Schnüffelpuppe „My Friend Cayla“ in Deutschland verboten

Ein Jura-Student hat eine „smarte Puppe“ untersucht und sie als verbotene Sendeanlage eingestuft. Diese Ansicht teilt nun auch die Bundesnetzagentur und verbietet das Spielzeug. Eltern müssen es sogar vernichten, um sich nicht strafbar zu machen.

Screenshot: Produktwebseite

Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes hat die smarte Puppe „My Friend Cayla“ im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) geprüft. Dieser Paragraf verbietet den Missbrauch von verbotenen Sendeanlagen und soll verhindern, dass Spionagegeräte ungehindert in Deutschland Verbreitung finden. Dabei geht es nicht nur um den Verkauf, sondern auch um den Besitz der Puppe.

Hessel hat die Puppe u.a. aufgrund des ungesicherten Zugriffs auf das Mikrofon via Bluetooth in einem Rechtsgutachten als verbotene Sendeanlage eingeordnet.

„Es sprechen entscheidende Gründe dafür, dass die Puppe eine verbotene Sendeanlage im Sinne des § 90 Telekommunikationsgesetz ist. Jedes bluetoothfähige Gerät in Reichweite von etwa zehn Metern kann eine Verbindung zu ihr aufbauen und Lautsprecher und Mikrofon nutzen. In einem Versuch hatte ich auch über mehrere Wände hindurch auf die Puppe Zugriff. Es fehlt an eingebauten Sicherungen“, erklärt Stefan Hessel.

Bundesnetzagentur: Puppe ist eine verbotene Sendeanlage

Das Rechtsgutachten legte Hessel auch bei der Bundesnetzagentur vor. Diese teilt die Auffassung Hessels und hat die Puppe ebenfalls als verbotene Sendeanlage eingestuft. Pressesprecher Olaf Peter Eul bestätigte dies gegenüber der Saarbrücker Zeitung: Die Puppe erfülle alle Kriterien eines verbotenen Spionagegerätes.

Die Puppe wird daher vom Markt genommen und muss sogar von betroffenen Eltern vernichtet werden. Denn der Verkauf und Besitz einer verbotenen Sendeanlage kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Damit ist dieses Datenschutzproblem in Deutschland zunächst mit Hilfe des Telekommunikationsgesetzes gelöst.

Die smarte Puppe ist über ein mit Bluetooth gekoppeltes Smartphone, auf dem eine zugehörige App läuft, mit dem Internet verbunden. Gesprächspartner können der Puppe Fragen stellen und mit ihr reden. Dank bluetoothfähigem Mikrofon und Lautsprecher antwortet die Puppe dann mit Informationen aus dem Internet. Der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandes zeichnete sie 2014 als „Top 10 Spielzeug des Jahres“ aus. Bei Verbraucherschützern ist „My friend Cayla“ wegen Sicherheitslücken und Datenschutzfragen schon seit längerem umstritten gewesen.

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38 Ergänzungen

  1. […] Dieser Paragraf verbietet den Missbrauch von verbotenen Sendeanlagen und soll verhindern, dass Spionagegeräte ungehindert in Deutschland Verbreitung finden.[…]

    Tja und wenn mich mich richtig erinnere wurde das Ganze erst angestoßen als es einen Vorfall gab wo es einen Politiker erwischt hatte vgl. damals 1986 http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/10/054/1005453.pdf

    Knackpunkt für mich war das Besitzverbot, da die Anleitungen in vielen Büchern von Günter Wahl (Minispione) damit in praktischer Ausführung verboten wurden und zwar unabhängig ob es legale Einsatz gab.

    bombjack

  2. Da der Besitz der Puppe nun (wegen der fehlenden Bluetooth-Authentisierung) verboten ist, müsste das nicht einen wesentlichen Mangel darstellen? Dann sollte Eltern die als irreparablen Gewährleistungsfall innerhalb von 2 Jahren nach Kauf zurückgeben können – Geld zurück, und das Entsorgungs-/Besitzproblem hat dann der Händler.

    Oder sehe ich das falsch (IANAL)?

