Neues aus dem Fernsehrat (12): Ergebnisse der Online-Konsultation zum Telemedienauftrag

Über sechzig Stellungnahmen wurden in der Online-Konsultation zum „Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ eingereicht. Eine erste Analyse zeigt, dass es durchaus möglich wäre, mehr öffentlich-rechtliche Inhalte im Internet zu wagen.

Testbild als Symbolbild CC-BY-SA 3.0 Rotkaeppchen

Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig über Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.

Wie in der letzten Folge berichtet, beraten die Bundesländer gerade über die Regeln für öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet. Im Zuge der Diskussion des „Telemedienauftrages“ wurden interessierte Gruppen zur Teilnahme an einer Online-Konsultation eingeladen. Deren Ergebnisse sind nunmehr in Form von 62 Stellungnahmen mit einem Gesamtumfang von 261 Seiten auf der Webseite der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt als Download verfügbar. Neben 17 (meist kurzen) Stellungnahmen von Einzelpersonen haben sich vor allem Verbände und Interessensvertretungen beteiligt.

Die folgende Analyse der Einreichungen basiert auf meiner Lektüre sämtlicher Stellungnahmen sowie einer rudimentären, deskriptiv-statistischen Auswertung (Rohdaten als Google-Spreadsheet).

Teilnehmer und Themen der Konsultation

Die meisten Eingaben kamen von Verbänden, die vordringlich Interessen der Beitragszahlenden vertreten, wobei sich unter den 16 Stellungnahmen vier quasi identische Einlassungen verschiedener Landesverbraucherzentralen befinden. Die mit 26 Seiten mit Abstand längste Stellungnahme (PDF) stammt von ARD, ZDF und Deutschlandradio, also den öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst.

Inhaltlich wurden zwei Themen besonders häufig adressiert: geplante Änderungen bei der Verweildauer von Sendungen in der Mediathek – also Lockerungen bei der Depublizierungspflicht – und das (beibehaltene) Verbot presseähnlicher Angebote abseits eines konkreten Sendungsbezuges.

Die verschiedenen Stakeholder legten in ihren Stellungnahmen durchaus thematisch unterschiedliche Schwerpunkte. Das wird deutlich, wenn man zwei Cluster von Stakeholdern mit tendenziell ähnlicher Ausrichtung bildet und deren thematische Schwerpunkte gegenüberstellt. Konkret habe ich für den Vergleich Stellungnahmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten, von Nutzern & Zivilgesellschaft sowie Einzelpersonen (kurz: Nutzer und Rundfunk) auf der einen Seite und jene von Produzenten, Rechteverwertern, Urhebern und Wettbewerbern (kurz: Rechteinhaber) auf der anderen Seite zusammengefasst.

Streit um Verweildauern und Vergütung

Dabei zeigt sich, dass auf Rechteinhaber-Seite vor allem die Themen Verweildauern und Vergütung dominieren. Konkret befürchten sie, dass die längere Verfügbarkeit von Inhalten in Mediatheken bestehende Verwertungsketten unterminiert, die öffentlich-rechtlichen Sender für diesen Einnahmenentgang jedoch nicht ausreichend kompensiert würden. In dieser Beobachtung versteckt sich bereits eine erste Erkenntnis der Konsultation: Die von Nutzer- und Rundfunk-Seite geforderte Ausdehnung von Verweildauern in Mediatheken werden auch von Produzenten und Rechteinhabern nicht prinzipiell abgelehnt, sondern nur insoweit die Ausdehnung nicht ausreichend vergütet wird. Darüber, was eine angemessene Vergütung ist, lässt sich natürlich immer noch trefflich streiten. Letztlich ist ein Konflikt um das „Wie“ einer flexibleren Verweildauer von Inhalten in Mediatheken und auf Drittplattformen produktiver als einer um das „Ob“.

Gleichzeitig ist die Aufteilung in zwei Cluster natürlich sehr grob, vor allem unter den Verbänden von Urhebern und Kreativen ist das Verständnis für die Wünsche nach längeren Verweildauern und presseähnlichen Angeboten durchaus stärker vorhanden (vgl. zum Beispiel die Stellungnahme der Initiative Urheberrecht), die Sorge vor unzureichender Vergütung aber groß. Im Gegensatz dazu kommt die stärkste Ablehnung auch nur der kleinsten Lockerung bzw. die Forderung nach noch schärferen Einschränkungen für öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Netz ausschließlich – und wenig überraschend – von Seiten unmittelbarer Wettbewerber wie der Mediengruppe RTL Deutschland oder dem Bundesverband deutscher Zeitungsverleger. Letzterer beklagt in seiner Stellungnahme, dass bereits heute „unter dem ‚Deckmantel‘ des Sendungsbezuges umfangreiche Textportale“ entstehen würden, und fordert „ein grundsätzliches Verbot öffentlich-rechtlicher presseähnlicher Telemedienangebote unabhängig vom […] Sendungsbezug“.

