Neues aus dem Fernsehrat (15): Zehn Thesen zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien

Ein von 45 Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft und Zivilgesellschaft erstunterzeichnetes Papier skizziert in zehn Thesen die Voraussetzungen für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk im digitalen Zeitalter.

Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig über Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.

Ausgangspunkt für das Thesenpapier (PDF) ist die Frage, welchen Auftrag der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter den Bedingungen der digitalen Medienwelt erfüllen soll und welcher Schritte es bedarf, damit er seinen Auftrag unter Wahrung seiner besonderen Qualitätsstandards erfüllen kann. Zu den ErstunterzeichnerInnen rund um die InitiatorInnen Volker Grassmuck und Tabea Rößner zählen neben zahlreichen WissenschaftlerInnen auch netzpolitik.org-Chefredakteur Markus Beckedahl, Christine Horz von der Initiative Publikumsrat, (inzwischen: Ex-)Rundfunkratskollege Christoph Bieber und außer mir auch einige weitere ZDF-Fernsehräte (z.B. die Vorsitzende des Ausschusses Telemedien, Heidi Schelhowe). Hintergründe zur Entstehung und Motivation des Briefs erläutert Volker Grassmuck in einem ausführlichen Bericht im Tagesspiegel.

Im folgenden eine überblickshafte Auflistung der zehn Thesen, die im Papier im Detail ausgeführt werden.

These 1: Gäbe es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht, müsste man ihn gerade jetzt erfinden

[A]ufgrund ihrer öffentlichen Beauftragung und Finanzierung können sie von sich heraus leisten, was privaten Anbietern aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit nicht oder nur begrenzt möglich ist: eine journalistisch-redaktionelle Selbstbeobachtung der Gesellschaft im öffentlichen Interesse.

These 2: Der Online-Auftrag muss weiter gefasst werden.

Zentral ist die Beseitung bestehender Löschpflichten sowie des Verbots presseähnlicher Angebote und der Beschränkung auf einen „Sendungsbezug“. Außerdem gilt es den zu eng gefassten Archivauftrag zu erweitern.

These 3: Mehr Transparenz ist Voraussetzung für mehr Beteiligung.

Mehr Gestaltungsspielraum öffentlich finanzierte Anstalten braucht klarerweise auch mehr Transparenz und einen intensiveren Austausch mit der beitragszahlenden Öffentlichkeit.

These 4: Erfolg ist mehr als Quote.

Weil sich öffentlich-rechtliche Angebote auch und vor allem an Minderheiten richten, bedarf es qualitativ ausgerichteter Testverfahren von Sendungen, öffentlicher Befragungen und Auswertungen von Publikumsäußerungen, journalistischer Medienkritik und fortwährender wissenschaftlichen Begleitung.

These 5: Sender müssen Plattform werden.

Denkbar wäre auch eine gemeinsame, offene und nicht kommerzielle Plattform aller öffentlich-rechtlichen Anbieter als „Public Open Space“. Auf dieser Plattform sollten nicht nur öffentlich-rechtlich produzierte Inhalte verfügbar sein, sondern beispielsweise auch solche von Museen, der Bundeszentrale für politische Bildung, der Wikipedia etc.

These 6: Lokale Berichterstattung muss – wo notwendig – ermöglicht werden.

Das bestehende Verbot lokaler Berichterstattung soll insbesondere dort gelockert werden, wo eine lokale Berichterstattung nicht mehr existiert bzw. Meinungsmonopole der publizistischen Konkurrenz bedürfen.

These 7: Die Öffentlich-Rechtlichen müssen mehr Europa wagen.

Eine zentrale Aufgabe öffentlich-rechtlicher Medien liegt darin, einen Prozess der europäischen Meinungsbildung zu etablieren.

These 8: Der Auftrag bestimmt den Beitrag – nicht umgekehrt.

Bei der Ausführung ihres Auftrags müssen die Anstalten sparsam wirtschaften. Dies darf aber nicht dazu führen, dass sie sich selbst „kaputt sparen“ müssen. So sind gut ausgestattete Redaktionen wie auch In- und Auslandskorrespondenten wesentliche Voraussetzungen, um verlässliche Informationen zu beschaffen und damit ein wahrhaftiges und vielfältiges Meinungsbild weiterhin garantieren zu können. Die Grenze der Sparpolitik ist erreicht, wenn Kürzungen auf Kosten der Auftragserfüllung und hohen Standards gehen.

These 9: Klassische Angebote müssen überprüft werden.

Im Gegenzug zur Weiterentwicklung des Online-Angebots gilt es zu überprüfen, ob auf bestimmte klassische Angebote in Hinkunft verzichtet werden kann.

These 10: Ein Verbreitungsweg neben dem Internet unter öffentlicher Kontrolle muss zukünftig erhalten bleiben.

Dieser Punkt dient der Sicherstellung des Zugangs zu den öffentlich-rechtlichen Angeboten für Personen, die nicht über einen Internetanschluss verfügen.

Welche Thesen fehlen?

Als einer der Erstunterzeichner kann ich selbstverständlich alle zehn Thesen unterschreiben. Ein Thema, das mir noch wichtig erscheint, zu dem jedoch kein Konsens erzielt worden war, ist die Schaffung von neuen Formen der Mittelvergabe jenseits der bestehenden Anstalten.

Für die anstehende Reform des Telemedienauftrags wäre es aber bereits ein Erfolg, wenn diese sich zumindest tendenziell an den zehn Thesen orientieren würde. Unter zukunft-öffentlich-rechtliche.de werden deshalb weitere Unterstützerinnen und Unterstützer gesammelt.