    1. Das habe ich mich auch schon gefragt
      Habe aber noch keine Antwort gefunden denn meine tochter hat such so eine

    2. hi Volker

      Genauso sehe ich dass auch. Eigentlich sollten die Eltern die Puppe sofort in den Handel zurueckbringen und die Rausgabe des Geldes gegen Vorlage des Kassenbons bestehen. Denn ich lese bei Computerbild, dass diese Puppe via einer App mit einem Smartphone verbunden ist. Diese Verbindung wird ueber Bluetooth hergestellt und diese Verbindung ist NICHT gesichert! Und auch der Lautsprecher in der Puppe selbst ist ebenfalls offen wie ein Scheunentor:

      http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Vernetztes-Wohnen-My-Friend-Cayla-Spionage-Puppe-Verboten-17367299.html

      Von daher: Puppe sofort zurueck zum Geschäft und die haben sie zu verschrotten.

  3. Typisch für Deutschland, immer gleich etwas funktionierendes zerstören. ;)

    Also im Grunde genommen ist es nur ein Softwarefehler, der leicht durch ein Update behoben werden könnte, sofern der Hersteller gewillt ist ein Update nachzuliefern.

    Sollte es unerwartet nicht möglich sein, weil der Hersteller sich quer legt, dann könnte ein Hobbybastler die Puppe zerlegen und die Bluetooth-Funktion zumindest ausschalten, einfach indem man z.B. fachgerecht die Stromzufuhr zum Bluetoothchip durchtrennt.

    Damit wäre das Problem gelöst und die Puppe muss nicht zerstört werden, nur vmtl. Sprechen wird sie dann nicht mehr,… aber das Kind welches mit der Puppe spielt hat ja noch seine eigene Phantasie. :)

    1. „der leicht durch ein Update behoben werden könnte“
      Einige der billig-billig Bluetooth-ICs unterstützen einfach keine Crypto. Das BT-Protokoll erlaubt explizit einen ungesicherten Modus, damit sind die ICs standardkonform. Die Crypto implementierst du normalerweise auch nicht on-top auf das BT-Protokoll, sondern überlässt das dem Funkchip. Und wenn du billig entwickelst, hast du auch keinen zusätzlichen Mikrocontroller sondern schließt Mikrofon direkt an den BT-IC an.

    2. Kein schlechter Ansatz.
      Jetzt bringt man das noch mit der Autoabgasgeschichte zusammen und könnte erkennen, wer da für welche Updates oder Basteleien verantwortlich sein könnte.
      Warum sich Leute aktiv vermehren, die ihren Kindern sowas ins Nest setzen, ist die eigentliche Frage. Kauft euch bitte Puppen! Die könnt ihr in die Ecke oder in nen Sack werfen, wenn ihr euch ein Recht herausnehmen wollt, keine Lust oder Zeit dafür haben zu wollen oder können.

  4. „Das nette Päärchen von nebenan verschaffte sich mit ein paar Tippern auf dem Smartphone Zugang zur Puppe der kleinen Lea und lockte sie so in ihr Wohnmobil. Seit dem wurde Lea nicht wiedergesehen.“
    ———————————————————————-
    Kind: „Cayla was bedeutet Privatsphäre?“
    Cayla: „Ich verstehe die Frage nicht.“

  5. vom erlös der puppe haben wahrscheinlich die gesetztesgeber profitiert.
    was für eine unverschämtheit die puppe zum zerstören anzuorden. die dummen gesetzgeber hätten den hersteller verbieten sollen und wenn sie schon zu spät sind, dann muss daraus eine rückruf aktion mit rückzahlung werden.

    so lächerlich finde ich es, wieder mal den menschen das geld aus der tasche zu ziehen. immer wenn ich an diese dummen gesetzgeber denken muss fällt mir stroh stroh ein. warum?

    tatsache ist, das man aus solche aktionen die denkweise dieser gesetzesmacher ans tageslicht kommen. sie sind definitiv zu blöd finde ich, dafür dass sie den ganzen tag über gesetzte nachdenken. sie haben keine logik bei der entwicklung bzw. erlassung der gesetzte. daraus resultiert eine unsicherheit für mich.

    wenn so dumme idioten die gesetzte machen, dann kann uns noch alles beforstehen. das meine ich jetzt nicht als witz. diese dummköpfe würden doch nichts im ernstfall auf die reihe bekommen. vollidioten.

    1. Was für ein Schwachsinn. Der Staat verdient logischerweise an allem was verkauft wird. Nennt sich Umsatzsteuer. Gekauft haben die Leute den Schund allerdings freiwillig – gezwungen wurde niemand. Und im Übrigen hat der Gesetzgeber mit der Puppe überhaupt nichts gemacht. Das Ding ist als verbotene Sendeanlage eingestuft und der Besitz einer solchen ist unter Strafe gestellt. Fertig.

