„Jetzt wissen wir, wo du wohnst“: Polizei zeigt Wohnung von Jugendlichem auf Twitter

Nachdem ihre Hubschrauberpiloten mit einem Laserpointer geblendet wurden, veröffentlicht die Polizei Berlin in Sozialen Medien ein Foto der Wohnung des mutmaßlichen Täters. Nach Intervention der Datenschutzbeauftragten zeigen sich die BeamtInnen zwar kaum einsichtig, löschen aber die Einträge.

Das auf Twitter und Facebook veröffentlichte Foto. Das Wohnhaus haben wir unkenntlich gemacht. CC-BY-SA 2.0

Die Berliner Polizei hat ihre Postings zur Festnahme eines Jugendlichen wegen des Gebrauchs eines Laserpointers nun doch gelöscht. Das teilte eine Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten nach Abschluss einer Prüfung des Sachverhaltes mit. Ein 13-Jähriger hatte der Polizei zufolge am 10. September einen ihrer Hubschrauberpiloten geblendet. Die Wohnung, aus der heraus der Vorfall erfolgte, wurde wenig später ausfindig gemacht, der Jugendliche als mutmaßlicher Täter festgestellt und der Laserpointer beschlagnahmt.

Anschließend hatte die Pressestelle auf Twitter und Facebook ein Foto des Wohnhauses gepostet, das von der Kamera am Hubschrauber aufgenommen worden war. Darauf ist zu erkennen, wie der grüne Laserstrahl aus einem Fenster im 5. Stock auf den Betrachter gerichtet ist. Darunter schrieb die Polizei „Wer unseren Heli mit #Laserpointer blendet, kann mit Hausbesuch rechnen“. Die Meldung war mit dem Hashtag „Neukölln“ versehen, im Foto selbst stand der Satz: „Jetzt wissen wir, wo du wohnst.“

Datenschutzbeauftragte fordert Löschung

Screenshot des viel geteilten Tweets der Berliner Polizei vom 11. September. Der Vorfall ereignete sich am Tag zuvor.

Das Wohnhaus ist auf dem online gestellten Bild zu erkennen. Daher war zu befürchten, dass nicht nur die Polizei den Wohnort des Jugendlichen ausfindig machen kann und der Betroffene Repressalien aus der Bevölkerung fürchten muss. Auf unsere Nachfrage erklärte die Pressestelle der Polizei tags darauf, die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen seien „hinreichend bewahrt“, ein Erkennen des Tatverdächtigen durch die Darstellung „nicht möglich“.

Wir haben daraufhin bei der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk eine Überprüfung angeregt. Dort hielt man den Tweet nach Auskunft einer Mitarbeiterin „datenschutzrechtlich für sehr problematisch, weil anhand bestimmter Anhaltspunkte auf dem Foto (Eckhaus, Höhe und Fassade des Wohnhauses, Anordnung der Fenster, Straßenbreite, Fahrzeuge, Standort einer Straßenlaterne und Punktaufnahme des Laserpointers) nicht ausgeschlossen ist, dass insbesondere von Ortskundigen ein Personenbezug hergestellt werden kann.“ Die Datenschutzbehörde forderte die Polizei deshalb auf, eine Stellungnahme abzugeben sowie gegebenenfalls das Foto zu löschen.

Das „konkrete Fenster“ angeblich nicht zu erkennen

Im Anschluss baten wir die Polizei um eine neuerliche Mitteilung. Am 16. Oktober schrieb die Pressestelle dazu, an der Bewertung des Sachverhalts habe sich nichts geändert. Gegenüber der Datenschutzbeauftragten erklärte die Polizei, wegen der geringen Auflösung des Fotos sei eine Identifikation des Tatverdächtigen nicht möglich, außerdem lasse sich das konkrete Fenster nicht ermitteln. Das kann bezweifelt werden, denn mindestens die BewohnerInnen des Hauses dürften wissen, in welcher Wohnung oder vielleicht auch in welchen Räumen des fünfgeschossigen Hauses der 13-Jährige wohnt.

Trotzdem wurde der Tweet überraschenderweise gelöscht. Zur Begründung schrieb die Polizei, sie wolle zukünftig „bei derartigen Beiträgen auf die Nennung des Bezirks verzichten“. Die grundsätzliche Verfahrensweise, das Wohnhaus eines mutmaßlichen Straftäters zu veröffentlichen, sei aber in Ordnung, denn schließlich habe sich die betroffene Familie nicht beschwert.