52 Ergänzungen

  1. „Gäbe es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (örR) nicht, müsste man ihn gerade jetzt erfinden.“ So ein Quatsch. Die ARD und das ZDF sind Rundfunkanstalten die immer mehr Sparten mit Mainstream versorgen. Die aktuellen Nachrichten lauf nur im Livestream, in der Mediathek sind ältere Nachrichten. Das Internet wird also immer noch sehr stiefmütterlich vom örR behandelt.
    Das der Rundfunk durch die Digitalisierung immer schlechter empfangen wird ist auch ein Thema in Städten.
    Ich persönlich denke das es den örR nicht in diesem Umfang geben muss.
    Was hätten wir, wenn es den örR nicht geben würde. Mehr private Sender oder weniger Informationen. Ich glaube wir hätten bestimmt nicht weniger Informationen.

  2. Ich stimme mit vielen Thesen überein. Nur leider werden die Strukturen nicht bzw. zu wenig beachtet. Wenn man die Finanzierung nach dem Auftrag richtet dann muss das erst recht für die Strukturen gelten. So wird das System nur aufgeblähter und noch teurer.
    Also brauchen wir für den Auftrag ARD und ZDF? Braucht das kleine Saarland oder Bremen eine eigene Anstalt? Muss jede Landesrundfunkanstalt alles machen… Z.B. Auslandsberichterstattung? Genügt und funktioniert die Teilzeitaufsicht mit Laien noch heute? Usw…

    Auch können die Ör auch weiter sparen wenn sie wollten. Die Grenze ist noch nicht erreicht wenn sie weiterhin bei den Sportrechten so viel mehr bieten können und sich auch weiterhin wesentlich bessere Altersversorgungen leisten wie z.B. Beim Öffentliche Dienst.
    Da einfach mal z.B. die Rechnungshofberichte durchlesen was noch für Sparpotenzial vorhanden ist.

    1. > Also brauchen wir für den Auftrag ARD und ZDF? Braucht das kleine Saarland oder Bremen eine eigene Anstalt? Muss jede Landesrundfunkanstalt alles machen… Z.B. Auslandsberichterstattung?

      Da kann ich nur Zustimmen, an die Struktur sollte man mal ran, gerade innerhalb der ARD. Das Problem ist, dass sich keiner die Butter vom Brot nehmen lassen will. Jede Zusammenarbeit ist kompliziert und wird schnell zum Politikum. Da wird dann lieber x-Fach das selbe gemacht und da die Finanzierung ja gesichert ist gibts kaum Druck von innen heraus da was zu verändern. Auf politischer Seite ist das vermutlich nicht zuletzt auch wieder ein Auswuchs des deutschen Föderalismus, da will dann auch kein Land was her geben

      > Auch können die Ör auch weiter sparen wenn sie wollten. Die Grenze ist noch nicht erreicht wenn sie weiterhin bei den Sportrechten so viel mehr bieten können und sich auch weiterhin wesentlich bessere Altersversorgungen leisten wie z.B. Beim Öffentliche Dienst.

      Das mit den Sportrechten ist schon eine sehr sehr weite Dehnung des Auftrags. Meiner Meinung nach wäre dem Auftrag mehr gedient, wenn man anstatt die obszön teuren Showveranstaltungen einiger weniger Sportarten zu übertragen hier mehr auf Vielfalt setzt. Man sollte schlicht nur da hin gehen wo man nicht (abseits ggf. von realistischen Aufwandsentschädigungen) dafür bezahlen muss nur um berichten zu dürfen. Als Geschäftsmodell betriebene Sportveranstaltungen sollte man dann doch lieber dem Markt überlassen, da gehören sie hin.
      Ist das mit den üppigen Betriebsrenten immer noch so? Dachte das wäre eine Altlast aus den fetten Jahren.

      1. Nunja die Altlasten bestehen und müssen bezahlt werden. Was stimmt früher waren sie extrem hoch. Da gab es teilweise höhere Renten als Löhne. Das wurde schon vor länger Zeit abgeschafft.
        Trotzdem sind die Betriebsrente immer noch besser als die im Öffentlichen Dienst und man zeigt wenig Anstrengungen dies anzugleichen.

        1. Als politischer Sender mit politischen Inhalten und vielen Abhängigkeiten in die Politik gibt es hierzu einfach keine Motivation (von Seiten der Politik) oder Druckpotential.
          Ferner ist die Berichterstattung nur nachts kritisch, die Beiträge haben somit einfach keine Reichweite [und werden traurigerweise dazu noch wenig repliziert].
          Weiterhin sind die Menschen träge und dumm und kommen somit (vor allem Ältere) nicht auf die Idee des kritischen Hinterfragens ihrer Situation.
          -> Wenig Möglichkeiten hier kurzfristig was zu ändern, am Meisten wird da noch Satire und Aufzeigen von Inkompetenz was bewirken
          –> Durch Eigentümerverbandelung (insbesonders von reichen Privatpersonen) wird dies aber nicht von den Privaten groß passieren + ist teuer durchzuführen

          Also: Bürgerjournalismus als einzige Option, für den man andere Verteilungskanäle finden muss
          [die auch irgentwie Menschen auf ungewöhnliche Weise erreicht, die noch nicht kritisch sind]

          1. > am Meisten wird da noch Satire und Aufzeigen von Inkompetenz was bewirken.
            „Die Anstalt“ mit einer Sendung zum Thema „ÖRR & Rundfunkbeitrag“ könnte einen „Erstanfang“
            zur satirisch, kritischen Betrachtung des Systems liefern, um Anhaltspunkte für eine konstruktive
            Diskussion rund ums Thema ins Bewußtsein dringen zu lassen.

