Lass Dich überwachen: Die neue „informationelle Sozialpflichtigkeit“

Als Reaktion auf die Vorfälle in München und Ansbach im Sommer 2016 setzt sich die Bundesregierung für eine flächendeckende Videoüberwachung ein. Doch terroristische Anschläge lassen sich mit der Technik nicht verhindern. Zumindest darüber waren sich die Sachverständigen bei einer Anhörung im Bundestag einig.

Videoüberwachung künftig hinter jedem Busch?
CC0 1.0, via Unsplash/Kai Oberhäuser

Eine flächendeckende Videoüberwachung in Einkaufszentren, in Diskotheken, auf Parkplätzen und Sportstadien sowie im öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehr: Gestern diskutierten Sachverständige im Bundestag die geplante Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (PDF), die den Einsatz von privat aufgestellten Überwachungskameras erleichtern und so die „Sicherheit der Bevölkerung präventiv erhöhen“ soll. Ebenfalls Thema der Anhörung im Innenausschuss war der Einsatz von Bodycams (PDF) durch die Bundespolizei. Über beide Vorhaben abstimmen soll das Bundestagsplenum am kommenden Donnerstag.

Von den Vertretern der Polizei allgemein begrüßt, bewerteten Datenschutz- und Grundrechtsexperten die Ausweitung der massenhaften Überwachung deutlich kritischer. Letztlich müssten wir uns auf einer gesellschaftspolitischen Ebene die Frage stellen, wie sehr wir in eine Überwachungsgesellschaft gehen, sagte etwa Kai von Lewinski von der Universität Passau. Aus seiner Sicht wirke sich Videoüberwachung auf das Verhalten von Tätern, allerdings auch auf das Verhalten von Unbeteiligten und auf die Gesellschaft insgesamt aus. Es sei nun Aufgabe der Politik, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit, privat und öffentlich, zu schaffen.

Überwachung als „informationelle Sozialpflichtigkeit“

Dabei sei die datenschutzrechtliche Ebene gar nicht die große Frage, denn das Datenschutzrecht gehe von einer individuellen Perspektive aus und könne die gesellschaftlichen Auswirkungen gar nicht abbilden – insbesondere bei einer „Indienstnahme Privater für öffentliche Sicherheitszwecke“ und einer gestuften, hintereinander geschalteten Verantwortlichkeit, sagte von Lewinski.

Im Gesetzentwurf gehe es wohl um eine „informationelle Sozialpflichtigkeit, dass man sich im Dienste der allgemeinen Sicherheit beobachten lassen muss“, so von Lewinski. Auf einer datenschutzrechtlichen Ebene handle es sich dabei um eine Kategorie, die das derzeitige Datenschutzrecht nicht abbildet. „Von der rechtlichen Perspektive aus ein blinder Fleck“, so von Lewinski.

Videoüberwachung schreckt Terroristen nicht ab

Mit dem Entwurf noch härter ins Gericht ging Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Nicht nur öffne der Gesetzentwurf die Tür zur Totalüberwachung und führe zu einem Anpassungsdruck, dem unschuldige Bürger nicht mehr ausweichen könnten, sondern er könne das gesetzte Ziel, terroristische Anschläge zu verhindern, nicht erfüllen.

Zum einen schrecke Videoüberwachung Terroristen nicht ab, erklärte Caspar: „Die suchen mit ihrem Tun ja die Öffentlichkeit und sind geradezu beseelt davon, der Öffentlichkeit mitzuteilen, was sie gerade vorhaben.“ Zum anderen finde in fast allen Fällen kein Monitoring statt, die aufgezeichneten Bilder landeten also in einer Blackbox, ohne, dass sie sich jemand ansehen würde. Passiert nichts, würden die Aufnahmen gelöscht, und nach einem Anschlag sei es ohnehin zu spät, um ihn zu verhindern.

