Urteil: taz darf Hetzer weiter beim Namen nennen

Ein Mann wollte verhindern, dass die taz über einen öffentlichen Facebook-Kommentar von ihm berichtet, in dem er implizit zum Mord an einer Sozialwissenschaftlerin aufforderte. Ein Gericht entschied nun zugunsten der Zeitung: Die Berichterstattung mit voller Namensnennung ist gerechtfertigt.

Urteil: Wer auf Facebook jemanden eine 9mm-Kugel ins Hirn jagen will, muss damit leben, dass sein Name öffentlich genannt wird. – Public Domain pasukaru76

Die taz darf weiter den Namen eines Mannes nennen, von dessen Facebook-Profil 2014 ein impliziter Mordaufruf gegen eine Wissenschaftlerin ausging. Das urteilte vergangene Woche [PDF] das Saarländische Oberlandesgericht. Der Inhaber des Accounts machte Identitätsdiebstahl geltend und behauptete, jemand habe ihm den Hasskommentar untergeschoben. Er wollte der Zeitung untersagen, seinen Namen in Verbindung mit dem Post zu nennen. Das Gericht glaubte ihm nicht und erlaubt die identifizierende Berichterstattung.

„Genderlesben 8 x 9 Millimeter ins Gehirn jagen“

Ihren Anfang nahm diese geradezu exemplarische Geschichte über Hass und Verantwortung im Netz mit einem Facebook-Post des wegen Volksverhetzung verurteilten Pegida-Redners Akif Pirinçci. In einem Beitrag auf der Social-Media-Plattform, für den er inzwischen wegen Beleidigung verurteilt wurde, zog Pirinçci im Sommer 2014 aufs Übelste über die Kasseler Sozialwissenschaftlerin Elisabeth Tuider her. Die taz berichtete online darüber, welchen Effekt seine verrohten Tiraden hatten und zitierte einige zu dem Post unter Klarnamen abgegebenen Kommentare anderer Facebook-Nutzer.

Darunter befand sich auch der Post des Klägers, der Pirinçcis Hass noch zu steigern versuchte und laut taz kommentierte, es bliebe wohl nichts anderes übrig, als „Genderlesben und Politikern jeweils 8×9 mm in das dumme Gehirn zu jagen.“ Anders als ein Anwalt aus Offenburg, der laut taz ebenfalls unter Klarnamen über die Professorin herzog und seinen Kommentar dann als Ironie verteidigte, bestritt der Kläger, dass der Post von ihm käme. Jemand habe sich Zugang zu seinem Facebook-Account verschafft und ihm den verächtlichen Beitrag untergeschoben. Deshalb verklagte er die taz auf Unterlassung der Nennung seines Namens in Zusammenhang mit dem inzwischen gelöschten Facebook-Kommentar.

Gericht: Identitätsdiebstahl vorgeschoben

In erster Instanz gab das Landesgericht Saarbrücken dem Kläger vergangenes Jahr Recht und untersagte der taz, weiterhin zu schreiben, er „habe einen Mordaufruf im Internet begangen.“ Die Zeitung legte Berufung ein und Ende vergangener Woche entschied der 5. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts nun zu ihren Gunsten.

Das Gericht kam zu der Auffassung, dass der Kläger tatsächlich der Urheber der „Hassbotschaft“ sei. In ihrem Hausblog hat die Tageszeitung Auszüge des Urteils [PDF] veröffentlicht. Darin heißt es dazu unter anderem:

Dessen ungeachtet ist der Senat nach der persönlichen Anhörung des Klägers von dessen Urheberschaft Überzeugt. Danach spricht nichts dafür, dass der Facebook-Account des Klägers gehackt oder dessen Passwort von einem Dritten ausgespäht worden sein könnte. Schon auf der Grundlage der eigenen Schilderung des Klägers kann nicht angenommen werden, dass die streitgegenständliche Äußerung dem Kläger untergeschoben worden ist […]. Nach dem Eindruck, den der Senat in der persönlichen Anhörung des Klägers gewonnen hat, spricht vielmehr alles dafür, dass er den streitgegenständlichen Post selbst verfasst hat.