            Leider, leider wird es sowas im ZDF niemals geben…
            (Aber ich lasse mich mit meiner Meinung selbstverständlich sehr gerne „enttäuschen“)

  3. Der zu doppelt „Lebenslänglich“ (was für ein schlechter Witz diese Strafe hier doch ist!) verurteilte RAF-Mörder Karl-Heinz Dellwo taucht in der Unterzeichnerliste dieser „ehrenwerten“ Gesellschaft auf. Kein Zufall. Er findet wohl, dass der GEZ-Funk mittlerweile eine gute linke Plattform für seine kruden Gesellschaftsthesen darstellt. Wenn solche Leute plötzlich Werbung für das Stastsfernsehen machen, verrät das sehr viel über dessen einseitige, ideologische Ausrichtung. Mir wird schlecht…

  4. Klingt alles hochinteressant und ist nett verpackt.

    Eine Frage im Vorfeld bleibt:
    Ist das mit dem bestehenden beitragsfinanzierten System durch „Wohnende“,
    das keine freie Entscheidung zum „Ausstieg“ für Nicht-Interessierte gestattet,
    denn zu vereinbaren, so i.S. von echter „Informationsfreiheit“?

    Wer zu meiner Meinungsbildung beitragen darf, entscheide ich.
    Und ich „zwangs-spende“ nicht auf Umwegen für deratige Unternehmungen.
    Es möge in erster Linie mal meine freie Entscheidung werden, darüber entscheiden zu können – und das ist sie aktuell nicht!

    Erst danach können wir über die o.g. Punkte weiterreden!

  5. zu These 8: Der Auftrag bestimmt den Beitrag – nicht umgekehrt
    Dies soll wohl der ‚Freifahrtschein‘ für weitere exorbitante durch den Beitragzahler zu finanzierende Massenmanipulation werden. Wer aufmerksam durch die Welt schreitet …
    ich empfehle hier die einmal die Lektüre des Buches
    ‚Die Macht um acht‘ von Uli Gellermann, Friedhlem Klinkhammer und Volker Bräutigam und sich einmal jenes zu ‚Gemüte‘ führt
    Rainer Mausfeld: Warum schweigen die Lämmer
    https://www.youtube.com/watch?v=Rx5SZrOsb6M
    weiß, dass die ÖRR schon lange ihren ‚Auftrag, unabhängig zu berichten‘ nicht mehr erfüllen.
    So sollte die Debatte sich zunächst auf den ‚Auftrag Grundversorgung durch die ÖRR‘ konzentrieren und darauf aufbauend die Finanzierung gestaltet werden.
    So wird dann vielleicht eine ‚echte‘ Reform daraus, die der Bürger auch akzeptiert und mit gutem Gewissen die ÖRR durch seine Beitragszahlungen unterstützt.
    Mit diesem ‚offenen Brief‘ soll nur das bestehende äußerst fragwürdige Konstrukt aufrecht erhalten werden, damit es einigen sehr gut geht und der Rest ‚tja dumm gelaufen‘

  6. Ist zwar schon vom Oktober 2014, aber kaum weniger aktuell – erhältlich beim BMF.

    Beitrag:
    Gutachten „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufga­be und Finanzierung“
    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html

    PDF des Gutachtens:
    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4

  7. Gäbe es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht, müsste man ihn gerade jetzt erfinden. Das soll wohl einer der blödesten Witze des Jahres sein? Der Öffentlich Rechtliche wird nur überleben, wenn er zu den Regeln von solidem Journalismus zurückfindet. So einfach ist das. Ohne Vorurteile wahrheitsgemäß berichten. Reicht völlig.

  8. These 11:
    Die Möglichkeiten des Beitragspflichtigen sich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags zu wehren müssen abgeschafft werden.
    Immer wieder legen Beitragsverweigerer Widerspruch gegen Beitragsbescheide ein. Damit machen sie den Verwaltungsgerichten nur unnötige Arbeit…

    Passt doch zu dem Rest der Thesen:
    Mehr Rechte für die Anstalten, keine Pflichten. Warum dem Beitragszahler nicht gleich nach der ersten Mahnung den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen ?

    Wie wäre es z.B. damit die Kontrollfunktion der Landesmedienanstalten auf die öffentlich-rechtlichen Sender auszuweiten ?
    Momentan dürfen die Landesmedienanstalten bei Schleichwerbung Bußgelder gegen die staatsfernen privaten Medien verhängen, nicht aber gegen die staatsfernen öffentlich-rechtlichen Medien.

    1. Sie schreiben: „Die Möglichkeiten des Beitragspflichtigen sich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags zu wehren müssen abgeschafft werden.
      Immer wieder legen Beitragsverweigerer Widerspruch gegen Beitragsbescheide ein. Damit machen sie den Verwaltungsgerichten nur unnötige Arbeit…“

      Selten ein dermassen antidemokratisches und gegen den Rechtsstaat gewandtes Posting gelesen. Sie würden mit einer derartigen Forderung dem zwangsverpflichteten Beitragszahler den einzigen Rechtsweg verbauen, der ihm offen steht, um gegen den aktuell mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungs- und europarechtswidrigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorzugehen.

      Zur Info: Momentan sind mehr als 120 Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag in Karlsruhe anhängig. Zudem eine Vorlage an den EuGH.
      Dies ist das Resultat von mehr als 10.000 Klagen an den Verwaltungsgerichten, die unisono mit z.T. Skandalösen Urteilsbegründungen abgebügelt wurden. Zu den skandalösen Urteilen zählen insbesondere die copy&paste Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.