Gesetzentwurf nicht mit EU-Recht vereinbar

Auf jeden Fall sei zu erwarten, dass Bürger im öffentlichen Raum ständig überwacht werden, betonte Caspar: „Tatsächlich ist das Gesetz so angelegt, dass in hochfrequentierten Bereichen die Videoüberwachung insgesamt für zulässig erklärt werden wird“, da bei einer Einzelfallprüfung stets dem „Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit“ Vorrang eingeräumt werden soll gegenüber den Rechten der Betroffenen und der informationellen Selbstbestimmung. Die allgemeine, rein abstrakte Bedrohungslage entscheide bei einer Genehmigung, sagte Caspar.

Insgesamt sehe er zu viele Defizite in dem Gesetzentwurf, den der Bundestag nicht verabschieden solle. So sei es zudem fraglich, ob der Entwurf überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist, das über nationalem Recht steht. Zwar enthalte die europäische Datenschutzgrundverordnung eine Öffnungsklausel für Mitgliedstaaten, die jedoch nur dann gelte, wenn öffentliche Stellen die Daten verarbeiten würden. „Das ist hier aber nicht der Fall“, sagte Caspar. „Es gibt hier eine pauschale Ermächtigung für alle privaten Stellen, Videoüberwachung zu betreiben“.

Ex-Innenpolitiker für mehr Videoüberwachung

Aggressiv für Videoüberwachung setzte sich Hans Peter Bull ein, der ehemalige Innenminister in Schleswig-Holstein und bis 1983 Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Er habe keine verfassungsrechtlichen Bedenken, sehe keine Einschränkung von Grundrechten und halte das Gesetz für praxisgerecht. „Die Belastung der Betroffenen ist minimal, und wenn ein Ermittlungserfolg in einem schweren Fall auf tausend Fälle kommt, ist, glaube ich, die Eignung trotzdem zu bejahen“, sagte Bull. Um schwere Straftaten zu verfolgen, so Bull, könne man gar nicht genug Maßnahmen ergreifen.

Auch europarechtliche Bedenken habe er nicht, so Bull, denn die Einwände der Datenschutzbeauftragen beruhten auf einem großen Missverständnis, „nämlich der Gleichsetzung von öffentlichem Interesse und öffentlicher Aufgabe“. Private Aktivitäten könnten aus seiner Sicht zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit oder auch zur künftigen Unterstützung von Ermittlungsbehörden beitragen, solange Polizei und Justiz ein Monopol auf Strafverfolgung hätten.

Der Sitzungssal vor der Anhörung

Im Unterschied zu Datenschützern wie Caspar vertrat Bull nicht die Ansicht, dass man sein Verhalten ändert, wenn Überwachung stattfindet. Schließlich versuche er sich als Bürger immer möglichst vorteilhaft zu präsentieren, unabhängig davon, ob eine Kamera laufe oder nicht. Die „angebliche Notwendigkeit der Einzelfallprüfung durch Datenschutzbehörden“ stufte Bull als „unnötige Bürokratie“ ein und sah zudem eine „Notwendigkeit der Vereinheitlichung“, wenn es etwa um grenzübergreifende Verkehrsverbünde geht.

Studien bislang widersprüchlich

Dem stimmte grundsätzlich Jan Schilling vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen zu, der eine „zunehmend restriktive und uneinheitliche Auslegung“ bei Bewilligungsverfahren durch Datenschutzbehörden beklagte. Freilich sollte Videoüberwachung aber kein Selbstzweck sein, sondern bloß Teil von umfassenden Sicherheitskonzepten, etwa mittels verbesserten Notrufeinrichtungen oder dem verstärkten Einsatz von Sicherheitspersonal.

