Neuseeland: „Auslandsgeheimdienst“ darf jetzt auch eigene Bürger ausspionieren

Ein neues Gesetz gibt den Geheimdiensten in Neuseeland weitreichende Befugnisse. Auch Whistleblower werden von der Regierung ins Visier genommen. Ihnen drohen zukünftig härtere Strafen.

Das neuseeländische Parlament
Im neuseeländischen Parlament gab es nur 14 Gegenstimmen gegen das neue Gesetz. CC-BY-NC-SA 3.0 Sven Braun

Der neuseeländische „Auslandsgeheimdienst“ Government Communications Security Bureau (GCSB) darf zukünftig die eigenen Bürger ausspionieren, das regelt ein neues Gesetz mit dem Namen Intelligence and Security Act. Teile davon treten morgen in Kraft. Der „Auslandsgeheimdienst“ erhält zusätzlich direkten Zugriff auf diverse neuseeländische Datenbanken. Außerdem droht Whistleblowern eine härtere Strafe. Das neue Gesetz sieht bis zu fünf Jahre Gefängnis vor. Davor waren maximal drei Jahre möglich.

Der Intelligence and Security Act vereint die vier bestehenden Gesetze für den Inlands- und „Auslandsgeheimdienst“ sowie deren Kontrolle. Das Projekt des neuseeländischen Premierministers Bill English von der konservativen National Party fand im Parlament breite Zustimmung. Einzig die Green Party stimmte dagegen. Am vergangenen Dienstag erhielt der Gesetzentwurf den sogenannten Royal Assent. Das ist vergleichbar mit der Unterschrift des Bundespräsidenten in Deutschland.

Ab dem 1. April treten Teile des neuen Gesetzes in Kraft. Dem Inlands- und „Auslandsgeheimdienst“ ist dann der direkte Zugriff auf diverse Datenbanken gestattet. Darunter fallen zum Beispiel Daten der Einwanderungs- und der Grenzschutzbehörde sowie des Innenministeriums. Der Rest des Gesetztes tritt sechs Monate später in Kraft.

„Auslandsgeheimdienst“ mit weitreichenden Befugnissen

Die GCSB-Zentrale in Wellington.
Die GCSB-Zentrale in Wellington. - CC-BY-NC-SA 3.0 Sven Braun

Das GCSB ist der „Auslandsgeheimdienst“ Neuseelands. Bereits 2013 bekam es die Möglichkeit, die eigenen Bürger zu überwachen, allerdings nur eingeschränkt. Zum Beispiel, wenn es um einen Neuseeländer ging, der als Agent für ein anderes Land tätig war. Mit dem Intelligence and Security Act erhält das GCSB nun ähnliche Befugnisse wie der Inlandsgeheimdienst.

Eine Überwachung ist laut dem neuen Gesetz dann begründet, wenn dadurch zum Beispiel Terrorismus, Spionage oder eine schwere Straftat verhindert werden kann. Es darf aber auch überwacht werden, wenn es die internationalen Beziehungen oder die neuseeländische Wirtschaft fördert.

Das neue Gesetz sieht vor, dass zwei verschiedene Stellen einer Überwachung zustimmen müssen: der zuständige Minister – momentan der Justizminister Christopher Finlayson – und der Generalkommissar für Geheimdienstberechtigungen. Letztere Stelle wurde erst durch das neue Gesetz geschaffen. Der Generalkommissar ist Teil einer dreiköpfigen Gruppe von Geheimdienstkontrolleuren. Sie wird vom Premierminister berufen, soll aber dennoch unabhängig arbeiten.

In Notfällen kann eine Überwachungsberechtigung auch erst nachträglich eingeholt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Leben einer Person in Gefahr ist oder es eine akute Gefahr für die nationale Sicherheit gibt. In diesem Fall muss innerhalb von 24 Stunden eine Berechtigung eingeholt werden. Wird sie nicht erteilt, müssen alle gesammelten Informationen gelöscht werden.

Negativer Einfluss auf Menschen- und Bürgerrechte

Trotz dieser weitreichenden Befugnisse gab es nur wenig Protest, anders als bei der Geheimdienstreform 2013. Grund dafür war der Konsens fast aller im Parlament vertretenden Parteien. Selbst die Sozialdemokraten der „Labour Party“ stimmten dafür, obwohl sie sich in der Opposition befinden.

Dr. Kennedy Graham ist Abgeordneter der Green Party und Mitglied im Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung und Handel. Seine Partei stimmte als einzige gegen das neue Gesetz. Gegenüber netzpolitik.org ordnet er den Intelligence and Security Act folgendermaßen ein:

Wir waren erfreut, dass die regierenden Parteien dazu bereit waren, unsere Bedenken während des Gesetzgebungsverfahrens zu berücksichtigen. Doch trotz der verbesserten Formulierungen sind wir der Ansicht, dass das Gesetz einen zu negativen Einfluss auf Menschen- und Bürgerrechte in Neuseeland hat, das Recht auf Privatsphäre eingeschlossen. Wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz ein Ungleichgewicht zwischen den Sicherheitsbedürfnissen in Neuseeland und der Unversehrtheit von Menschen- und Bürgerrechten schafft, dass die momentane innere Sicherheitslage nicht rechtfertigt.

