Kampagne zu Jobcentern: „Hartz 4 hilft jeden Tag“

Plakat von „Mein Jobcenter“ am Berliner U-Bahnhof Wedding.

„Hartz 4 gibt mir Freiheit“. Mit dem Hashtag #DuBistEsUnsWert ist heute die Kampagne Mein Jobcenter an den Start gegangen. Sowohl auf der Website der Kampagne als auch im Berliner Stadtbild sind Geschichten von Menschen zu finden, die „happy mit Hartz 4“ sind. Ziel ist es laut den Initiatoren, „die soziale Marktwirtschaft in Deutschland zu erhalten und den robusten Arbeitsmarkt weiter zu stärken“.

Wer hinter der Kampagne steht und ob sie ernst gemeint ist, ist bisher unklar. Zu den Twitter-Followern gehört zumindest die Bundesagentur für Arbeit. In der vergangenen Woche waren offensichtlich versehentlich erste Plakate der Kampagne veröffentlicht worden.

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10 Ergänzungen

  1. Ich habe ein langes Posting dazu geschrieben, aber leider wird das nicht angezeigt.

    Im Kern des ganzen bedaure ich „Andreas, 47“, denn das Martyrium das mit dem Beginn der Selbständigkeit im Leistungsbezug von ALG-II beginnt, ist unbeschreiblich.
    Der Datenschutz ist nahezu vollständig ausgehebelt und es findet ab dem Zeitpunkt eine lückenlose Überwachung bis in den kleinsten Beleg statt.
    Das Verfahren der EKS-Prognose ist völlig inakzeptabel (aufgrund theoretischer Zahlen, die vom Sachbearbeiter noch einmal „überarbeitet“ (aka prognostizierte Betriebsausgaben werden gestrichen) werden können, wird vorab das Existenzminimum gekürzt) und auch die abschließende EKS ist meist ein Pulverfass, das sich oft noch Jahre später auswirken kann.

  2. na wenn das mal nicht nach Kapern schreit…

    „Wenn Sie die Vereinbarung nicht unterschreiben gibts kein Geld“ #DuBistEsUnsWert

    1. Nein, das geht inzwischen anders:
      Wenn Du die „Vereinbarung“ nicht unterschreibst (bisheriges Prozedere: Sachbearbeiter druckt vorgefertigte EGV aus, die entweder gar nicht besprochen wird oder zumindest mitgeteilt wird, was unveränderlich drinsteht), dann bekommst Du einen Verwaltungsakt übergebügelt, der sofortige Gültigkeit besitzt und keine aufschiebende Wirkung beantragt werden kann.
      Du hast Dich also diesem Verwaltungsakt zu beugen, darfst aber großzügigerweise dagegen vor dem Sozialgericht ins Klageverfahren.
      Wenn Du einen aufgeschlossenen Richter findest (das wird immer seltener, die meisten reagieren einfach mit einem manchmal merkwürdig begründeten „ist schon alles richtig so“), dann wird über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes in etwa 2 Jahren entschieden. Das ist der permanenten Überlastung der Gerichte geschuldet.
      Die Entscheidung nützt Dir effektiv gar nichts, denn der beklagte Zeitraum und die damit einhergehende Eingliederungsvereinbarung ist dann längst abgelaufen.

      Wenn Du alles, was in der Eingliederungsvereinbarung stand befolgt hast, wurdest Du auch nicht sanktioniert. Und wenn die Anforderungen in dieser EGV rechtswidrig waren, hat es keinerlei Auswirkungen. Niemand wird bestraft, Schadensersatz gibt es auch keinen.

      Befolgst Du die Anweisungen einer unterschriebenen EGV bzw. des ersatzweisen Verwaltungsaktes nicht, gehst Du das Risiko der Sanktion ein und bist vor Gericht in (sprichwörtlicher) „Gottes Hand“. Wenn der Richter Dir zustimmt, ist mit der Sanktion Essig. Wenn nicht, hast Du den Schaden.

      Wie man es dreht und wendet: Betroffen ist grundsätzlich in allen Belangen das schwächste Glied der Kette: Der Bürger.

  3. Wenn sie versuchen die soziale Hängematte, die längst zum Nagelbett geworden ist als Futon zu verkaufen.

  4. Astrid Lidgren würde sich freuen wie viel Erfolg „Pipi Langstrumpf“ doch hat. Wer beide nicht kennen sollte: „Ich mach mir meine Welt so wie sie mir gefällt“
    Und wenn es auch nur auf Plakaten ist…nur auf Plakaten….Plakaten …..

    p.s. kann jemand die Seite so gestalten dass man die Formularfelder nicht immer ertasten muss.
    Es gibt doch sicherlich ein dunkleres Rosa.