Generell sei es jedenfalls „extrem schwierig“, im Vorfeld konkrete Gefahrenlagen dazulegen, die Videoüberwachung rechtfertigen würden, „zumal Gefahren auch an Orten eintreten können, wo sie bisher nicht stattgefunden haben“, so Schilling. Dennoch sehe er eine präventive Wirkung von Videoüberwachung, selbst wenn Studien bislang widersprüchlich ausfallen würden. „Spontantäter und ideologisch und religiös motivierte“ Terroristen, auf die der Gesetzentwurf ausdrücklich abzielt, würden sich dadurch nicht abhalten lassen, räumte Schilling ein, Serientäter seiner Auffassung nach schon.

Konkrete Gefahrenlage kaum nachweisbar

Unabhängig davon wünschte sich Schilling, die „Präventiv- und Repressivwirkung“ im Gesetz zu verankern, was zu einer einheitlichen rechtlichen Anwendung beitragen würde sowie davon abzusehen, den Nachweis einer konkreter Gefahrenlage als Voraussetzung für Videoüberwachung festzuschreiben. Schließlich handle es sich beispielsweise bei öffentlichen Verkehrsunternehmen zweifellos um „kritische Infrastruktur“, die es zu schützen gelte. Auch die uneinheitlichen und in der Regel kurzen Löschfristen seien auf sieben Tage anzuheben, so Schilling.

Nur kurz ging der Polizeigewerkschaftler Jörg Radek auf das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ein, dem er wohlwollend gegenüberstand. „Insbesondere begrüßen wir, dass es eine großflächige Einrichtung geben soll zu einer lückenlosen Dokumentation“ von Vorkommnissen, so Radek, insbesondere bei der Übernahme von Videoaufnahmen, die von der Deutsche Bahn stammen. Aufgrund von meist „sehr dynamischen Lagen“ müsste man dabei Verwaltungsgrenzen überschreiten und riskiere so, keine gerichtsverwertbaren Aufnahmen zur Verfügung zu haben. „Es würde schwierig sein, wenn wir auf einmal durch eine Verwaltungsgrenze, die an einem Bahnhof verläuft, die eine Zuständigkeitsgrenze ist, wenn wir dann nicht gegenseitig auf die Daten zurückgreifen können“, sagte Radek.

Bodycams erfassen nicht die ganze Geschichte

Weniger ausführlich kam ein ebenfalls vorliegender Gesetzentwurf zur Sprache, der den Einsatz von Bodycams durch die Polizei ausweiten soll. Auch diese Maßnahme begrüßte Jörg Radek und betonte, „dass es hierbei nicht zur Überwachung der Polizei eingesetzt werden soll“, sondern zum Schutz der Beamten. Um Verstöße gegen Datenschutzrecht zu vermeiden, forderte er jedoch, dass „eingesetzte Beamte“ informieren, sobald ein Kollege mit einer Aufzeichnung beginnt. Zudem sei ein damit verbundener Schulungsbedarf sowie eine Erhöhung des Budgets geboten, um die Aufnahmen überhaupt speichern und verarbeiten zu können – was im Übrigen auch für die erweiterte Videoüberwachung gilt.

Für den Kriminologen Andreas Ruch von der Ruhr-Universität Bochum sprach grundsätzlich nichts dagegen, dass „die Bundespolizei die Technik nutzt, die mittlerweile fast jeder Bürger nutzt“. Allerdings sei die Studienlage aus kriminologischer Sicht nicht so eindeutig und einheitlich, wie es der Gesetzentwurf darstelle. „Externe Evaluationen, die wissenschaftlichen Kriterien genügen, die liegen bislang für Deutschland nicht vor“, sagte Ruch. Einerseits gebe es Studien, die man so deuten könne, dass eine präventive Wirkung entstünde, gleichzeitig hätten andere Studien jedoch ergeben, dass die Gewalt gegen Polizisten sogar zunehmen könne.

Ferner wies Ruch darauf hin, dass Bodycams niemals die ganze Geschichte erfassen könnten, schon allein, da sie keine 360-Grad-Sicht erlauben würden. „Das ganze Geschehen kann gar nicht mit allen Facetten abgebildet werden, dazu müsste der Beamte den Oberkörper mitdrehen“. In der Praxis sei das jedoch nicht praktikabel. „Daher ist es zweifelhaft, ob Bodycams tatsächlich dazu taugen, eine beweissichere Dokumentation der Vorgänge möglich zu machen“, erklärte Ruch.

