Wahlkampfmanöver: Innenminister verbietet linksunten.indymedia.org

Mitten im Wahlkampf verkündet das Bundesinnenministerium das Verbot der linken Plattform. Fraglich ist dabei nicht nur die rechtliche Grundlage und die Einstufung der Webseite als Verein. Auch wurde die Löschung einzelner strafrechtlich relevanter Artikel offenbar nicht versucht, sondern gleich die ganze Plattform verboten.

Innenminister de Maizière auf der Pressekonferenz zum Linksunten-Indymedia-Verbot. CC-BY 2.0 Netzpolitik.org

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat heute die Plattform linksunten.indymedia.org verboten. Dabei behalf sich das Ministerium über den Weg eines Vereinsverbotes, obwohl es sich bei der Plattform um keinen eingetragenen Verein handelt. In Freiburg durchsuchte die Polizei mehrere Objekte. Die Webseite ist derzeit nicht erreichbar.

Das Verbot gegen die vom BMI als Vereinigung bezeichnete Webseite stützt sich auf § 3 Absatz 1 Satz 1 Alternative 1 und 2 des Vereinsgesetzes. Zweck und Tätigkeiten von linksunten.indymedia liefen den Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums. Im Bundesanzeiger ist die Verbotsverfügung veröffentlicht.

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Laut Auskunft des Innenministers auf der Pressekonferenz sind dem Verbot keine Gerichtsbeschlüsse gegen einzelne strafrechtlich relevante Inhalte vorausgegangen, mit denen versucht wurde, diese aus dem Netz zu bekommen. Die Artikel seien in der Regel anonym verfasst und man könne nicht anonym jemanden verklagen. Das erklärt allerdings nicht, warum die Strafverfolgungsbehörden bei offensichtlicher Kenntnis der Betreiber nicht diesen Gerichtsbeschlüsse zustellten und so eine Löschung der beanstandeten Inhalte zu bewirken versuchten.

Wenn der Staat aber den Rechtsrahmen nicht ausschöpft, der ihm zur Verfügung steht, dann erscheint diese Aktion wie ein Wahlkampfmanöver, um eine missliebige politische Plattform auszuschalten und Stimmen im rechten Lager sammeln.

Informationsportal für Teile der linken Szene

Auf allen Webseiten von Indymedia kann jeder anonym Beiträge veröffentlichen. Der Ableger linksunten.indymedia.org war nicht nur Plattform für Demonstrationsaufrufe und Bekennerschreiben und selten auch für menschenverachtende Postings, in denen Gewalt gegen Menschen verherrlicht wurde, sondern ein wichtiges Informationsportal für Teile der linken Szene.

Neben Demoberichten und Terminen fanden sich auf der Plattform auch zahlreiche fundierte Recherchen über die rechtsradikale Szene, beispielsweise über das Umfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds, aber auch über militante Rechtsextremisten, die im Nachgang der Berichterstattung auf Linksunten u. a. wegen dem Fund von Rohrbomben verhaftet wurden.

Klassische Medien nutzten Recherchen und Leaks auf der Plattform

Zu nennen sind auch Recherchen über rechtsradikale Verbindungen bei deutschen Burschenschaften, die auf dem Portal veröffentlicht wurden. Zuletzt gab es auch Leaks zum Umfeld der rechtspopulistischen AfD. So tauchten auf der Plattform nicht nur die Parteitagslisten auf, sondern auch die Chat-Protokolle der Partei aus Sachsen-Anhalt, über die klassische Medien breit berichteten.

Die Rolle von linksunten.indymedia im Kampf gegen den organisierten Rechtsextremismus ist nicht zu unterschätzen. So ist das Verbot, das mitten im Bundestagswahlkampf kommt, nicht nur ein „Schlag gegen Linksextremisten“, sondern Repression gegen Strukturen, die sich aktiv gegen Neonazis und Rechtsradikale stellen.

Fraglich bleibt natürlich, ob das Verbot der Seite überhaupt durchsetzbar ist. Indymedia hat eine internationale dezentrale Serverstruktur, die nicht einfach auf Beschluss des BMI abzuschalten ist. Dies sah übrigens auch der Innenminister bei der Pressekonferenz so.

Kritik am Verbot von unterschiedlicher Seite

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sagt gegenüber netzpolitik.org: „Das Vereinsrecht wird hier womöglich überstrapaziert – das ist letztlich ein Trick, um der linken Szene Schaden zuzufügen.“ Sie bezeichnet das Verbot von indymedia.linksunten in einer Pressemitteilung als „illegitimem Akt der Zensur“. Der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko sieht in der Maßnahme ein „fatales Signal gegen linken Journalismus“.