Zusammen mit seiner Partei will er die Geheimdienste in Zukunft genau im Auge behalten und, wenn notwendig, zur Rechenschaft ziehen. Dazu wollen sie zum Beispiel eng mit akademischen und anderen professionellen Experten auf diesem Gebiet zusammenarbeiten.

Netzpolitik.org hat ebenfalls die National Party sowie Christopher Finlayson, den für das GCSB verantwortlichen Minister, um eine Stellungnahme gebeten, jedoch keine Antworten erhalten.

Dunkle Vergangenheit

2012 wurden illegale Aktivitäten des GCSB bekannt. Damals ging es um die Überwachung des Megaupload-Gründers Kim Schmitz. Der damalige Premierminister John Key legalisierte daraufhin unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Neuseeländern.

2015 enthüllte Edward Snowden Dokumente über den GCSB, der Teil des „Five-Eyes“-Spionageverbundes ist. Die Dokumente offenbarten, dass der Geheimdienst nicht nur die direkten Nachbarn Neuseelands, sondern auch Länder unter anderem in Asien und Südamerika ausspioniert hat. Trotz dieser Aktivitäten erhält das GCSB nun noch mehr Befugnisse.

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4 Ergänzungen

    1. Weil es keinen direkt trifft, das war in Deutschland bis 1938 auch so und plötzlich stand die Gestapo vor der Tür, bat höflich um Einlass, um nach dem Rechten zu sehen!

      1. Ist nicht das Wort „Spitzel“ ein altes Wort für „Schornsteinfeger“?
        Menschen die aufgrund Gesetz in jedes Haus kamen, und dabei auch auf verbotenes achten, äh achteten, und es dann der Obrigkeit melden…

        Wie viele Schornsteinfeger würden heute wohl auch Meldung machen?
        Z.B. wegen ein paar Canabis-Pflanzen, oder einem Raum mit „staatsfeindlicher Propaganda“ (aber ohne Indiz für Gewalt oder Terror etc.).
        Eigentlich müsste man mal Schornsteinfeger testen, und auflaufen lassen.
        Und danach mies bei Yelp bewerten.
        Entweder, weil das Gesehene nicht illegal ist, oder weil das Gesehene nicht echt ist.
        Z.B. auch ein Waschkeller auf dem Weg in den Heizungskeller, und dort liegen ein paar Ausdrucke in DinA3. Z.B. Bundesdienstflagge in Toilette (illegal nach StGB 90a, aber nach Menschenrechten legal, und moralisch natürlich legitim, Foto ist über Google von mir zu finden mit den beiden Worten), oder „Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle“. Das ist öffentlich gezeigt legal (auf der gleichen Basis wie „Soldaten sind Mörder“ und „Die Deutschen sind eine Köterrasse“, alle drei gerichtlich für legal befunden), aber ein Deutscher Untertan wird es für illegal halten.

        P.S.: Das mit der „Köterrasse“ teile Ich nicht. Aber nicht wegen der Beleidigung, sondern weil es keine „Rassen“ gibt, und Ich Bezugnahme auf „Rassen“ oder „Ethnien“ unsachlich finde.
        Kultur, das ist OK, die darf man verachten (die sucht sich jeder selbst aus, ja auch anerzogenen Gottesglauben kann man ablegen). Das mit der Köterrasse ist von Marik Karabulut, Ex-Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbundes und erfolgloser Bewerber um ein Bürgerschaftsmandat für die Hamburger Grünen im Jahr 2011.

  1. Was sind schon 3 oder 5 Jahre Gefängnis, wenn die Person dafür z.B. durch Spenden von Bürgern danach mit ein paar Millionen entschädigt würde.
    Solch eine Kultur sollte sich durchsetzen. Der Staat würde es sich evtl. sogar überlegen Anklage zu erheben, und wenn er doch gezwungen wäre, dann müssen sie hinnehmen, dass der nach dem Gefängnis ein gutes Leben führt…
    Geld „abschöpfen“? Je nach Land denkbar, aber das Geld stammt ja nicht aus einer Straftat selbst.
    Und es muss ja nicht auf ein Konto in dem Land eingehen.
    Ja, es kann auch aus Bitcoins bestehen.

    Und man sollte den Spendern die Möglichkeit geben zu wählen namentlich genannt zu werden.
    Eben WEIL der Staat die Spender zu kriminalisieren versuchen könnte.
    „Billigung und Belohnung von Straftaten“, StGB 140.
    Und wenn Ich nur einen Euro spenden würde, um auf so einer Liste aufzutauchen.
    Und wenn es genug Spender sind, würde der Staat damit den erwünschten Staub aufwirbeln.

    So wie die Personen die im Stern angaben „Wir haben abgetrieben“.
    „Wir haben für X gespendet“…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.