    2. Die „Dummen“ Gesetzgeber haben auch mal beschlossen das es Schulpflicht gibt. Dort sollen Leute wie Du den Umgang mit dem geschriebenen Wort erlernen. U.a. gehören dazu auch die Verwendung von Groß- und Kleinschrift sowie von Satzzeichen. Der Rest in Deinem Geschreibsel ansonsten einfach nur „Setzen 6“ … Solche Leute wie Du sind es im übrigen die Kinder in die Welt setzen ohne sich eigentlich drum kümmern zu wollen …. da müssen dann Cayla & Co. herhalten oder man setzt die Kiddies Stundenlang vor die Glotze damit sie auch ja so dämlich werden wie Mama und Papa.

    3. An dem Tag, an dem ein Gesetz kommt, dass Leute wie Sie sich ohne Kontrolle vermehren oder gar Kinder erziehen dürfen, gebe ich dem Gesetzgeber einen aus.
      Ihren unflätigen und peinlich fehlerhaften Wortschwall könnten Sie heute abend in Dresden absondern. Dort tummeln sich die Pegidophilen jeden Montag.

  6. Mit anderen Worten, nur der Staat darf anlass- und verdachtslos speichern, mit wem ich telefoniere, wann ich telefoniere, wie lange ich telefoniere und wem ich wann eine Email sende. Macht das jemand anderes (allerdings durch meine freiwillige Zustimmung), dann ist das natürlich strafbar. Wem fällt gerade „Die Farm der Tiere“ ein?

    1. Das ist doch völlig normal, der Staat hat nunmal hoheitliche Rechte. Es darf Sie ja auch keiner verhaften und einsperren außer dem Staat. Beschweren Sie sich da auch? Sollen Konzerne auch das Recht haben, Menschen wegzusperren und Ihnen das am besten noch in Rechnung zu stellen? Kommen Sie mal wieder runter.

  7. Cayla, ist ein verbotenes Abhörgerät in Deutschland?… Und jeder hat ein Smartphone, Super toll ! ! !

  8. Wenn es stimmt, dass hier der Gesetzgeber mit dieser Puppe darauf aus gewesen sein sollte, mal wieder Daten abzufischen fuer Geheimdienste und auch noch unsere Kinder der NSA auszuliefern, dann war und ist es absolut richtig, dass diese Sendeanlage sofort zerstört wird. Die NSA, unsere Gesetzgeber und auch andere Geheimdienste und Datenschnueffler haben nichts in Kinderzimmern und erst recht nichts in unseren Häusern und Wohnungen zu suchen.

    Von daher muesste man eigentlich sogar noch viel mehr verbieten und verschrotten:

    a) Smartphones
    b) Smart-Fernsehgeräte
    c) smarte Kuehlschränke
    d) Alexa (dieser Lautsprecher von Amazon)
    e) Rauchmelder mit Kamera bestueckt an der Decke! Auch die sollte man sofort rausreißen und ebenfalls verschrotten.
    f) Smart-Technologie in unseren Fahrzeugen (Navi uns so weiter)
    g) PCs/Notebooks mit UEFI-BIOS und Windows vorinstalliert (auch dass sind verbotene Sendeanlagen)

    Da gehört Tabula Rasa gemacht, meiner Meinung nach.

    So geht man mit diesen Schnuefflern um

  9. Wenn ein profilneurotischer Student eine Untersuchung hinsichtlich des § 90 TKG vornimmt, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn dann aber die Profilneurose soweit getrieben wird, dass es einen medialen Aufschrei gibt und die BNA ein „Urteil“ spricht, dann ist das nur ein Zeichen für die Ignoranz in diesem Staat und der vorsätzlichen Manipulation seiner Bürger.

    Die BNA hat keine rechtliche Befugnis. Sie ist ein ausführendes Organ. Damit ist sie mehr als ausgelastet. Was die BNA hinsichtlich der Puppe „Cayla“ von sich gegeben hat, ist lediglich eine Einschätzung. Genau das hat der Student auch getan. Nicht mehr und nicht weniger.

