Transparenz bei Internetanschlüssen: Regulierer bitten um Rückmeldung

Netzbetreiber sollen Neukunden künftig verständlicher darüber informieren, wie sich der beworbene Internetanschluss im Alltag verhält. Wer bei der Gestaltung der Informationsblätter mithelfen will, kann dies noch bis Anfang Februar machen.

Ist auch wirklich drin, was versprochen wird? CC BY 2.0, via flickr/fdecomite

Festnetz- und Mobilfunkanbieter müssen ihre Kunden künftig besser über die Produkte informieren, die sie ihnen verkaufen wollen – beispielsweise mit Informationsblättern, auf denen leicht verständlich Angaben zu den verfügbaren Datenübertragungsraten oder zu den Vertragslaufzeiten angeführt sind. Das schreibt die im Dezember 2016 verabschiedete „Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich (PDF)“ vor.

Nun hat die Bundesnetzagentur Muster-Produktinformationsblätter (PDF) entwickelt und bittet die Öffentlichkeit um Rückmeldung, ob die Vorschläge tatsächlich für mehr Klarheit sorgen. Eingaben nehmen die Regulierer bis zum 06.02.2017 entgegen.

Praxistest wird spannend

Nach einer ersten Durchsicht sehen die Proben ganz gut aus – wir gehen mal davon aus, dass die Marketingabteilungen der Netzbetreiber das noch fehlende Farbdesign schon so gestalten werden, dass die Infoblätter nicht unübersichtlich werden. Eines fällt aber sofort auf (dafür kann die Bundesnetzagentur nur bedingt etwas): Die Produktinformationsblätter klären nicht darüber auf, was unter einer „normalerweise zur Verfügung stehend[en]“ Datenübertragungsrate zu verstehen ist und in welchem Verhältnis sie zur maximal erreichbaren steht.

Das war schon vor der Verabschiedung der TK-Transparenzverordnung (genauso wie bei Bundestagsanhörungen zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes) ein Thema und wurde scharf von Verbraucherschützern und Oppositionspolitikern kritisiert. Verbindliche Regelungen sieht die Transparenzverordnung nicht vor, sondern belässt es dabei, „dass der angegebene Wert über die Zeit verteilt ‚meistens‘ erreicht oder überschritten wird“. Rechtsmittel gibt die Verordnung den Verbrauchern genauso wenig in die Hand, sollte sich der angegebene Wert von der alltäglichen Realität unterscheiden – etwa ein Sonderkündigungsrecht oder die Möglichkeit, in einen billigeren Tarif zu wechseln.

Wir bleiben gespannt, wie das in der Praxis gehandhabt – also welche Angaben Netzbetreiber hier machen werden – und wie sich das im Beschwerdeaufkommen bei den Hotlines der Anbieter, der Bundesnetzagentur sowie bei Verbraucherschutzorganisationen niederschlagen wird.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

6 Ergänzungen

  1. Und gleich mit einem Freifeld für die Netzneutralitätsverletzungen die man zu begehen gedenkt…

  2. Ein guter Schritt in die richtige Richtung. Finde aber vorgegeben Mindestgröße zu klein
    … 9,2cm ist bei DIN A4 ist nicht ganz die Hälfte der Seitenbreite
    …. 6pt ist nicht wirklich sofort erkennbar/lesbar.

  3. NaJa, mein Anschluss (50(100)Mbit) von 1&1 über die Leitungen der Telekomiker läuft seit dem Neustart eigentlich ganz gut …
    Eigentlich, weil regelmäßig nach 12 Monaten (oder mehr)
    die Verbindungsqualität rapide schlechter wird.
    Ein Reset im DSLAM sorgt dann wieder für eine Gute Verbindung.
    Offensichtlich ist die Technik der Telekom nicht auf Dauerbetrieb ausgelegt…
    Der Service von 1&1 für DSL war für mich einfach und hilfreich ;-).

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.