Bodycams gegen polizeiliches Fehlverhalten?

Lückenhaft sei auch, dass der Gesetzentwurf nicht auf Studien eingehe, die einen Rückgang von polizeilichem Fehlverhalten und einen Rückgang von Beschwerden über die Polizei aufzeigten. Denn in der Praxis werden Bodycams keine Einbahnstraße sein, die nur Polizeibeamte schützen sollen. „Gewalt kann man nur interaktiv und kommunikativ begreifen“, so Ruch. Deswegen können und müssen, aus seiner kriminologischen Sicht, Aufnahmen von Bodycams auch dazu genutzt werden, um polizeiliches Fehlverhalten zu dokumentieren. In dem Zusammenhang müsse man zudem sicherstellen, dass Aufnahmen nicht manipuliert oder gelöscht werden können.

Diese Sorge teilte Jörg Töpfer vom Bundespolizeipräsidium nicht, schließlich lebten wir in einer Welt, wo solche Daten nicht vom aufzeichnenden Beamten, sondern nur vom Vorgesetzten gelöscht werden könnten. Insgesamt hätten freiwillige Pilotversuche bei der Bundespolizei gezeigt, dass der Einsatz von Bodycams das subjektive Sicherheitsgefühl der Beamten erhöht hätte, sagte Töpfer. Mehr als zwei Drittel von Bodycams tragenden Polizisten hätten in einem Fragebogen angegeben, das subjektive Gefühl gehabt zu haben, dass sich das Gegenüber deshalb weniger aggressiv verhalte. Zusammenfassend sei aus Sicht der Bundespolizei der Einsatz von Bodycams „konsequent und notwendig“, so Töpfer.

25 Ergänzungen

  1. Stellt euch eine Wippe vor.
    Im der Mitte stehen die Datenschützer und die Vernunftbegabten, die den ausschließlich sinnvollen Einsatz von Videoüberwachung befürworten.
    Auf einer Seite sitzt die Polizei mit ihren einschneidenden, eigennützigen Forderungen.
    Und auf der anderen Seite? Niemand, weil es keine ebenso populistische, undurchdachte Gegenmeinung gibt.
    Ihr könnt euch denken, was passiert …

    1. Was ich sagen will: Seriöse Entscheider streben – theoretisch – einen Mittelweg zwischen den Lagern an. Die Lager heißen hier aber nicht Pro und Contra Totalüberwachung, sondern Pro Totalüberwachung und Vernunft. Die Vernunft ist aber kein Extrem, bei dem es abzuwägen gilt wie beim überspitzten Wunsch der Polizei, sondern das freiheitlich-demokratische Ziel. Wir können davon ausgehen, dass das theoretisch gemittelte Ergebnis nicht im Namen der Vernunft ausgeht.

      1. Wie weit weg müsste man denn sitzen, um endlich am längeren Hebel zu sein? Ich kann’s mir bildlich vorstellen. Wahrscheinlich bräche zuerst die Wippe. Oder die Überwachungsextremisten würden eine Mondfahrt antreten. Ich kann mir die Gegenposition aber nicht vorstellen. Man kann nicht weniger als gar nicht überwachen. Aber das war ja auch die Aussage?

        Die Gegenseite kann aber immer noch weiter nach außen rücken, egal wie extrem das Durchgesetzte schon ist. Bei allem Neuen passiert das, was Du sagst. Man trifft sich auf halbem Weg zwischen Vernunft und Extremismus.

