da die Übergänge fließend sind. Die Dunkelziffer müsste extrem hoch sein

  2. Darauf gibt es keine einfache Antwort. In einem einfachen Bedrohungsszenario bei normalen Geräten sollte das ausreichen. Wenn man ein gehobenes Bedrohungsszenario hat, sollte man sich nicht darauf verlassen, da man bei den meisten Handys keine Kontrolle über das Baseband hat.

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