Nutzer tragen Verantwortung für ihre Posts

In Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Klägers einerseits und der Pressefreiheit andererseits kam das Gericht zum Schluss, dass die Berichte inklusive Namensnennung weiterhin in dieser Form online zugänglich bleiben dürfen. Die personalisierte Darstellung sei in Anbetracht des öffentlichen Interesses ein legitimes Mittel der Berichterstattung, so die Urteilsbegründung: „Mit Blick auf die Kontrollfunktion der Presse, die Öffentlichkeit berührende Missstände ans Licht zu holen und zur Diskussion und weiteren Aufklärung zu stellen, erscheint die personalisierte Darstellungsweise im Streitfall als ein durchaus zulässiges Mittel, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf den Missstand von Hassbotschaften im Internet zu lenken.“

Der Autor habe sich zudem selbst dazu entschieden, mit seinen Äußerungen an die Öffentlichkeit zu gehen. Er könne sich also nicht darauf berufen, dass die Berichterstattung der taz seine Intim- und Privatsphäre verletze. Damit bekräftigt das Gericht, was Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Medienkompetenzbildung fortwährend eingebläut wird, aber von vielen Erwachsenen scheinbar noch nicht verinnerlicht wurde: Wer auf Social-Media-Plattformen öffentlich etwas postet, muss dafür auch die Verantwortung tragen. Über eine Strafverfolgung des zumindest potenziell justiziablen Kommentars ist bislang jedoch nichts bekannt.

Streisand strikes again

Interessanter Nebenaspekt des Urteils: Das Oberlandesgericht verstärkt unabsichtlich das als Streisand-Effekt bekannte Phänomen, dass Versuche, unliebsame Inhalte im Internet zu unterdrücken, sich oft ins Gegenteil verkehren. Das Gericht betont nämlich, dass das öffentliche Interesse an dem beklagten Artikel auch durch die fortdauernde Aktualität des Textes genährt werde – und dieses wiederrum ergebe sich auch aus der laufenden Berichterstattung über die vom Kläger begonnene juristische Auseinandersetzung.

(Aktenzeichen: 5 U 17/16)

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43 Ergänzungen

  1. Kleiner Hinweis: Selbst wenn man es wollte, kann man niemanden eine Patrone durchs Hirn jagen. Zumindest nicht ohne Vorschlaghammer. ;)

    Wenn dann jagt man ein 9mm Geschoss, oder wie im Volksmund üblich „Kugel“, durch irgendetwas.

    Ansonsten guter Artikel!

    Viele Grüße vom Sportschützen.

    1. Habe etwas gebraucht, bis ich verstanden habe, dass es sich auf die Bildunterschrift bezog. Patrone = Hülse, oder wie?

      1. Hallo Ingo,

        schön, dass du auf meinen Kommentar eingehst. Als Sportschütze werde ich im netzpolitischen Umfeld oft als Fremdkörper wahrgenommen.

        Eine Patrone umfasst alle Bestandteile, die zum Abfeuern von Munition benötigt wird: Geschoss, Hülse, Zündhütchen, Treibmittel, usw.

        Bei einer Schussabgabe verbleiben alle diese Bestandteile der Patrone in der Waffe, mit Ausnahme des Geschosses („Kugel“). Das Geschoss verlässt den Lauf und wirkt auf das Ziel ein. Die (Patronen-)Hülse wird seitlich ausgeworfen und fällt auf den Boden.

        Danke, dass du mir die Gelegenheit gegeben hast das zu erklären. Ich will niemanden zum Waffen-Advokaten machen, aber ich möchte, dass ein besseres Verständnis und Wissen über Waffen sich etabliert, damit die Menschen wirklich informiert ihre Meinung bilden können.

        Viele Grüße

          1. „Still not loving guns“

            Muß man ja nicht, ich mag das Zeugs auch nicht. Aber informiert sollte man sein, man sollte ja wissen, worüber man schimpft.

  2. Oh wie witzig … not

    Erster Punkt ist die Zuordnung der Täterschaft im Onlinebereich.
    Das ist immer ein „Wir glauben …“
    „Wir vermuten …“ „Es ist wahrscheilich dass …“
    In dubio pro reo wird ausgehebelt.
    Nachtigal ich hör dir trapsen.
    Staatstrojaner haben wir ja schon.
    Ein feines Mahl ist bereitet.

    Punkt Zwei …
    Ein Pranger mit Klarnamen bei „Hasskommentaren“ ist also in Ordnung???
    Na wartet mal ab wenn das jemand dem Stürmer erzählt.
    Gleiches Recht für alle, oder?
    *facepalm*

    Weder war das Urteil klug noch weise. Jetzt mag man drüber schmunzel, weil es „den Richtigen“ getroffen hat. In ein paar Jahren, wenn wir AFD regiert sind, kommt das grosse Flennen und Heulen.

