Ranking zu Transparenz und Informationsfreiheit: Norddeutschland an der Spitze

Im ersten bundesweiten Vergleich von Gesetzen zur Informationsfreiheit stehen die norddeutschen Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen an der Spitze. Schlusslicht sind Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen – dort gibt es weiterhin kein Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen.

Jede Person hat das Recht auf staatliche Informationen – doch die Umsetzung dieses Rechts unterscheidet sich innerhalb Deutschlands. Foto: Samuel Zellerunter CC0

Möchten Personen Informationen von öffentlichen Behörden erlangen, können sie sich mittlerweile in vielen Bundesländern auf eine gesetzliche Grundlage berufen, sogenannte Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze. Die Initiativen „Mehr Demokratie“ und „Open Knowledge Foundation“ haben nun erstmals die Informationsfreiheit der Bundesländer miteinander verglichen. Das Ergebnis ist auf transparenzranking.de einsehbar: Noch immer wird Bürgern in vielen Bundesländern der Zugang zu Behördeninformationen schwer oder sogar unmöglich gemacht. Positiver fällt hingegen der Blick in den Norden aus.

Spitzenreiter Hamburg

Den ersten Platz im Ranking belegt Hamburg, dessen 2012 erlassenes Transparenzgesetz die Initiatoren als „Musterbeispiel“ für Transparenzgesetze in Deutschland beschreiben. Amtliche Informationen, wie etwa Gutachten und Verträge ab 100.000 Euro, stellen die Behörden in der Hansestadt von sich aus auf ein Online-Portal. Trotzdem bleibt mit 69 von 100 möglichen Punkten auch hier noch Verbesserungsbedarf.

Auf Platz zwei folgt Schleswig-Holstein, wo es ebenfalls seit 2012 das „Informationszugangsgesetz“ mit vielen guten Regelungen gibt. Der Stadtstaat Bremen liegt auf Platz drei, gefolgt von Berlin. Dort hat der neue rot-rot-grüne Senat in seinem Koalitionsvertrag vereinbart, das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln.

Auch beim Spitzenreiter Hamburg ist mit 69 von 100 möglichen Punkten noch viel Verbesserungsbedarf. Screenshot: Transparenzregister 2017.

Im Mittelfeld finden sich Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. In diesen Bundesländern besteht noch deutlicher Reformbedarf. In NRW hatte die rot-grüne Landesregierung schon 2012 vereinbart, ein Transparenzgesetz zu beschließen. Dazu ist es bislang jedoch nicht gekommen. (Update: Die SPD hat ihre Unterstützung überraschend zurückgezogen.)

Reformen in Sicht

Als unzureichend beschreiben die Initiatoren die Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt, das auf Platz neun des Rankings landet. Den vorletzten Platz belegen Baden-Württemberg, das Saarland und Thüringen gemeinsam. In diesen Bundesländern ist die Informationsfreiheit zwar gesetzlich geregelt, weist aber deutliche Mängel auf. Außerdem müssen die Behörden in Baden-Württemberg nur bestimmte Informationen von sich aus veröffentlichen. In Thüringen ist Besserung in Sicht: Ende des Jahres möchte die Landesregierung einen Entwurf für ein Transparenzgesetz vorstellen.

Den letzten Platz teilen sich Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Keines dieser Länder hat ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz. Das wird sich auch nur in Niedersachsen ändern, wo die Landesregierung Anfang des Jahres den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes beschlossen hat. Es sieht jedoch viele Ausnahmeregelungen vor.

So wurde gemessen

Für das Ranking haben die „Open Knowledge Foundation“ und „Mehr Demokratie“ zuerst ein optimales Design entworfen, das zu 100 Punkten führen würde. Daran wurden die regionalen Gesetze für Informationsfreiheit und Transparenz gemessen. Bewertet wurde, ob Behörden wie in Hamburg eigenständig Informationen veröffentlichen müssen und wie umfassend die Auskunftspflichten sind. Wichtig war zudem, welche Ausnahmen gelten und ob Gebühren anfallen.

Das Ranking ist auf einer eigens erstellten interaktiven Webseite einsehbar und als Bericht (pdf) erschienen.

3 Ergänzungen

    1. Keine Sorge, die Autoren der Studie haben sich auch jene Gesetze angeschaut, die die Informationsfreiheit nicht direkt im Namen tragen. Zu Bayern:

      Zwar wurde das Bayerische Datenschutzgesetz um einen neuen Artikel mit dem Titel „Recht auf Auskunft“ ergänzt. Allerdings setzen Auskünftsansprüche ein “berechtigtes Interesse” voraus – das Gegenteil von Informationsfreiheit. Kein Fortschritt also.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.