Methode de Maizière: Wer viel Datenschutzabbau fordert, bekommt am Ende immer noch genug

Das Schlimmste wurde verhindert – so könnte ein Fazit zum gestern beschlossenen Datenschutzgesetz lauten. Ein Trugschluss, findet unser Autor Ingo Dachwitz. Denn für den datenschutzfeindlichen Kurs des Innenministers ist das Ergebnis trotzdem ein Erfolg – die Erosion von Grundrechten ist in vollem Gange.

Wer viel Datenschutzabbau fordert, bekommt trotz aller Nachbesserungen am Ende immer noch genug: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (Archivbild). CC-BY-SA 2.0 Christliches Medienmagazin Pro

Der Bundestag hat gestern Abend ein neues Datenschutzgesetz beschlossen. Das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) soll das deutsche Recht an die gemeinsamen Vorgaben aus der EU anpassen. Eigentlich. „Mit diesem Gesetz halten wir uns eins zu eins an die europarechtlichen Vorgaben“, sagt Innenminister Thomas de Maizière zu Beginn der Bundestagsdebatte. Nein, sagen dazu die Kabinettschefin der EU-Justizkommissarin, Věra Jourová, die Sachverständigen bei einer Bundestagsanhörung, die Bundesdatenschutzbeauftragte und die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern.

Drei Monate vom Kabinetts- zum Parlamentsbeschluss

„Verantwortungsvoll und selbstbewusst“ sei der Umgang der Großen Koalition mit den Gestaltungsspielräumen, die die europarechtlichen Vorgaben den nationalen Gesetzgebern ließen. Allein der Entwicklungsprozess des Gesetzes straft den Minister Lügen: Vom ersten von uns veröffentlichten Referentenentwurf bis zur Kabinettsfassung sind mindestens vier Überarbeitungsstufen bekannt. Auch im Bundestag gab es – neben natürlich abgelehnten Anträgen der Opposition – nach einem ersten Änderungsantrag aus dem März nun auch noch einen umfänglicheren zweiten Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Ein Indikator für die bedenkliche Qualität der Vorlage aus dem Innenministerium.

Trotzdem wurde das DSAnpUG in ungebührlicher Eile durch das Parlament gebracht. Obwohl vor der Sommerpause Ende Juni durchaus noch Zeit gewesen wäre, lagen zwischen Regierungs- und Bundestagsbeschluss nun nicht einmal drei Monate. Gerade in Anbetracht der vielen grundrechtsgefährdenden Gesetzesvorhaben, die Schwarz-Rot auf den letzten Metern seiner Regierungszeit gleichzeitig auf den Weg gebracht hat, ist das alles andere als ein Akt der Wertschätzung gegenüber der parlamentarischen Demokratie – den die Mehrheit der Abgeordneten freilich mitgetragen hat.

Großangriff auf den Datenschutz vorerst gescheitert

Schützt das Gesetz denn jetzt wenigstens die Persönlichkeitsrechte der Menschen in Deutschland, wie der Innenminister zufrieden feststellt? Viele der heftigsten Angriffe auf den Schutz und die informationelle Selbstbestimmung von Bürgern und Nutzern, die sein Haus in das Gesetz geschrieben hatte, sind tatsächlich wieder gestrichen worden. Sowohl die anvisierte Verabschiedung vom Grundprinzip der Zweckbindung für einmal von Unternehmen erhobene Daten als auch die grobe Einschränkung von Informations- und Löschrechten sind nicht mehr enthalten. Sie wären nicht nur unverhältnismäßige Freifahrtscheine für die datenverarbeitende Wirtschaft gewesen, sondern auch lupenreine Verstöße gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung.

Der ganz große Datenschutzabbau, den die Bundesregierung und vor allem das Innenministerium anvisiert hatten, konnte abgewendet werden. Das dürfte – neben den zahlreichen kritischen Stimmen von Datenschutzbehörden und Zivilgesellschaft – vor allem dem Bundesrat zu verdanken sein, der sich den Datenschutzabbauplänen der Bundesregierung in einigen Punkten erstaunlich klar entgegenstellte.

Also alles gut? Keineswegs. Für den datenschutzfeindlichen Kurs des Innenministers ist das Gesetz trotzdem ein Erfolg. Denn seit Jahren ist zu beobachten, dass er möglichst weitgehende Einschnitte in Grundrechte fordert, die am Ende zwar oft abgeschwächt werden können, von denen jedoch immer etwas zurückbleibt.

Steter Tropfen höhlt den Stein

Das Gesetz öffnet kontrollfreie Räume für die hochsensible Datenpraxis in Krankenhäusern, bei Versicherungen, Anwälten und anderen Berufsgeheimnisträgern. Es beinhaltet eine Schwächung des Schutzes besonders sensibler Datenkategorien wie jenen, aus denen sich religiöse, politische oder sexuelle Orientierungen ableiten lassen. Und natürlich: mehr Videoüberwachung. Einen ausführlichen Überblick über zentrale Kritikpunkte am Gesetz findet sich in unserem Übersichtsartikel „Was lange währt, wird endlich … immer noch nicht gut“.

Besonders gravierend sind die Einschnitte in der Aufsicht über die staatliche Datenverarbeitung. Nun also wird die Bundesdatenschutzbeauftragte das Parlament nicht mehr proaktiv über Missstände beim Bundesnachrichtendienst informieren dürfen. Ein weiterer Baustein im schwarz-roten Großprojekt, Kompetenzen der Geheimdienste auszubauen und deren Kontrolle zu schwächen. Gegenüber staatlichen Stellen hat die Datenschutzbeauftragte bei Verstößen zudem weiter keine effektiven Durchsetzungsbefugnisse, sondern wird nur nicht-bindende Beanstandungen aussprechen dürfen. Das verstößt klar gegen die EU-Datenschutzrichtlinie für Justiz und Polizei, nach der die Aufsicht mindestens gerichtliche Prüfungen erwirken können muss. Staatliche Stellen dürfen sich zudem über eine Aufweichung der Zweckbindung freuen.