    Ich frag mich schon seit Jahren warum gerade die vermeindlich Linken immer die grössten Verbrecher am Grundgesetz und Menschenrecht sind.

    1. Worauf beziehst du dich mit deinem „witzig“ konkret? Wo findest du die von dir unterstellte Häme? Worauf beziehst du dich konkret mit deinem „Wir vermuten …“ bzw. „Es ist wahrscheinlich, dass …“?
      Ansonsten würde ich empfehlen, es mal mit etwas Differenzierung zu versuchen. Der Artikel wurde 2014 geschrieben, als die Diskursverrohung in den Sozialen Medien und die Aufmerksamkeit dafür gerade massiv anschwollen. Und für diesen ganz konkreten Fall hat das Gericht entschieden, dass es okay ist, darüber zu berichten, dass bestimmte Menschen unter Klarnamen Morddrohungen publizieren. Ganz sicher erlaubt das Gericht nicht generell journalistische Online-Pranger.

      1. Das „witzig“ wart einfach eine Einleitung ohne Bezug.
        So etwa wie: Muss man das gut finden? …. eher nicht.

        Die Konjunktionen beziehen sich auf die Feststellung einer Täterschaft im digitalen Raum.
        Anders als 1 und 0 erwarten lassen, kann man die nämlich nicht treffen.
        Außer in bestimmten Fällen, wobei die Beweisführung dann analog ist.
        zB. nur Admin xyz hatte je Zugang zu dieser Box und sie hängt auch nicht am Netz.

        „Und für diesem ganz konkreten Fall …“
        Also ich lese oft, in rechtlichen Begründungen, Verweise auf andere Urteile.

    2. Erstens: In dubio pro reo ist ein Grundsatz aus dem Strafrecht, es geht hier um ein Zivilverfahren.

      Zweitens: Die taz ist in dem Verfahren die Beklagte, d.h. selbst wenn man „in dubio pro reo“ auf das Zivilrecht übertragen möchte ist doch alles in bester Ordnung.

      Drittens: § 286 ZPO, gilt grundsätzlich.

      1. „In dubio pro reo“ steht im Absatz „die Zuordnung der Täterschaft im Onlinebereich.“ und bezieht sich auch auf diese.

  3. Laßt mich raten, die TAZ gehört bestimmt auch zu den Zeitungen, die über die Herkunft der mutmaßlichen Täter bei sexueller Belästigungen und Vergewaltigungen, Messerstechereien, Massenprügeleien, Bandendiebstahlen, Drogengeschäften, Pöbeleien gegen Polizisten, Befreiungsversuchen von Festgenommen usw. berichtet.

    1. Ich würde vermuten, dass die taz sich an den Pressecodex hält. Ansonsten: Einfach mal selbst in die taz schauen, dann kannst du dir die Frage beantworten.

      1. Habe ich schon paar mal versucht, die TAZ zu lesen, aber es ist mir nicht möglich, ich bekomme einen Brechreiz. Aber Du hast es genau erkannt. Hier gilt plötzlich der Pressecodex, der ja auch nicht sakrosankt ist und gerade in dem von mir angesprochenen Punkt kritisch zu sehen ist (wenn der Vergewaltiger ein Mann ist oder der Kannibale von Rotenburg als „Computerspezialist“ bezeichnet wird und ich somit in die gleiche Personengruppe wie solche Leute gerate, dann ist das ok, bei einem unschuldigen Flüchtling scheinbar nicht…). Auch wenn solche Äußerungen von Akif Pirinçci nicht akzeptabel sind, ist das Verhalten der TAZ dann bigott.

        1. Also geht es dir eigentlich gar nicht um das Thema des Artikels, sondern darum, grundsätzlich mal was zur taz loszuwerden?

          1. @Ingo Dachwitz
            Es gibt Personen die dem Pawlowschen Reflex unterliegen ,gegen in ihren Augen alles vermeintlich Linke oder Linksextreme, dunkelbeige Ressentiments abladen zu müssen,und alle Personen zu diffamieren,die nicht ihre etwas zu schlichten Ansichten bejubeln.
            Zu deren bevorzugten Feindbildern gehört,neben der Amadeu Antonio Stiftung mit Annette Kahane nebst Mitarbeitern,Heiko Maas,Taz,die Linke,die Grünen… also alles was sie für links bzw. linksradikal halten. Bemitleidet zu werden und sich als Opfer ihrer selbst erkorenen Feindbilder zu stilisieren ist deren Herzenswunsch .

