Kommentar zum Datenschutzabbau der Großen Koalition: Glaubwürdigkeitsprobe für den Europäer Martin Schulz

Die Bundesregierung schwächt mit ihrem heutigen Kabinettsbeschluss nicht nur den Datenschutz in Deutschland, sondern verstößt auch gegen europäische Standards. Wenn die SPD das Gesetz in dieser Form im Bundestag mitträgt, kratzt das an der Glaubwürdigkeit des Kanzlerkandidaten Martin Schulz.

Foto: European Parliament unter CC BY-NC-ND 2.0 via Flickr

Dass das SPD-geführte Justiz- und Verbraucherschutzministerium (BMJV) es nicht leicht hat, sich in der Großen Koalition gegen das CDU-geführte Innenministerium durchzusetzen, ist bekannt. Das gilt auch und gerade in Datenschutzfragen. Immerhin hatte sich der scheidende SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel öffentlich für den Abbau des vermeintlichen Wirtschaftshemmnisses Datenschutz ausgesprochen – das macht so einen Kampf nicht unbedingt leichter.

Und auch dieses Mal war Innenminister Thomas de Maizière wieder der Stärkere. Die Bundesregierung hat sich auf einen Vorschlag für die Überarbeitung der Datenschutzgesetzgebung geeinigt, der den Datenschutz in Deutschland weiter zurückfahren würde: Informationelle Selbstbestimmung und unabhängige Datenschutzaufsicht sollen geschwächt, Videoüberwachung gestärkt werden – auch entgegen der Standards der europäischen Datenschutzgrundverordnung, an die das deutsche Recht eigentlich nur angepasst werden sollte.

Das BMJV konnte angesichts des massiven öffentlichen Protests zwar eine all zu arge Aufweichung des Zweckbindungsgrundsatzes verhindern, doch der im Vorschlag enthaltene Datenschutzabbau wiegt schwer (siehe dazu auch: unsere Analyse der Entscheidung und erste Reaktionen).

Neuer Wind in der SPD?

Aber noch ist das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) nur ein Entwurf der Bundesregierung. In den kommenden Monaten hat der Bundestag die Möglichkeit, die Regeln entscheidend nachzubessern. Und zumindest nach außen vermittelt die SPD gerade den Eindruck, dass mit dem Führungswechsel jetzt auch ein neuer Wind in der Partei weht. Die Datenschutznovelle ist die Chance, damit ernst zu machen.

Denn auch wenn sozialdemokratische Wahlkampfstrategen vermutlich weiter darauf beharren dürften, dass mit Datenschutz keine Wahlen gewonnen werden: Für die Glaubwürdigkeit des Kanzlerkandidaten und zukünftigen Parteivorsitzenden Martin Schulz ist die Datenschutznovelle ein Lackmustest.

Anders sein Vorgänger Gabriel, der sich nicht sonderlich für die Lebensrealität der Menschen in der digitalen Gesellschaft interessierte und beim Datenschutz ganz auf Linie mit Merkel und de Maizière lag, ist Schulz Mitinitiator der Initiative für eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“. Dort ist dem Datenschutz und der Datensouveränität ein eigener Artikel gewidmet, in dem es unter anderem heißt:

Jeder hat das Recht, über seine Daten selbst zu bestimmen. Personenbezogene Daten dürfen nur nach Treu und Glauben und für festgelegte Zwecke erhoben und verarbeitet werden, wenn dies für das jeweilige Nutzungsverhältnis erforderlich ist und eine vorherige Einwilligung erfolgt ist oder auf gesetzlicher Grundlage. Die Einwilligung muss ausdrücklich und informiert erfolgen. Nutzungsverhältnisse müssen fair und transparent gestaltet werden.

Lackmustest für den Hoffnungsträger

Strenge Zweckbindung, Selbstbestimmung, Transparenz – der Entwurf des DSAnpUG ist mit diesen Prinzipien, die keine Erfindungen der digitalen Grundrechtecharta, sondern lange geltende Normen des Datenschutzes sind, schlicht nicht zu vereinbaren.

Wenn Schulz die Initiative ernst nimmt – und das ist er Sascha Lobo und anderen Mitinitiatoren, die das Vorhaben gegen alle Kritik verteidigt haben, allein schon aus Anstand schuldig -, muss er sich dafür einsetzen, dass seine SPD das Gesetz in dieser Form im Bundestag nicht mitträgt. Tut sie es doch, untergräbt das entweder die Glaubwürdigkeit des Hoffnungsträgers oder sein Durchsetzungsvermögen.