      M. Pagenkopf, ein ehem. Richter des Bundesverwaltungsgerichts hierzu:
      „Nach allem kann das ergangene Urteil des BVerwG weder die „Rundfunkverweigerer“ noch den um juristische Strukturen bemühten Leser überzeugen. Die oft nicht realitätsnahe verfassungsrechtliche „Rundfunkphilosophie“ hat
      nur ein neues Kapitel erhalten.“
      Quelle: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe (Neue Juristische Wochenschrift 35/2016)

      Der Rechtswissenschaftler Kay E. Winkler:
      „Die Einführung des Rundfunkbeitrags ist ein rechtstaatliches Debakel. Die Akzeptanz der Finanzierung und des Bestands des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung hat stark gelitten. In Anbetracht der hier dargestellten verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen muss die Homogenität der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung verwundern. Auch das Urteil des BVerwG kann nicht überzeugen.
      Es bleibt zu hoffen, dass das BVerfG die Gelegenheit wahrnimmt, die grundgesetzliche Einordnung des Rundfunkbeitrags zu korrigieren. Ohne Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechungslinie wird das Verfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags nicht feststellen können.“

        1. Danke für den Hinweis. Hatte nach erneutem Lesen des Textes auch den versteckten Ironie-Tag entdeckt, da war es dann aber zu spät ;)

  9. Mit Fakten gegen Fakenews und RussiaToday von einer Sendergruppe die bei mehr als der Hälfte der Bevökerung unbeliebt und bei RT-Anhängern völlig diskreditiert ist. Hmmm….

    1. ARD und ZDF haben sich beim mir mit ihrer Killerspiele-Berichterstattung schon vor Jahren völlig diskreditiert, da gab’s noch nicht mal Russia Today.
      Damals wurden z.B. behauptet das es im Videospiel GTA San Andreas nur darum geht möglichst viele Frauen zu vergewaltigen.
      Um die passenden Bilder zu liefern wurde das Spiel mit der Hot Coffee Mod modifiziert und die Spielszene die einvernehmlichen Sex zwischen dem Avatar des Spielers und seiner Gangsterbraut zeigt mit „Rape Me“ von Nirvana vertont. Der Song kommt weder im Spiel noch in der Mod vor.

      Nach einer Beschwerde an den Rundfunkrat kam die Antwort vom Intendanten das diese Art der Programmgestaltung üblich und mit den Leitlinien des Senders vereinbar ist.
      Und für solche Fake News soll ich zahlen ?

        1. Beiträge wie dieser:
          http://www.nachdenkseiten.de/?p=40047
          tragen zumindest nicht zu seiner „Reparatur“ bei.

          Es ist, da die „Leitmedien“ aus TV, Print und deren Profiteure mittlerweile eine Art
          „selbstreferentielles System“ bilden (vgl. dazu diverse Veröffentlichungen von i.e.
          Niklas Luhmann zum Thema), ziemlich schwierig (bis unmöglich) geworden, kritische
          Betrachtungen innerhalb (wie auch außerhalb) dieses Systems „Medien“ überhaupt
          zuzulassen.
          Mir fällt dabei auf, dass „Medien“ in meinem Leben nicht den Stellenwert haben,
          vom dem viele andere meinen, dass sie ihn „aber“ haben sollten.
          Selbst „Nachrichten“ verkommen zunehmend zur „Unterhaltung“, indem sich
          einer quellbasierten Recherche entziehen.
          Nette „Kommentar“- Möglichkeiten zu Veröffentlichungen dienen lediglich dem,
          ich nenne es ‚mal, „Dampfablassen“. Im „System“ ändert sich dadurch nichts.

          Im Aufbrechen dieser Systeme sähe ich einen ersten Ansatzpunkt – von allen für alle.
          Leider sind wir davon (noch) viel zu weit entfernt – das Gegenteil scheint eher
          die Bestimmung für unser aller Zukunft zu sein.

        2. Ich erinnere mich auch an den Beitrag. Für mich war da nicht das Problem das ein Beitrag nicht in Ordnung war sondern das KEINER der Verantwortlichen… Redaktion, Intendant, Rundfunkrat mit dem Beitrag ein Problem hatte oder Fehler zugeben wollte. Für mich ist dies dann schon ein Systemfehler…

      1. Wieviele Belege brauchte es denn ?
        Sind X% Fake News und Propagande o.k., und X%+n dann zuviel ?
        Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt der Gerichtsvollzieher wenn ich nicht zahle.
        Müssten dort nicht höhere Maßstäbe als z.B. bei der BILD gelten ?

        Bei jedem privaten Medium kann ich als Kunde entscheiden die Finanzierung zu verweigern.
        Ich werde nicht gezwungen die BILD zu finanzieren.

  10. Die eigentlich 1. These:
    Keine Politiker oder Parteiangehörige via Versorgungseilschaft in die ÖR Pöstchen, Rundfunkräte, etc.
    Die jetzige Zusammensetzung ist verfassungswidrig!

    Die eigentlich 2. These:
    Sparsamkeits- und wirtschaftlichkeitsprinzip.
    Das bedeutet für mich, wie im Staatsvertrag bestimmt: Grundversorgung leisten!
    Also gesund Schrupmfen bis
    a. ein und nur ein landesweit empfangbarer TV Sender übrig ist
    b. die Lokalen Sender wirklich „lokal“ bleiben. N3 auf Mallorca zu emfangen geht gar nicht (Sende Kosten)

    3. These
    alle mit ÖR Geldern finanzierte Sendungen und gehören dem Sender. Schluß mit den „Produktions GmbHs“ zum Melken der Gebürenzahler. Stop mit den Verwertungsgesellschaften …
    Die so finanzierten Sendungen/Beiträge gehören dem Gebürenzahler als Solidargemeinschaft.
    Sind also auf Abruf jedem Gebührenzahler bereitzustellen. Ohne Einschränkungen. Das gilt natürlich auf alle Archive, alles was jemals so produziert wurde.