    Ob es sich um einen Missbrauch im Sinne des § 90 TKG handelt, hat das Gericht zu entscheiden. Niemand anders. Hier wird nämlich ein reine Effekthascherei betrieben. Das ist das Widerliche an den Medien. Lügenpresse ist eben doch kein Vorwurf, sondern eine Tatsachenbehauptung. Dass sich die BNA dazu hergibt, das wirft ein schlechtes Licht auf sie.

    Der § 90 TKG kommt aus einer anderen Zeit. Als man nämlich bereits in Jahren 1974-1982 anfing auf der Welle der RAF-Hysterie zu reiten, wurde das Fernmeldeanlagengesetz geändert. Es gabe einen zusätzlichen Straftatsbestand (heute Ordnungswidrigkeit), der das Erwerben, Erstellen von Teilen einer Sendeanlage unter Strafe stellte. Mit dem Einfluss der Lobbyisten auf die Erstellung neuer Gesetze wurde das Fernmeldeanlagengesetz auf den Müllhaufen geworfen und durch das TKG ersetzt. Die Lobbyisten schufen nun die Straftatsbestände der nicht genehmigten Benutzung von Sendeanlagen ab, weil sie ihren chinesischen Elektroschrott verkaufen wollten. So war es überhaupt erst möglich die drahtlosen Babyphones und andere Fernsteueranlagen legal zu verkaufen. Der § 90 TKG sollte lediglich dem gemeinen Bürger eine Strafbarkeit unterstellen, wenn er Wanzen oder dgl. einsetzen sollte.

    Interessant wird es nun allerdings, ob nun die Benutzung eines Babyphones, welches auf einer Frequenz von 868 Mhz sendet, auch gegen den § 90 TKG verstößt. Denn diese Überwachungsanlagen sind getarnt, also nicht für jedermann erkenntlich als Überwachungsanlage, sie verbreiten ihre Informationen über größere Strecken und ermöglichen es in einwandfreier Qualität das gesprochene Wort abzuhören. Merkwürdigerweise ist dazu in den Medien nichts gesagt worden. Auch PMR-Geräte werden in dieser Form angeboten und im Design eines Spielzeuges angeboten.

    Es geht bei der Puppe Cayla einfach mal wieder nur darum mit „Scheindramen“ Kasse für die Medien zu machen. Man könnte es auch als „Fake-News“ bezeichnen. Das wäre dann aber ein Fall für unseren Bundesfakeminister de Misere.

    1. Bei Golem. de hat man sich die Mühe gemacht, auch die Gegenseite zu befragen:
      https://www.golem.de/news/my-friend-cayla-eltern-muessen-puppen-ihrer-kinder-zerstoeren-1702-126236.html
      „Mittlerweile hat sich der Hersteller zu Wort gemeldet. Auf Anfrage von Golem.de teilte Vivid mit: „My Friend Cayla verstößt in keiner Weise gegen Paragraph 90 TKG. Paragraph 90 TKG verlangt, wie auch die Gesetzesbegründung klarstellt, für einen Verstoß neben anderen Voraussetzungen ausdrücklich, dass das betreffende Gerät in besonderer Weise dazu bestimmt ist, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbemerkt abzuhören – und dass dieser Zweck sogar der einzige Zweck des Gerätes ist, es also von vornherein keinem anerkennenswerten Zweck dient. Dass dies für Cayla nicht zutrifft, ist eindeutig.““
      Von daher ist die Äußerung der BNA eher ein Meinungsäußerung als ein Fakt. Da wird wohl ein Richter richten müssen.
      Absurd finde ich, dass die BNA offenbar eine angebliche Privatspäher der schutzbefohlenen Kinder gegenüber den aufsichtspflichtigen Eltern konstruiert und die Kinder lieber schutzlos sein lassen will. Selten sah man Hass auf das Internet so sich gegen Kinder richten, wie in der BNA. Vor 20 Jahren, als Babyphones normale Funkfrequenzen nutzten und heute bei normalen Babyphones die über WLAN und Internet erreichbar sind, war der Hass der Beamten auf das Internet und auf Kinder noch nicht so groß. Aber der Hass auf Kinder scheint zu wachsen.

    2. Ich muss Ihnen vollumfänglich zustimmen. Man greift sich nur noch an den Kopf, wenn man sich die Aussagen der Medien, des Studenten und der BNA so durchliest. Völlig hysterischer Schwachsinn, der zudem rechtlich keiner Prüfung standhält. Objektive Berichterstattung sieht auch anders aus. Die Krönung ist dann, dass man die Puppe „zerstören“ soll. Was für ein Humbug … Wie wäre es mit Batterien Ausbauen und Zurückgeben?