  5. Nichts ist wahr. Der mediale und analoge Alltag besteht nur noch aus
    glatten optimierten Blasen und Marketing. Die, welche den Diskurs bestimmen, basteln daran, wie verkaufe ich den Sch…s möglichst so gut, dass die, welche darunter zu leiden haben werden, in mit
    Freude und Gesang begrüßen.
    Woran mich die neue H-IV und MobCenter-Kampagne erinnert:
    Als H-IV(Hartz4) und die Rentenprivatisierung eingeführt und medial verkauft wurde, kamen grenzdebile Werbefilme auf ARD/ZDF wie (sinngemäß): Eine männliche Person am Hafen betrübt, sitzend. Karl,35, bezieht Hartz4. Aber er sorgt vor mit 5 Euro im Monat.
    Das war schon bei der Einführung bösartig verlogen -jeder der Rechnen kann, zeigt denen nur den Vogel- und ist es heute auch.

  6. „Wer hinter der Kampagne steht und ob sie ernst gemeint ist, ist bisher unklar.“

    Wie wäre es einfach mal die Website vom Plakat anzuklicken, da steht es nämlich!

  7. Liebes Team von Netzpolitik.org,

    da Euch auch der Datenschutz lieb ist, könnt ihr Euch doch mal ansehen, wie das Thema Selbständigkeit im Bezug von ALG-II behandelt wird.
    Vor allem aber die Tatsache, dass nach jedem Bewilligungsabschnitt eine Totaldurchleutung stattfindet: Kontoauszüge, Geschäftsunterlagen und Rechnungsbelege von Lieferanten und Kunden. Alles muss vorgelegt werden. Lückenlos. Permanent. So viel Überwachung erlaubt sich nicht einmal das Finanzamt.
    Wer nicht gehorcht, dem werden die Betriebsausgaben einfach nicht anerkannt. Liegt der Nachweis nicht vor, dann gilt die Ausgabe als nicht getätigt. Fertig.

    Belege dürfen zwar geschwärzt werden (keinem Sachbearbeiter gehen Kundendaten etwas an. Genau genommen gehen dem nicht einmal an, von welchen Lieferanten man Ware bezieht oder in welchem Hotel man während einem Geschäftstermin übernachtet hat…), aber ich habe viele Fälle erlebt, da geben die Selbständigen die kompletten Aktenordner monatelang im Jobcenter ab. Gut, theoretisch könnten die abgemahng werden und horrende Schadensertsatzzahlungen leisten müssen, wenn auch nur ein Kunde davon erfährt… aber wer bekommt das schon mit, wenn nicht gerade der Sachbearbeiter Kontakt mit Kunden aufnimmt und nachfragt, ob der ALG-II-Selbständige „ordnungsgemäß“ gearbeitet hat? Klingt absurd? Ist aber alles schon geschehen in der Vergangenheit.

    Dann gibt es noch das verachtenswerte Instrument der EKS-Prognose. Betrifft zwar weniger den Datenschutz, ist aber aus meiner Sicht in völlig inakzeptables Instrument. Man gibt vor dem neuen Abschnitt die geschätzten Geschäftszahlen, die man centgenau in den kommenden 6 Monaten verdienen und ausgeben wird. Daraus berechnet sich dann die vorläufige Leistung, die man zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhält.
    Das System wird gerne missbraucht. Streicht der Sachbearbeiter mit oft merkwürdigsten Begründungen prognostizierte Betriebsausgaben, erhöht sich künstlich der Gewinn, ergo: Vorab Leistungskürzung. Das können paar zehn Euro im Monat sein, aber auch paar Hundert Euro. Je nach Streichlust des Sachbearbeiters.

    Ganz davon abgesehen, dass ein Sachbearbeiter ein wahrer Meister sein muss, wenn er jedes einzelne Gewerbe in seiner Gesamtheit versteht und all dessen notwendigen Betriebsausgaben kennt und weiß, was man benötigt oder nicht benötigt.

    Und dann gibts noch den Komplex „Angemessenheit“ und „Notwendigkeit“, die eine Selbständigkeit im Leistungsbezug praktisch ad absurdum führt und deutlich macht, wieso die Leute, die diesen Weg beschreiten, meist nie vom Tropf des Amtes loskommen…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.