Kritik am Verbot „presseähnlicher“ Angebote

Mit dieser radikalen Ansicht sind die Zeitungsverleger allerdings fast alleine unter den Konsultationsteilnehmern. Die Mehrzahl der Einlassungen zum Thema „presseähnlicher Angebote“ fordern hingegen eine Lockerung oder völlige Abschaffung des Verbotes. Deutlich beispielsweise die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, deren Stellungnahme sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund in seiner Eingabe anschließt:

Das Internet ist nicht allein ein weiterer Verbreitungsweg für Print- und audiovisuelle Inhalte, sondern ein eigenes Medium, das grundsätzlich alle Darstellungsformen umfasst. Über den Begriff der Presseähnlichkeit jedoch sollen die Erzeuger von Zeitungen und Zeitschriften die Definitionshoheit darüber erhalten, was öffentlich-rechtliche Anstalten im Netz dürfen und was nicht – während gleichzeitig Verlage ihrerseits rundfunkähnliche Angebote auf ihren Seiten bereitstellen, die nach derselben Logik eigentlich nur den Rundfunkveranstaltern Vorbehalten wären. ver.di ist deshalb fest davon überzeugt, dass die Frage der Presseähnlichkeit alles andere als zielführend ist und deshalb gestrichen werden muss.

Ganz allgemein ist die Bandbreite der Themen, die von Seiten der Nutzer und Zivilgesellschaft in die Konsultation eingebracht wurden, breiter und stärker zukunftsorientiert. So finden sich nur dort Forderungen nach Ermöglichung und Nutzung offener Lizenzen (neun Stellungnahmen) und der Gründung einer öffentlich-rechtlichen Plattform (acht).

Unstrittig: Innovation bei Eigenproduktionen, Kooperationen und „Open Public Space“

In der Zusammenschau wird auch deutlich, dass manche Änderungen des Telemedienauftrags vergleichsweise unstrittig sind. So klammert Kritik an der Ausdehnung von Verweildauern in Mediatheken teilweise sogar explizit Eigenproduktionen aus. Die AG Dokumentarfilm fordert beispielsweise in ihrer Stellungnahme:

Beschränken Sie die generelle Aufhebung der Standzeitzeiten in öffentlich-rechtlichen Mediatheken auf Eigenproduktionen der Sender!

Mit anderen Worten: Im Bereich von (nicht presseähnlichen) Eigenproduktionen ließe sich auf Basis dieser Konsultation die Aufhebung sämtlicher Einschränkungen rechtfertigen bzw. sollte diesbezüglich, wie mehrfach gefordert, die Einführung einer Langzeitarchivierungspflicht angedacht werden.

Aber auch was die verstärkte Kooperation mit anderen gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Anbietern wie Museen oder Archiven betrifft oder die Einrichtung einer eigenen öffentlich-rechtlichen Plattform, gibt es kaum Kritik jenseits der Fundamentalopposition von Seiten der Wettbewerber.

Fazit und Leseempfehlungen

Im Großen und Ganzen lohnt die Lektüre der Stellungnahmen. Im Bereich der besonders umstrittenen Themen wie jenem der Verweildauer lassen sich auch Lösungen erkennen, die vor allem in neuen Vergütungsvereinbarungen bestehen dürften. Das ist auch nachvollziehbar: Wenn Wiederholungsvergütungen wegfallen und kommerzielle Verwertungswege erschwert werden, müssen die Sender dafür Entschädigungen anbieten. Breit ist auch die Gruppe jener, die sich mehr öffentlich-rechtlichen Journalismus im Internet wünscht. Die Vorschläge zur Neuordnung des Telemedienauftrags wirken dagegen in diesem Bereich rückwärtsgewandt und mutlos.

Einige der Stellungnahmen sind besonders aufschlussreich, weil sie auf Ausgleich bedacht sind oder gleich mehrere innovative Ideen beisteuern. Zum Abschluss deshalb eine kurze Liste mit meinen persönlichen Leseempfehlungen – quasi den Top Ten unter den 62 Stellungnahmen in alphabetischer Reihenfolge:

Meine eigene Stellungnahme ist verglichen mit den oben angeführten eher knapp ausgefallen.

32 Ergänzungen

    1. Wenn es um Medien- und Urheberrechtsthemen geht, ist die FAZ gerade kaum mehr Ernst zu nehmen. Wenn es nach ihr ging, wollte zuerst Maas die die freie Presse kaputt machen, danach die EU die Filmindustrie zerstören und jetzt wollen eben ARD und ZDF die Zeitungen „ersetzen“.
      Jeder einzelne dieser Beiträge ist derart hanebüchen und von (vermeintlichem) Eigen- und Lobbyinteresse getrieben, dass man sich für die angebliche Qualitätszeitung fast schon geniert.

