Neues aus dem Fernsehrat (7): ZDF, Netzneutralität und absurde Allianzen

Schutz der Netzneutralität und Modernisierung des Urheberrechts sind zentrale Voraussetzungen für eine vielfältige Öffentlichkeit in der digitalen Gesellschaft. Neue Zero-Rating-Angebote der Telekom und Lobby-Aktivitäten der „Deutschen Content Allianz“ werfen jedoch Fragen nach der Rolle des ZDF auf.

Content (Symbolbild) – Public Domain Patrick Tomasso

Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.

Die erste Aprilwoche war keine gute für das ZDF. Den Anfang machte die Präsentation des neuen Tarifs „StreamOn“ der Telekom, bei dem Videostreaming ausgewählter Anbieter nicht auf das Datenvolumen des Mobilfunktarifs angerechnet wird. Eine klare Verletzung der Netzneutralität, weil hier zwischen Inhalten unterschiedlicher Anbieter auf Grund von für die Kundinnen und Kunden nicht nachvollziehbaren Vereinbarungen diskriminiert wird.

Erstaunlicherweise zählt zu den Partnern auch das Zweite Deutsche Fernsehen, die Nutzung der ZDF-Mediathek wird bei „StreamOn“ ebenfalls nicht auf das Datenvolumen angerechnet. Als Fernsehrat habe ich deshalb drei Fragen an die Leitung des ZDF gestellt:

  1. Angesichts der Telekom-Kooperation im Kontext von „StreamOn“, wie positioniert sich das ZDF zum Thema Netzneutralität?
  2. Bezüglich der konkreten Kooperation mit der Telekom: Welche Vereinbarungen und Konditionen liegen dieser Kooperation zu Grunde?
  3. Gibt es Pläne/Gespräche mit anderen Mobilfunkanbietern, ähnliche Kooperationen einzugehen?

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage von neuem, inwieweit eine Mitgliedschaft im ZDF-Fernsehrat mit der Tätigkeit als Cheflobbyist der Deutschen Telekom (un-)vereinbar ist – genau das ist der vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) in den Fernsehrat nominierte Wolfgang Kopf als „Leiter der Abteilung Politik und Regulierung der Deutschen Telekom AG“ nämlich.

ZDF und die „Deutsche Content Allianz“

Einen Tag nach der Ankündigung von „StreamOn“ meldete sich ein weiterer Akteur auf der netzpolitischen Bühne zurück, dem das ZDF verbunden ist: die „Deutsche Content Allianz“. In dem 2011 gegründeten Bündnis sind u. a. die GEMA, der Börsenverein des deutschen Buchhandels sowie die Branchenverbände von Musikindustrie, Presseverlegern und Filmproduzenten versammelt – also das Who-is-Who der deutschen Urheberrechtshardliner. Mit dabei sind auch ARD und ZDF.

Vorgestern präsentierte die „Content Allianz“ ein neues Positionspapier: „Inhalte strömen nur, solange die Quellen sprudeln“. Darin wird unter anderem eine Lizenzierungspflicht für Plattformbetreiber gefordert, und es ist von „[b]estehende[n] Schutzlücken, etwa bei den Rechten der Presseverlage“ die Rede. Mit anderen Worten, die „Deutsche Content Allianz“ spricht sich für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist dabei sicher nicht zufällig gewählt, stehen doch gerade im EU-Parlament entscheidende Abstimmungen zum Leistungsschutzrecht in den zuständigen Ausschüssen an.