Dabei steht auch sein Image als überzeugter Europäer und Verfechter einer solidarischen EU auf dem Spiel. Erklärtes Ziel der Datenschutzgrundverordnung war es schließlich, ein gemeinsames und einheitliches Datenschutzrecht für Europa zu schaffen. Dass die Datenschutzgegner in der Bundesregierung nun ein Anpassungs- und Umsetzungsgesetz nutzen, um Regeln einzuführen, die sie auf europäischer Ebene nicht durchbringen konnten, stärkt das Bild einer Europäischen Union, deren Gemeinschaftsgedanke nur zählt, wenn Einigungen den eigenen Zielen dienen.

21 Ergänzungen

  1. Wo wir gerade bei Martin Schulz sind:
    wir benötigen ihn auch dringend, um Herrn Flisek zu dem Verhalten zu bringen,
    welches bei uns in der EU seit dem 29. Oktober 2015 gelten sollte:

    Thursday, 29 October 2015 – Strasbourg:
    „The European Parliament,…
    2. Calls on the EU Member States to drop any criminal charges against Edward Snowden, grant him protection and consequently prevent extradition or rendition by third parties, in recognition of his status as whistleblower and international human rights defender;“

  2. In Sachen #Datenschutz ausgerechnet mit der #digitalcharta zu argumentieren ist aber eine ganz schlechte Idee .. ^^
    „Unstable – Der Digitalcharta fehlt ihr Datenschutz-Fundament“
    „In Absatz 2 weist man stattdessen pflichtbewusst auch auf das Recht auf (informationelle) Selbstbestimmung hin. Dieses mit dem Volkszählungsurteil 1983 geframte Recht ist aber nichts anderes als eine Untermenge des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das bereits in Absatz 1 geschützt wird. Es darf gefragt werden, welchen weitergehenden Schutz die in Absatz 1 formulierte „Achtung der Privatssphäre“ mit Blick auf Datenschutzfragen denn bieten soll. War den Autor_innen dieses verfassungsrechtliche Geflecht gar unbekannt? Datenschutz, Persönlichkeitsschutz, informationelle Selbstbestimmung: Statt Klarheit glänzt Art. 11 DG-E mit einem Schrotflintenansatz: Den eigentlich beabsichtigten Schutz (wenn man überhaupt eine klare Vorstellung von ihm hatte), wird man mit dieser vollen Breitseite schon abdecken. Irgendwie.

    In Absatz 2 zeigt sich dann vor allem in Satz 2, wie es um den Datenschutz in der Digitalcharta bestimmt ist. Wie auch Martin Rost kritisiert, erreicht Art. 11 Abs. 2 S. 2 DG-E nichts anderes, als am Kern des europäischen Datenschutzverständnisses zu kratzen: Dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Der derzeit in § 4 Abs. 1 BDSG und in Art. 6 Abs. 1 DSGVO verankerte Grundsatz untersagt zunächst jede Datenverarbeitung und erlaubt sie nur ausnahmsweise durch Erlaubnistatbestände. Hintergrund dieser Regelung ist die Annahme, dass der grundrechtliche Eingriff bereits in jeder Datenerhebung selbst liegt, nicht erst in der späteren Datenverarbeitung und -nutzung. Diesen Ansatz kehrt Art. 11 Abs. 2 S. 2 DG-E um und schreibt den Grundsatz von „Treu und Glauben“ gleichrangig in den Kanon der Erlaubnistatbestände.