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29 Ergänzungen

  1. Diese Geschichte ist aus zwei Gründen problematisch. Der erste ist ja offensichtlich. Der Datenschutz ist nicht gewahrt. Der zweite Grund ist das merkwürdige Gebahren der Polizei. Dieses „jetzt wissen wir…“ klingt doch irgendwie mehr wie eine Drohgebärde unter verfeindeten Jugendgangs.

    Es fehlt mir da jedenfalls die nüchterne Distanz, die man von der Pressestelle einer staatlichen Behörde erwarten würde. Irgendwie wirkt die Polizei mit diesem Tweet mehr wie eine Konfliktpartei und nicht wie eine übergeordnete Einrichtung, die vor allem nach professionellen Kriterien vorgeht. In dem Tweet und dem Bild schwingt eine gewisse Häme mit, eine emotionale Note, ein Spott und natürlich die Warnung an Nachahmer. Sicher ist der nüchterne Berichtsstil weniger unterhaltsam als solche Tweets, aber das wäre mir viel lieber.

    Von der Polizei erwarte ich eigentlich, dass sie möglichst sachlich und unemotional bleibt. Sie sollte deshalb nicht als Teil eines Katz-und-Maus-Spiels auftreten. So wirkt der Tweet aber. Mich macht das misstrauisch, weil ich so nicht das Gefühl habe, dass die Polizei sich ausschließlich von sachlichen Kriterien bei ihren Aktionen leiten lässt.

    1. Vielleicht soll es auch nur andere Trottel von solchen Aktionen abhalten. Denn die Aufklärungsquote, zumindest aus Wohnungen heraus, dürfte bei 100% liegen. Aufgeklärt wird vielleicht nicht wer es war, aber ganz sicher, aus welcher Wohnung die Blendung stammte. So ein Laserpointer ist aus Sicht eines normal ausgestatteten Polizeihubschraubers in etwas so wie „Hallo hier bin ich“ oder ein umgekehrter Zielmarkierer. Aber dank Datenschutz wird es weiterhin diese Leute geben, die sich dann wundern, wieso nur 5min später schon die Polizei an der Tür klingelt.

      1. [q]Vielleicht soll es auch nur andere Trottel von solchen Aktionen abhalten.[/q]

        Ja, gewiss ist das das Ziel dieser Aktion. Dennoch ist die Form merkwürdig. Ich gehe noch weiter: Es ist nicht die Aufgabe der Polizei, die Bevölkerung zu „erziehen“. Es hinterlässt bei mir einen merkwürdigen Nachgeschmack, wenn die Polizei öffentlich so auftritt. Die Polizei ist eine Behörde, kein Medienkonzern. Sie ist nicht dazu da, Botschaften zu verkünden. Es klingt vielleicht philisterhaft, aber so etwas wie Humor finde ich vollkommen abwegig. Über den Humor von Polizisten im Dienst kann nicht jeder lachen, siehe Stichwort „Machtgefälle“. Den sollte sich die Staatsmacht schlicht verkneifen, auch wenn man an sich erstrebenswerte Ziele wie die Prävention verfolgt.

  2. Dieser unprofessionelle süffisante Jargon gibt mir mehr zu denken.

    Wer einen Hausbesuch bekommt und wer nicht entscheidet immer noch ein Richter.

  3. Seid ihr von allen guten Geistern verlassen?
    Sicher ist, das einer Straftat nicht mit Unrecht begegnet werden darf.
    Es ist aber noch schlimmer, den „Datenschutz“ über die Sicherheit von Menschen zu stellen.
    In was für einer „linken“ Welt sind wir angekommen das ein „unabhängiger“ Journalist ein Thema auf der einen Seite so bagatellisieren darf aber die andere Seite so überhöht. Arme freie Meinungswelt!

    1. Erstens: Meinungsfreiheit bedeutet nun einmal, auch Positionen vertreten zu dürfen, die nicht jedem gefallen. Daher darf der Journalist alles, sofern es gegen kein Gesetz verstößt.

      Zweitens: Datenschutz dient der Sicherheit von Menschen, er schützt sie vor Polizeiwillkür. Derzeit kann jeder, der es mag, sich in der Türkei Erdogans Beispiele heraussuchen, was einem in einem Land ohne echte Freiheitsrechte passieren kann.

