Weitergabe von Adressen vor der Bundestagswahl: Gib den Parteien keine Daten!

Sechs Monate vor der Bundestagswahl dürfen Parteien für den Wahlkampf Adressdaten von Wahlberechtigten anfordern. Die gute Nachricht ist: Du kannst das selbst verhindern. Es gibt jetzt ein praktisches Tool, mit dem Du unaufgeforderter Wahlwerbung in Deinem Briefkasten widersprechen kannst.

Mit ein paar Klicks lässt sich verhindern, dass die AfD und andere Parteien Deine Adressdaten abfragen können. Auf dem Bild zu sehen: Jörg Meuthen (AfD). CC-BY-SA 2.0 Metropolico.org

Sechs Monate vor der Bundestagswahl dürfen Parteien und Wählergruppen nach dem Bundesmeldegesetz Daten von Wahlberechtigten erfragen und für den Wahlkampf nutzen. Das bedeutet: Da die Bundestagswahl am 24. September stattfindet, müssen die Einwohnermeldeämter ab kommendem Freitag die Namen und Anschriften von möglichen WählerInnen aus den Melderegistern herausgeben.

Parteien dürfen die Daten aller Wahlberechtigten gesammelt nach Altersgruppen erfragen. Sie können also zum Beispiel alle Namen und Adressen von Personen im Alter von 18-22 Jahren in einer Stadt oder alle Personen über 65 Jahren in einer Gemeinde anfordern. Die Melderegisterauskunft benutzen Parteien dementsprechend vor allem, um ErstwählerInnen zu werben. Besonders die NPD ist dafür bekannt, die Daten für Wahlwerbung zu nutzen.

Daten nur für Wahlwerbung, aber Missbrauch möglich

Die Nutzung der Daten hört allerdings nicht automatisch nach dem Wahlkampf auf. Zwar sind die Parteien per Gesetz dazu verpflichtet, die ihnen übermittelten Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen. Sie dürfen die Daten außerdem ausschließlich für Wahlwerbung und nicht für Mitgliederwerbung nutzen. Eine effektive Kontrolle dazu findet jedoch nicht statt.

Auf Anfrage von netzpolitik.org war verschiedenen Landesbeauftragten für Datenschutz nicht bekannt, dass es in der Vergangenheit datenschutzrechtliche Prüfungen von Parteien gegeben hätte. Das liege zum einen an begrenzten Ressourcen der Datenschutzbehörden. Zum anderen habe es an konkreten Verdachtsfällen gefehlt, dass Daten missbraucht worden seien.

Jetzt Datenweitergabe widersprechen!

Aber es gibt eine gute Nachricht: Du kannst der Weitergabe Deiner Daten an Parteien widersprechen. Gemeinsam mit der Plattform selbstauskunft.net haben wir dazu ein Online-Formular entwickelt, mit dem Du einen Widerspruch kostenlos an das für Dich zuständige Einwohnermeldeamt schicken kannst.

Wenn Du den Service nutzt, widerspricht Du automatisch nicht nur der Weitergabe Deiner Daten an Parteien und Wählergruppen für die Bundestagswahl, sondern auch für weitere Wahlen und Abstimmungen. Außerdem wird Adressbuchverlagen, der Presse und dem Rundfunk, Religionsgesellschaften und der Bundeswehr verboten, Deine Daten anzufragen.

So widersprichst Du der Weitergabe Deiner Daten:

  • Auf selbstauskunft.net die Postleitzahl deiner Hauptwohnung angeben und das passende Einwohnermeldeamt auswählen
  • Wenn das Amt oder die dazugehörige Faxnummer in der Datenbank noch nicht existiert, Daten neu hinzufügen
  • Namen und Adressdaten ins Formular eingeben und auf „Absenden“ klicken
  • Die Plattform sendet per Fax Deinen Widerspruch ans Einwohnermeldeamt. Er muss dann im Melderegister vermerkt werden.

Widersprüche sind auch auf anderem Wege möglich, etwa mit einem Telefonanruf oder persönlich vor Ort. Wir empfehlen aber die Nutzung des Tools auf selbstauskunft.net, um sicherzugehen, dass der Widerspruch auch registriert wird.

Natürlich nutzen Parteien inzwischen für Wahlwerbung auch Plattformen wie Facebook. Dagegen helfen zumindest teilweise Adblocker.