Auch die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage rief zur Solidarität mit Indymedia auf und das Klimabündnis „Ende Gelände“ solidarisiert sich mit der Webseite:

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Kritik an der Schließung der Seite kommt auch von ungewohnter Seite. Der Hamburger Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Jan Reinecke, kritisierte gegenüber dem Hamburger Abendblatt das Verbot der Internetplattform. Die Maßnahme sei „mehr Wahlkampf-Symbolik als sinnvoller Kampf gegen Linksradikale“. Die Plattform sei „polizeitaktisch sogar wichtig, um die Szene, ihre Pläne und Bekennerschreiben zu beobachten. Das fehlt den Polizisten nun in Zukunft“.

Die historische Rolle von Indymedia

Das Indymedia-Netzwerk ist 1999 bei den Protesten in Seattle entstanden. Indymedia war eine der ersten Plattformen im Internet, die es Menschen erlaubte, selbst Beiträge und Nachrichten im Internet zu veröffentlichen. Dem Netzwerk kommt dabei eine historische Rolle in Sachen „Ende der medialen Einbahnstraße“ zu. Als Vorreiter dieser Kulturtechnik spielte das Netzwerk vor dem Aufkommen von Blogs und sozialen Netzwerken eine tragende Rolle unter anderem bei der unabhängigen Berichterstattung vom G8-Gipfel in Genua 2001 und war für ein paar Jahre das wichtigste Informationsmedium für die linke außerparlamentarische Bewegung.

Mit der besseren Verfügbarkeit von eigenen Internetseiten und anderen Plattformen schwand auch die Bedeutung von Indymedia. In Deutschland spaltete sich zudem die schrumpfende Community. Aus dieser Spaltung ging im Jahr 2009 linksunten.indymedia.org hervor.

Update: Es gibt weitere Reaktionen zum Verbot. Der Landeschef der sächsischen Grünen, Jürgen Kasek, hält das Verbot laut Neuem Deutschland für gewagt: „Das auf der Internetseite auch strafrechtlich relevante Texte standen, ist unbestritten. Allerdings reicht das nicht aus, sondern der Verein selber muss dies aktiv fördern und verbreiten.“ Das Ministerium habe im vorliegenden Fall eine Haftung für die eingestellten Inhalte „konstruiert“. Die Leipziger Linken-Politikerin Juliane Nagel sagte der Leipziger Volkszeitung, dass das Verbot auf dünnem Eis stehe.

Die Grüne Jugend solidarisiert sich auf Twitter mit Indymedia und nennt das Verbot ein „gefährliches Wahlkampfmanöver“. Die linke Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak setzt sich in einem längeren Blogbeitrag mit der Konstruktion über das Vereinsrecht auseinander.

Emily Laquer von der Interventionistischen Linken sagt gegenüber netzpolitik.org: „Das einzige konkrete Ergebnis des G20-Treffens scheint zu sein, dass sich Angriffe auf oppositionelle Medien aus der Türkei abgeschaut werden. Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit und reiht sich ein in den autoritären Trend der letzten Jahre in Deutschland und Europa.“

Update 26.8.2017: linksunten.indymedia.org erklärt auf der Webseite „Wir sind bald wieder zurück“ und zitiert die Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace.

 

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42 Ergänzungen

  1. Indymedia und Linksunten waren schon zwei verschiedene Sachen. Indymedia war so eine Art linkes WordPress.com Es wundert eigentlich nur, warum es nicht schon vor 4 Jahren passiert ist, dass Linksunten vom Netz genommen wird.

    Man wundert sich schon wie viele Leute mit Linksunten auf Twitter sympathisieren, die sonst gegen Hetze und Menschenfeindlichkeit eintreten. Bitte löschen bei Leuten, die von ihren Brandanschlägen und Entglasungsaktionen bei politischen Gegnern erzählen, ist wohl ein wenig naiv.

    1. Ich bin keine Befürworterin solcher Aktionen und halte sie für kontraproduktiv. Aber #Obersachse bereitet den Nazis den Weg dafür. Als er im White House weilte, fand er die Nazis darin „ganz okay“ und bei der Frage einer ZDF-Journalistin wegen Bundeswehr-Terror-Franco mit den Todeslisten hat er gegrinst.

      Abscheulich und ekelhaft ist dieMisere…. ein Mann der „verUNsicherung!“

      Hier noch zu denen, die er „ganz okay“ findet:
      https://www.youtube.com/watch?v=x0niRX1r_Ng

  2. Eine sehr bedenkliche Entwicklung in der politischen Netzlandschaft, ob Wahlkampf oder nicht. Auch wenn ich radikal politischen Aktivismus mehr als ablehnend gegenüberstehe, empfinde ich eine Löschung immer als politisch schwaches Zeichen. „Seht her! Bürgerinnen und Bürger! Wir löschen mit der Donnerkeule!“ Das wird mMn das Portal und die Mitglieder nur noch weiter in den politischen Extremismus leiten. Wo wird in Zukunft die Grenze im Netz gezogen? Und von wem?

