Tätigkeitsbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten: „Manchmal fehlt der Fun-Faktor“

Bei der Vorstellung ihres Berichtes fordert die Bundesdatenschutzbeauftragte den Gesetzgeber auf, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes im Blick zu behalten und beklagt eine verfassungswidrige Beschneidung ihrer Kontrollrechte beim Auslandsgeheimdienst BND.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. (Archivbild). CC-BY-SA 3.0 CDU/CSU-Fraktion

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 und 2016 veröffentlicht. Der 246 Seiten starke Bericht gibt einen Überblick über die Arbeit der Behörde.

In der Bundespressekonferenz appellierte die Datenschutzbeauftragte angesichts der Vielzahl von Sicherheitsgesetzen an den Gesetzgeber, dringend die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes in den Blick zu nehmen. Zudem seien ihre Rechte bei der Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes „verfassungswidrig beschnitten“ worden. Zu den Details sagte sie wegen des Geheimschutzes nichts, der geheime Bericht ihrer Behörde ist weiterhin auf netzpolitik.org zu lesen.

Laut Tätigkeitsbericht gab es in den letzten zwei Jahren mehr als 21.000 Eingaben und Anfragen von Bürgern an die Behörde. Die Anzahl der Planstellen habe sich seit ihrem Amtsantritt von 87 auf etwa 160 zum Ende diesen Jahres entwickelt. Neben mehr Stellen, um die gewachsenen Anforderungen an den Datenschutz zu meistern, wünschte sich Voßhoff auch mehr Kompetenzen – und nicht wie zuletzt geschehen Beschneidungen ihrer Befugnisse.

Datenschutz habe keinen besonders großen Fun-Faktor, sei aber der Schutz der Menschen. Er könne dazu dienen, dass Menschen durch die Kontrolle mehr Vertrauen in Institutionen hätten.

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3 Ergänzungen

  1. Und was hat der Gesetzgeber Frau Voßhoff geantwortet?
    Dass die Datei-Anordnungen in Bad Aibling inzwischen nachgeholt bzw. unrechtmäßig erhobene Daten in VERAS, INBE, DAFIS, SCRABBLE, TND … gelöscht wurden?
    Ich habe von Herrn Binninger auf Abgeordnetenwatch dazu noch keine Bestätigung aus meiner Frage vom 15.05. an ihn.

    1. Ich korrigiere, Herr Binninger hat geantwortet:
      Frage war:
      „sind die von der Bundesdatenschutzbeauftragten gemeldeten 18 Rechtsverstöße des BND korrigiert, also zum Beispiel: gibt es nun die Datei-Anordnungen für VERAS, INBE, DAFIS, SCRABBLE, TND … ?“
      Antwort ist:
      „Die von Ihnen beschriebenen Vorfälle, die die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit beim Bundesnachrichtendienst festgestellt hat, wurden vom Gesetzgeber thematisiert und korrigiert. “
      ***
      => Glaubt Ihr, dass es jetzt von der G10-Kommission genehmigte Dateianordnungen gibt, oder die Dateien tatsächlich gelöscht wurden?
      ***
      (Herr Binninger hat zwar noch mehr geantwortet, bezog sich dabei aber auf die Strukturen der Kontrolle, und nicht mehr auf die Fehlerbehebung
      http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78034–f465949.html#q465949 )

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