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34 Ergänzungen

  1. Super aktion von euch! Euer Artikel nicht noch keine 20 Minuten alt und schon verreckt das Online-Formular mit einem 500er xD
    Aber das zeigt nur wie viele Leute solche Aktionen erreichen – vielen lieben Dank dafür! Ich hoffe bald meinen Einspruch einlegen zu können x3

    1. Sehr „guter“ Dienst! Eben habe ich einen Tweet dazu gesehen, mit Link zu der Seite, Klick darauf: „Stimmt Ihre Adresse noch? …. Str. Nr. Plz Ort“

      Ups, nee stimmt nicht, aber da ich weiß, von wem der Tweet mit Session-ID kam, weiß man, wem die Adresse gehört. Wirklich ein Gewinn aus Datenschutzsicht. Unten wurde von anderen bemängelt, dass sie irgendwelche Datenweitergaben zu Springer bekamen, Antwort „ups, kleiner Fehler“.

      Ich verstehe nicht, wie man seine Daten besser schützen will, indem man sie immer weiter verteilt und wieso ihr immer wieder solche fragwürdigen Dienste empfehlt.

    1. GnuPG hat unerwartet viele Ressourcen gefressen. Wir haben der Maschine nun mehr RAM und mehr CPU-Kerne spendiert.

  2. Ich finde das sehr schön, allerdings sollte Selbstauskunft.net doch bitte nicht auf die Google-Suche verlinken, da gibt es andere Suchmaschinen, die die Privatsphäre respektieren. Danke.

  3. Prima Sache! Allerdings scheint es nicht ganz so einfach zu sein.
    Wie veträgt sich das mit folgender offiziellen Aussage meiner Meldebhörde?

    „Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.“
    http://www.landau.de/index.php?object=tx|2644.2&ModID=10&FID=288.156.1

    Hat jemand hierzu schon Erfahrungen gemacht?

    1. Prima Sache!

      Schon erstaunlich, womit man ansonsten Datenschutz-bewusste Menschen ködern kann.

      Bekanntlich ist ja nix wirklich umsonst, auch so ein ein bequemer „Service“ nicht. Leute, nur mal kurz nachgedacht! Wer kriegt Eure sonst so gut geschützen Daten hier?

      Prima Sache? Nur für gaaanz bequeme, die das Denken scheuen.

    2. das ist keien Auskunftssperre, sondern ein Widerspruch der Datenübermittlung. In den angegebenen Paragraphen findest du die Hinweise aufs Widerspruchsrecht.

      1. Nachtrag/Korrektur:
        1) ging meine Antwort an „Marcus sagt: 21. März 2017 um 13:28“

        2) Erinnerungsfehler, die „Grade“ sind die 5 Stellen, die die Daten nicht bekommen sollen, die gleichen 5 wie hier auch

    3. Es gibt verschiedene Sachen, wogegen man die Auskünfte sperren kann. Eines dabei trifft z.B. zu, wenn du im Zeugenschutzprogramm bist und musst du glaubhaft belegen können.
      Allerdings kannst du immer einer Widergabe deiner Daten an Dritte widersprechen. Viele Städte machen damit Mio.geschäfte, da die Werbeindustrie die Daten auch kaufen kann.

  4. In der Bestaetiging erscheint:

    „Bitte rufen Sie den in der E-Mail enthaltenen Link zu Ihrem Widerspruch auf, um die Übermittlung an den >>>>>>>>Axel Springer Verlag<<<<<<<<<<?!!! zu veranlassen. "

    1. Oh, das ist ein Überbleibsel aus einer anderen Kampagne… Haben wir wohl übersehen :-)

      Danke für den Hinweis, dies ist nun korrigiert. Die Widersprücher werden selbstverständlich nicht an den Axel Springer-Verlag geschickt, sondern an die entsprechende Meldbehörde.

      1. Danke Arne Semsrott!
        Fragen auch Bundeswehr, Religionsgesellschaften, Presse und Adressbuchverlage nur die Daten von Erwachsenden ab?

  5. Ich bin irritiert. Aufs Ersten verführerisch. Aufs Zweite fliegen meine personenbezogenen Daten, noch dazu hier ausnahmsweise mal, aus eigenem Interesse, sicher korrekt übertragen, inklusive Unterschrift (in welcher Qualität auch immer) relativ frei durchs Netz auf Datensicherungsgeräte deren Verhalten ich nicht einsehen oder abschätzen kann.
    Schließlich kaufe ich hier nicht nur was, sondern ich handle auch, in gewisser Form, politisch.