    Der Grundsatz von Treu und Glauben ist aber vor allem ein schuldrechtlicher Ansatz, der die äußersten Grenzen des Zulässigen erfasst. Demnach ist grundsätzlich jede Vertragspartei entsprechend ihrer Privatautonomie berechtigt, ihre Verhältnisse nach eigenen Vorstellungen zu regeln, es sei denn einzelne Rechtsverhältnisse verstoßen ausnahmsweise gegen Treu und Glauben. Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt im datenschutzrechtlichen Sinne ist mit dem Regelungsprinzip von Treu und Glauben daher nur sehr schwer vereinbar. Natürlich kann argumentiert werden, dass der Hinweis auf Treu und Glauben in Art. 11 Abs. 2 S. 2 DG-E nur eine der genannten (kumulativen) Erlaubnisvoraussetzungen ist. Tatsächlich findet sich auch in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO ein ähnlicher Hinweis auf den Grundsatz von Treu und Glauben. Beidem muss man aber entgegnen, dass die DSGVO mit gutem Grund den Grundsatz nicht in die konkreten Erlaubnistatbestände des Art. 6 DSGVO aufgenommen hat. Die Erwägungsgründe 39 und 45 der DSGVO zeigen vielmehr, dass der Grundsatz von Treu und Glauben in der DSGVO ein Fallback ist, ein Sicherheitsnetz, das das Gebot der rechtmäßigen Datenverarbeitung im Sinne der Betroffenen ergänzt. Die Digitalcharta hingegen erklärt den Grundsatz von Treu und Glauben zu einem Erlaubnistatbestand mit Verfassungsrang. Ein nationaler Gesetzgeber, der in Umsetzung von Art. 11 Abs. 2 S. 2 DG-E eine einfachgesetzliche Regelung für Datenverarbeitung schaffen wollte, könnte so auf die Idee kommen, eine Norm zu verabschieden, die schlicht lautet „Zulässig ist, was nicht gegen Treu und Glauben verstößt“. Damit öffnet sich die Digitalcharta gefährlich weit für die anhaltenden Bestrebungen, das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zugunsten eines risikobasierten Ansatzes aufzuweichen.“

    https://www.telemedicus.info/article/3154-Unstable-Der-Digitalcharta-fehlt-ihr-Datenschutz-Fundament.html
    und ggf.
    „Von Big Data Analysen, der Charta für digitale Grundrechte, dem (europäischen) Datenschutz – und was das alles miteinander zu tun zu hat.“
    http://www.socialmediarecht.de/2016/12/06/von-big-data-analysen-der-charta-fuer-digitale-grundrechte-dem-europaeischen-datenschutz-und-was-das-alles-miteinander-zu-tun-zu-hat/

    1. Klingt nach einer berechtigten Kritik an der Formulierung des Datenschutzartikels in dem Chartaentwurf, mit dem ich mich bislang ehrlich gesagt wenig intensiv auseinandergesetzt habe – danke für den Hinweis! Ich verweise hier jedoch nicht auf einer juristischen Ebene auf die Charta, sondern auf einer ideellen: Wenn Schulz sich zu „Datenschutz und Datensouveränität“ committet, sollte man ihn jetzt daran erinnern.
      Sollte die offenbar unglückliche Formulierung des Art. 11 eine absichtliche Täuschung der Initiatoren sein, um den Datenschutz in der EU auszuhöhlen, hätte Schulz noch ein ganz anderes Glaubwürdigkeitsproblem ;)

      1. Wir erinnern uns an den entweder ungluecklichen oder das perfekte Trojanische Pferd darstellenden Artikel 5 besagter Charta. Was ist eigentlich daraus geworden, nachdem die Schlagzeilen gemacht waren?

      2. Wenn Schulz sich zu „Datenschutz und Datensouveränität“ committet, sollte man ihn jetzt daran erinnern.

        Unbedingt!! Schulz ist im Bereich Netzpolitik noch schwach auf der Brust. Der braucht dringend Leute, die ihm das Thema inklusive Datenschutz mal deutlich verklickern.

        Schulz muss noch begreifen, dass das ein sehr wichtiges Thema ist.

          1. Danke Constanze!

            Schön, dass Du das für uns ausgegraben hast. Drei Jahre sind eine lange Zeit und Politiker sind bekanntlich „flexibel“. Jedenfalls seit der Nominierung von Schulz sind diese Themen nicht erkennbar vorgetragen worden. Es ist somit pure Spekulation, ob er sich daran noch gebunden fühlt. Es wäre doch jammerschade darum.

            Darum, fragt doch bitte Herrn Schulz, wie er zu seinen damaligen Äußerungen steht. Das könnt ihr als Redaktion doch leichter machen, als ein Leser. Und damit würdet ihr die Themen, die uns bewegen bei ihm in Erinnerung bringen. Wie wär’s mit einem Interview? Aus meiner bescheidenen Sicht ist das nötig.