  3. Eine juristische Einschätzung zum Verbot mittels Vereinsrecht wäre recht interessant.
    Hat jemand davon Ahnung?

    1. Ich habe Juristen für den Hintergrund des Artikels befragt: Sie sagen, dass das Konstrukt mit dem Verein eine juristische Krücke und fragwürdig sei.

      1. 1. Neben der Pressemitteilung des BMI, die im Beitrag auch verlinkt wurde, ist auf die Bekanntmachung der Verbotsverfügung hinzuweisen. Diese ist im Bundesanzeiger (online) zu finden; dort einfach „indymedia“ oder die Zeichenfolge „ÖSII3-20106/2#9“ eingeben.

        2. Aus der Verbotsverfügung wird ersichtlich, was verboten wurde:

        2.1. Verbot eines Vereins namens „linksunten.indymedia“ (Ziff. 2 der Verfügung);

        2.2. Verbot, die Internetseiten mit der Domain „linksunten.indymedia.org“ und „fhcnogcfx4zcq2e7.onion“
        2.2.1. bereitzustellen
        2.2.2. zu hosten
        2.2.3. zu betreiben
        2.2.4. weiter zu verwenden.
        2.2.5. Das Verbot gelte auch für die sonst. „Internetpräsenz des Vereins“ und „E-Mail-Adressen“.

        2.3. Verbot der Verwendung des „Kennzeichen[s] des Vereins“.

        3. Das Verbot wird auf das Vereinsgesetz (VereinsG) gestützt. Ermächtigungsgrundlage sei § 3 (Abs. 1 S. 1 Var. 1 u. 2) VereinsG.

        3.1. Ein Verbot nach § 3 VereinsG setzt zuvorderst voraus, dass es sich bei „linksunten.indymedia“ um einen Verein im Sinne des VereinsG handelt. Nach § 2 Abs. 1 VereinsG ist ein Verein im Sinne des VereinsG jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat; dabei ist kein Rücksicht auf die Rechtsform zu nehmen.
        Die Tatbestandsmerkmale des § 2 Abs. 1 VereinsG:
        3.1.1. Vereinigung einer Mehrheit von Personen
        = mind. zwei Personen (–> anders als Verein im Sinne des BGB!)
        3.1.2. Für längere Zeit
        = dauerhaft; nicht nur vorübergehend
        3.1.3. Freiwillig
        = ohne Zwang
        3.1.4. Zu einem gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen
        3.1.5. Einer organisierten Willensbildung unterworfen.
        Insb. die letzten beiden Punkte sind von besonderer Bedeutung. Hier könnte insb. die anarchistisch anmutenden Funktions- und Verhaltensweisen von linksunten.indymedia.org (= Wesentliche Betätigungsfeld eines mutmaßlichen Vereins namens „linksunten.indymedia“) problematisch sein.
        Anhaltspunkte bietet die Rechtsprechung des BVerwG. Siehe insb. die grundlegenden Entscheidungen des BVerwG:
        – Urteil vom 4. November 2016 – Aktenzeichen: 1 A 5.15; insb. Rn. 16 ff.
        – Beschluss vom 4. Mai 2017 – Aktenzeichen: 1 VR 6.16; insb. Rn. 20 ff.

        3.2. Ferner stellt sich die Frage, ob die Verbotsverfügung hinreichend bestimmt ist. Insb. hinsichtlich der Ziff. 3.

        3.3. Darüber hinaus ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Wurden vorher anderer Maßnahmen erwogen (Erforderlichkeit der Verbotsverfügung)? Konnte auf die Seite nicht auch ohne Verbotsverfügung Einfluss genommen werden? Bspw. über die zivilrechtliche Störerhaftung?

        3.4. Schließlich ist eine Folgenbetrachtung anzustellen. Was für Folgen hat es, wenn das BMI Internetseiten auf der Grundlage eines äußerst weit ausgelegten Vereinsbegriffs (i.S.d. VereinsG) verbieten kann? Können dann zukünftig bspw. auch Facebook-Gruppen über das VereinsG verboten werden, weil sie Vereine i.S.d. VereinsG sind? Auch hier ist die Frage nach dem Bestimmtheitsgrundsatz zu stellen. Verstößt eine solch weite Auslegung gegen den Bestimmtheitsgrundsatz? – immerhin enthält das VereinsG auch strafrechtliche Tatbestände (vgl. bspw. § 20 VereinsG)!