Davon, dass man das Anpassungs- und Umsetzungsgesetz auch als Chance hätte begreifen können, Schritte für einen progressiven Datenschutz einzuleiten, die in der Datenschutzgrundverordnung angelegt sind, braucht man hier gar nicht erst anzufangen. Denn auch wenn die Verantwortlichen aus der Großen Koalition das Gegenteil behaupten und die ab Mai 2018 wirksame Datenschutzgrundverordnung eigentlich Fortschritte ermöglicht: Der schleichende Abbau des Datenschutzes ist in vollem Gange. Stück für Stück wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausgehöhlt, wo es eben geht. Gut, dass einige Datenschutzbehörden bereits angekündigt haben, sich im Konfliktfall an der Datenschutzgrundverordnung zu orientieren und nicht am deutschen Datenschutzgesetz.

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7 Ergänzungen

  1. Wenn „der Bundesrat“ schon lobend erwähnt wird, sollte man auch Ross und Reiter nennen und politische Verantwortlichkeiten aufzeigen. Sonst bleibt es genauso vage wie das ständige Gerede von „der EU“.

    Konkret waren es in diesem Fall die Grünen in den von ihnen mitregierten Bundesländern, die dazu sogar eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt hatten und am Ende mit BMI bzw. der GroKo im Bundestag verhandelt und den gröbsten Unfug des Entwurfes sehr stur wieder rausgekickt haben.

    Danke auf jeden Fall für die sehr gute und ausführliche Berichterstattung über dieses Verfahren!

  2. Wir haben diesen Kommentar gelöscht. Beiträge, die gar nichts mit dem Artikel zu tun haben oder größtenteils aus platten Verallgemeinerungen bestehen, bringen außer kurzfristiger Befriedigung für die Verfasser gar nichts – erst Recht helfen sie nicht, einen konstruktiven Diskurs zu führen. Nach unserem Verständnis von Meinungsfreiheit ist es keine Zensur, wenn wir in unserem kleinen Medium mitbestimmen, wie miteinander umgegangen wird. Wir haben hier ausführlicherer dargelegt, wie wir uns die Kommentarkultur auf netzpolitik.org wünschen: https://netzpolitik.org/2017/kommentarkultur-in-einer-idealen-welt/ Die konkreten Regeln, an denen wir uns in der Moderation orientieren, gibt es hier: https://netzpolitik.org/kommentare/
    Die Redaktion

    1. Keine Ahnung, was hier vorher stand. Das ist bei der sonstigen Zensur auch denkbar unerheblich.
      Aber unfassbar, diese verlogene Scheiße und das Gewinde um die Zensur.
      Das ist Mielkesches Verständnis von Freiheit.

      Ich werd mir das hinter den Spiegel hängen und einfach abwarten, wer den Gensingschen, Seibertschen oder ähnlichen Weg gehen wird.

      Man sieht sich immer mehrmals im Leben.

      Enttäuschung ist, wenn Täuschung zu ende ist.

  3. Dass die DSGVO vorgeht bezweifelt niemand. Auch das BDSG-neu schreibt dies selbst so. Allerdings sieht das BDSG-neu auch dort einen nationalen Spielraum, wo es nach ganz überwiegender Meinung keinen gibt.
    Damit reiht sich auch das BDSG-neu in die Liste der Gesetze ein, die verfassungs- und europarechtliche Schranken schlichtweg ignorieren.
    Da rächt sich, dass das Bundesverfassungsgericht selbst grob verfassungswidrige Gesetze nicht in Bausch und Bogen für ungültig erklärt, sondern nur die extremsten Auswüchse zurechtstutzt. Wer da mehr Grundrechtsabbau vorlegt, bekommt auch mehr Grundrechtsabbau durch.
    Es rächt sich auch, dass wir keine handlungsfähige Opposition im Bundestag haben, die z.B. Organklage erheben könnten. Fehlende Opposition im Bundestag stärkt die ausserparlamentarische Opposition – und das sind heute leider AfD und Pegida.
    Wir kritisieren den Grundrechtsabbau in der Türkei zurecht. Auch wenn wir von türkischen Zuständen noch einiges entfernt sind, sind wir aber leider in der gleichen Richtung unterwegs.

    1. @Velofish
      Da muss man erst darauf kommen,dass die Lösung für den Rechtsdrift der Groko mit der Beschneidung der Grundrechte,durch einen größeren Rechtsdrift durch AFD und Pegida,zu mehr Bürgerrechten und Freiheiten kommt,zumal Sie noch die AFD als ausserparlamentarische Opposition sprich APO einordnen.
      Wenn man als dunkelbeige Partei in 11 Länderparlamenten sitzt, ist man so ziemlich alles,nur keine
      ausserparlamentarische Opposition.Mit outgesourctem Hirn sollte man nicht posten.
      Ihr Drogenkonsum übersteigt bei Weitem die für Sie gesundheitlich zulässige Menge und Sie haben wahnwitzige Halluzinationen.

  4. Leider ist das nicht nur die Methode unseres derzeitigen Innenministers, sondern die Methode jedes Politikers oder sonstigen Interessenvertreters. Und sie funktioniert, denn leider ist der Waehler zu bloed.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.