        Erst eine verpflichtende Abhörschnittstelle in allen Mobilfunksystemen (ETSI). Dann kommt die Vorratsdatenspeicherung. Dann fordern sie zusätzlich eine Registrierung mit Anschrift. Demnächst schaffen sie das Bargeld ab und stecken das auch noch ins Handy. Dann den Reisepass. Als Nächstes die Chip-Implantation. Selbstverständlich jedesmal mit neuer Gesetzgebung, die ja angeblich so „grundrechtsschonend“ sein soll.

        Erst kommt Videoüberwachung an Stationen. Dann im Innenraum von Zügen, sofort in allen Waggons. Dann kommt das Vermummungsverbot dazu und alle Fahrkarten müssen namentlich registriert werden. Dann kommt Gesichtserkennung. Dann Emotionserkennung. Selbstverständlich sind jetzt diese Daten in den Lügenwörtern der Branche „souverän“ und nicht die Menschen, die diese Daten unwillentlich in deren Apparate absondern.

        Nie ist ihnen eine der bereits für sich totalitär angelegten „Regelungen“ genug. Immer muss es noch einer mehr sein. Wer sich dagegen ausspricht, verkennt die „neue Bedrohungslage“. Was ist das, die „neue Bedrohungslage“? Der Schlafwandel in die Orwell-Gesellschaft? Nein, das ist übertriebene Hysterie.

        Die neue Bedrohungslage ist immer noch das, was das Ministerium für Wahrheit vorgibt: die beliebig vielen Reiter der Infokalypse. Gewalttäter und Drogendealer, die man ja ohne allgegenwärtige Minority-Report-Maßnahmen nicht ermitteln könne. Hacker, die Lastwagen aus dem Darknet herunterladen und damit Cyberangriffe fahren. Trottel, die Waffen für den islamischen Staat beim Verfassungsschutz kaufen. Und und und.

        Und wenn schon. Ist eine schäfchenartig totalüberwachte, in „Sicherheit“ eingelullte und eingeschläferte Gesellschaft denn weniger anfällig für Bedrohungen? (auch von außerhalb des Apparats, von innerhalb ist es offentlichtlich.) Ist eine verordnete Langeweile, in der alles seinen Platz hat und selbständiges Handeln ohne paternalistische Aufsicht nicht mehr zulässig, aber alles vernetzt und aus dem Internet einsehbar ist, nicht besonders leicht und wirkungsvoll aufzumischen?

        Der Spaßfaktor steigt jedenfalls an.
        Hühnerstall (für die industrielle Mast, versteht sich – in „Sicherheit“). Hühnerstall und Fuchs.

      2. “ Frl. Unverständnis 7. Mrz 2017 @ 21:31
        Stellt euch eine Wippe vor.“

        Wenn auf der einen Seite der Wippe Altmaier sitzt, sehe ich schwarz ein Gegengewicht zu finden.

  2. Ich kotze. Im Strahl.

    „Schutz vor Terror durch Videoüberwachung“ – den Logikfehler werden CDU, SPD und Co nie verstehen. Nicht mal, wenn sich Terroristen nach nem Anschlag bei ihnen mit ner Glückwunschkarte für die hochauflösenden Videos ihrer Märtyerkamerad*innen bedanken.

    *überlegt, schonmal solche Karten zu drucken*

  3. Ich möchte mich als Bürger nicht ständig in der Öffentlichkeit überwachen lassen. Punkt.
    Vielmehr wächst in mir bei solchen Debatten allmählich das Bedürfnis, die ohnehin schon ausufernde (und oftmals unzureichend oder gar nicht gekennzeichnete) Videoüberwachung mit einer Astschere in ihre Schranken zu verweisen oder die lästigen Videowarzen kurzerhand einzutüten.
    This camera is temporarily out of order… how unfortunate!