    3. „Wenn ein profilneurotischer Student …“ – weiter braucht man Ihren Kommentar nicht lesen. Dass Ihnen an sachlicher Auseinandersetzung zum Thema nicht gelegen ist, haben Sie mit nur vier Worten bewiesen – Respekt, dazu brauchen andere ganze Pressekonferenzen.

  10. Finde ich eine ziemlich sinnlose Aktion sowas in der Art und weise zu verbieten.. Denn defacto bedeutet das, dass man irgendwelchen Kindern die Puppe wegnimmt um sie wegzuwerfen.

    Das Gesetz ist eindeutig nicht gegen sowas gerichtet / das war nicht die Intention der Urheber, dass das keine Rolle spielt ist mir selbst klar!

    Trozdem müsste man auf dieser Grundlage praktisch jedes Bluetooth Headset, Babyphone u.s.w. verbieten, dass ist absurd! Wir verbieten doch auch keine Steine weil man sie als Waffe einsetzen kann!

    Die korrekte Vorgehensweise wäre es meiner Meinung nach, Importverbote auszusprechen für solche unsicheren IoT Geräte, da sollte es verbindliche Regeln geben was als „unsicher“ gillt und was nicht, diese können auch von Jahr zu Jahr aktualisiert werden.
    Eine Zertifikation der Produkte vor Import halte ich für kontraproduktiv, da hierdurch Marktbarrieren aufbaut werden, die nicht wirklich sinnvoll sind.. Allein schon, dass die Hersteller wissen, dass potentiell das Produkt nicht mehr in die EU importiert wird, sobald das jemand meldet reicht meist schon, dass sie die Vorgaben erfüllen!

    1. Das Gesetz ist genau gegen sowas gerichtet, wowereit. Die Leute muessen halt auch mal anfangen, Verantwortung fuer das zu uebernehmen, was sie da kaufen und betreiben.

      Headsset und Babyphone sind klar als Aufnahmegeraet zu erkennen.

      1. Du meinst für das Kind? Oder was? Denn die Eltern wissen ja eh, was die Puppe kann, deshalb wurde sie ja gekauft.

        Und nein, das Gesetz wurde nicht für Fälle geschaffen, wo Erwachsene frei entscheiden, ein Gerät zu kaufen, was bestimmte Funktionen hat und dann entscheiden, dieses ihren Kindern zu geben. Das geht sowohl aus dem Gesetzestext als solchem als auch aus der Begründung hervor, die jedem Gesetz im Rahmen der parlamentarischen Prozesse mitgegeben wird.

        Aber das ist auch vollkommen egal. Hätte ich Kinder und hätte ich eine solche Puppe gekauft, würde es mich einen feuchten Darmwind interessieren, was die BNA dazu meint. Ich bin der Vater und entscheide mit der Mutter zusammen, ob die Puppe bleibt oder geht – aber bestimmt kein Politiker.

  11. es geht darum: Die gesprochenen Wörter der Kinder landen auf einem Server der Nuance Corporation, einem Weltmarktführer von Spracherkennungssoftware, der auch das US Militär beliefert. Die Software will lernen und braucht dafür pausenlose Daten, weswegen Datenstaubsauger (nun eben auch noch Cayla) auf den Markt geworfen werden. Am meisten freu ich mich auf die Smart-Meter, die in Kanada mit Polizeigwalt in die Häuser installiert wurden und nichts brachten.
    http://www.cbc.ca/news/canada/toronto/smart-meters-hydro-bills-ontario-time-of-use-pricing-1.3862462

  12. Meanwhile auf Ebay – unbeeindruckt von einem solchen Gesetz: „mini-Spy-Cams“ im Kugelschreiber-Look.

    1. Diese Kugelschreiber wären sicher auch verboten, wenn sie ihre Aufnahmen live auf einen öffentlich zugänglichen, unverschlüsselten Server streamen würden.

  13. So sehr ich es auch begrüße Wanzen in Kinderhänden und -zimmern einzudämmen, ich sehe da schlimme Szenen vor Augen um die ich die Eltern nicht beneide.

    „Lea ich muss jetzt die Cayla ausweiden.Willst du zugucken?“

    „Mama warum redet die Cayla nicht mehr mit mir? *schniiief*“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.