      Drittens: Das Blenden von Hubschrauberpiloten ist verboten und wird korrekterweise auch geahndet. Allerdings ist das Verständnis von Strafe im Rechtsstaat anders als in einer Diktatur oder in einem feudalen Königreich. In Diktaturen oder den Reichen der Vergangenheit wurde die Strafe öffentlich vollzogen, als Abschreckung und als Machtdemonstration. Der Rechtsstaat straft im Verborgenen, er statuiert kein öffentliches Exempel.

      Der hier thematisierte Tweet riecht aber stark nach Exempel. Ja, er ist ein Appell an alle, das Blenden von Piloten zu unterlassen. Das ist an sich richtig. Aber er arbeitet schon mit Einschüchterung und führt – zumindest tendenziell – einen erwischten Blender öffentlich vor, um anderen Blendern das Fürchten (vor dem Hausbesuch der Polizei) zu lehren. Und genau das erinnert eben mehr an den öffentlichen Pranger mittelalterlicher Städte denn an den modernen Rechtsstaat. Denn was macht die Polizei in diesem Tweet? Sie demonstriert ihre Macht. Das sollte sie aber in einem Rechtsstaat nicht tun. Die Polizei sollte ihre Macht im Sinne des Gesetzes einsetzen, um diesem Geltung zu verschaffen. Öffentliche Machtdemonstrationen sind aber fehl am Platz und überschreiten deutlich den Auftrag der Polizei in einer freiheitlichen Gesellschaft.

      1. G20 Hamburg.
        Straffällige Asylbewerber.
        Autonome Hausbesetzer.
        Freigabe für Drogenkonsum im Görlitzer Park!
        In welcher Traumwelt lebt ihr denn?
        Hasserfüllte Autonome sind an meiner Haustür im Sommer vorbeigezogen. Gegendemo zum Auftritt von Rechten Demonstranten.
        Empfinde beides als schlimm da ich Angst um meine Familie hatte. Beides ist aber nicht gerechtfertigt denn es wird dadurch immer mehr der rechtsfreie Raum provoziert. Aber links bleibt links. Hoffe nur das ich meinen Kindern darauf mal ne Antwort geben muss.

        1. Ich hoffe für Dich, dass Deine Kinder nie Dummheiten begehen werden wegen denen Dein Haus oder Deine Wohnung dann auf einmal in den Medien auftaucht.

    2. eine veröffentlichung des fotos ist für eine strafrechtliche ermittlung nicht notwendig. der datenschutz steht hier einer umstrittenen öffentlichkeitsarbeit der polizei im wege.

      ermitteln, strafverfahren, das alles mit dem vorhandenen material bitte recht zügig, so geht abschreckung.

      unterbinden geht auch anders: hinfahren, ansprache, möglicherweise durchsuchung wegen gefahr im verzug, tatwerkzeug sicherstellen, strafverfahren.

      die veröffentlochung eines solchen fotos in der form halte ich für die aufgaben unserer polizei für nutzlos.

      und unzulässig, aber hier ging es mir erst einmal über den von ihnen unterstellten nutzen.

      .~.

    3. >Es ist aber noch schlimmer, den „Datenschutz“ über die Sicherheit von Menschen zu stellen.

      Es war der Polizei ja bekannt,wo der Beschuldigte wohnt.
      Daher war das veröffentlichen durch die Polizei ohne wenn und aber eine Straftat.

      Allein schon das offiziele stellen Twitter,Facebook und co. benutzen,geht gar nicht.
      Behörden dürfen nicht wege nutzen,die ihnen ein Monopol ermöglichen,
      zur Meinunsgferhiet gehört auch das die Bürger etwas gegen solche dinge sagen können,
      und zwar dort wo der Bürger ein Rechtliche Handhabe hat.

      Und da Facebook ein US Unternehmen ist,und die USA bekanntlich geneell GRudnrechet nur ihren eigenen Bürgern zugestehen,
      liegt es im Wohlwollen von Privaten Firmen,ob ich als Bürger kritik an Behörden äussern kann.

      Das verstößt eindeitg gegen ARtikel5GG,
      der ja gearde sicherstellen soll,und Garantiert,das JEDER das RECHT hat,seine Meinung zu sagen.

      Und es ist eben ein Grundrecht,und keines das nur einer Priviligerten Gruppe zusteht.