    Der Rest der 10 Thesen ist für mich irrelevant, solange diese 3 Punkte nicht erfüllt sind.

    1. Diese drei Thesen sind tatsächlich die wichtigsten.
      Dazu den Solidaritätsbeitrag auf durchschnittlich 5€ senken und als Informationsbeitrag die pauschalen Gebühren damit ersetzen. Somit zahlen Reiche mehr als Arme. Direkt über Steuern jedoch extra ausgewiesen.
      Das wird aber mit CDU, SPD, FDP, Grünen nicht gehen. Zu viele Leute von denen werden durch die ÖR versorgt.

  11. „Als einer der Erstunterzeichner kann ich selbstverständlich alle zehn Thesen unterschreiben.“

    Ich dachte, das hättest Du bereits? ;)

  12. „Das Erlebnis kann auf Wunsch „Nutzerfreundlicher“ gestaltet werden.“

    Was damit gemeint ist: Ich will nen Login in die Mediatheken haben, so dass die weiß was ich gerne gugge und nicht 1000 mal klicken muss bis ich da bin, wo ich hin will (ich will gezielt quer, anstalt etc sehen). In zeiten, in denen „normale“ menschen das gewohnt sind (Facebook, Netflix, Amazon etc) fühlt sich die Mediathek irgendwie 90ger an, weil man ewig braucht, bis man da ist, wo man hin will. Das natürlich nur „Auf Wunsch“ (vulgo: Wer sich nen account anlegt und dort den hacken setzt für die Datenspeicherung)

    1. Danke für den Link zu Dr.Lammerts Rede.
      Der Vortrag ist aus dem Jahr 2009. Hat sich seither etwas geändert?
      Der örR ist und bleibt anscheinend refraktär für jegliche angebrachte Kritik

  13. Ergänzungsvorschlag zu These 7:
    „(…) Zu diesem Zweck ermöglichen die Öffentlich-Rechtlichen den innereuropäischen Zugriff auf ihre Plattformen und deren Inhalte, denn nur wer einen Einblick in die Themen und Diskurse anderer europäischer Länder hat, kann eine europäische Perspektive entwickeln und sich in informierter Weise in Themenfelder einbringen, die Europa in seiner Gesamtheit betreffen.“

  14. Was wir bestimmt nicht brauchen, ist noch mehr unkontrollierter, sich krakenförmig ausdehnenden Staatsfunk.

    Und ein Herr Beckedahl unterschreibt auch noch so ein Gefälligkeitspapier, diesen Schmarrn. Der gehört wohl auch schon zum Establishment oder glaubt es zumindest. Da kann man nur noch die Hände über den Kopf zusammenschlagen und schluchzen. Oder mit dem Kopf auf die Tischplatte schlagen.

    1. > Da kann man nur noch die Hände über den Kopf zusammenschlagen und schluchzen.
      > Oder mit dem Kopf auf die Tischplatte schlagen.
      Nur verändert das genau… rein garnix!

  15. Die Sicherstellung der politischen Unabhaengigkeit ist wesentliche Voraussetzung für qualitativ hochwertigen Journalismus. Diese ist derzeit m.E. nicht gegeben. (Ex-)Politiker und „Atlantikbrückler“ geben sich in den oberen Etagen die Klinke in die Hand. So kann es nicht funktionieren!

  16. Eine Auseinandersetzung

    These 1 beschreibt den Kern vom Ideal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei werden der unnötige Wildwuchs (10 Sendeanstalten, über 8 Milliarden Euro Kosten) und die Verschwendung unterschlagen.

    These 2 strickt um die angebrachte Kritik (Löschfristen, etc.) ein viel zu weit gehendes “weitgehend in die Hände der Anstalten” geben. Den Bock zum Gärtner machen.

    These 3 ist schwammig und ungenau formuliert. Die notwendige Forderung einer detaillierten Kostenaufschlüsselung unterbleibt.

    These 4 stellt wohl die am schwierigsten umzusetzende Forderung, deswegen ist sie auch eine der kürzeren. Jedenfalls dürfte hier eine Beschäftigungstherapie für Umfrageinstitute und Generationen von Wissenschaftlern abfallen.

    These 5 fordert Plattformen. Wie genau ist Plattform eigentlich definiert? Am ehesten fällt mir dazu Walled Garden ein. Wir sollen also noch einen Walled Garden finanzieren?

    These 6 fordert noch mehr Kleinstaaterei. Nicht nur dass sich fast jedes Bundesland eine prestigeträchtige Sendeanstalt hält, in Zukunft soll auch die Stadt von Welt ein eigenes gebührenfinanziertes Sprachrohr bekommen.

    These 7 stimmt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hätte sein Geld besser nicht in Tatort und Sportschau, sondern in tatsächlich kritische und informative Formate stecken sollen. Formuliert ist die These aber leider anders: Wir brauchen mehr Geld für mehr Pro-Europa Werbung. Schade.

    These 8 kann man auffassen als Aufruf sich mit der Grundversorgung auf das Nötigste zu beschränken, oder als Ruf nach mehr Geld. Woher der Wind weht wird klar wenn sich die Gesellschaften nicht “selbst kaputt sparen” sollen. Damit werden Forderungen nach mehr Bescheidenheit gleich als schädlich diskreditiert. Als Opfer schiebt man die “In- und Auslandskorrespondenten” vor, obwohl doch Sport und Eigenproduktionen viel sinnvolleres Einsparpotential bieten.

