Oberverwaltungsgericht NRW: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht (Updates)

Der Provider Spacenet muss vorerst nicht speichern: Er hatte gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt und beantragt, bis zur endgültigen Entscheidung von der Speicherpflicht befreit zu werden. Nun gab ihm das Gericht Recht und erklärt, warum die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt.

Diese IP-Adressen muss Spacenet nun doch nicht speichern (Symbolbild) CC-BY 4.0 netzpolitik.org

Die deutsche Version der Vorratsdatenspeicherung (VDS) verstößt gegen EU-Recht, das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Damit wird die anlasslose, massenhafte Speicherung von Verkehrsdaten wieder einmal für unzulässig erklärt. Doch das ist noch keine endgültige Abschaffung der VDS. Zunächst heißt das nur, dass der Münchner Provider Spacenet nicht speichern muss, teilte der IT-Wirtschaftsverband eco golem.de mit.

Das liegt daran, dass der Beschluss des Gerichts sich auf einen Eilantrag von Spacenet bezieht. Der Provider hat gegen die Speicherpflicht geklagt. Und da eine Klage in der Regel lange braucht, beantragte Spacenet, eine einstweilige Anordnung zu erlassen. Also nicht speichern zu müssen, bevor das endgültige Urteil gesprochen ist. Das Verwaltungsgericht Köln hatte das zunächst abgelehnt, Spacenet hat sich gegen die Entscheidung gewehrt und nun Recht bekommen.

Auch wenn das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, ist die Entscheidung ein Grund zur Freude. Die Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren ist nicht anfechtbar und führt aus, wie das deutsche Gesetz gegen EU-Recht verstößt: Es gebe keine Regelungen, die den betroffenen Personenkreis auf Fälle beschränkten, „bei denen ein zumindest mittelbarer Zusammenhang mit der durch das Gesetz bezweckten Verfolgung schwerer Straftaten beziehungsweise der Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ besteht. Das verlangte der Europäische Gerichtshof, der erst im Dezember einer anlasslosen, massenhaften Datenspeicherung eine Abfuhr erteilte.

Bürgerrechtler: „Andere Provider müssen ebenfalls klagen“

Update: Volker Tripp, Geschäftsführer der Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft, kommentiert in einer Pressemitteilung:

Der unanfechtbare Beschluss des OVG macht klar: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Europarecht. Sämtliche Zugangsprovider können nun die Befreiung von der Speicherpflicht gerichtlich erstreiten. Wir rufen die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, nun bei ihren jeweiligen Anbietern Druck zu machen und zu verlangen, dass diese sich unverzüglich gegen die Vorratsdatenspeicherung zur Wehr setzen

Spacenet: „VDS ist Vertrauensbruch“

Update: In einer gemeinsame Pressemitteilung der Klägerin Spacenet und des IT-Branchenverbands eco erklärt Sebastian von Bomhard, Vorstand der Spacenet AG:

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet uns, alle Verbindungsdaten unserer Kunden zu speichern und gegebenenfalls Polizei, Staatsanwaltschaft oder Verfassungsschutz darüber Auskunft zu geben. Das ist ein Vertrauensbruch, zu dem wir genötigt werden sollen und dem wir freiwillig niemals zustimmen werden

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12 Ergänzungen

  1. Sehr schön.
    Und was ist mit den ganzen anderen Providern?
    Wieso haben die keinen Eilantrag gestellt?
    Oder fühlen die sich nicht moralisch gegenüber ihren Kunden verpflichtet?
    Und falls die VDS irgendwann in 10 Jahren kassiert wird, werden dann alle Bundesbürger entschädigt für das entstandene Leid, unter anderem den entstandenen psychischen Druck und der permanenten Unsicherheit, ob man nicht aufgrund irgenwelcher Machenschaften plötzlich ein Zielkreuz auf der Stirn hat? Wird Maas endlich eingesperrt und für seine Taten zur Rechenschaft gezogen? Werden alle seine geschaffenen Gesetze für ungültig erklärt? Ach ne, ich träume leider nur.

    Glückwunsch an Spacenet, wenigstens eine Firma, die scheinbar noch Anstand und Moral besitzt.

  2. Vielen Dank Spacenet für dieses schöne Urteil. Ich hoffe die anderen Provider werden jetzt ebenso einen Antrag in Köln stellen. Dazu sollten wir, die Kunden, die Provider motivieren.

    1. Spacenet dürfte keine VDS gerechte Infrastruktur haben. Andere Provider mit entsprechender Infrastruktur können mit der Masse an Auskünften gutes Geld verdienen.

  3. Was bedeutet das für die anderen Provider, das ist jetzt die zentrale Frage.

    Muß man jetzt die Telekom jetzt selbst verklagen, wenn sie trotzdem ab 1. Juli auf Vorrat speichert?

  4. Kurze Zwischenfrage:

    Münchner Provider klagt und gewinnt vor OVG NRW in Köln.

    Wieso diese seltsame Auswahl des Gerichtsstandorts? Kann der Kläger sich einen Standort „aussuchen“ obwohl er nicht dort ansässig ist? Oder wie kommt es sonst dazu?

  5. Kann man als Nutzer eines Anbieters klagen? Bitte eine Musterklage zum Download bereitstellen.

  6. Wer von den netzpolitik-Vereinen ist eigentlich für Verbandsklagen zugelassen? Zumindest nach diesem Urteil bestände doch eine gute Chance den einen oder anderen großen ISP und Telekom-Anbieter gemeinsam auf Sicherung der rechtlichen Interessen der Kunden zu verklagen? Bzw. auf Gefahrenabwehr einem Gesetz gegenüber, dass augenscheinlich bestehenden höheren Gesetzen widerspricht?

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