          2. VDS, TTIP, CETA, Privacy Shield, Flugdatenweitergabe, hat Schulz alles unterstuetzt, oder?

            Vielleicht sollte man Schulz eher daran messen, was er getan hat, und nicht an blumigen Artikeln? Links blinken und Rechts abbiegen ist schliesslich die Spezialitaet der Spezialdemokraten.

          3. Schon richtig, ich neige auch eher dazu, Menschen nach ihren Taten als nach ihren Worten zu bewerten. Andererseits finde ich es grad in diesen Zeiten wichtig, Politiker und ihre geschriebenen Texte und Reden ernstzunehmen und sie daran grundsätzlich zu messen und auch zu erinnern. Kommt Schulz nur mäßig bei weg, aber verglichen mit der Datenreichtum-Alternative Merkelscher Prägung ist das schon eine andere politische Stellungnahme.

            By the way: Ich finde den Artikel von Schulz nicht blumig.

          4. D’accord, und der Artikel ist wirklich nicht schlecht. Er demonstriert aber auch, dass Schulz nicht „einfach“ durch weiteres Erklaeren von irgendwas ueberzeugt werden kann, denn er hat es verstanden.

            Und dann waeren wir wieder bei dem Widerspruch zwischen links blinken und rechts abbiegen. Der weiss, dass er das tut, und tut es trotzdem. Merkel blinkt immerhin rechts. Nicht, dass ich sie dafuer waehlen wuerde. Schulz Wahlkampf beruht darauf, die Leute vergessen zu lassen, dass die SPD an der Regierung ist und das bis auf eine Legislaturperiode seit 20 Jahren.

            Natuerlich misst man Schulz‘ Handeln sinnvollerweise an so einem Artikel und stellt das dann auch dar, und danke dafuer. Ich haette halt gerne Leute zur Wahl, denen ich mehr als Verrat gegenueber ihren Aussagen zutraue.

          5. Die Verschwoerungstheoretiker werden uebrigens anmerken, deswegen hype auch die Mainstreampresse gerade geschlossen Schulz: es macht keinen Unterschied, ob der gewaehlt wird oder Merkel direkt. Hauptsache keine echten Alternativen aufkommen lassen.

            ;-)

          6. Schulz hat auch ne ziemlich klare Position zu Eurobonds.
            Dieser Hype macht mir Angst. Ich hab schon überlegt, ob ich vielleicht unbedingt ein Kind von ihm haben müsste. Vielleicht hab ich den spontanen Eisprung auch nur verdrängt.
            Wenn sich die ganze Partei nicht völlig umkehrt, wird auch der Heilland nix ändern. Spätestens der AFD-Flügel wird ihn ausbremsen.

            Ich würde mich gern irren!

  3. Naja, woanders feiert man ihn schon als „Gottkanzler“ | http://tiny.cc/edbxiy
    Schade das meine handwerklichen Fähigkeiten beschränkt sind. Ich würde ihn gerne dort als Karnevalist mit Narrenkappe sehen. Eventuell setzt das mal einer um. Beste Grüße aus Köln.

    1. Seit Otto Schily Innenminister war (1998 bis 2005), sind die Themen Datenschutz und Glaubwürdigkeit bei der SPD, nur noch lästige Phrasen aus vergangenen Tagen, die zu bestimmten Terminen entstaubt werden!

  4. Ich verstehe Datenschutz, als den Schutz vor Missbrauch, aber auch als Schutz vor Bevormundung und Kontrolle. Leicht ist es nicht, es allen recht machen zu wollen.

  5. Dieser Partei glaub ich gar nix mehr! Die haben doch mit den Grünen den BND und die Leitungen verkauft ,was heute im ARD Bericht nochmals gut gezeigt wurde.
    Und Später ,machte die CDU schön weiter.Das sind alle Heuchler und die machen was die USA vorgibt.
    Constanze , glaubst du echt ,der Schulz setzt für Datenschutz ein ? Die Groko will den Schulz
    und sie will die VDS !
    Also das passt doch dann irgendwie nicht ganz zusammen oder?
    Und Steinmeier der Landesverräter , der wird nun auch noch belohnt und gekürt!
    Und die ARD stellt dies leider so dar, als ob Steinmeier nichts wusste von der Überwachung!
    Lächgerlich!
    Wenn ,dass weiss er am meisten von allen BND Agenten und Spezies…..!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.