    These 9 ist die zweite der ich zustimmen würde, sie wird aber auch am wenigsten konkret: Wir beauftragen mal jemanden zu prüfen ob er sich noch für notwendig hält.

    These 10 mag Sinn machen, allerdings brauchen wir nicht 10 Rundfunkanstalten mit zig Fernseh- und Radiosendern. Um die vorgeschobene Sicherheitsrelevanz zu rechtfertigen müssen wir nicht den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit redundanter Technologie ausstatten.

    Markus, wie konntest Du das nur unterschreiben? Ist Dir klar dass netzpolitik.org von mir nur so wenig bekommt weil ich die Zecken vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk durchfüttern muss?

  17. LOL. ÖR ist Rentner TV. Kika ist Werbeverseucht. Und auf dem Rest laufen Soaps die niemand sehen will u50, Gottesdienste, Musikantenstadl und selbst die Nachrichten sind eher Junkfood als ansatzweise sättigend. Macht die Kanäle dicht statt dafür Zwangsgebühren zu erheben!

  18. These 2: Der Online-Auftrag muss weiter gefasst werden.
    Zentral ist die Beseitung bestehender Löschpflichten sowie des Verbots presseähnlicher Angebote und der Beschränkung auf einen „Sendungsbezug“. Außerdem gilt es den zu eng gefassten Archivauftrag zu erweitern.

    Zu These 2:
    Die Privaten TV Sender befinden sich dank Netflix und anderen Video on Demand Diensten in einer Kriese.
    Die Tageszeitungen und Wochenmagazine kämpfen mit fallenden Auflagen im Print und haben immer noch keine brauchbaren Modelle für eine Finazierung ihre Dienste im Internet gefunden (Werbung, Paywall,… läuft alles noch nicht so rund).
    Wenn die öffentlich-rechtlichen jetzt ein eigenes Netflix aufziehen und den Tageszeitungen im Internet konkurenz machen schadet das der privaten Konkurrenz.
    In einer Medienwelt in der die Grundversorgung natürlich ausschließlich von den öffentlich-rechtlichen geleistet wird kann man auf FAZ, Welt, Zeit, Spiegel und Focus natürlich gerne verzichten…
    Zumal es ja mit Süddeutscher Zeitung und taz Printmedien gibt die rechtzeitig mit den öffentlich-rechtlichen Medien kooperieren.

    These 7: Die Öffentlich-Rechtlichen müssen mehr Europa wagen.
    Eine zentrale Aufgabe öffentlich-rechtlicher Medien liegt darin, einen Prozess der europäischen Meinungsbildung zu etablieren.

    Zu These 7:
    Also senden ARD & ZDF in Zukunft ihr Programm auch in Französisch, Polnisch, Italienisch und Spanisch, damit auch diese Länder mit der deutschen Meinung berieselt werden können ?
    Das wird den dort heimischen Medienunternehmen sicher gefallen. Ich bin mir sicher die dann aufschlagenden Klagen vor dem EuGH wegen unerlaubter Beihilfe werden sehr hilfreich für die europäische Meinungsbildung sein.

    These 10: Ein Verbreitungsweg neben dem Internet unter öffentlicher Kontrolle muss zukünftig erhalten bleiben.
    Dieser Punkt dient der Sicherstellung des Zugangs zu den öffentlich-rechtlichen Angeboten für Personen, die nicht über einen Internetanschluss verfügen.

    Zu These 10:
    Man könnte die Presseähnlichen Angebote aus These 2 auf Papier drucken und jeden morgen in die Briefkästen der deutschen Haushalte werfen, dann würde man auch die Personen erreichen die keinen analogen Radio und Fernsehempfang haben.
    Eigentlich erfordert der Grundversorgungsauftrag das sogar, oder nicht ? Und halten die Haushalte ihren Briefkasten – auch als altertümliches Empfangsgeräte bekannt – nicht gerade zu diesem Zweck vor ?
    Im schlimmsten Fall gehen ein paar Zeitungsverlage pleite, aber die sind für die Grundversorgung in Deutschland ja nicht wichtig !

    1. Indem Du entweder schon mal, wie die meisten dieser Liste, in irgendeinen Zusammenhang schon auf der Lohnliste von Go og le gestanden bist ,oder, alternativ dazu, zum Google Datensteinbruch Wiki pedia. Neu im Rennen ist eine EX RAF MItgliedschaft, allerdings nur, wenn Du auch wg. Mord schonmal mindestens lebenslänglich bekommen hast.

  19. Ich kann ihren Punkten wirklich nicht folgen. Vor allen dingen nicht Punkt 1. Vor allen dingen weil:
    1. Es wird immer mehr vom ÖR Etat mit Pensionen verraucht
    2. Werden viel zu oft leute in den Anstalten von den Parteien geparkt (siehe oben)
    3. Haben sich die ÖR Anstalten gerade während der Flüchtlingskrise/Köln bewiesen das Sie Nachrichten wichtige Details mit absicht nicht erwähnen. Die glaubwürdigkeit ist extrem angekratzt (und nein ich wähle nie die AfD)
    4. „Der Auftrag bestimmt den Beitrag – nicht umgekehrt“. Genau. Also können wir sofort mit dem Sparen beginnen. Nur der Auftrag wird umgesetzt nichts anderes. Warum geben wir doppelt soviel aus wie die UK für ihre BBC? Was erhalten wir für dieses Geld? Wie viel Produktionen werden im Auftrag gegeben im vergleich vor noch 10 Jahren, 20 Jahren? Wieviel Produktionsbudget ist überhaupt noch da nach Abzug der Verbindlichkeiten für die Rentenansprüche? Wird zuviel gezahlt für ein Intendant? Wieviel Intendanten braucht man wirklich? Warum hat die Deutsche Welle und ARD/ZDF zwei unterschiedliche Büros in Standorten wie Washington, D.C.? Es wird einfach so viel Geld verschwendet und wir haben es alle Satt!
    5. Der einfluss der Politik muss zurückgedränkt werden. Von wegen unabhängigkeit:
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/ZDF-stellt-Lobbyradar-ein-3038439.html