          2. Moment, ging es im Artikel nicht auch um die TAZ? Oder ging es Dir nur darum, grundsätzlich mal was zu Pirinçci loszuwerden?

          3. @wesendlich: Bei Pawlow weißt Du offenbar, wovon Du schreibst. Man könnte fast meinen, Du hättest an den Versuchen teilgneommen.

          4. @wesendlich: Du bist einfach nur noch peinlich. Du machst genau das, was Du mir vorwirfst, und merkst es nicht einmal. Reflexe, persönliche Angriffe, Beleidigungen. Wen willst Du damit eigentlich beeindrucken? Mich? Die Mitleser, was Du doch für ein toller Kämpfer gegen die Meinungsvielfalt bist? Brauchst Du das etwa für Dein Selbstwertgefühl?

          5. Offensichtlich fühlen Sie sich in Ihrem Aktionsradius gestört,wenn Sie ihre dunkelbeige Gülle aussondern,sehr amüsant.
            Übrigens bin ich mit Ihnen nicht per Du,suchen Sie sich ihresgleichen ,denen Sie das Du anbieten.

          6. Wesendlich, Du langweilst. Überrasche mich mal mit was neuem, originellem. Und was Deine Fäkalphantasien betrifft, solltest Du mal zu einem Arzt gehen.

          7. @wesendlich: Wow, wie kreativ! Ich wette, in Deiner nächsten Antwort kommt auch irgendetwas mit „braun“ vor.

          8. @wesendlich: gibt es auch noch irgendetwas neues von Dir? Außer der zwanzigsten Widerholung?

          9. @wesendlich: Bei soviel Affinität zu Braun bist Du bestimmt auch ein Fan von Heino und dem von ihm gesungenen Volkslied… Wobei, böse Menschen haben keine Lieder, sagt man… Aber ob Du böse bist, weiß ich nicht, nur, was ich von Deiner Intelligenz zu halten habe.

          10. @KlausM
            Das braune Feld der Dummheit ist eher Ihre Domäne,sieheauch ihre Kommentare in anderen Foren.

          11. »Bäh, bäh, bäh«, das ist Dein Inhalt – wie von einem Dreijährigen, dem man den Lolli weggenommen hat. Irgendetwas Sinnhaftes oder Themenbezogenes habe ich von Dir noch nicht gelesen. Außer Deinem Haß auf alle, die nicht Deinem hier bislang nicht artikulierten Glauben (der auch nicht mehr als aus einem unreflektierten Nachplappern bestehen dürfte), hast Du nichts. Keine Argumente, keine Substanz. Das hast Du in Deinen letzten Antworten nun mehr als deutlich demonstriert. Du hast Dich schön vorführen lassen und es nicht einmal gemerkt. Ich lach mich weg.

          12. @KlausM
            Wenn Sie sich weglachen und keiner mehr Ihr braunes Gesülze ertragen muss,das wäre nicht schlecht.

  4. Jaja, das haben die Leute davon, wenn sie mit ihrem Klarnamen Frust im Netz ablassen. Dann kommt die „Internetpolizei“ vorbei und spielt Sittenwächter. Die meisten Menschen, die Emotionen rauslassen in Sprache oder Schrift sind genau deswegen zumeist vollkommen ungefährlich, denn der Druck hat sich somit zumeist entladen. Frust abladen ist also neuerdings nicht mehr erlaubt, sonst Pranger. Ok, Mittelalter, wer da Priviligierten in die Suppe gespuckt hat kam auch an den Pranger, später dann meist Galgen.

    Kommerzielles Internet ist Dreck, uuuups :D

    1. Wer Zeug in öffentliche Foren schreibt, muss damit rechnen, dass sich andere Leute damit auseinandersetzen. Meinungsfreiheit heisst nicht Freiheit von Kritik.

      1. @martin
        Manch einer denkt die Freiheit zu Hetzen wäre Kritik und fühlt sich in seiner Freiheit eingeschränkt,wenn er nicht brandstiften darf.