        1. In Anlehnung an Matthaeus 18:20: Denn wo zwei oder drei versammelt sind in meinem (…) Namen, da bin ich (BMI | VS | …) mitten unter ihnen. Damit lässt sich auch jede Opposition ausschalten.

  4. Indymedia.org wurde nicht verboten, sondern die offensichlich als extremistisch eingestufte linksunten. Das kann man nicht in einen Topf werfen.

    Berichte dazu gab es auch auf heise und golem und nach denen bleibt nur der Punkt, inwiefern man eine Internetseite als Verein behandeln kann, offen. Zweifel daran, dass linksunten verboten gehört waren nicht zu erkennen. Natürlich sind nicht erst seit heute die Betreiber von Webseiten für die Inhalte verantwortlich.

  5. Warum jetzt und in dieser Schärfe? Ich habe den Eindruck, dass dies im Rahmen des Bundestagswahlkampfes auch als Provokation gegen DIE LINKE gedacht ist. Angesichts der recht guten Werte in den Wahlumfragen braucht man mal wieder eine Gewaltdebatte á la G20, wo Maiziere und Co. mitsamt der Springer-Presse DIE LINKE gerne vorführen möchten. Da muss man aufpassen, dass man nicht in eine Falle tappt. Und ansonsten beschleicht mich das Gefühl, dass Deutschland immer autoritärer wird.

    1. Die LINKE distanziert sich von Gewalt oder Aufrufen zur Gewalt, sofern man denen glauben darf.

      Wenn dort sowas zu finden war, dann waren das keine Linken, sondern dann war das ein Tummelplatz für Autonome. Die indymedia.org kann man zwar anpingen und sie antwortet mit from sacrum.tachanka.org (199.58.80.222) aufrufbar ist sie nicht. Der Server ist nicht plattgemacht.

      Wenn das Strafrecht greift, braucht man keine Hintertür über ein Vereinsrecht, sondern die Betreiber der Seite haften persönlich für die Inhalte. Das bedeutet im Klartext, da wird Anklage erhoben und ein Richter urteilt darüber. Es gab schon Prozesse, bei denen Angeklagten nur das Sehen eines Links, ohne ihn zu aktivieren, zum Verhängnis wurde. Das muss man sich mal vorstellen!

      Egal welche Seite politischer Parteien von links über Mitte bis rechts plattgemacht würde, die übergroße Mehrheit empfindet sowas nicht als Verlust.

    1. „Bei dem Zeug was dort mitunter stand, geht nichhts von wert verloren.“

      selbst wenn; darum gehts nicht!

    2. Ob die Veröffentlichungen (k)einen Wert haben, darf jeder für sich entscheiden. Immerhin scheint auch die Bundesregierung den Veröffentlichungen des verbotenen “Vereins“ namens „linksunten.indymedia“ einen gewissen (informations-)wert beigemessen zu haben, bspw. im Jahre 2017:
      Antwort auf die kleine Anfrage „Rechtsextreme Tendenzen der Identitären Bewegung und der Initiative ’Ein Prozent’“, BT-Drs. 18/12261, S. 4
      „Der Bundesregierung sind die auf der Internetseite ‚linksunten.indymedia.org’ veröffentlichten Dokumente bekannt.“
      http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/810/81010.html

  6. Ich es ist im speziellen, nicht im Besonderen, schon dieser Bundesinnenminister der da grad sehr frei dreht. Dieses Form der stark autoritären Positionierung ist bei der CDU/CSU nichts neues.
    Wer, wie diese Parteien, postuliert, dass der Repressionsapparat viel zu lange ”auf dem linken Auge blind (gewesen) sei” muss schon ein außerordentlich verschobenes Weltbild haben.
    Oder aber befürwortet insgeheim Ein- und Auswirkung krimineller und terroristischer rechter Strukturen und Taten. Denn die Aussage soll, allzu offensichtlich, davor schützen dass Teil der öffentlichen Erzählung wird, dass Behörden, Polizeien und Staatsanwaltschaften nur sehr gern wegschauen und aktiv Verfolgung vereiteln, wenn es um rechte kriminelle und terroristische Strukturen geht.
    Unabhängig davon wird dort, aus den produzierten (oder unwahrscheinlich im Kleinsten: wissentlich hingenommenen) Geschehnissen beim G20 und den Folge-Verlautbarungen zu der Schmierenkomödie, ein Handlungsdruck empfunden den verbalen Hirngespinsten danach Taten folgen zu lassen.
    Das sich auch hier wieder ein enorm verschobenes Bild zeigt, wen wundert es?
    Rechte Progrome bei denen Menschen angegriffen und Tote in Kauf genommen werden, rechte, klar rassistisch-faschistiode ”Montags”Demos (etcpp) sollen damit beantwortet werden, dass ”den Menschen zugehört” werden soll. Polizei und Staatsanwaltschaft und VS halten sich beflissentlich zurück.
    Ja, ich würde da doch auch mal was postulieren. CDU/CSU schaffen es mit dieser Realitäts-Politik wohl derzeit recht gut abhanden gekommene WählerInnen von AFD/NPD/etc. wieder! in ihre Reihen zu integrieren.