      1. Sehr geehrter Herr Dobusch,

        die drei genannten Beiträge sind mitnichten hanebüchen, sondern offenbaren mehr als deutlich mit welcher finanziellen und politischen Übermacht der sog. ÖFR agiert! Da gleichzeitig der Bürger durch einen engmaschigen Informationshandel gezwungen wird, diese Macht zu bezahlen, sind immer weniger Bürger bereit oder fähig, zusätzlich noch eine freie Presse zu finanzieren (Information gibt es ja „gratis“ bei der Tagesschau.de). Die genannten Beispiele entziehen der freien Presse (bzw. den Filmurhebern) auch die letzten Finanzquellen.
        Wirklich nicht mehr ernst zu nehmen ist doch die Tatsache, dass die Politik gerade in Zeiten von Fake News dieses Treiben auch noch aktiv fördert und einem weismachen will, dass der ÖFR unabhängig und über jeden Fehler erhaben sei!
        Es ist unstrittig, dass ein (Meinungs)monopolist niemals sinnvoll ist und es zur Vermeidung von Fake News gerade deswegen eine Vielzahl von Informationsquellen geben muss. Aus diesem Grund bedarf es einer umgehenden und tiefgreifenden Reform des ÖFR und einer Reduzierung auf eine wirkliche Grundversorgung!

        1. Und ob die Beiträge hanebüchen sind:
          – eine detaillierte Widerlegung des Artikels zum WissUrhG liefert z.B. Eric W. Steinhauer auf seinem Blog.
          – den Artikel über die vermeintliche Zerstörung der Filmindustrie nimmt Julia Reda in diesem Interview auseinander.
          – und was die Kompatibilität von öffentlich-rechtlichen mit privaten Angeboten betrifft, reicht ein Blick nach Österreich als Beleg dafür, dass damit keineswegs eine Monopolisierung, sondern eben genau jene Erhöhung der (qualitätsvollen) Vielfalt verbunden ist, die Sie sich wünschen.

          1. Herr Dobusch,

            Zeit ist ja bekanntlich Mangelware, daher schaffe ich es erst jetzt auf Ihre Antwort einzugehen. Aber anscheinend geht es Ihnen ebenso. Ansonsten hätten Sie sicherlich überzeugendere Belege für Ihren Standpunkt (der im übrigen diskussionsfähig ist, was Sie aber scheinbar nicht in Erwägung ziehen) gefunden. Wiederum aus Zeitgründen kann ich nicht auf jedes Detail eingehen aber nur soviel zu ihren beiden Belegen:
            zu [1]: Herr Steinhauer widerlegt gar nicht so viel, vielmehr hält er sich damit auf, dem FAZ Autor fehlendes Wissen über die universitäre Fernleihe vorzuwerfen. Der Unterschied zwischen dieser und den geplanten Änderungen scheint er aber auch nicht zu kennen, ebenso wenig die Tatsache, dass sich sehr wohl zahlreiche Tageszeitungen den Protesten angeschlossen haben.
            zu [2]: hier zeigt sich der Zeitmangel besonders deutlich. Wie sonst kommt es wohl zu einem Zirkelverweis, stimmt doch der Fragesteller mit Ihnen überein. Die süffisante Art der Fragestellung belegt meiner Meinung nach nur Ihre Einstellung und offenbart wenig Neutralität. Beispielhaft für die inhaltliche Aussagekraft der Antworten von Frau Reda, möchte ich lediglich ihr offensichtlich fehlende Verständnis für relative und absolute Zahlen nennen (411 zu 0,5 Mio Unterzeichner).
            zu Punkt 3: Leider wollen Sie mich bei meinen Wünschen für eine gesunde Medienpolitik in diesem Land nicht verstehen, schade.

      2. ich bin ein besorgter Bürger, mit 55 Lenzen auf dem Buckel. Habe ach so viel studiert oder gelesen.
        Bildung durch Information kann nur gelingen, wenn nicht eine Beliebigkeit der Deutungshoheiten etabliert wird. Ja, wir haben einen hohen Grad an Vielfalt und Freiheit in der Presse. Das möchte ich dankend den massgebenden Politikern dieses Landes sagen. Ob wir eine Pressefreiheit wie in USA brauchen? Nun das kann jeder sich wünschen und entsprechend das Zwangsgebühren Fernsehen zusammenschrauben, unterstützen oder sich weiterentwickelt wissen wollen.
        Habe mein Leben lang nach USA geschaut und mir gewünscht, die Sentsation deren Freiheiten nicht erst zehn Jahre später in Deutschland ankommen sehen zu müssen.
        Heute bin ich froh und stolz auf die Zurückhaltung nicht jeden USA Hype gleich auf dem alten Kontinent sich ausbreiten zu lassen. Die Langsamkeit hat seinen Preis. Fehlende Dynamik in Wirtschaft und Kultur kann bedrohlich werden. Wer zuspät kommt den bestraft nun mal das Leben.
        Die Freiheit der Presse dahin gehen zu lassen, das man statt wenigen Sensationsjournalismus Strömen viele Sensationjournalisten Ströme frei schaufelt.
        Ich kann diese Entscheidung nur für mich treffen. Mein Gefühl ist das Desinformation den Glauben Demokratie schadet. Und jeder Mensch braucht um sich für etwas einzusetzen, die Vorstellung was er nicht möchte.
        Das ist eine menschliche Notwendigkeit.
        Und als Mensch möchte ich mich sehen dürfen.

