Vorratsdaten für Wohnungseinbruch: Einbruch in die Privatsphäre

Die Große Koalition hat beschlossen, mit Vorratsdaten gegen Wohnungseinbruch vorgehen zu wollen. Neben einem massiven Grundrechtseingriff für viele bedeutet das zusätzliche Arbeit für die Polizei. Ob das sinnvoll ist, zweifelt die Opposition an und schlägt Alternativen vor.

Viele Einbruchsversuche scheitern an sicheren Fenstern (Symbolbild). CC-BY-NC-ND 2.0 Stephen Matthews

Wer in Wohnungen einbricht und Dinge entwendet, geht nun für mindestens ein Jahr ins Gefängnis. Das beschloss heute der Bundestag. Bisher betrug die Mindeststrafe sechs, in minderschweren Fällen drei Monate. In der neuen Regelung zum Wohnungseinbruchdiebstahl brachte die Koalition aber noch eine andere Änderung unter: Einbruch gehört nun auch zu denjenigen Straftaten, bei denen die Polizei Vorratsdaten abrufen darf. Bisher war das nur bei bandenmäßig begangenen Einbrüchen zulässig.

Das Gesetz wurde in rasanter Geschwindigkeit durch den Bundestag gebracht. Erst in der letzten Woche fand eine Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss statt, nur einen Tag später wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung im Plenum behandelt. Einige Sachverständige kritisierten das Gesetz in mehreren Punkten: Sie bemängelten die unklare Definition einer „dauerhaft genutzten Privatwohnung“ sowie die Verhältnismäßigkeit des Strafmaßes und zweifelten an, dass Vorratsdaten bei der Aufklärungsarbeit überhaupt sinnvoll seien.

Am Gesetz vorbeigeredet

Zu Nachbesserungen führte das nicht, in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses findet sich nur eine minimale redaktionelle Änderung. Eine echte Auseinandersetzung konnte in der Kürze der Zeit kaum stattfinden. Abgeordnete der Großen Koalition erklärten ausführlich, wie wichtig Prävention sei, um Wohnungseinbrüche zu verhindern. Prävention im Sinne von guten Schlössern, Fenstern und Türen, denn 40 Prozent von Einbruchsversuchen würden abgebrochen, wenn etwa das Knacken einer Tür zu lange dauere. Johannes Fechner und Bettina Bähr-Losse von der SPD-Fraktion betonten, wie viel in diesem Bereich getan worden sei, beispielsweise durch Zuschüsse zu Investitionen in technischen Einbruchsschutz. Bähr-Losse kam zu dem Schluss:

Das größte Plus an Sicherheit schaffen wir dann, wenn es Tätern nicht gelingt, in die Wohnung einzudringen.

Abgeordnete der Großen Koalition stimmen für Vorratsdaten bei Wohnungseinbruch. - Screenshot

Doch: Diese Maßnahmen, die auch die Parlamentarier von Grünen und Linken begrüßten, greift der Gesetzentwurf nicht auf. Weder Vorratsdatenspeicherung noch die Erhöhung des Strafmaßes haben damit zu tun. Frank Tempel von der Linksfraktion schlug vor, statt einer Strafmaßverschärfung lieber mehr Polizei einzusetzen – sowohl für die Ermittlungsarbeit als auch präventiv als Streifen. Es sei zu wenig Personal vorhanden, mit der Vorratsdatenspeicherung verschlimmere sich das lediglich.

Aus seiner Erfahrung als ehemaliger Kriminalbeamter heraus fragte er die Regierungsfraktionen, ob sie „tatsächlich einen Schimmer davon [haben], wie das in der Praxis aussieht“? Telekommunikationsdaten auszuwerten sei enorm arbeitsaufwändig. Er warf der Großen Koalition vor, ein „Phänomen, wo Personal fehlt, durch ein Mittel zu ergänzen, das noch Personal kostet“.

Hans-Christian Ströbele von den Grünen, der seine letzte Rede im Bundestag hielt, plädierte dafür, Polizisten besser auszubilden und sie besser für Spurensicherung auszustatten. Denn: Niemand wolle Wohnungseinbrüche erleben, nicht bei sich, nicht bei anderen:

Wir wollen praktizieren: „My home is my castle.“

Zukunft der Vorratsdatenspeicherung?