  7. Der Bundesanzeiger (im Artikel verlinkt) mag wohl keine Links auf Unterseiten:
    „Sie haben längere Zeit keine Eingaben mehr gemacht. Aus Sicherheitsgründen wurde Ihre Sitzung beendet. Bitte starten Sie die Suche neu.“

  8. Äh… Ihr wisst aber schon, dass Indymedia etwas anderes ist die nun verbotene „linksuntern.indymedia“?
    Ich bin froh, dass Seiten die zu Gewalt aufrufen , ob links ob rechts ob Kopf ab oder Schwanz ab, von Netz genommen werden. Und BTW, hier erfüllt der Staat doch Eure doch sonst vor Euch hergetragene Forderung, dass Rechtdurchsetzung durch den Staat zu erfolgen hat, und nicht durch die Plattformbetreiber privatiesiert werden darf.

    1. Rechtdurchsetzung ist was anderes als Machtdurchsetzung.
      Man muß Kriminalität nicht nur bekämpfen, man muß sie legal bekämpfen – sonst ist der Rechtsstaat Augenwischerei. Eine Sache ist nicht legal, weil ein Innenminister sie tut, sondern weil sie geltendes Recht nicht verletzt. Das ist mit der Vereinsgeschichte und der Frage nach der Verhältnismäßigkeit mindestens fraglich.
      Wenn jemand gegen das Waffengesetz verstößt, gehört er dafür bestraft. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist aber nicht gleichzeitig ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz…

  9. Die braune Misere hat was wenn seine Nazifreunde samt deren Vorhaben leaked werden.
    Es gibt massenhaft Backups und jetzt wird linksunten.indymedia.org erst richtig groß und noch dezentraler!
    Danke Die Misere! >:-D

  10. Ein Verein muss nicht eingetragen sein, siehe nicht rechtsfähiger Verein, $54 BGB. In der Vergangenheit sind Hells Angels Chapter verboten worden, die mMn auch nicht rechtsfähige Veteine waren. Das vorliegende Verbot ist wohl mit dem Zuwiderlaufen gegen Strafgesetze begründet, Art. 9, Abs. 2 GG. Hier kommt es darauf an nachzuweisen, dass erstens Vereinsmitglieder Straftaten begegangen haben und zweitens dass diese dem Verein zuzurechnen sind. Ich tippe mal darauf, dass das erstbeste Gericht unseren Superminister zurückpfeift.

  11. Na ja,westlich des Bosporus und des westlichen Altlantikbündnisses haben Wir ihn jetzt den „Rohrkrepierer“schlechthin erst Versagen als Innenminister, dann als Verteidigungsminister, dann wieder Innenminister, auffallend das „Angie“, wenn Ihr“angeblich „die Argumente ausgehen, wie immer und die Finger zur Rautenhaltung spreizt, „Mutti of the Nation“ihren Innenminister vorschickt um fragwürdige Verbote gegen eine linke Plattform per Gesetzesdekret versucht auszuagieren, wo einem ein böser Verdacht mitten im Wahlkampf zur BTW-Wahl 2017 aufkommt.
    Hat da jemand von seinem türkischen Kollegen, Verzeihung „Diktator aller Gnaden!“-„Erdowahn“gelernt, wie man Bürgerrechte der Meinungsäusserung im Rahmen gegen den „islamischen Terror“ dazu benutzt um in Wirklichkeit unbequeme Äusserungen auszuschalten?
    War da nicht was in letzter Zeit mit Aushebelung der Userrechte seitens Brüssel, irgendwelche Beschlüsse seitens der EU, die einem als User schlaflose Nächte bereiten können??

    War da nicht mal eine „Flinten-Uschi“ mal Ministerin ebenfalls im Kabinett von „Frau Merkwürden“ mit Ihre Nicht-nur-Forderung Internetsperren durchzusetzen, welches Vorwanderl, kommt als Nächstes -ein ängstlicher Bürgerschelm, der Böses , dabei, denkt und die ängstliche Schlussfrage zuletzt, wie lange darf ich noch über meinen Provider surfen und wo und vor allem was, Herr De Maiziere?

    Lasst und endlich dagegen millionenfach auf die Strasse gehen !! Wir sind die User!

