Verbraucherschützer: Klage vor dem Landgericht Berlin gegen Whatsapp

Foto: CC-BY-SA 2.0 perspec_photo88

Verbraucherschützer nehmen WhatsApp aufs Korn: Vor dem Landgericht Berlin hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Sie stützt sich nach Angaben des Verbandes auf die Änderung der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen im Sommer 2016, für die Whatsapp bereits abgemahnt worden war.

In Deutschland hat das Unternehmen über dreißig Millionen Nutzer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schreibt in seiner Pressemitteilung, dass der Messenger-Dienst Whatsapp widerrechtlich deren Daten sammelt und speichert und an den Mutterkonzern Facebook weitergibt. Für 19,3 Milliarden Dollar hatte Facebook vor zwei Jahren das Unternehmen WhatsApp aufgekauft, dabei allerdings versichert, keinen Datenaustausch durchführen zu wollen. Mittlerweile kann WhatsApp im Rahmen seiner Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen aber beispielsweise die Telefonnummern seiner Nutzer an Facebook weiterreichen. Die Weitergabe der Nummern wurde aber zwischenzeitlich vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar untersagt.

Der vzbv wird auch grundsätzlich und kündigt an, im Sinne der Verbraucher in Zukunft weiterhin auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung pochen zu wollen:

Das [Grundrecht] werden die Verbraucherzentralen vor allem in Zeiten von Big Data verteidigen. Jeder Verbraucher muss selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen können.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

5 Ergänzungen

  1. Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung kommt auch in Deutschland das Konzernprivileg, das es bisher im Bundesdatenschutzgesetz nicht gab.
    http://www.cr-online.de/blog/2016/05/24/dsgvo-was-gilt-fuer-den-datenaustausch-innerhalb-eines-konzerns/
    „Verantwortliche, die Teil einer Unternehmensgruppe oder einer Gruppe von Einrichtungen sind, die einer zentralen Stelle zugeordnet sind, können ein berechtigtes Interesse haben, personenbezogene Daten innerhalb der Unternehmensgruppe für interne Verwaltungszwecke, einschließlich der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden und Beschäftigten, zu übermitteln.”
    Ich denke, Facebook wird dann ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
    Das ist dann ab 28.5.2018 anzuwenden und die Datenübermittlung von Konzerntochter WhatsApp an Konzernmutter Facebook legal. Bis es ein bindendes Urteil geben wird, wird es wohl eine andere Rechtsgrundlage geben in Deutschland als bisher. Ich finde das schade, dass das von den „Datenschützern“ nicht diskutiert wird.
    Hatte denn die vzbv sich versucht, gegen das Konzernprivileg zu wehren, das mit der EUDSGVO kommt und vom grünen Blocker Albrecht federgeführt wurde im EU-Parlament? Zumindest lohnt es sich m.E. für die paar Monate die Gerichte zu blockieren für etwas, das dann sowieso entfällt.

    1. Jan Philipp Albrecht als „Blocker“ zu bezeichnen ist polemisch und zeigt wessen Geistes Kind da agiert. Ohne das Engagement von J.P. Albrecht wäre es um den Schutz der Personendaten noch viel schlechter bestellt als es nun sein wird. Ein Blick in die USA zu Herrn Trump und eine Analyse der Dienstleistungen der Firma Cambridge Analytica sollte jedem die Augen öffnen wie und warum ein starker Datenschutz sinnvoll ist.

      1. „Jan Philipp Albrecht als „Blocker“ zu bezeichnen ist polemisch und zeigt wessen Geistes Kind da agiert.“
        Ja, ja. Jan Phillip Albrecht blockt mich auf Twitter. Da helfen postfaktische Solidaritätsadressen auch nicht. Das ist einfach ein Fakt.

  2. „Der vzbv wird auch grundsätzlich und kündigt an….“
    Ich nehme an, hier hat sich ein Tippfehler eingeschlichen oder was ist hier gemeint?

  3. Ich nutze WhatsApp nur noch sporadisch. Ganz selten. Bin vor geraumer Zeit auf Telegram umgestiegen. Ist für mich der bessere Messenger.
    – nicht profitorientiert
    – Multi Device fähig, d.h. ich kann ihn auf all meinen Geräten nutzen
    – Rufnummer nur einmalig zum Registrieren nötig, Anmeldung auf den anderen Geräten mit dieser Nummer
    – Rufnummer wird nicht angezeigt, nur der von einem festgelegte Nutzername. Das heißt ich chatte mit Leuten deren Nummer ich nicht habe. Und die haben meine auch nicht, nur meinen Nutzernamen.
    – Bot-Einbindung
    – besseres Gruppenmanagement
    – etc pp

    Was gegen WhatsApp spricht? Es gehört zum Zuckerberg-Imperium. Das schärfste kommt noch wenn demnächst die Geo-Daten von Gruppenmitgliedern festgestellt und in der Gruppe geteilt werden. Das hat WA nämlich vor. Und warum? Um Bewegungsprofile zu erstellen und die Leute dann mit gezielter Werbung zuzumüllen auf FB. Ich hab gleich mal der App die Standort-Berechtigung entzogen. Ich glaub es hackt …

    Eigentlich müsste man WhatsApp verbieten … Oder den Kauf von 2014 rückabwickeln. Zuckerberg hat doch arglistig getäuscht, als es versprach dass WA und FB nicht vermischt werden. Und was ist jetzt? So ein Lügenbaron… Aber er kauft ja WA nicht für 19 Milliarden Dollar, weil er so ein guter Mensch ist. Und das begreifen viele nicht … Der will Kohle damit verdienen, mehr nicht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.