        Ich sage ja zu subventionierter Presse und Medienlandschaft.
        Das Bürger die subventionierte Presse- und Medienlandschaft wahrnehem, obwohl sie manchmal zu wenig Antworten oder Lösungen anbietet, ist und bleibt eine ewige Herrausforderung an den Journalisten.

        Gruß
        peter

  1. Kein Produzent hat etwa gegen eine längere Verweildauer, wenn diese angemessen Vergütung wird. Hier wird aber suggeriert, das wäre möglich oder gar auf den Weg. Das ist leider Unsinn. Es finden bereits seit 2 Jahren der Branche Verhandlungen mit den Sendeanstalten dazu statt. Di ebittere Erkenntnis daraus ist leider, dass den Sendern überhaupt kein finanzieller Spielraum dazu zur Verfügung steht. Allein im den aktuellen Status Quo ( mit aktuellen Rechtekosten, die KEINE Kompensation innehaben ) halten zu können, muss lt. KEF der Rundfunkbeitrag 2021 um 1,5 . 2 € erhöht werden. Käme nun eine angemessene Vergütung hinzu, kann man durch aus seriös eine Mehrbedarf von € 3 – 5 sehen. Das ist politisch ebenso ausgeschlossen, wie es schon der Status Quo erhalt mit geschätzen €1,5 ist. KEIN Politiker wird sich 2021 hinstellen, und dies rechtfertigen wollen. Somit ist die ganze Diskussion über erweiterten Rechteinkauf pure Augenwischerei. Geht man den Weg der Erweiterung der Verfügungszeiten, dann werden sich dort nur Programme finden, die von auch heute schon prekär agierenden kleinen Produzenten und Rechteinhabern an den Sender zwangsverschenkt werden müssen.

    1. Es wird nicht suggeriert, dass eine Einigung vor der Tür steht. Ich habe nur herausgearbeitet, dass es um Vergütungsvereinbarungen geht und dass eine Lösung in diese Richtung gefunden werden muss.

      Wer sagt denn, dass sämtliche Inhalte auch in der Mediathek verfügbar sein müssen? Das Problem ist derzeit, dass die öffentlich-rechtlichen Sender auch dann Inhalte nicht länger vorhalten dürfen, wenn sie sich mit den Rechteinhabern über eine Vergütung einig wären. Das ist Unsinn und sollte geändert werden.

      Und was den finanziellen Spielraum angeht: das sind erstens politische Entscheidungen (und die KEF hier ein zutiefst politischer Akteur) und zweitens wäre deshalb durchaus denkbar, zum Beispiel weniger Geld in Sportrechte und dafür mehr in digitale Verweildauern zu investieren. Wie wir gerade erst gesehen haben, gibt es nämlich keinen Zwang zum Erwerb von Champions-League und Olympia.

      1. Nochmal, es wird sich KEIN Politiker finden ( und nachgeordnet wird das die KEF auch nicht aufrufen ), der eine Erhöhung um auch nur 0.50 Cent positiv in die Bevölkerung hinein rechtfertigen wird. Im gegenteil finden sich aber jetzt schon Politiker – siehe Seehofer- die den Unmut über die „Zwangsgebühren“ populistisch zu nutzen verstehen. Sie führen eine Scheinargumentation an der absehbaren Realität vorbei. Das Sie dabei Mitglied im ZDF Fernsehrat sind, ist , verzeihen Sie, fachlich erschütternt. Sie folgern auch aus einer viel zu sehr eingeschränkten persönlichen Innensicht heraus ( ich nehme an, Sie selbst schauen ebenso wie 90 % der Menschen unter 45 Jahren ohnehin kein ÖFR mehr ). Fußball und Sport waren für viele der einzige Grund, wieso es immerhin noch eine Einsicht zu Rundfunkgebühren kam. Denn hier war ( ist) eine konkretes Gegenszenario bekannt. Nämlich, dass attraktive Sportübertragung zukünftig ein zigfaches Mehrkosten wird, als der Rundfunkbeitrag . Der Wegfall der Sportübertragungen ist somit ein Fiasko für die ÖFR. Das ist aber nur der exemplarische Anfang. Für Qualitätsprogramme aller Art bilden sich zum ÖFR alternative Sendeformate, die den Produzenten eine erheblich höhere Wertschöpfung ermöglichen. Bereits jetzt werden ÖF Sendeanstalten als Resterampe oder Letztverwertung eingesetzt. Zugegeben war der Deutsche ÖF bislang aufgrund seiner 8 Mrd . der Gebühr und diversen rechtlichen Einschränkungen im Wettbewerb besonders geschützt. Durch das Streaming ist das aber hinfällig. Das zukünftige Kernthema der ÖFR ist keinesfalls über eine „Erweiterung“ des Umfangs nachzudenken ( der ohnehin nicht bezahlt werden kann ), sondern sich der sozialen Aufgabe zu stellen, wie mit einen schmalen Beitrag der Rundfunkgebühr überhaupt noch Qualität für Menschen zur Verfügunggestellt werden kann, die keine € 80 im Monat zu verfügen haben.. Dieser wird notwendig sein wird. um spätestens ab 2020 die heute übliche Content Qualität geliefert zu bekommen.