    Zusätzlich entsprechen die Datenschutzbedingungen nur im Geringsten einem Bedürfnis nach bleibender Anonymität. Mir gehen dir Freigaben zur Weiterverarbeitung und Speicherung viel zu weit. Und ein Einhalten nur der gesetzlichen Bestimmungen ist mir persönlich zu wenig.

  6. Als meine Frau und ich das vor vielen Jahren bereits gemacht haben,
    wurden wir im Bürgerbüro des örtlichen Rathauses mit erstaunten Mitarbeitern konfrontiert.
    Bis zu diesem Zeitpunkt, hatten sich nur ein Handvoll Bürger austragen lassen (von 90 000).
    Die Formulare dazu mussten erst gefunden werden.
    Seit dem ist es schrittweise deutlich ruhiger um mich geworden.
    Leute regen sich gerne in sozialen Medien auf,
    sind aber selber nicht einmal bereit für ihre Rechte vor die Türe zu gehen
    oder mehr zu tun, als die Maustaste zu drücken.
    Datenschutz wird auch nur da von einigen beachtet, wo es gerade mal hip ist.
    Es gäbe für jeden einzelnen viele Möglichkeiten aktiv zu werden,
    doch nur wenige kriegen ihren Arsch hoch.
    Auch deshalb lieben dank an die unermüdlichen
    Grundrechteverteidiger von Netzpolitik.org.

  7. Ich frage mich, was so sehr dagegen spricht, dass Parteien Wähler zur Wahl ansprechen können. Im Gegenteil erscheint mir das grundsätzlich sinnvoll für eine funktionierende Demokratie.

  8. Was mache ich, wenn es für die Meldebehörde keine Faxnummer gibt? Interessanterweise haben die anderen Fachbereiche (Standesamt, …) eine angegeben.

    1. Wie lebensunfähig doch die sog. Digital-Naives (sic!) sind.

      Kein Fax? Die gute alte Briefpost ist noch nicht abgeschafft. Bedienungsanleitungen dafür gibts auch im Internet.

      Ist Dir auch das zu kompliziert, dann wirf Dein Schreiben in den Briefkasten Deiner Stadtverwaltung. (Mögliche Ausreden: Ähm, ich weiss nicht wo die ist, könnte mich verlaufen und nicht mehr nach Hause finden … )

      Und für ganz Mutige: Persönlich aufs Einwohnermeldeamt gehen und einfach sagen, was man will. Geht problemlos und hinterlässt keine Spuren.

      1. Wenn schon Klug scheißen, dann bitte vorher mal die verlinkte Website anschauen und verstehen wie das Tool funktioniert. Das würde deutlich Souveräner wirken und wäre noch lustiger. So ist das einfach nur peinlich.

  9. Habe bereits vor über einer Woche dort das Ortsamt Rostock Reutershagen, PLZ 18069, eingereicht. Bis heute kann ich es nicht auswählen. Wie lange dauert denn so eine Überprüfung, wenn man den Link zur Behörde mit angegeben hat?

  10. Noch eine Klarstellung: Leider kann man der Weitergabe an den Rundfunk nur zum Zwecke der Veröffentlichung von Jubiläen widersprechen, nicht jedoch an den Beitragservice zum Zweck der Erhebung des Rundfunkbeitrages, das regelt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Das stellt eine Zweckentfremdung der Nutzung der Meldedaten dar, der dringend entgegengewirkt werden sollte.

  11. Einige von uns leben ja in der EU.

    Weiß jemand von den Mitlesern hier, wie die Dinge um die Meldedatenweitergabe geregelt sind, wenn der Wohnsitz des Wahlberechtigten im (EU-)Ausland liegt?

    Zur Anregung (aber ohne Einschränkung der Allgemeinheit der Frage oben) zwei Sub-Fragen:
    – welche Daten dürfen die Einwohnermeldeämter vergangener Wohnsitze weitergeben?
    – welche Daten dürfen deutsche Institutionen (Behörden, Parteien, …) bei anderen EU-Dienststellen (Meldeämtern, …) abholen? (Idealerweise: hat jemand einen Link auf eine (Open Data?) Web-Darstellung, die den Datenfluß zwischen öffentlichen Institutionen innerhalb der EU und nach außerhalb darstellt?)

  12. Pardon, der letzte Satz war mißverständlich. Er sollte eher heißen:
    „…Datenfluß zwischen öffentlichen Institutionen der EU und wem-auch-immer“.
    Wer-auch-immer können (andere Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Einzel-Personen, …) X (in der EU und außerhalb), sein.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.