Netzpolitischer Wochenrückblick KW 2: Wir klagen gegen die Datenhehlerei

Die Woche im Überblick: Wir klagen für die Pressefreiheit und gegen die Datenhehlerei vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit der ePrivacy-Reform könnte es bald einen besseren Schutz der Privatsphäre geben, wenn auch mit Abstrichen, und natürlich spielen auch Fake News wieder eine Rolle.

Mit Verfassungsklagen verteidigen wir euren digitalen Grundrechte.
Mit Verfassungsklagen verteidigen wir euren digitalen Grundrechte. – CC0 via pixabay/lizzyliz
Mit Verfassungsklagen verteidigen wir eure digitalen Grundrechte.
Mit Verfassungsbeschwerden verteidigen wir Eure digitalen Grundrechte. –
CC0 via pixabay/lizzyliz

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Unsere Verfassungsbeschwerde für Pressefreiheit und gegen die Datenhehlerei

Am Freitag haben wir zusammen mit unseren Partnern Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte unsere Verfassungsbeschwerde gegen Datenhehlerei präsentiert. Der Straftatbestand 202d wurde im Anhang der Vorratsdatenspeicherung versteckt und sollte eigentlich den Handel mit gestohlenen Kreditkarten-Daten verhindern. Dabei wurde er aber so schlampig formuliert, dass er auch gegen unsere Arbeit als vernetzte Redaktion eingesetzt werden kann.

In einem Kommentar haben wir unsere Beweggründe zu der Beschwerde offengelegt. Die Datenhehlerei kann investigative Recherchen behindern und gefährdet letztendlich die Pressefreiheit. Wir wollen mit der Beschwerde ebenfalls erreichen, dass die Pressefreiheit zugunsten von Bloggern gestärkt wird. Diese sind nämlich noch nicht explizit geschützt.

Mit Hilfe einer Informationsfreiheitsanfrage kamen wir an zwei Dutzend Akten, die unter anderem Informationen zum Zustandekommen des Paragraphen zur Datenhehlerei enthalten. Aus den Akten geht hervor, dass die öffentliche Diskussion um den neuen Paragraphen in Bezug auf journalistische Arbeit im Mai 2015 zu einer Reaktion im Justizministerium führte. Man besserte zwar nach, trotzdem kam ein Paragraph ins Gesetz, der Journalisten gefährlich werden kann.

Die ePrivacy-Reform startet offiziell

Die EU-Kommission hat diese Woche ihren Vorschlag für eine Novelle der ePrivacy-Regeln vorgestellt. Mit der Reform sollen europaweit geltende Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben modernisiert werden. Es sind höhere Strafen für Firmen, die gegen die ePrivacy-Regeln verstoßen, und eine Pflicht zur Beachtung des Do-Not-Track-Standards vorgesehen. Allerdings fiel ein früherer Vorschlag, datenschutzfreundliche Voreinstellungen verpflichtend zu machen, aus dem Entwurf. Auch Vorgaben an Diensteanbieter, Möglichkeiten zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bereitzustellen, sind nicht in dem Entwurf zu finden, obwohl sich bei einer Umfrage die Mehrheit der Europäer dafür ausgesprochen hat.

Die ePrivacy-Reform soll ebenfalls das Ziel der Europäischen Kommission erfüllen, einen digitalen Binnenmarkt für die Europäische Union zu schaffen. Mit einer diese Woche gestarteten Konsultation zum Thema „Datenwirtschaft“ soll die Reform ergänzt werden, indem geklärt wird, wie mit maschinell erzeugten, nicht-personenbezogen Daten umzugehen ist, wem diese Daten eigentlich gehören, wer sie übertragen und wer auf sie zugreifen darf.

Es wird zurückgecybert

Hans-Georg Maaßen, Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, wünscht sich für sein Amt, im anstehenden Wahlkampf auf Hacking-Angriffe mit Gegenangriffen reagieren zu dürfen. Wie er sich das konkret vorstellt und ob er überhaupt eine Vorstellung davon hat, was „den Gegner anzugreifen“ (Maaßen) im Sinne eines Hacking-Angriffs bedeutet, wird aus seinen Aussagen nicht eindeutig klar. Warum das gefährlich ist, hat Constanze Kurz kommentiert.

Unsichere Verschlüsselung bei WhatsApp

Ein Feature in WhatsApp erlaubt es Facebook und anderen, die verschlüsselten Nachrichten der Nutzer nachzulesen. Facebook hatte bislang immer behauptet, dass niemand außer den Nutzern selbst WhatsApp-Nachrichten entschlüsseln könne. Die jetzt entdeckte Lücke erlaubt es dem Unternehmen, neue Schlüssel zu erzeugen, ohne dass der Nutzer dies merkt. Das kann in bestimmten Konstellationen als Überwachungsschnittstelle ausgenutzt werden.

Wir weisen immer wieder daraufhin, einen alternativen Messenger zu verwenden. Mit sechs Gründen wollen wir Euch zu einem Wechsel bewegen oder Argumente dafür liefern, Eure Freunde zu überzeugen. Die Frage, welchen Messenger wir empfehlen würden, können wir leider nicht beantworten. Es gibt neben den auch von uns vorgestellten Diensten Threema und Signal viele kleinere Alternativen zu WhatsApp – eine umfassende Bewertung der technischen, organisatorischen und juristischen Faktoren ist da gar nicht so einfach.

Netzsperren gegen Fake News?