    Grüsse Daten-Zorro

  12. …es ist wie 1977 – Deutschland im Herbst – die herrschende Klasse ist in Panik, weil sie auf ihre eigene Krise keine andere Antwort weiß als Pressezensur und damit auf Angstmachen, klassische Grundrechtsverletzungen und Unverhältnismäßigkeit bei der Auswahl der Mittel der staatlichen Repression.
    Alles bekannt aus dem Arsenal des alten Obrigkeitsstaates, Anbiederei beim deutschen Spätnazismus Die Einschuechterungsversuche werden jedoch eher neue Solidarisierungen auslösen und den eigentlichen Sozialprozess des immer deutlichen Zerfallls der Legimationen des globalen Kapitals nicht aufhalten ….

      1. ’selten sinnvoll‘? na, ein bißchen Historie und was zum Nachdenken kann so manchem tapferen Recken von heute sicher nicht schaden. Abgesehen davon findet man in der Pressemitteilung des BMI this:

        „Kommentar zum Beitrag vom 2. März 2016: „Vorsicht in der Rigaer Strasse – MEK mordet!“

        „Nicht jede beliebige Provokation kann hingenommen werden! Angefangen mit Benno Ohnesorg ist die Liste getöteter Freunde von uns beliebig lang!
        Die RAF hat den Kampf sehr entschlossen geführt; solange bis das Projekt beendet wurde! Aber das muss nicht für immer sein!
        Eins ist klar: Irgendwann wird wieder zurückgeschossen! Rigaer94, M99 und die Wagenplätze verteidigen! Für die Revolte in den Metropolen, die Kämpfe vernetzen!“

        (btw, Zugriffszahlen auf Linksunten hatten sich lt SimilarWeb zuletzt verdreifacht)

  13. … das wird jetzt dazu führen, dass sich jede nicht-linientreue Seite als Partei oder Religion eintragen lassen muss. Wenn der Innenminister trickst, dann werden die Menschen auch zum tricksen anfangen. Erschreckend ist das liniarisierte Unverständnis der Behörden bezüglich neuer systemischer Entwicklungen. Und der anhaltende Konflikt zwischen Ordnungsregimen und Freiheitsrechten.

  14. Ich kenne die Seite nicht, kann mir also nicht erlauben über deren Inhalt zu Urteilen,
    aber hatten wir in Deutschland nichtmal sowas wie Meinungsfreihiet?
    Und hieß es nicht immer wenn Rechte Institutionen verboten werden sollten: „Sowas müsse eine Demokratie aushalten können.“?!
    Dann fordere ich die gleiche Toleranz auch für das linke Spektrum.
    Ist bekannt wie lange sich ein Verfahren gegen das Verbot hinziehen wird?
    Gibt es schon eine onion adresse?

    Mit freundlichen Grüßen
    Nerd im Netz

  15. Widerstand leisten.
    Genau für solche Fälle wurde §20 geschaffen.
    2018 kommt Tommys braune Bande hinter Schloss und Riegel, damit das Land ein sicheres Land bleibt.

  16. De Maiziere ist eine Gefahr für den Rechtsstaat. Bekannt ist seine Verharmlosung rechter Gewalt und seine Fixierung auf islamistischen Terror und die Gleichsetzung von politisch links motivierter Gewalt.

    De Maiziere 2015:

    „Wenn wir in der Nachbarschaft irgendetwas wahrnehmen, dass da plötzlich drei etwas seltsam aussehende Menschen eingezogen sind, die sich nie blicken lassen oder ähnlich, und die nur Arabisch oder eine Fremdsprache sprechen, die wir nicht verstehen, dann sollte man glaube ich schon mal gucken, dass man die Behörden unterrichtet, was da los ist.“

    Nach den pogromartigen Szenen gegen vor einer Asylunterkunft in Heidenau 2015 sagte der Innenminister im MDR Interview :

    „Die, ähm, Proteste waren friedlich angemeldet, unter Einfluss von Alkohol sind sie eskaliert. Die Polizei hat die Lage dann in den Griff bekommen. Aber ich finde wir können jetzt nicht jede Demonstration unter Generalverdacht stellen, dass sie so gewalttätig wird.“

    Auch seine Rolle im NSU Komplex ist bekannt.

