NSA-Überwachung: Europäischer Gerichtshof muss Weitergabe privater Daten an USA prüfen

Der Europäische Gerichtshof muss sich erneut mit dem Transfer personenbezogener Daten in die USA befassen. Das entschied gestern das irische Höchstgericht im Fall Max Schrems vs. Facebook.

Der österreichische Jurist und Datenschützer Max Schrems. CC-BY-NC-ND 2.0 Anne Helmond

Max Schrems gegen Facebook geht in die nächste Runde. Gestern hat das irische Höchstgericht eine Beschwerde des österreichischen Juristen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben. Dieser soll nun darüber entscheiden, ob die Weitergabe privater Daten, wie sie etwa bei der Nutzung sozialer Netzwerke anfallen, aus der EU in die USA rechtmäßig ist.

Grundsätzlich ist die Übermittlung personenbezogener Daten aus Europa in Länder mit schwächeren Datenschutzstandards nicht ohne Weiteres möglich. Seit dem Wegfall des Safe-Harbor-Abkommens 2015, was ebenfalls auf ein von Schrems angestrengtes Verfahren zurückgeht, nutzen Plattformen wie Facebook oft sogenannte Standardvertragsklauseln als Rechtsgrundlage für den transatlantischen Datentransfer. Diese sollen ein angemessenes Schutzniveau für Daten europäischer Bürger sicherstellen.

US-Unternehmen in einem Dilemma

Allerdings sind solche Daten von Nicht-US-Bürgern aufgrund des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) nicht vor dem Zugriff US-amerikanischer Geheimdienste wie der NSA geschützt. „US-Gesetze verpflichten Facebook dazu, der NSA bei der Massenüberwachung zu helfen, EU-Gesetze verbieten aber genau das“, erklärte Max Schrems in einer Pressemitteilung. „Da Facebook beiden Gerichtsbarkeiten unterliegt, befindet sich das Unternehmen in einem juristischen Dilemma, welches sie auf lange Sicht nicht selbst auflösen kann.“

Das irische Gericht hat sich nun der Ansicht von Schrems sowie der zuständigen irischen Datenschutzbehörde angeschlossen, dass europäischen Bürgern möglicherweise keine effektiven Rechtsmittel zur Verfügung stehen, wenn ihre Daten in die USA übermittelt werden. Das würde gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen. Ob das der Fall ist, soll nun der EuGH prüfen.

Kommt der Gerichtshof in dem Verfahren wie schon vor zwei Jahren zum Schluss, dass dadurch Grundrechte europäischer Bürger verletzt würden, dann würde das nicht nur das Ende der Standardvertragsklauseln bedeuten, sondern wohl auch des Safe-Harbor-Nachfolgers „Privacy Shield“. Mit einer kurzfristigen Entscheidung ist jedoch nicht zu rechnen: Üblicherweise ziehen sich solche Verfahren ein Jahr oder länger hin.

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Eine Ergänzung

  1. Liebe Netzpolitiker, :)
    könntet ihr vielleicht den Max für einen Gastbeitrag zu diesem Thema gewinnen?

    und Max Schrems darf man gutes Gelingen wünschen!
    Max ist unser Held!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.