        1. Ich wiederhole mich: es geht um Prioisierungsentscheidungen, die teils die Politik, teils die öffentlich-rechtlichen Sender treffen können und müssen. Die Frage zusätzlicher Beitragsmittel ist dann noch einmal eine weitere Frage. Die Situation ist in beiden Fällen aber keineswegs so simpel und eindeutig, wie Sie es darstellen.

          1. ? Finden Sie nicht , dass sie sich in sinnleeren Floskel Blah Blah aus der No Speech Schublade verfangen ? Content gibt es nicht umsonst ( auch wenn Sie selbst vermutlich auf kostenlose CC ähnliche zwangslizensen spekulieren, das wird nur die unterste Stufe der ohnehin prekären treffen ) Somit ist es genau umgekehrt. Eine Kostenanalyse was die politisch ( und übrigens auch von den Produzenten ) gewünschte Erweiterung an zusätzlichen Finanzbedarf benötigt muss als ERSTES! her. Dann wird man realistisch sehen, was man sich politisch an Erhöhung leisten kann. Ich sage Ihnen aber jetzt , da können Sie sich Scheuklappen anlegen, wie Sie wollen, da wird 2021 bestenfalls die Summe € 0 stehen, vermutlich wird es sogar eine Minus Zuweisung sein.

          2. Natürlich kann man es über Prioisierungsentscheidungen machen… aber wie wahrscheinlich ist dies. Die ÖR werden das Geld natürlich extra wollen und darauf verweisen das sonst kein Geld da ist.

            Das es extra Geld gibt ist doch wirklich höchst unwahrscheinlich da die Politik schon wegen der möglichen Erhöhung Panik bekommen haben und (rechtlich fragwürdig) den KEF Vorschlag zur Senkung des Beitrages nicht gefolgt sind und eine Kommission gegründet haben um Sparpotenziale festzustellen. Das sie jetzt einen neuen Kostenfaktor aufmachen wo keiner sagen kann wie viel das ganze kostet ist nicht realistisch.
            Natürlich können die ÖR eben ihre eigenen Produktionen unter freier Lizenz herausgeben und so die 7 Tage Regelung umgehen. (Wenn es ihnen wichtig wäre) Daran haben sie aber auch kein Interesse. Es geht wieder um mehr Geld und mehr Aktivitäten die sie einfach machen wollen.
            Dann gibt es noch die EU Kommission die wieder auf den Plan kommt wenn man jetzt der Kompromiss von Deutscher Seite aufgekündigt wird. In Bremen rufen die Zeitungen ja schon die Kommission an weil sie denken das der Kompromiss nicht eingehalten wird.
            Ich finde die KEF im ganzen ÖR System übrigens am unpolitischsten und diejenigen die dort ihrer Arbeit gewissenhaft nachkommen (im Gegensatz zu den Rundfunkräten oder der Politik)

            Der Fernsehrat könnte ja Vorschläge zu Prioisierungsentscheidungen machen… wo sind sie? Wo sind die Vorschläge der Sender wie man sowas finanzieren kann? Da wird doch nichts kommen.

          3. ad „Realität“: Ich halte eine moderate Erhöhung des Beitrags durchaus politisch für vermittelbar, wenn klar ist, dass es im Gegenzug mehr und länger verfügbare Online-Inhalte gibt. Aber wie gesagt, das ist eine Einschätzungsfrage.
            ad „Patrick S“: Gerade wenn es um die Beurteilung von Mitteleinsatz geht, gibt es kein „unpolitisch“, deshalb ist auch die KEF nicht unpolitisch. Was den Beihilfenkompromiss und die EU-Rechtslage betrifft, so empfehle ich die Lektüre einiger der oben verlinkten Stellungnahmen (z.B. jene des Deutschen Journalistenverbands), die sehr detailliert darlegen, dass hier durchaus beträchtlicher Spielraum besteht.

          4. @Dobush ich muss mich leider redundant wiederholen, denn Sie schreiben……“ Ich halte eine moderate Erhöhung des Beitrags durchaus politisch für vermittelbar“….Nochmal. Allein zum Status Quo Erhalt errechnet die KEF jetzt schon eine Erhöhung zwischen 1 – 1,5 € ab 2021. Das ist allein schon alles andere als Moderat sondern eine irre Steigerung der Gebühren. Da ist aber NOCH NICHTS davon eingepreist, von den Wünschen die Sie immer wieder äußern, Sie agieren ohne Substanz . Leider sind Sie jedoch Teil des sicheren Abstiegs der ÖFR in Richtung belangloser Resterampe auf RTL 2 Niveau. Als Folge dessen werden sich dann spätestens 2025 tatsächlich keine Gründe mehr finden, wieso Bürger den Schrott zwangsfinanzieren sollen.