    1. Dann bist Du in deren Logik „Schuld“, wenn etwas passiert (TM). Diverse Vollpfosten werden das als willkommenen Anlass für ihre Hetze gegen Datenschutz nehmen … oberflächlich betrachtet und für den nicht bereits kritischen Leser werden sie „Recht“ haben …

  4. „Die Belastung der Betroffenen ist minimal,“

    Typisch, von sich auf andere schließen. Sind eigentlich alle (ex-)Innenminister empathielose Schweine? Videoüberwachung von Verkehrsmitteln ist einfach nur krank, können wir das mal festhalten? *Dafür* wurde die DDR überwunden?

    Bull ist mir schon als die Snowden-Leaks noch heiß waren durch einen Kommentar in einer Zeitung (Welt? Süddeutsche?) als Sprachrohr der schlimmsten Law-and-Order-Spackeria aufgefallen. Leider finde ich das nicht mehr, schwöre aber, es gesehen zu haben. Weiß vielleicht jemand, welche Zeitung das gewesen war?

    Hier, ich kann’s auch anders belegen, der Kerl hat was zum „Unsinn des Datenschutzes“ geschrieben:
    https://rsw.beck.de/cms/?toc=ZD.60&docid=374092

    Ausgerechnet als Ex-„Datenschützer“ stänkert er gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Jaja, noch mehr informationelle Fremdbestimmung und noch weniger Schutz ist genau das, was jetzt nötig ist. Gerade jetzt, wo Datenraub und Totalerfassung die Orwell-Marke überschreiten!

    Jemanden, der zum Töten bereit ist, schreckt das nicht. Genausogut könnte man argumentieren, Terroristen könnten keine Waffen mehr verstecken, wenn alle nur noch nackt und kahlrasiert (und um der Biometrie nachzuhelfen, mit einer auf die Stirn tätowierten Nummer) vor die Tür gehen dürften. Hätten Bull und seinesgleichen wohl gern.

    Aber die ganze übertriebene Bürokratie, die diesen Plan verhindert! Und die blöden Grundrechte! Alles überholte verstaubte Bürokratie, weg damit. Wer das mit dem Schutz der Menschenwürde übertreibt, ist doch irgendwie mit schuld, wenn jemand (unter der Kamera, deren ähem … Wirksamkeit und Alternativlosigkeit damit unwiderlegbar gezeigt ist) die Treppe heruntergestoßen wird.

    Die Belastung der Betroffenen wäre in der wirren Gedankenwelt amoklaufender „Sicherheitspolitiker“ und der überwachungsmasochistischen Mehrheit sicher auch minimal.

    1. Also mein subjektiver Eindruck war, dass Bull als vermeintlicher (Ex-) Datenschützer mit einem klaren politischen Auftrag ins Rennen geschickt wurde, so aggressiv und polemisch, wie er sich aufgeführt hat. Glaubwürdigkeit hat er mit seinem übertriebenen Auftreten jedenfalls nicht gewonnen.

      Insgesamt war das leider eher politisches Theater als eine ernst gemeinte Anhörung von Sachverständigen, und Bull hat maßgeblich dazu beigetragen, das an die Grenze der Entgleisung zu bringen.

  5. Mal eine gute Nachricht von unseren Nachbarn … “ Sobotka gegen Vorratsdatenspeicherung und Demoverbote “ derstandard at.

    1. Naja, als großen Bürgerrechtler würde ich Sobotka jetzt nicht darstellen. Erstens ist das, was er ATV gesagt hat („Wir wollen eine anlassbezogene Datenspeicherung, wenn ein Anfangsverdacht da ist, nicht eine allgemeine Datenspeicherung“), mit dem Quick-Freeze-Ansatz bei Vorliegen eines Anfangverdachts vereinbar, der in Österreich auf dem Tisch liegt – das ist immer noch eine Vorratsdatenspeicherung, nur halt keine komplett anlasslose, und durch die Hintertür könnten immer noch verbindliche Mindestspeicherfristen für Vorratsdaten kommen, damit das auch wirklich funktionieren kann.

