Running Gag: Bundesregierung will bei der WLAN-Störerhaftung nachbessern [Update]

Die Bundesregierung sitzt an einem zweiten Versuch, in dieser Legislaturperiode das Problem der Störerhaftung zu lösen und Rechtssicherheit bei offenen WLANs zu schaffen. Doch der Versuch hängt seit Monaten in der Ressortabstimmung, nach Fortschritt und Erfolg sieht das derzeit nicht aus.

Auf echte Rechtssicherheit für freies WLAN wartet Deutschland noch. Foto: CC BY 2.0 Ingo Dachwitz

Die Bundesregierung hat angekündigt, noch vor der Bundestagswahl bei der WLAN-Störerhaftung nachbessern zu wollen. Eine entsprechende Stellungnahme [PDF] der Regierung gegenüber dem Bundestagsausschuss „Digitale Agenda“ veröffentlichte heute der netzpolitische Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, in einem Blogbeitrag.

In dem bereits aus dem Herbst 2016 stammenden Bericht geht die Bundesregierung auf die Folgen der McFadden-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ein. In dem Fall des von Sony abgemahnten Betreibers eines offenen WLANs hatte das Gericht bestätigt, dass (gewerbliche) Anbieter offener WLANs zwar von der Haftung für Schäden freigestellt, die Dritte aus ihrem Netz anrichten. Gleichzeitig stellt es aber klar, dass die im Zuge der weiterhin möglichen gerichtlichen Unterlassungsanordnungen entstehenden Kosten WLAN-Betreibern aufgedrückt werden können. Zudem könnten WLAN-Betreiber gerichtlich dazu verpflichtet werden, ihr WLAN bei wiederholten Verstößen mit einem Passwort zu schützen und zur Abschreckung die Personalien von Nutzern aufzunehmen.

Wechsel des Abmahn-Geschäftmodells: Aus Abmahnungen werden gerichtliche Unterlassungsanordnungen

Abmahnkanzleien kündigten an, nun verstärkt mit dem Mittel der gerichtlichen Unterlassungsanordnungen arbeiten zu wollen. Weil die Änderung des Telemediengesetzes vom Juni 2016, mit der die Bundesregierung eigentlich echte Rechtssicherheit für den Betrieb offener Netze durch den Ausschluss von kostenpflichtigen Abmahnungen schaffen wollte, offenkundig verfehlt wurde, soll nun doch eine Nachbesserung folgen.

Der Stellungnahme zufolge befindet sich ein entsprechender Gesetzesvorschlag des Wirtschaftsministeriums bereits seit Oktober in der Ressortabstimmung. Von Notz hat jetzt der Bundesregierung eine kleine Anfrage geschickt, um den Stand des Verfahrens zu erfragen:

Die Frage ist, auch angesichts der immer näher rückenden Bundestagswahl, ob es noch eine Neuregelung von Seiten der Großen Koalition geben wird, wie diese konkret aussehen könnte oder ob wir erneut sechs Jahre hierauf warten müssen. Das wäre verheerend. Das hat offenbar auch die GroKo erkannt. Ob man sich noch einigen wird können, werden wir weiter mit Spannung verfolgen.

Was sagen die netzpolitischen Sprecher/innen?

Wir haben auch die netzpolitischen Sprecher der anderen Bundestagsfraktionen um eine Stellungnahme zu einer erneuten Überarbeitung stehen.

Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, schrieb uns:

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 15. September 2016 hat erneut Fragen mit Blick auf die Rechtssicherheit von WLAN-Betreibern aufgeworfen. Das SPD-geführte Bundeswirtschaftsministerium hat deshalb einen Referentenentwurf zu einer weiteren Änderung des Telemediengesetzes erarbeitet, um das Ziel, Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter zu schaffen, zweifelsfrei zu erreichen. Ziel dieser weiteren Klarstellung ist es, auch die Zahlung von Kosten bei gerichtlichen Anordnungen auszuschließen. Klargestellt werden soll zudem, dass gerichtlichen Anordnungen nicht darauf abzielen dürfen, den Internetzugang zu schließen, zu überwachen oder mit einen Passwortschutz, Registrierung und Verschlüsselung zu sichern. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich entscheiden dafür ein, noch in dieser Legislaturperiode eine entsprechende Klarstellung zu verabschieden und Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter zu schaffen.

Thomas Jarzombek, netzpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, ließ uns folgendes Statement zukommen:

Wir wollen, dass das Angebot an WLAN-Hotspots größer wird. So haben wir es im Koalitionsvertrag vereinbart. Damit das möglich wird, sollen auch Unternehmen und Private rechtssicher den Zugang öffnen können. Eine gänzliche Haftungsbefreiung von WLAN-Betreibern kann es aufgrund der rechtlichen Restriktionen durch die EU nicht geben. Die Möglichkeit einer gerichtlichen Anordnung zur Verhinderung oder Abstellung einer Rechtsverletzung lässt das EU-Recht ausdrücklich zu. Auch kann das Unterliegen in einem Rechtsstreit mit der Tragung von Gerichtskosten verbunden sein. Innerhalb der Bundesregierung wird derzeit eine erneute Änderung des TMG diskutiert, bislang konnte aber keine Einigung erzielt werden. Sollte sich die Bundesregierung auf einen entsprechenden Entwurf einigen, werden wir diesen intensiv mit unserem Koalitionspartner beraten.