Mittlerweile ist irgendwie alles Fake News: dubiose Geheimdienstleaks, ganz normale journalistische Artikel und sogar soziale Proteste in Mexiko. Wir haben uns an einen Überblick zu den Debatten und Forderungen der letzten Tage und Wochen gemacht. Schnell fällt auf, dass das Thema Fake News sich so langsam zu einem Erklärungsansatz entwickelt, der für alle möglichen gesellschaftlichen, politischen und publizistischen Phänomene bemüht wird.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg fordert gar den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur, um „staatlich organisierte Propaganda“ blockieren zu können. Das wirft nicht nur die Frage auf, wo die Grenze zwischen staatlicher Pressearbeit und Propaganda verläuft. Schließlich ist nicht klar, welche Art von „staatlich organisierter Propaganda“ gemeint ist. Zählen Tweets von Donald Trump auch dazu?

Neuordnung des Wissenschaftsurheberrechts

Seit kurzem liegt ein Referentenentwurf des Justizministeriums für eine Neuordnung des Urheberrechts im Bereich Bildung und Wissenschaft in Deutschland vor. Vieles darin dürfte den Alltag von Lehrenden und Forschenden einfacher machen, auf eine nachhaltige Lösung in Form einer flexiblen Generalklausel wurde jedoch verzichtet. Hinzu kommen neue Regelungen hinsichtlich der pauschalen Vergütung von Nutzung in digitalen Lernplattformen und Klarstellungen zum Vorrang der Ausnahmen vor einzelvertraglichen Regelungen.

Faire Regulierung

In einem Gastbeitrag diskutieren Cathleen Berger und Lea Gimpel über die Rolle Deutschlands in der Welt mit Blick auf digitale Rechte und insbesondere im entwicklungspolitischen Kontext. Dabei kommen sie auf eine faire Regulierung der Internetökonomie und Zero-Rating zu sprechen.

Um eine bessere Regulierung geht es zurzeit auch im Telekommunikationsbereich. Netzbetreiber sollen Neukunden künftig verständlicher darüber informieren, wie sich der beworbene Internetanschluss im Alltag verhält. Wer bei der Gestaltung der Informationsblätter mithelfen will, kann dies noch bis Anfang Februar machen.

Neues zum Bundesnachrichtendienst

Der Bundestag hat diese Woche das Protokoll der Vernehmung eines Mitarbeiters der Hauptstelle für Befragungswesen veröffentlicht, bei der die Öffentlichkeit nicht dabei sein durfte. Es ging um die Befragung von Geflüchteten durch den BND, die Zusammenarbeit mit dem US-Militärgeheimdienst und die Bedeutung der Daten für den Drohnenkrieg.

Drei UN-Sonderberichterstatter kritisierten im August das mittlerweile in Kraft getretene BND-Gesetz scharf. Die Ständige Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen antwortete im Oktober und warf dabei Widersprüche zur Argumentation der Bundesregierung auf. Wir veröffentlichten diese Stellungnahme der Bundesrepublik an die Vereinten Nationen. Sie zeigt, dass die Kritik irreführend abgewiegelt wurde.

Wir freuen uns natürlich immer über Whistleblower. Edward Snowden brachte es in einem Interview auf den Punkt, warum es sich lohnt, für seine Überzeugungen zu kämpfen, und dass man aus der Geschichte lernen kann, dass dieser Kampf nicht sinnlos ist. Er erinnerte daran, wie weit die Geschichte der Bürgerrechte zurückgeht.

Tipp fürs Wochenende: Mit der ARD das Darknet erkunden

Die ARD nähert sich dem Phänomen „Darknet“ mit einer TV-Dokumentation. Die ist gelungen und zeigt die Ambivalenz von Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechnologien mit einem Schwerpunkt auf die Durchsetzung und den Schutz von Menschenrechten. Annette Dittert und Daniel Mossbrucker haben für die Dokumentation (einen ehemaligen) Waffenhändler, Drogenhändler, einen BKA-Ermittler sowie Hacker und Journalisten interviewt und zeichnen ein aktuelles Portrait über „das Darknet“, welches nicht nur die schlechten Seiten zeigt, sondern auch die guten.

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4 Ergänzungen

  1. ohne den artikel überhaupt gelesen zu haben –
    ich übe folgende kritik an netzpolitik:

    hier sprießen gleich mehrere artikel über das thema.

    ich bin relativ neu hier, aber was schnell klar wurde ist, dass diese plattform optisch schön ist, aber kommunikativ ein bisschen bild-alike daherkommt. lesen -> wegwerfen.
    hier sind viele interessante kommentare, die gefühlt schon am nächsten tag völlig der vergangenheit angehören.
    ein neues thema, eine neue aufmerksamkeit. das gleicht fast einem hyperaktivitätssyndrom.

    ich bin der meinung, das ist ein kreativer, kollektiv-verbesserungswürdiger mangel.

    nichts desto trotz sind die informationszulieferung und die arbeit, die dahinter steckt absolut löblich!

  2. Habe die Info über Ihre Aktionen aus der http://www.sz.de von Gestern.
    Ich kann nur hoffen, dass beim Bundesverfassungsgericht von den Richtern oder von den RECHTSanwälten die richtigen Anträge gestellt wurden?
    Ohne die richtigen Anträge keine Chance auf Obsiegen?
    Und ich muß annehmen, dass die NPD die richtigen Anträge gestellt hat,
    ansonsten hätte sie nicht obsiegt?
    Denn den über 160.000 RECHTSanwälten ist es seit dem 23. März 1933 gesetzlich verboten, die richtigen Anträge an die Richterbänke zu stellen.
    Die Strafbewehrung hierfür lautet nämlich: „Der Entzug der RECHTSanwalts-Lizenz“!
    Gerne jederzeit zu Diensten!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.