ZDF-Logo und Portrait des Intendanten auf der Startseite der „Deutschen Content Allianz“. (07.04.2017)

Interessanterweise werden ARD und ZDF zwar prominent auf der Startseite der „Content Allianz“ als Unterstützer präsentiert, zählen beide aber nicht zu den Unterzeichnern des Positionspapiers, das dennoch als Papier der „Deutschen Content Allianz“ verbreitet wird. Ein klarer Fall von „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“ Auch daraus folgen deshalb für mich einige Fragen, die ich im Kontext des Fernsehrats zur Sprache bringen werde:

  1. Wie steht das ZDF zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger auf europäischer Ebene?
  2. War das ZDF in die Formulierung des am 5. April präsentierten Positionspapiers der „Deutschen Content Allianz“ eingebunden und unterstützt das ZDF die darin enthaltene Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger?
  3. Wenn das ZDF in die Erstellung des Positionspapiers nicht eingebunden war, gibt es Schritte, um eine Vereinnahmung des ZDF durch einen Teil der Mitglieder der „Deutschen Content Allianz“ im konkreten Fall und in Zukunft zu verhindern?

Feind, Todfeind, Allianzpartner?

Wie problematisch die Mitgliedschaft des ZDF in der „Deutschen Content Allianz“ ist, wurde zum Abschluss der Woche nach einem FAZ-Interview mit Dieter Gorny (Musikindustrie) und Mathias Döpfner (Axel Springer, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger) deutlich. Auf die kaum suggestive VorlageFrage der FAZ „Mittendrin haben wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der beitragsfinanziert alles anbietet und die Lage für unabhängige Produzenten von Inhalten verschärft“, antwortet Döpfner mit einer Breitseite gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk:

Die öffentlich-rechtlichen Sender sind zu textdominierten Digitalanbietern und zu digitalisierten Zeitungsverlegern geworden. Sie sind direkte Wettbewerber und verzerren den Wettbewerb, weil sie sich aus dem Rundfunkbeitrag finanzieren. Wenn nicht klar definiert wird, wie das weitergeht, sind wir auf dem Weg in eine öffentlich-rechtliche Presse. Wir sind auf dem Weg zur Staatspresse, was nicht gesund für eine Demokratie ist. Man muss an der Stelle schon die Frage stellen, ob unsere medienpolitischen Regelungen noch zeitgemäß sind.

Wer mit solchen „Partnern“ eine Allianz bildet, braucht keine Feinde mehr. Als ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der selbst in Sachen digitales Angebot hinterherhechelt, Schuld an der Entbündelung im Bereich der Printmedien wäre. Von der Absurdität, öffentlich-rechtliche Angebote als „nicht gesund für eine Demokratie“ zu verleumden, einmal abgesehen.

Cliffhanger: Sobald ich Antworten auf meine Fragen erhalten – und die Freigabe zur Veröffentlichung bekommen – habe, gibt es an dieser Stelle die nächste Folge „Neues aus dem Fernsehrat“.

3 Ergänzungen

  1. (hmmm, muss man jetzt hier zum Kommentieren Cookies und JS anschalten?)

    Das ganze Verfahren erinnert an das was Maas vor hat (und anscheinend von einer breiten Gesellschaftschicht zumindest ähnlich akzeptiert wird). Auch das Urteil hier hat Jahre(?) gedauert.

    Der Fairnesshalber sollte man auch dazu schreiben, dass dieses Gesetz bzw. die Liste auch Antisemitische und zum Rassenhass aufstachelendes „Liedgut“ („Russland den Russen“ oder „Werde Orthodox oder sterbe“) beinhaltet. Ähnlich wie die Gesetze bei uns.

    Das sehen die USA anders dort kann man „Der ewige Jude“ wohl sehen, bei uns nicht wie in Russland https://www.youtube.com/watch?v=RlHVin56U2w

  2. „Eine klare Verletzung der Netzneutralität, weil hier zwischen Inhalten unterschiedlicher Anbieter auf Grund von für die Kundinnen und Kunden nicht nachvollziehbaren Vereinbarungen diskriminiert wird.“

    So klar ist das eher nicht, auch wenn das suggeriert wird.
    Die Vereinbarungen sind außerdem auf der Telekom-Seite zu finden, hier mal ein Link für den Autor: https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen/streamon

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