Petra Sitte, Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion und Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda, begrüßt die erneute Initiative:

Wir haben schon bei der Verabschiedung des Gesetzes im Juni letzten Jahres darauf hingewiesen, dass ein entscheidender Knackpunkt zur Herstellung hundertprozentiger Rechtssicherheit fehlt. Die Haftungsfreistellung muss auf Unterlassungsansprüche ausgeweitet werden, sonst besteht für Betreiberinnen und Betreiber offener WLANs immer noch die Gefahr, für Rechtsverletzungen belangt zu werden, die andere begehen. Genau genommen haben wir das schon vor vier Jahren gefordert als wir einen Gesetzentwurf der Digitalen Gesellschaft in den Bundestag einbrachten, der die Haftungsfreistellung genauso regelte.

Wir begrüßen, dass sich diese Erkenntnis zumindest in Teilen der Koalition durchgesetzt zu haben scheint und wir werden eine solche Änderung unterstützen. Das sollte aber noch in dieser Legislaturperiode passieren. Wir mussten schon viel zu lange auf die tatsächliche Abschaffung der Störerhaftung beim Betreiben offener WLANs warten.

Wir sind gespannt, ob der zweite Versuch unserer Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode endlich das Problem der Störerhaftung zu beseitigen, diesmal funktionieren wird. Wenn es denn überhaupt zu einem gemeinsamen Gesetzesvorschlag kommen wird – die Statements lassen jedenfalls darauf schließen, dass sich die Positionen insgesamt wenig verändert haben.

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11 Ergänzungen

  1. Ich sehe das so:
    Die Bundesregierung (alle enthaltenen Parteien!) wollen die „Störerhaftung“ gar nicht abschaffen, sie wollten das auch nie. Der private WLAN-Betreiber eines offenen Netzes soll haftbar bleiben. Er ist das schwächste Glied, das am leichtesten juristisch bzw. finanziell für Anspruchnehmer „verwertbar“ ist.

    Alle diesbezüglichen Gesetze nebst veröffentlichten Absichtserklärungen sind nur „als ob“, und IMO bewusst lückenhaft konstruiert. Man versucht, das Ganze so lange wie möglich über die Zeit und die EU-Gesetzgebung hinweg zu retten. Bald ist Bundestagswahl, da sind jetzt neue Absichtserklärungen und Scheinaktivitäten nötig, um auch über diese „Hürde“ zu kommen.

    Warten wir mal ab, wie die Angelegenheit bis dahin gedehnt werden wird, bis man endgültig wegen der Wahl die gesetzgeberischen Hände in den beruhigten Schoß legen kann…

  2. In meiner Stadt gibt es etliche freie Hotspots. Die sind von irgendwelchen Anbietern zwar – (und davon gibt es in D etliche und völlig legal) – aber wen interessiert es denn? Wer freies WLAN anbieten will holt sich so einen Hotspot und gut. Ich verstehe diese Debatte nicht.

    Diese Hotspots sind btw wenigstens wirklich offen. Die selbst eingerichteten Teile haben fast immer ein Passwort (auch in Ländern wo es gar keine Störerhaftung gibt).

    Hier wird ein Problem konstruiert wo keines ist. Kein Wunder, dass sich die Regierung damit nicht beschäftigt.

    1. Ich kenne z.B. die Telekom-Hotspots (mein Router ist so eingerichtet, dass er einen eröffnet). Ein solcher Hotspot ist „frei“ in dem Sinne, dass man zu Nutzung einen Telekom-Login braucht, der wiederum kostenpflichtig ist (es sei denn, man konfiguriert seinen eigenen Router ebenfalls als Hotspot, das ist dann der Deal).
      In diesem Fall ist bei Bedarf die Haftungsfrage klar geregelt, denn die Telekom ist der Betreiber dieses Hotspots, nicht ich.
      Die von dir erwähnten „irgendwelchen Anbieter“ freier WLANs werden im Zweifelsfall jedoch haftbar gemacht, genau darum geht es doch bei dieser blöden Debatte . Oder habe ich da was falsch verstanden?

    2. „Wer freies WLAN anbieten will holt sich so einen Hotspot und gut.“ Verstehe ich nicht. Woher hole ich mir einen Hotspot? Und wenn ich der Anbieter bin, dann greift doch für mich eben genau die Störerhaftung.

      1. Es geht um offene WLANs, über die zum Beispiel ein Hack oder ähnliches durchgeführt wird. Da haftet nähmlich der Betreiber (IP-Adresse). Wenn Telekom oder UM ein offenes WLAN (Hotspot) anbieten, dann muss man sich mit seinen Login-Daten anmelden. Somit wird für den Btreiber Telekom oder UM ersichtlich wer es war, nähmlich du. Verstanden?

        1. Das ist nicht richtig. Es gibt sogar sehr viele Hotspots die ohne Registrierung nutzbar sind. Man denke mal z.B. daran, dass es bei der Bahn mittlerweile kostenfreies W-Lan gibt, ebenso in Schnellrestaurants des großen gelben M’s, dazu kommen noch Bahnhöfe, Flughäfen, Restaurants, Kaufhäusern, Hotels, Krankenhäuser etc. die Liste ist lang…

  3. Will man an Login-Daten von UM- bzw. Telekom-Kunden kommen, eröffnet man ein offenes WLAN und nennt es Hotspot***, baut sich eine Login-Maske in html und schon hat man von unerfahrenen Usern ihre Daten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.