Reporter ohne Grenzen: Weitere Verfassungsbeschwerde gegen BND-Überwachung

Reporter ohne Grenzen sieht aufgrund der Massenüberwachung durch den BND den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit bedroht. Dagegen wehrt sich die Journalistenorganisation mit einer Verfassungsbeschwerde.

Kundgebung „BND-Gesetz stoppen“ in Perlin. Foto: CC-BY.-NC 2.0 flickr/Katharina Nocun

Reporter ohne Grenzen legt Verfassungsbeschwerde gegen die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes ein, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.

Konkret richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen die „strategische Fernmeldeüberwachung“ des BND im Jahr 2013: Nach allem, was über den Umfang der Überwachung vor allem des E-Mail-Verkehrs zwischen In- und Ausland sowie über die vom BND verwendeten Suchkriterien bekannt ist, müsse Reporter ohne Grenzen davon ausgehen, dass auch zahlreiche E-Mails der Organisation erfasst wurden – und dass diese Praxis unverhältnismäßig und nicht vom G-10-Gesetz gedeckt sei. Dies beeinträchtige massiv die Arbeit von Reporter ohne Grenzen und verletze die Interessen der Organisation.

Überwachung gefährdet die Arbeit von Journalisten

Die Journalistenorganisationen wendet sich insbesondere auch gegen die Löschfrist für Protokolldaten, welche im G-10-Gesetz festgelegt ist. Mit dieser Löschfrist muss der BND jegliche Informationen über die Vernichtung von erhobenen Personendaten mitschreiben. Diese Protokolle werden schließlich per Gesetz wiederum gelöscht. So lässt sich die geheime Arbeit des Dienstes im Nachhinein nicht nachverfolgen.

Das Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen, Matthias Spielkamp, betont die Gefahren von Überwachung für die Arbeit von Journalisten. Insbesondere im Kontakt mit Bürgern anderer Länder gefährde das Mitschneiden die Kommunikation und journalistische Arbeit:

Die Massenüberwachung durch den BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage. Die bisherige Rechtsprechung verweigert den Betroffenen einen wirksamen Rechtsschutz gegen diese weitreichende Überwachungspraxis. Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diesen unhaltbaren Zustand endlich beenden wird.

Neuer Anlauf nach Teilerfolg

Zuvor wurde eine Klage durch Reporter ohne Grenzen zur Arbeit des BND vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aufgeteilt. Das Gericht stellte „Nachfragen zur Anonymisierung grundrechtsgeschützter Daten“, lehnte aber den „Klagepunkt zur strategischen Auslandsüberwachung“ ab.

Vor einer Woche wurde bekannt, dass der BND gezielt Journalisten und Medien, darunter die New York Times und die BBC, abgehört hat. Vertreter der Opposition im Bundestag forderten eine umgehende Aufklärung des Skandals.

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7 Ergänzungen

  1. „Massenüberwachung durch den BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage“

    Genau das ist ein Teil des Ziels, was die Bundesregierung (aktuell CDUCSUSPD) damit verfolgt.
    Wäre es nicht so, hätte Herr Maas, das Pampersmaskottchen der SPD, nicht so pippiwindelweich die Vorratsdatenspeicherung und das BND-Gesetz durchgewinkt.
    Jetzt im Wahlkampf ein bisschen „du,du,du“ in Richtung Türkei. Wie billig.
    Sonst ist der Bundesregierung in Wirklichkeit völlig egal, wenn der türkische Staat mal wieder foltert, mordet und zerstört -Kurden.

  2. „„Massenüberwachung durch den BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage““
    Das versteh ich nicht. Was hat es mit Pressefreiheit und Quellenschutz zu tun, wenn die Weststasi mich und meine Bevölkerungskollegen bespitzelt?

    1. Überwachung macht den Journalismus lammfromm.

      Wer zu kritischen Themen recherchiert, wird befürchten müssen, in den Fokus einer Drei-Buchstaben-Behörde zu geraten, was natürlich Druck ausübt und zu einer milderen Form der Berichterstattung führen kann.

      Eine journalistische Quelle wird durch die Weitergabe von sensiblen Informationen strafrechtliche Konsequenzen nicht ausschließen können (z.B. bei Verstoß gegen Steuergeheimnis, „Datenhehlerei“). Auch hier wird durch eine Massenüberwachung indirekt Druck ausgeübt.

      1. Ähhh …
        zeichnet eine Demokratie nicht gerade aus,
        das man, ohne Repressionen befürchten zu müssen,
        offen sagen und schreiben kann was man denkt?
        Auch, oder gerade, als Journalist.

        1. Siehste, das ist genau das Problem an einer Demokratie, Erdogan und unsere Regierungsparteien Europas haben das entdeckt!
          Seit dem das Internet, FB und andere Sammelstellen entstanden sind, hat sich die sonst lokal begrenzte Seuche „Meinungsfreiheit“ von den Stammtischen gelöst und behindert nun aktiv die Regierungsarbeit der demokratischen Kräfte in Europa!
          Insbesondere der Journalismus trägt hier eine massive Mitschuld!
          Der moderne Journalismus hätte sich seiner sozialpolitischen Schlüsselposition bewusst sein müssen und erkennen müssen, das jeder Artikel gelesen, in den sozialen Medien Landesweit diskutiert werden und somit für einen Bundesweiten Aufruhr sorgen kann, dem die einzelnen Landesregierungen nicht mehr Herr werden!

          In den Zeiten des Kalten Krieges war die freie Meinungsäußerung ein Aushängeschild für die Unfreien des Sozialismus, heute sind sie befreit, nun wird die freie Meinungsäußerung nicht mehr benötigt, da der Kalte Krieg beendet und solche Aushängeschilder nur noch Ärger machen!

          [Wer Ironie findet, darf sich an ihr Erfreuen!]

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.