  2. @Leonhard Dobusch
    Wenn sie schreiben die KEF seit höchst politisch dann kommt mir das merkwürdig vor. Wie würden sie denn dann die anderen Entscheidungsträger im ÖR System bezeichnen (Rundfunkräte, etc) Die KEF setzt sich aus Rechnungshofmitgliedern zusammen und bestimmt spielt da auch etwas Politik mit aber im Vergleich zu den anderen Akteuren ist die KEF wirklich unpolitisch. Ihre Entscheidungen empfinde ich immer sehr sachlich, transparent und nachvollziehbar.
    Außerdem kann die KEF nur sehr begrenzt über den Mitteleinsatz der ÖR bestimmen. Hier sind eher die Politik und die Rundfunkräte die Entscheidungsträger.

    Der Journallistenverband sieht es so aber z.B. die Zeitungsverlage sehen es anders. Wer hier recht hat oder recht bekommt weiß ich nicht aber man kann die Möglichkeit das die Aufkündigung negative Konsequenzen und ein neues Verfahren nach sich zieht nicht einfach ignorieren.

  3. @Leonhard Dobusch
    Ich hätte noch eine Frage bezüglich der Stellungsnahmen. Dort ist ja auch eine Stellungsnahme des ZDF Fernsehrates dem sie auch angehören. Wann wurde diese Stellungsnahme vom Fernsehrat erarbeitet und beschlossen? In den Protokollen kann ich dazu nichts finden.

    1. Aufgrund der relativ kurzen Frist zur Stellungnahme war eine inhaltliche Befassung des gesamten Gremiums mit der Stellungnahmen zeitlich nicht möglich, die Stellungnahme wurden daher mit ddem erweiterten Präsidium abgestimmt, die übrigen Mitglieder wurden über diese Vorgehensweise vorab informiert. Die Stellungnahme wird außerdem auch Thema in der nächsten Sitzung des Ausschusses Telemedien sein. Dadurch, dass der Fernsehrat nur 4-5 Mal jährlich im Plenum und dazwischen nur in Ausschüssen zusammentritt, ist so eine Vorgehensweise nicht unüblich.

      1. Und trotzdem spricht man von Stellungnahme des ZDF Fernsehrates obwohl dieser nicht von diesem Erarbeitet oder beschlossen wurde… Und natürlich hat damit keiner ein Problem damit.
        Ich finde das nicht in Ordnung.
        Das die Struktur des Fernsehrates untauglich ist für Ihre Aufgabe habe ich schon öfter geschrieben. Aber anstatt Reformen wird sich mit solchen „Tricks“ beholfen.

        1. Es gibt in der Tat viele Punkte, an denen ich Veränderungsbedarf sehe und über einige davon habe ich im Rahmen dieser Serie ja auch bereits geschrieben. Dass es aber in organisationalen Zusammenhängen immer wieder zu Delegierungen kommt und dann wenige Personen für die Organisation als ganzes sprechen können, ist bei weitem nicht mein größtes Problem. Ich bin sogar sicher, dass das auf die allermeisten der 62 Stellungnahmen zutrifft. Hinzu kommt, dass alle Mitglieder des Fernsehrats die Möglichkeit für eigene Stellungnahmen hatten und einige (inkl. mir) das auch getan haben.

          1. Es kann ja Delegiert werden (z.B. zum erarbeiten) aber meiner Meinung nach muss dann der Fernsehrat darüber abstimmen oder sein Ok dazu geben das dann die Stellungnahme gültig ist als Stellungnahme vom Fernsehrat. Und die einzige Formale und rechtlich Stelle für dies sind die Fernsehratssitzungen. Man kann diese Struktur natürlich ändern aber solange dies nicht geschieht sind diese Vorgehensweisen fragwürdig.

            Ebenso ist der Fernsehrat keine Privater Verein wie die meisten anderen die Stellungnahmen abgegeben haben… Diese können ohne Probleme sowas delegieren…

          2. Ich würde so sagen: es wäre jedenfalls sauberer gewesen, wenn in der Stellungnahme selbst offengelegt worden wäre, dass diese vom erweiterten Präsidium des Fernsehrats verfasst und nicht vom Plenum abgesegnet worden ist. Ich werde das auch für das nächste mal so einfordern.

  4. Ich denke der Fernsehrat ist damit auch nicht alleine… Ich habe es jetzt nicht überprüft aber die meisten Stellungnahmen der Rundfunkräte werden so ähnlich abgelaufen sein…

    Das die Menschen dann die Räte nicht ernstnehmen wenn sie es selber nicht machen sollte klar sein.

