Persönliche Benachrichtigung über Funkzellenabfragen in Berlin in greifbarer Nähe

Letztes Jahr erhielt die Polizei in Berlin 112 Millionen Datensätze aus Funkzellenabfragen. Die Betroffenen erfahren davon nichts, doch das könnte sich bald ändern. Ein Informationssystem ist in Arbeit, das Anmeldeportal soll noch in diesem Jahr freigeschaltet werden. Benachrichtigungen sind jedoch frühestens ein Jahr später zu erwarten.

Wer sich in der Nähe eines Tatorts aufhält, gerät schnell in eine Funkzellenabfrage. CC-BY-NC 2.0 Mark

Im November 2014 beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus (AGH) ungewöhnlich einhellig, Betroffene von Funkzellenabfragen in Zukunft per SMS zu benachrichtigen, wenn sie das wollen. Dann passierte lange nichts, das Vorhaben wurde zu Regierungszeiten der Großen Koalition in Berlin vernachlässigt. Mit dem Regierungswechsel nahm das Projekt wieder Fahrt auf, in der gestrigen Sitzung des Rechtsausschusses im AGH gab der Justizsenator Dirk Behrendt ein Update zum Stand des Projekts.

Passiert irgendwo ein Verbrechen, fordert die Polizei regelmäßig eine Liste aller Handys an, die sich in den Funkzellen der Umgebung angemeldet haben. Sie versucht damit, den Kreis der Verdächtigen zu ermitteln. Bei Serientaten hofft sie, Auffälligkeiten zu entdecken, beispielsweise Nummern, die bei allen Taten im jeweiligen Gebiet auftauchen. Dabei werden jedes Mal Unbeteiligte erfasst, teilweise tausende. Führt die Polizei mehrere Abfragen in kurzen zeitlichen Abständen durch, lassen sich dadurch Bewegungsprofile erstellen.

Interessierte müssen sich registrieren

Behrendt schätzte vorsichtig, bis zum Jahresende eine Website freizuschalten. Dort können sich Interessierte registrieren, wenn sie wissen wollen, ob sie betroffen sind. Sie müssen dazu ihre Mobilfunknummer hinterlegen, die Anmeldung mit einem auf das Mobiltelefon gesendeten Zahlencode bestätigen und bekommen dann in Zukunft eine SMS, wenn sie in eine Funkzellenabfrage geraten sind. Bis die ersten Nachrichten eintrudeln, kann es jedoch dauern – schätzungsweise ein Jahr. Das liegt daran, dass die Benachrichtigung noch nicht während eines laufenden Verfahrens verschickt werden kann, um Ermittlungen zu schützen. Bis dahin werden sich die Funkzellen-Abonnenten ihre Anmeldung nochmals bestätigen müssen.

Das liegt daran: Anbieter können Mobilnummern erneut vergeben, wenn eine Person ihre Nummer aufgibt. Daher muss sichergestellt werden, dass die Nummer noch zu der auf dem Portal registrierten Person gehört. Es werde derzeit geprüft, ob dieser Schritt alle drei oder sechs Monate wiederholt werden muss, sagte unser Co-Autor Ulf Buermeyer in der Ausschusssitzung. Er hat einen Prototypen für das System implementiert. Es müsse nun auf die Hardware des Berliner Landes-IT-Dienstleisters ITDZ übertragen und getestet werden. Ein konkreter Termin dafür stehe noch nicht fest. Schwieriger als die Registrierung auf der Plattform sei der Abgleich mit den Daten der Polizei, um die Nummern zu ermitteln, die eine Benachrichtigung erfordern.

Informationssystem bisher nur in Berlin geplant

Bislang ist Berlin das einzige Bundesland, das an einem Benachrichtigungssystem arbeitet, dabei ist diese vom Gesetz vorgeschrieben. Die Polizeien argumentieren häufig, die Betroffenen seien überhaupt nicht an einer Information interessiert und der Aufwand dafür sei unverhältnismäßig hoch. Vor allem das letzte Argument ist entkräftet, sobald das Berliner System fertig ist. Eine fertige, automatisierte Lösung wird sich dann hoffentlich auch in den anderen Ländern durchsetzen.

Die Anzahl der Funkzellenabfragen steigt in den letzten Jahren immer weiter an. In Berlin erhielt die Polizei im letzten Jahr 112 Millionen Verkehrsdatensätze aus 432 Ermittlungsverfahren. Dank einer Erhebungsmatrix kann in Berlin jeder nachvollziehen, bei welchen Delikten die Polizei das Instrument eingesetzt hat. Neben Straftaten gegen „Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung“, mit der sie politisch begründet wird, befinden sich auch zahlreiche Fälle von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Sachbeschädigung. Ob solche Straftaten einen derartigen Grundrechtseingriff rechtfertigen, ist umstritten. Niklas Schrader, Linkenabgeordneter im AGH, lehnt die „nicht-individuelle“ Funkzellenabfrage ab.

Um einzuschätzen, ob Funkzellenabfragen zu Ermittlungserfolgen führen, wäre eine Statistik von Nöten. Die Daten aus der Berliner Statistik zum letzten Jahr geben darüber keine Auskunft, denn sie gehören zum Großteil zu noch laufenden Verfahren. Doch erst mit solchen Informationen kann sachlich darüber diskutiert werden, ob der zu erwartende Beitrag zu Ermittlungserfolgen einen Eingriff in die Privatsphäre von manchmal mehreren Tausend Unbeteiligten pro Abfrage rechtfertigt.

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4 Ergänzungen

  1. Und die „Anmeldung“ allein macht einen natürlich nicht verdächtig…

    Mit der Funkzellenabfrage fängt man nur die Dummen zum Preis einer Massenüberwachung.

  2. Leider genügt die so erfolgte Benachrichtigung nicht dem § 101a Abs. 6 StPO. Dieser sagt klar: „Die Beteiligten der betroffenen Telekommunikation sind von der Erhebung der Verkehrsdaten nach § 100g zu benachrichtigen.“

    Eine Einschränkung, dass nur solche Beteiligten benachrichtigt werden, die sich auf irgendwelchen Plattformen angemeldet haben, ist daraus nicht zu entnehmen.

    Ferner müssen auch nicht nur der bei der Plattform angemeldete, sondern auch alle an Telekommunikationsvorgängen beteiligten benachrichtigt werden.

    Auch gilt nach 101 Abs. 7 StPO: „Die in Absatz 4 Satz 1 genannten Personen [Beteiligte der überwachten Telekommunikation] können bei dem nach Satz 1 zuständigen Gericht auch nach Beendigung der Maßnahme bis zu zwei Wochen nach ihrer Benachrichtigung die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie der Art und Weise ihres Vollzugs beantragen.“

    Die Benachrichtigung muss daher mindestens auch das zuständige Gericht sowie ein Merkmal zur Identifizierung der genehmigten Maßnahme enthalten.

    Das ganze ist zwar vom Land Berlin nett gemeint, aber man wird nicht um eine komplette Bestandsdatenauskunft aller bei Funkzellenabfragen beteiligten Kommunikationsteilnehmern und anschließender Benachrichtigung aller dieser Teilnehmer in Schriftform mit Rechtsbehelfserklärung herumkommen.

    Das Argument, dass dies „unverhältnismäßig hohen Aufwand“ bedeuten würde, hat leider keine strafprozessuale Relevanz und entbindet die Ermittlungsbehörden nicht von dieser Pflicht.

    1. Was soll der Quatsch mit der Anmeldung? Bei einer Funkzellenabfrage haben die doch eh die betreffenden Nummern. Den „unverhältnismäßig hohen Aufwand“ erledigen Computer.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.