      Zweitens hat er seine Forderungen nach einer Einschränkung des Demonstrationsrechts zurückgenommen, führt aber immer noch u.a. „Erwerbsfreiheit“ an, um Demos zu untersagen oder zu verlagern…..äh, toll…? ¯_(ツ)_/¯

      1. Na, im Vergleich zu diesem rechtschaffenden Kanzlerinnenklatscher und VDS-Lautsprecher hier “ Auch von Axa kassiert – Polizeigewerkschaftschef [W.] gerät weiter unter Druck “ rundschau-online de ist der doch Gold wert.

  6. Hans-Peter Bull war nicht “ bis 1983 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“: Das Informationsfreiheitsgesetz (und damit zusammenhängend den Bundesbeauftragten dazu) gibt es erst seit 5.9.2005. Bull war „nur“ Bundesbeauftragter für den Datenschutz.

  7. „informationelle Sozialpflichtigkeit“
    Die Think-Tanks haben wieder ganze Arbeit geleistet. Das Gesetz ist von langer Hand geplant. INDECT läßt grüßen.

    „Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit“
    Wer schützt uns eigentlich vor Alkohol, Zigaretten, Straßenverkehr, und jetzt VW-Abgasen?
    Man sollte sich einmal die Zeit nehmen, die Opferzahlen mit denen der Terror-Anschläge in D. der letzten Jahre zu vergleichen – eindeutige Sache.

    Ein nächstes Gesetz legt dann noch den letzten Schalter um (Vernetzung mit Ämtern, Behörden, Wirtschaft) – ZACK-Fertig ist der Polizei-Staat.
    Sind wir schon da, Papa?
    Fast mein Sohn. Nur noch ein Mal (falsch) wählen!

    1. Der beste Kommentar! Danke George O.!

      Und der Nachsatz nur noch ein Mal (falsch) wählen könnte schon fast ein Slogan für die nächste Wahl werden ;-)

    2. Feuchte Träume der Polizei Hamburg
      https://netzpolitik.org/2015/hamburger-innensenat-will-polizeiliche-vorhersage-selbst-entwickeln-und-schaut-sich-dafuer-in-chicago-um/
      Die Realität in Chicago http://mobil.n-tv.de/panorama/Chicagos-Mordrate-steigt-auf-Hoechststand-article19450431.html

      Es wundert mich da doch, das die „Precrime“ Programme so derart wirksam sind, das diese in Hamburg eingeführt werden sollen, als dann, vielleicht hat Hamburg in 5 Jahren ähnliche Kriminalitätsstatistiken wie Chicago aufzuweisen!

    3. „informationelle Sozialpflichtigkeit“ wird soweit ersichtlich nur vom Gutachter verwendet und taucht weder im Entwurf noch sonst ersichtlich irgendwo im Internet auf.
      Der Kontext scheint auch ein kritischer und kein befürwortender zu sein.
      Angelehnt ist dieser an das altbekannte Konzept der Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

  8. Wenn, wie jetzt in Englang, Amerika und bald in Frankreich, auch bei uns die modernen Nazis gewählt worden sein werden, wie stellt sich die Politik eigentlich vor, dass man sich gegen die Nazis 4.0 organisieren soll?
    Sie bauen den Nazis den perfekten Staat. Sieht das denn keiner von denen. Sobald die Nazis nach der Wahl ihre Minister und Angestellten bei den Ministerien für Wahrheit, Anstand und Wohlverhalten platziert haben und Zugriff auf alle die schönen zentralen Daten und Überwachungsintstrumente haben ist es vorbei.

  9. Da evtl. demnächst jeder Beschuldigte seine Unschuld nachweisen muss, also, wenn ein Beschuldigter nicht nachweisen kann, das er Unschuldig ist, so ist er automatisch Schuldig!
    Das reduziert sicher die enormen Kosten in unserem Rechtssystem!
    Ja, es hat schon seinen Sinn!

  10. Wer bei soviel Überwachung ihre Unschuld nicht nachweisen kann, muss ja auch aktiv verdunkelt haben.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.