  5. Ihr Auftrag ist die GRUNDVERSORGUNG, ihre Masche ist der verzerrte Wettkampf!
    Grundversorgung bedeutet für mich, dass ARD, ZDF und die Dritten mir und Euch regelmäßig Informationen zum aktuellen Geschehen aus Politik, Wirtschaft und Sozialem (also News) anbieten, selbst dann, wenn ich die grad nich konsumieren möchte, weil ich mir leiber DSDS oder ähnlichen Schund auf den privaten reinziehen will.
    Stattdessen bullen sie um Einschaltquoten, kopieren erträgliche Formate und produzieren sogar Youtube-Videos, um ihre „Zielgruppe“ zu erreichen?
    Bei RTL und Pro7Sat1 kann ich sowas nachvollziehen, weil die erstmal jeden Cent verdient haben müssen, den sie in eine neue Serie investieren. Die ÖRs müssen hingegen nur laut genug heulen und schwubs werden die Rundfunkgebühren erhöht…
    Das ist nicht nur unfair, sondern auch unnütz, denn es gibt genügend private Anbieter bei uns, die uns mit der täglichen Dosis Bullshit versorgt, sodass wir die ÖRs gar nicht mehr brauchen, weil die Versorgung sichergestellt ist.
    Also weg mit den ÖRs, weg mit der Zwangsabgabe – es lebe die freie Marktwirtschaft!

    1. Gut getroffen, Sieht man den Einstiegskanal dazu,, den Jugendmedienkanal „FUNK“, dann fängt man, der Youtube Frisöse mit Ihren Shooping Kanal , tatsächlich die Google Eigenwebung dazu. als „Videokunst“. abzunehmen. Leider ist meine Erfahrung mit „Netzaktivisten “ die zu Kultur und folgend ÖFR äußern jene, dass in diesen Kreisen erschreckende Defizite bzgl. der Bewertungsfähigkeit von Qualität in jeder Hinsicht die dominante Eigenschaft ist. Ist aber keine Hindernis, vielleicht sogar die besondere positive Eigenschaft im Sinne der Plattformstrategien, dass man es sogar mit solch Defiziten in Beratungsgremien bis hin in den Fernsehrat hinein schafft.

    2. Vielleicht war ich ein wenig vorschnell, denn es gibt tatsächlich ein Format, dass ARD, ZDF oder die Dritten liefern können, welches den privaten niemals auf die Agenda käme…
      Die Rede ist von Bildungsfernsehn, also z.B. Sendungen wie „Mathematik zum Anfassen“, „Englisch für Anfänger“ oder all das, was sich unter dem Begriff „Telekolleg“ zusammenfassen ließe.
      Vormittags könnten die ÖRs unsere Lehrerschaft mit Anschauungsmaterial versorgen und nachmittags / abends unterstützen sie uns Eltern, damit wir unseren lieben Kleinen bei den Hausaufgaben helfen können – das wäre doch mal was, oder?

      1. Ich glaube da hätte im Grunde niemand etwas dagegen. Jedoch hier ist die Frage nach Kosten besonders anschaulich. Zwar wird das Format sicher kostenschlank produziert und aus der Sendung heraus entstehen kaum Bandrechte die eine breite Streuung aus Rechtsgründen ausschließen würden. Das endet aber dann, wenn Bildungsmaterialien eingesetzt werden. Diese unterliegen einen Schutz und eine Ausweitung der Zur Verfügungstellung für „Welt“ anstatt 7 Tage für Deutschland kostet entsprechend sehr viel mehr Geld des Rechteinkaufs. Die Folge wäre ( ist kein Geld dafür vorhanden), dass das Niveau der Sendung dramatisch sinkt, da keine xterne geschützte Dokumente eingesetzt werden können / dürfen. Das ist die Resterampe Ramsch Befürchtung die mit einer Ausweitung der Zur Verfügungstellung ohne finanzielles Backing absehbar ist. Somit ist die Frage, wieso soll der Deutsche Gebührenzahler für sein Geld eine Verramschung goutieren, nur damit ( z.b) WIKIMEDIA, Facebook und Google daraus weltweit eine parasitäre Wertschöpfung in die eigene Tasche hinein erzielen können ?

    3. genau das ist der falsche Weg. Es geht nicht daraum, den ÖR-Bereich zu beseitigen, sondern ihn dazu zu zwingen, seine Aufgaben zu erledigen – es sei denn wir wollen endlich ein total verblödetes Volk, woran die privaten seit Jahren arbeiten – und dem sich der ÖR angeschlossen hat.

      Zusätzlich haben die ÖR-Bereiche eine Lücke erschlossen. Die Werbung fürs Sterben – verbunden mit Vorbereitung zum Krieg gegen die Welt – zumindest gegen die „bösen“ Russen. Das was da zum großen Teil läuft entspricht direkter psychologischer Kriegsvorbereitung – aber zumindes dem stöhren des friedlichen Zusammenlebens der Völker.

