Wie StreamOn kleine Inhalteanbieter ausschließt

Scheinbar kostenloses Audio- und Video-Streaming verspricht das StreamOn-Produkt der Telekom Deutschland. Doch bei näherer Betrachtung lauern gerade für kleine Inhalteanbieter viele Fallen im Zero-Rating-Angebot, die sie teuer zu stehen kommen könnten.

Über Inhalteanbietern schwebt das Damoklesschwert einer empfindlichen Geldstrafe, sollten sie gegen die Telekom-Vorgaben verstoßen. CC-BY-NC-ND 2.0 FilippoL1982

Timo Hetzel, der mit „Bits und so“ ein beliebtes Audio- und Video-Magazin betreibt, hat sich überlegt, seinen Podcast beim umstrittenen StreamOn-Angebot der Deutsche Telekom anzumelden – diesen Gedanken aber rasch wieder verworfen, weil ihn eine Teilnahme daran teuer zu stehen kommen könnte.

Das im April gestartete Zero-Rating-Angebot, das den Zugriff auf zugelassene Partnerdienste vom knapp bemessenen Mobil-Datenvolumen ausnimmt und dabei vorgibt, sowohl für Nutzer als auch für Inhalteanbieter kostenlos zu sein, untergräbt nämlich nicht nur grundsätzlich die Netzneutralität. Es stellt vor allem verhältnismäßig kleine Anbieter wie Hetzel, die über keine eigene Rechtsabteilung oder eine dicke Geldbörse verfügen, vor kaum überwindbare Hindernisse – selbst wenn die Deutsche Telekom behauptet, eine unproblematische und niedrigschwellige Teilnahme an StreamOn wäre für alle möglich.

Anbieter machen sich erpressbar

Unklare technische Vorgaben, Erpressbarkeit und das Damoklesschwert einer Strafe von bis zu 50.000 Euro, sollte er, vielleicht auch unabsichtlich, gegen die Vorgaben der Deutschen Telekom verstoßen, haben Hetzel letztlich davon abgehalten, „Bits und so“ bei StreamOn anzumelden. Die logische Schlussforderung:

Mich hätte aus Recherchegründen das Prozedere einer Anmeldung bei StreamOn als Anbieter interessiert, die Risiken und der erhebliche Aufwand, die Zeitverzögerung bei Änderungen an meinem Angebot sind es allerdings nicht wert. Ich möchte sogar der Forderung von Herrn Lohninger widersprechen: Kein Anbieter darf sich bei StreamOn anmelden, möchte er nicht über kurz oder lang von der Telekom erpresst werden. Die Politik und Bundesnetzagentur sind gefordert, Zero-Rating-Angebote umgehend zu verbieten.

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Wir ihr einen Video- oder Audiodienst betreibt, einen Podcast zur Verfügung stellt oder ähnliche Angebote bei StreamOn einreichen wolltet, euch aber dagegen entschieden habt, dann gebt uns bitte Bescheid. Falls ihr euch bei StreamOn anmelden wolltet, aber abgelehnt worden seid, dann würden wir uns genauso über einen Tipp freuen. Das gilt auch für sonstige Verletzungen der Netzneutralität, denn die Bundesnetzagentur wird nicht von sich aus tätig, um illegale Angebote zu untersuchen! Vielen Dank.

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4 Ergänzungen

  1. Clickbaiting für Fortgeschrittene – wer auch nur ansatzweise wissen will, wo das Risiko konkret ist, muß sich zur Originalquelle durchklicken.

  2. Das video ist direkt eingebettet, ein Link zum Hintergrundartikel vorhanden. Ich weiß nicht, wo dein Problem ist. Willst du alles immer wieder neu vorgekaut haben?

  3. Ein Artikel, der mit subjektiver Meinung glänzt, anstatt mit sachlicher Recherche und journalistischen Qualtitäten überzeugt.

    >ein beliebtes Audio- und Video-Magazin
    Quelle für diese Aussage? Bei Facebook <1.600 "Gefällt mir", bei Youtube umstrittenen StreamOn-Angebot
    Ein paar wenige Menschen jammern und meckern, aber das Angebot dann gleich als umstritten zu bezeichnen? Das halte ich für übertrieben. Das Unternehmen hat berichtet, dass das StreamOn-Angebot bereits über 100.000 Abonennten hat. Wenn 1.600 „Gefällt mir“ schon ausreicht, um beliebt zu sein, was sind dann erst 100.000?

    > dicke Geldbörse
    Was soll uns diese Aussage aufzeigen? Das jemand nur mit viel Geld zu seinem Recht kommen kann?

    > Erpressbarkeit…nicht über kurz oder lang von der Telekom erpresst werden
    Wo und wie wird ein Anbieter von Streaming Diensten erpresst? Gibt es ein konkretes Beispiel oder ist das nur die Angst von irgendjemanden? Der Artikel spart sehr an stichhaltigen Argumenten und Belegen. Ich erwarte da mehr.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.