    Während auf linksunten zahlreiche wichtige Recherchen zum NSU, seinem Umfeld und Blood & Honour zu lesen waren verhinderte de Maiziere in seiner Amtzeit als Verteidigungsminister die Aufklärung der Bundeswehrzeit von Uwe Mundlos:

    De Maizière nahm den Militärischen Abschirmdienst (MAD) gegen den Vorwurf in Schutz, Erkenntnisse über den Aufenthalt des rechtsextremistischen Terror-Trios nicht weitergeleitet zu haben: „Der MAD hatte keinen direkten Kontakt zu den dreien. Ein V-Mann des MAD hat berichtet, wo die Untergetauchten sich angeblich aufhalten.“ De Maizière fügte hinzu: „Diese Information ist den zuständigen Verfassungsschutzbehörden übermittelt worden. Sie ist mitnichten beim MAD liegengeblieben.“ (FAZ Dezember 2011)

    De Maiziere sagte die Unwahrheit. Der MAD führte eine Akte über Uwe Mundlos, diese Akte wurde dem PUA des Bundestages vorenthalten und Mundlos sollte vom Geheimdienst als Spitzel angeworben werden:

    „In einer spontan einberufenen Pressekonferenz zeigten sich die Obmänner und -frauen der Fraktionen entsetzt und erzürnt. Sie hatten gerade erfahren, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) bereits im Jahr 1995 eine Akte über Uwe Mundlos angelegt hatte. Anlass dafür waren rechtsextremistische Aktivitäten während der Wehrdienstzeit des Neonazis. Um den Skandal perfekt zu machen, teilten die Parlamentarier mit, dass die Mundlos-Akte nicht nur dem MAD vorlag, sondern auch an das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Landesämter in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt geschickt worden sei. Auch die Bundesregierung habe mindestens seit März Kenntnis von der Akte.“ (Tageschau.de 11.9.2012)

    Als Beauftragter der Bundesregierung koordinierte und intensivierte de Maizière die Zusammenarbeit der drei Nachrichtendienste des Bundes. Nun fühlte er sich als oberster Dienstherr des MAD nicht verpflichtet, den Untersuchungsausschuss zu einem der schlimmsten Terrorverbrechen in der deutschen Geschichte, über eine Akte zu informieren, die seine Behörde zu einem mutmaßlichen Täter angelegt hatte. Unsensibel, unglaublich oder bösartig ?

    „Ich halte es für unglaublich, für unsensibel, wenn nicht bösartig, dass uns über ein halbes Jahr lang verschwiegen worden ist, dass es einen Kontakt zwischen einem Terrorverdächtigen und dem MAD gab. Das halte ich für einen ziemlichen Skandal“, sagte Vorsitzende des Bundestags-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy.“ (Tagesschau.de 12.9.2012)

    Mehr:

    https://machtelite.wordpress.com/2012/09/11/verteidigungsminister-de-maiziere-bestritt-direkten-kontakt-des-mad-zur-nsu/

    1. Die Misere ist keine Gefahr für den Rechts-Staat, er möchte ihn ja!
      Wie damals Anno ’33, als gegen diese Linken mal ordentlich durchregiert wurde.
      Das muss jetzt wieder geschehen, die Geschichte muss endlich wiederholt werden!
      Ob uns Polen wieder überfallen wird?
      Denken wir doch mal Globaler, die Taliban oder der IS könnten doch mal Deutschland überfallen oder einen Terroranschlag verüben, wie Damals die Polen!

      Man waren die überrascht, als sich das deutsche Reich wehrte!

      [Geschichte gepaart mit Ironie und bitter bösem Sarkasmus, nur für die, die bei Wikipedia nicht nach „1933“ suchen dürfen]

  17. Und wenn es nur eine (!) Person wäre, die die Webseite betrieben hätte – wäre das dann auch ein „Verein“ gewesen – oder ein Terror-Einzeller ;-)

    1. In jedem Fall wäre er ein „Gefährder“ gewesen, der besser
      hauptwohnsitzlich nicht in Bayern lebt… ;-)

  18. „Fraglich bleibt natürlich, ob das Verbot der Seite überhaupt durchsetzbar ist. Indymedia hat eine internationale dezentrale Serverstruktur, die nicht einfach auf Beschluss des BMI abzuschalten ist. Dies sah übrigens auch der Innenminister bei der Pressekonferenz so.“

    Die Miesere will auch nicht Indymediea, sondern Linksunten abschalten. Gegen Indymedia hat niemand was. Die Server von Linksunten dürften greifbar sein. Die stehen in Canada.

    Es wäre beides insofern technisch möglich, dass sich das DNS-System manipulieren lässt. Dazu braucht man den Serverstandort überhaupt nicht kennen, da würde nichts gesperrt, die Seiten wären für Otto Normalo einfach nicht auffindbar. So in der Art wird das in einigen lupenreinen Demokratien wohl gehandhabt. Nebenbei gibt es reihenweise Möglichkeiten mißliebige Server zur Strecke zu bringen.

  19. Die Onionseite hat auch schon den „Vereinsstatus“ bekommen.
    Unter http://fhcnogcfx4zcq2e7.onion/ kommt nur noch ein: „Wir sind zur Zeit offline…“.

    Wieso kann Linksunten nicht einfach eine Partei sein?
    Die NPD kann verfassungsfeindlich sein und so viele Internetseiten haben wie sie will.