  6. @Leonhard Dobusch
    Hier aus der Geschäftsordnung des Fernsehrates zum erweitertem Präsidium. Wenn es tatsächlich wie sie schreiben üblich ist das das Präsidium öfter sowas wie hier macht macht dann ist es in meinen Augen (freundlich ausgedrückt) rechtlich sehr fragwürdig. In dem aktuellen Fall sehe ich auf jeden Fall keine Begründung warum das Präsidium handeln musste oder durfte.
    Das war es aber auch von mir zu diesem Thema ;-)

    Vorläufige Maßnahmen des Erweiterten Präsidiums
    (1) Das Erweiterte Präsidium kann eine Aufgabe des Fernsehrates ausnahmsweise
    vorübergehend wahrnehmen und für diesen vorläufige Maßnahmen treffen, wenn es mit der
    Mehrheit seiner Mitglieder feststellt, dass
    a) eine sofortige Entscheidung für die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Anstalt
    unerlässlich ist und
    b) der Fernsehrat zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Anstalt auch bei
    umgehender Einberufung einer außerordentlichen Sitzung nicht rechtzeitig zusammentreten
    kann oder der Aufwand für die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung unangemessen
    wäre.
    (2) Vorläufige Maßnahmen sind auf den Umfang zu begrenzen, der zur Sicherung der
    Handlungsfähigkeit der Anstalt unabweisbar ist.
    (3) Die Beschlussfassung des Erweiterten Präsidiums über eine vorläufige Maßnahme kann bei
    besonderer Dringlichkeit durch den Vorsitzenden desFernsehrates auf schriftlichem Wege
    herbeigeführt werden. In diesen Fällen hat der Vorsitzende die Beschlussvorlage mit
    Begründung allen Mitgliedern durch eingeschriebenen Brief, Telegramm oder Telefaxschreiben
    zuzuleiten. Er soll dabei eine Frist setzen. Eine Beschlussfassung auf schriftlichem Wege ist nur
    zustande gekommen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Erweiterten Präsidiums der
    Beschlussvorlage zugestimmt und mindestens 3/4 der Mitglieder ihre Stimme abgegeben
    haben.
    (4) Der Vorsitzende des Fernsehrates hat den Fernsehrat über eine vorläufig getroffene
    Maßnahme unverzüglich zu unterrichten. Der Fernsehrat hat über die vorläufig getroffene
    Maßnahme auf seiner nächstfolgenden ordentlichen Sitzung zu beschließen. Das Recht zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung gemäß § 3 bleibt unberührt.

  7. Alle Konsultationen über Lobbygruppen sorgen für eine völlige Verzerrung des Bürgerwillens. Deshalb sind schon die Rundfunkräte an sich auf irgendeinem anderen Planeten unterwegs, und Veränderungswünsche von anderen Lobbygruppen machen es nicht besser. Was helfen könnte, wäre eine echte Bürgerbeteiligung in Form einer ausgelosten Jury. Aber das will natürlich niemand, der derzeit Einfluss hat oder sich noch Einfluss verspricht.
    Ausführlich hier beschrieben: http://www.timo-rieg.de/2016/01/stellvertreter-fuer-alle-ein-neues-verfahren-fuer-die-besetzung-der-rundfunkgremien/

  8. Ich finde es etwas traurig, dass das Thema DRM nur von Produzentenseite beleuchtet wurde. Als Nutzer haben wir versagt, auszudrücken, dass DRM keine Lösung sein darf. Wir waren wohl zu verwöhnt von den DRM-freien Mediatheken, um in Betracht zu ziehen, dass dieses hohe Gut ins Wanken gerät. Es ist auch schade, dass nicht mal WIkimedia dieses Thema besetzt. Jetzt wurde es kampflos den Rechteverwertern überlassen. Das ist bedauernswert und gefährlich.

  9. Da steht zu Beginn: „… Wie in der letzten Folge berichtet, beraten die Bundesländer gerade über die Regeln für öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet. … “
    Wäre es nicht angebracht, wenn die Verantwortlichen der Länder (Ministerpräsidenten) und die der öffentlich-rechtlichen Medien, zuerst einmal über die EINHALTUNG der Regeln im öffentlich-rechtlichen Medienbereich überhaupt reden.
    Ich allein als reine Privatperson kann auf einen Fundus von mindestens 30 massiven Verstößen von ARD und ZDF in den letzten 5 Jahren verweisen, alle dokumentiert und alle an die Sender bzw. den Beitragsservice als Rüge gesendet. Und dabei bin ich kieinesfalls ein Dauerkonsumierer was TV und Radio angeht, sondern eher einer der wenige an der Glotze hängt.

    Alle Verstöße sind strafrelevant – Verstöße gegen geltendes Recht der BRD – und somit für mich Begründung keine finanziellen Beiträge zu überweisen, da ich keine Rechtsbrüche finanziere. Die MAFIA würde von mir ja ach kein Geld bekommen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.