    In sofern gebe ich Ihnen nur recht bei dem Archivauftrag (wir zahlen für Produktionen dürfen Sie aber nur in einem extrem kurzen Zeitfenster schauen das versteht keiner der schonmal Netflix abonniert hat) und das man gerne ein paar dinge ausprobieren kann die den Lobbyradar der es hilft Nachrichten und Geschehen im Kontext zu setzen.

  20. Es stimmt das viele (z.B. Ministerpräsidenten) sich auf die Finanzierung einseitig fokussieren. Diese Thesen fokussieren sich aber auch einseitig auf den Auftrag. Mit diesen einseitigen Fokussierungen bekommt man aber keinen zukunftsfähigen ÖR Rundfunk hin der von der Bevölkerung akzeptiert wird.
    Man muss sich zuerst überlegen was für einen Auftrag der ÖR haben sollte und dann Wie (Strukturen) er diesen am besten und wirtschaftlichsten erfüllen kann. Dann wird geschaut wie man dies sozial und möglichst von der Bevölkerung akzeptiert finanzieren kann.

    Man macht es sich zu einfach wenn die Unterzeichner sich einen super Auftrag ausdenken aber sich keine Gedanken machen mit welchen Strukturen dies umgesetzt wird oder wie es nachher finanziert werden soll. Deshalb werden diese Thesen auch wie vieles vorher im Sande verlaufen.

    Wenn man diese Thesen mit den jetzigen Strukturen umsetzen will bekommt man eine riesige Kostenexplosion die die Bevölkerung und die Parlamente nicht akzeptieren wird.

    1. > „…bekommt man eine riesige Kostenexplosion die die Bevölkerung und
      > die Parlamente nicht akzeptieren wird.“

      Die Länderparlamente akzeptieren das sehr wohl, haben sie Dank entsprechender „Kostenregelungen“
      zu Lasten jedes Bürgers aktuell doch gar keinen „Aufwand“ damit.
      Und es unterstützt gleichzeitig die neoliberalen „Privatisierungstendenzen“ (i.S. von Abgabe
      von Verantwortung aus „Kostengründen“).

      Bleibt die Frage: Wer steht am Ende dieser „Nahrungskette“, auf die mittlerweile immer mehr
      Menschen verständlicherweise in ihrer „Betroffenheit“ reagieren.
      Sie sind die Letzten (oder vielleicht schon nicht mehr existent…), wenn ich die o.g. Überlegungen
      ( auch „Thesen“ genannt) aus der „Lobby-Cloud“ der Profiteure (die sich leider nur um sich
      selbst(sic) zu kümmern weiß) ernstnehmen wollte.

      Mit gesellschaftlicher Verantwortung hat das (wenn ich’s mal gut meine) höchstens noch am Rande
      etwas zu tun.

  21. Bis auf einzelne stehen alle Unterzeichner den Öffentlichen nahe oder sind direkt mit diesen verbunden – Astroturfing!

    Die Öffentlichen möchten, die Politik möchte, und erst dann wird nach Akzeptanz gefragt? – Wenn man von hinten anfängt, „was akzeptiert die Bevölkerung in Zeiten von ich-suchs-mir-aus“, dann ist KEIN Platz mehr für Zwang. Kein Zwang ist genau das, was „Informationsfreiheit“ vorschreibt!

  22. Wer im Detail war eigentlich bei den Treffen, die zum Entwurf und der Ausformulierung der Thesen führten, beteiligt?

  23. Leicht zu durchschauen – praktisch alle Unterzeichner verdienen WEIT überdurchschnittlich auf öffentlich finanzierten Posten – sei es im Staatsfernsehen oder Uni etc.
    Klar will man da noch mehr Geld und mehr Einfluß – wozu nachvollziehbare Begründungen?
    Und logisch soll die jetzige Struktur bestehen bleiben – mit den gewaltigen Pensionen und den Räten aus Politik und Kirche. Die anderen Kommentatoren haben ja ausführlich die Einzelthesen widerlegt.

    Logisch ist die Reaktion des Publikums – äh Fernsehsteuerzahlers – eher bis sehr negativ. Das war erwartbar. Warum also so etwas publizieren? Ich denke mal, das Ziel ist Lagerbildung, und Netzpolitik erhofft sich eine Positionierung auf der goldenen Seite der Zahlungsempfänger. Entfernt bitte den Spendenknopf.

  24. Hallo Markus,
    magst Du mir Deine Motivation(en) hierzu mal etwas näher erläutern:
    http://www.mabb.de/uber-die-mabb/organisation-und-struktur/medienrat.html
    (Dein Bild ist aktuell das dritte von oben)

    Und stellt das (Finanzierung):
    http://www.mabb.de/uber-die-mabb/organisation-und-struktur/finanzierungen.html

    oder das (Aufgaben…):
    http://www.mabb.de/uber-die-mabb/aufgaben-und-rechtsgrundlagen.html

    nicht etwa Deine journalistische Unabhängigkeit in Frage???

    Für eine Anwort wäre ich sehr dankbar!