    1. Ja, da sie (NPD) ja die Kettenhunde des Verfassungsschutzes sind!
      Was ist denn seit dem V-Mann Skandal und nach dem gescheiterten Verbotsverfahren noch übrig?
      Der ganze Führerstab der NPD wurde ausgetauscht, da die V-Männer keine Politik mehr im Sinne des Innenministeriums betreiben durften!
      Das ist schon ein paar Jahre her, aber es gibt sicher schon neue V-Männer, die diese Parteien und Gruppierungen zum Wohle des Innenministeriums Führen.

  20. Ich fand ganz interessant, was am Beispiel von indymedia heute Rolf Gössner auf die Frage, ob ein Staat auch radikale Kritik aushalten muss, geantwortet hat:

    „Selbstverständlich, denn auch radikale Kritik ist durch das Grundgesetz, durch Presse-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit geschützt. Allerdings gibt es hier Grenzen, und die liegen laut Grundgesetz und Strafrecht dort, wo Zwecke und Tätigkeiten von Internetplattformen oder Vereinigungen Strafnormen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Für die Abschaltung einer ganzen Plattform oder für das Verbot eines Vereins reichen jedoch gesetzeswidrige Einzelfälle, die einzeln geahndet werden könnten, nicht aus.“
    (siehe https://www.jungewelt.de/artikel/317100.grundgesetz-schützt-auch-radikale-kritik.html )

    1. Die Argumentation hört man auch von rechtsaussen. :>

      Vielleicht könnte man sich darauf einigen das eine Aufforderung zur Straftat nie zu tolerieren ist.
      Ob nun „Haut die Glatzen, bis sie platzen.“ oder „Hat du in deinem Garten eine große Eiche stehen …“.

      Gerade wurde noch zwei Artikel vorher bejubelt das der „DailyStormer“ vom Netz ist,
      jetzt wird über linksunten gejammert.
      Das geht so nicht. Man kann nicht zweierlei Mass anlegen. *find*

      Ich hätte das als Staat aber geschickter gemacht.
      Ich hätte Indymedia zum tracken der IP’s verdonnert,
      und ein paar Zellen vorbereitet.
      5 Jahre für einen Mordaufruf. :>

      Eigentlich kann man (der/die Autoren auf linksunten) froh sein das der Staat nur einen Sichtschutz davor schiebt,
      anstatt radikal, an eben jene Wurzel zu gehen, und sie auszureißen.

  21. Ich kenne diese Seite auch nicht persönlich, aber wahlkampftaktisch rechnet bzw. hofft unser Herr Innenminister und die Führerschaft, das es jetzt zu „Vergeltungsmaßnahmen“ seitens der Autonomen kommt.

    Ich hoffe mal, das die Autonomen nicht diesem wahltaktischen Fliegenfänger auf den Leim gehen und wirklich Aktionen durchführen!
    Im Moment sehe ich das so, alle Polizei bekannten Autonomen sollten sich ein Wasserdichtes Alibi „beschaffen“, da die „Vergeltungsschläge“ kommen werden, auch wenn diese das SEK persönlich machen muss oder Sprutze aus der Bundeswehr, die dafür 2 Wochen mehr Urlaub bekommen!
    Die Rechten Schläger prahlen gern mit ihren Taten, aber die wären auch eine Alternative!

    Also ruhig Blut und schön öffentlich Friede demonstrieren, das ist genau das, was die Misere jetzt im Wahlkampf nicht braucht!
    Was er braucht sind Gewaltausbrüche und Vandalismus, die er auf die Linken Autonomen schieben kann!

  22. Wie schmeckt die eigene Medizin ihr Gutmenschen? :-) Aber mal im ernst: Verbote in einem Rechtsstaat gehen gar nicht, egal ob links oder rechts. Man sollte von einem mündigen Bürger erwarten das er selbst zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann. Muß allerdings zugeben, das der „mündige Bürger“ in meinem Umfeld mittlerweile zu einer aussterbenden Art gehören.

  23. Letztlich waren Linksunten übelste Denunzianten und Pöbler. Jetzt erleben sie, wie es aussieht, wenn man selbst zur Brust genommen wird. Es macht keinen Sinn Andersdenkende zu denunzieren, anzupöbeln und anzugreifen. Von ALLEN staatlichen Verboten im Internet sollte schleunigst Abstand genommen werden. Selbst solche ausgemachten A*schlöcher wie Linksunten würde ich nicht verbieten. Wenn die sich strafbar gemacht haben, Anklage und Beurteilung des Sachverhaltes durch ein Gericht. Mit fadenscheinigen Vereinsbehauptungen kann ein Rechtsstaat nicht funktionieren.

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