        1. Im Grunde zeigen die Reaktionen das Grundproblem zu sozialen Netzwerken anschaulich auf. Oder gar die Antwort darauf, warum es sie besser erst gar nicht erst geben sollte. Denn soziale Bindungen, Unterhaltungen im Netz lösen Emotionen / Gefühle, den Wunsch nach entsprechender Kommunikation aus, ob bei Einzelpersonen oder Gruppen ist dabei unwesendlich. Wird die Emotion geäußert mit einem Klarnamen besteht folglich sofort Korrekturbedarf, sollte diese nicht dem gewünschten öffentlichen Leitbild entsprechen. Folge ist Löschen des Beitrags oder der Onlinepranger, Ermittlungsverfahren usw.

          Betrachtet man das jetzt nüchtern und trocken, haben soziale Netzwerke nichts im öffentlichen Netz zu suchen. Denn sie sind voll von Menschen, Emotionen, Gefühlen, folglich nicht immer korrektem Verhalten, Einstellungen zu Themen, Babybildern, Urlaubsreisen, diversen weiteren persönlichen Informationen, Saufgelagen, rechten, linken, parteienbezogenen Vorlieben und somit politischen Standpunkten die zu diversen Zwecken (Nicht nur der Zensur, Anprangerung) missbraucht werden können. Folglich ist Facebook eigentlich gar nicht nutzbar, außer zur reinen Profilierung und Eigenwerbung. Damit wäre Facebook theoretisch erledigt. Also wie weit regulieren? Gehst Du in die Kneipe sagen die Menschen schließlich auch ihre Meinung, und die ist nicht immer delikat. Was ist denn jetzt eine Kneipe? Ein öffentlicher Ort oder reine Privatsache? Steht jetzt demnächst vor jeder Kneipe eine Streife und kontrolliert, ob die Leute sich brav an die gesellschaftliche Ordnung halten in ihren Aussagen? Ansonsten ab aufs Revier? Das ist bei Facebook bzw. im Netz kein anderes Verhaltensmuster und hier kommen jetzt die Putzerfische aus dem tiefen Wasser und sagen, nein das darfst Du aber nicht schreiben. Sorry das ist strunzdoof. Dann kann man das Internet als Kommunikationsmedium einstampfen. Wenn Jemand über die Stränge haut, sollte man ihn wieder einfangen aber nicht brandmarken im Netz. Furchtbare Einstellung und in 99.99% aller Fälle vollkommen unbegründet. Es ist eher die Angst vor dem Unbekannten, die hier den vollkommen paranoiden Putzerlingen in die Hände spielt.

        2. @wesentlich:
          Manch einer bezeichnet legitime Kritik aber auch als Hetze, weil er keine sachlichen Gegenargumente hat.
          (Nicht in diesem Fall, das stimmt, das Posting, um das es da geht, ist unter jeder Sau.)

          1. @Robert aus Wien
            Ich bezog mich auf den konkreten Fall,nicht auf eventuelle Grenzfälle die interpretationswürdig sind,oder Fälle, die eindeutig als Kritik einzuordnen sind.

          2. @wesendlich:
            Ja, nur leider wird genau das Argument, das du oben angeführt hast mißbraucht, um unerwünschte Kritiker zu diffamieren. Und das ist kein Einzelfall. Also aufpassen!

  5. Verstehe ich eigentlich gar nicht?! Die Taz zitiert sinngemäß einen FB-Publizisten. Was soll da dran illegitim sein? Wenn man eine Dissertation schriebe und den Namen nicht richtig zitieren würde, bekäme man die Arbeit anerkannt.

  6. Hier von Interesse : Woher will die TAZ oder jedes andere Medium wissen, dass es sich bei dem „Poster“ tatsächlich um die Person handelt, die vorgibt den Post erstellt zu haben ? Spricht man mit POlizisten oder liest man dieses Urteil, dann wird schnell klar, dass dies ohne hinreichende recherche schlicht unmöglich ist. Hier öffnet die TAZ ( als Beispiel exemplarisch) Negativ Campaining, Verunglimpfung und gezielt einsetzbarer Persönlichkeitszerstörung Tür und Tor. Gerade bei den extrem reduzierten finanziellen und personellen Möglichkeiten der TAZ bzgl. Quellenrecherche sollte Sorgsam mit Verbreitung willkürlich Personenzuordentenbarer Behauptungen umgegangen werden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.