Wohnungseinbruch zählt zwar nun zu den Straftaten, bei denen die Polizei Vorratsdaten abfragen darf, dafür wackelt die Vorratsdatenspeicherung als solche. In den letzten Tages regte sich bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung Hoffnung, denn das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte erklärt, die deutsche Version der anlasslosen Massenspeicherung von Verkehrsdaten verstoße gegen EU-Recht. In der Entscheidung des Gerichts ging es zunächst nur um den Eilantrag des Providers Spacenet, keine Vorratsdaten speichern zu müssen, bis das zugehörige Hauptverfahren beendet ist.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verkündete daraufhin, vorerst von Bußgeldern abzusehen, wenn auch andere Provider keine Daten speichern. Ob das Gesetz wirklich gekippt wird, hängt von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab, dem mehrere Beschwerden gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorliegen.

Privatsphäre mit Verletzung der Privatsphäre schützen

Volker Ullrich von der Unionsfraktion hat das offenbar falsch verstanden. Er erklärte, die BNetzA habe eine Anordnung herausgegeben, was möglicherweise bedeuten könne, „dass für die nächsten drei Monate oder drei Jahre eine Speicherung nicht stattfinden kann“. Verboten hat sie jedoch gar nichts: Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass die Speicherpflicht dem Gesetz nach weiter bestehen bleibt. Doch Ullrich ging sogar noch weiter und warf der BNetzA vor, ihre Kompetenzen überschritten zu haben, um sich zu der Frage zu versteigen: „Wer steht hinter dieser Entscheidung?“

Betrachtet man seine Verteidigung der Vorratsdatenspeicherung mit seinem Plädoyer für die Gesetzesänderung, könnte die Diskrepanz größer nicht sein. Das Zuhause sei „Heimat und Ort von Geborgenheit“. Opfer von Einbrüchen trauten sich oft nicht ins Schlafzimmer, „weil ihre ganz persönlichen Sachen durchsucht worden sind“. Das passiert auch bei Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsüberwachung und Staatstrojanern. Es handelt sich um massive Eingriffe in die Privatsphäre unzähliger Menschen. Egal, ob sie sich im Schlafzimmer aufhalten. Nur unbemerkter.

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3 Ergänzungen

  1. Im Sinn eines Supergrundrechtes steht doch die Gefahrenprävention weit über jedem anderen Recht. Was auch immer wer grade lustig ist als Gefahr für was auch immer anzusehen. Da haben dann die andern Paragraphen und die blöden Menschenrechte auch mal zu kuschen.
    Unfähige Irre spielen Politik? Könnte ja amüsieren, wenn man irgendwo sitzen könnte, beobachten und irgendwann gelangweilt abtun und sagen, ach ja, die. Warum dürfen die mit der Realität spielen, wenn sie es doch so – evidenzbasiert – nicht können?

  2. Liebe Anna, Sie müssen das aus der Sicht der Politiker sehen.
    Der Einbruch des Staates in die Privatsphäre sieht ein Politiker als Mittel, um Umstände in den Vorratsdaten zu finden, die darauf schließen lassen könnten, das diese Heimstätte eben dieses schützenswerten Bürgers demnächst überfallen wird und man diese Einbruchsbande damit „in flagranti“ zu erwischen!

    Klar, lächerlich!

    Da fängt man eher eine Diebesbande, in dem man einen Parkservice überwacht und in Folge die Anwesen der Besitzer besonders teurer Wagen!
    Diese Anwesen wären in diesem Falle 1-2 Stunden ohne Aufsicht und eine relativ leichte Beute, für professionelle Diebesbanden, nicht?
    Ich könnte mir Vorstellen, das viele dieser Einbrüche auf ähnlichem „social Engineering“ basieren!
    Wäre ich unser Staat, wäre mir das völlig egal, ich würde nur wissen wollen, wann diese Oppositionellen Wistleblower ihre Heimstätten verlassen, um diese Durchsuchen zu können, falls diese Dumm genug wären, Beweise dort aufzubewahren!

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