    1. Ich verfolge ja nicht aktiv, was Herr Beckedahl so treibt, aber bei diversen Meldungen in der letzten Zeit (z.B. Tingelei durch Podiumsdiskussionen mit m.E. fragwürdigen Aussagen) habe ich schon leichte Zweifel an seiner Reputation bekommen. Wenn ich mir jetzt überlege, daß man eine Zwei-Drittel-Mehrheit eines Landtags braucht, um in diesen „Medienrat“ gewählt zu werden, dann frage ich mich, ob die dafür notwendige System-Konformität nicht im Widerspruch dazu steht, ein angeblich kritisches Online-Format wie Netzpolitik.org zu betreiben.

      Klaus

  25. Gerndenker sagt:
    Gerndenker sagt:
    Mit Pauken und Trompeten in den Untergang? Ist es um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mittlerweile wirklich schon so schlimm bestellt? Der Rettungsschirm mit mehr als 8 Milliarden jährlich durch zwangseingetriebene Wohnungsabgabe selbst von den Ärmsten des Landes reicht immer noch nicht? Jetzt mussten 45 Menschen aus nachweislich rundfunknahen Kreisen zusammengetrommelt werden, um in die Welt hinauszuposaunen, wie wichtig der örR für die Meinungsbildung der Bevölkerung sei?
    Da muss die Bevölkerung doch glücklich sein, dass sie ihre Meinungsbildung selbst zwangsfinanzieren darf, in welcher Höhe auch immer? Aus der Fülle der Informationen in der Welt trifft der örR als Dienstleister schließlich eine Vorauswahl? Für diese Dienstleistung, die das Selbstdenken erspart, dürfte doch wohl kein Preis zu hoch sein ob man sie annimmt oder nicht?

  26. Das der Staat aus Art. 5 GG ableitet, das es seine Pflicht ist öffentlich rechtliche Runfunksender zu betreiben, um die Bevölkerung zu manipulieren und zu desinformieren, ist mir ein Rätsel. Das Grundgesetz kennt nur Grundrechtsträger, wir die Bürger, und Grundrechtsverpflichteter, der Staat.
    Art. 5 GG
    (1) Jeder, ++also der Bürger++ hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert ++also ohne Beitrag, Zwangsabgaben oder andere Beschränkungen, inklusive Art. 2 GG Handlungsfreiheit und Art. 13 GG unverletzlichkeit der Wohnung+++ zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet ++ kann ich also ansehen oder auch nicht+++. Eine Zensur findet nicht statt. +++Der vermeintliche Rundfunk, den ich mir also anschaue, oder auch nicht, berichtet ohne Zensur.+++

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    +++Dazu müssten diese einfachen Gesetze einen Geltungsbereich und das Zitiergebot §19 S.1 GG beinhalten, was nicht gegeben ist.+++

    (3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
    Dazu kommt noch, das die Zwangsabgabe mit Artikel 10 Abs.1 MRK und Art. 11 GRC kollidiert.

    Heist also, die Rundfunkleute diskutieren bei völlig falscher Voraussetzung. Es müsste lauten, sind die ÖRE relevant oder nicht, sind die Runfunkanstalten grundrechtsfähig? NEIN. Der Bürger würde sagen, bei der Medienvielfalt werden wir die ÖRE nicht vermissen.
    Und die Feststellung daraus ist,
    dass es sich bei dem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV –) vom 31.08.1991, in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010 (vgl. GVBl. Berlin 2011 S. 211), in Kraft getreten am 01.01.2013 um kein Bundesgesetz, sondern um eine verfassungswidrige Verfassungsdurchbrechung handelt, da es dem Bund und auch den Ländern an der Gesetzgebungskompetenz und den Rundfunkanstalten somit an der Ertragskompetenz und in der Folge dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an der Erhebungskompetenz einer Rundfunkgebühr fehlt. Eine solche Verfassungsdurchbrechung stellt jedoch immer eine unzulässige, weil stille Verfassungsänderung ohne Änderung des Wortlauts des Grundgesetzes dar.

  27. Jetzt wurden ja von der ARD die Gehälter teilweise veröffentlicht und man sieht was für einen rießigen Abstand zum Öffentlichen Dienst es dort gibt. Eine Sekretärin/Sachbearbeiterin verdient fast so viel in der Ensdstufe wie beim TVÖD die höchste Stufe für Hochschulabschlüsse/Master Abschlüsse. Bei der Altersversorung ist man dann auch noch besser gestellt.

    http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Gehaelter_und_Verguetungen_in_der_ARD/4127124/index.html
    http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/bund?id=tvoed-bund-2017i&matrix=1

    1. Bei den Gehältern ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eben staatsfern.
      Genauso bei der Kontrolle durch die Landesmedienanstalten – die dürfen nur den staatsfernen privaten Rundfunk kontrollieren, nicht die staatsfernen öffentlich-rechtlichen Sendern weil so eine Kontrolle mit der staatsferne dieser Medien nicht vereinbar ist.
      Ebenfalls staatsfern ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk wenn es um Werbung und Sponsoring geht (Wetten das… ? die Gebürder Gottschalk dafür und für die lasche Kontrolle dankbar sind ?)…

      Nicht staatsfern sind die öffentlich-rechtlichen Sendern wenn es darum geht die Gebühren einzutreiben.
      Dann dürfen sie wie eine staatliche Behörde einen Bescheid erlassen denn sie auch ohne Erwirkung eines Titels vor Gericht über den Gerichtsvollzieher mit Zwangsmaßnahmen (wie Pfändungen oder Erzwingungshaft) eintreiben können.
      IMHO sind mindestens zwei Dinge nötig um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu retten.

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