  4. Naja, wer solche Straftaten begeht braucht sich nicht wundern wenn die Retourkutsche kommt ;)

    Das darf die Polizei gerne zur Abschreckung veröffentlichen. Auch wenn das den politisch korrekten Gutmenschen nicht passt ;)

    1. im rechtsstaat handelt eine polizei ausschließlich auf grundlage von gesetzen. wenn sie meinen, dass so eine veröffentlichung dem rechtsstaat zuträglich ist, regen sie deren änderung an.

      .~.

    2. Entlarvend, dass hier Schlechtmenschen einen (Internet-)Pranger gutheißen, den sie sonst bei den „Gutmenschen“ so kritisieren.

  5. Inzwischen scheint es bei den Polizeibehörden „hip“ zu sein, einen Facebook oder Twitteraccount zu haben. Es würde mich mal interessierren, was diese Art der „Polizeuarbeit“ eigentlich kostet. Es muss ja nicht nur der Account bezahlt werden, sondern der Auftritt muss rund um die Uhr betreut werden, also auch Personalkosten.
    Da frage ich mich doch ernstaft, ob es nicht sinnvoller ist, Streife zu laufen: Das würde uns Bürgern eher Sicherheit vermitteln.
    Aber der Trend geht wohl – wegen der „Digitalisierung“ – mehr in Richtung personelle Zentralisierung. Auf dem Land gibt es inzwischen keine Polizei vor Ort, da soll man wohl online: Wir Bürger als Hilfspolizist bzw. als informeller Mitarbeiter.

    Ach ja, früher hieß das „IM“, heute „Follower“.

    1. Ein FB/Twitter-Account muss auch die Polizei nicht bezahlen.
      Klar, jetzt kommt dass wäre anders gemeint gewesen, aber Fakt ist, es kostet keinen Cent.
      So wie auch Polizeieinsätze nur Sprit und Verschleiß kosten, falls nicht Überstunden bzw. zusätzliche Schichten stattfinden…

      1. Die Kosten sind nicht das Problem.
        Die Polizei darf aber nicht ihre Meinung über die anderer stellen.

        Und Twitter gibt ja offiziel zu das sie z.b Trump alles machen lassen was er will,
        während normale Accounts für das selbe sofort gelöscht werden würden.

        Die Polizei missbraucht hier also ihre Stellung,um die Meinungsfreiheit zu untergraben.

        Nochmal:Meinungsfreiheit heißt nicht das es Wissenschftlich bewiesen ist,und auch nicht das Gruppe A bestimmt,was Gruppe B,oder ein einzel person für ein Meinung haben darf.

  6. diese ganze diskussion scheint aber eines zu vergessen – wenn dieses wohlerzogene kind nicht mit dem laserpointer den piloten (warum eigentlich?) eines hubschraubers geblendet hätte, somit eventuell sein leben gefährdete, wäre was nicht passiert?
    und eh jetzt tagträumer und ähnliche pädagogen über mich herfallen, ich weiss, wenn man in deutschland einen menschen töten will, tue man bis zum 13.lebensjahr………..

      1. ist das grundproblem mit ursache und wirkung und grundregel nummer eins – schuld haben stets die anderen.
        wie würden Sie denken an stelle des piloten?
        nehmen wir den schlimmsten fall an, er fliegt wegen der blendung gegen ein hinderniss und verunglückt ?
        kommen Sie der witwe auch mit den argumenten? wenn Sie ihr, natürlich nur hypothetisch, gegenübertreten müssten, tut mir leid um Ihren mann, aber……….

        1. Verstehe die Argumentation nicht recht. Auch im schlimmsten Fall muss sich die Polizei an Recht und Gesetz halten. Was glauben Sie denn, was Angehörige – nur hypothetisch – im schlimmsten Fall erwarten? Tut mir leid um Ihren Mann, aber wir haben den Täter schon an der nächsten Laterne aufgeknüpft?

      2. Wusstest du niht?
        Gesetze gelten nur für die die sich an Gesetz halten.

        Es ist ja imme wieder absurd,wenn leute sagen,da missbrauche jemand den Rechtsstatt,
        und damit legitmeren wollen,das er jetzt als Angreifer,kein Rechte mehr haben dürfe.

        Was wie gesagt absurd ist,
        wenn für eine Krimmienllen der Datenschutz,oder die Menschenwürde nicht gelten sollen,
        dann würde das natürlich auch bedeuten,das auch die andern Gesetze für ihn nciht Gelten,
        aber dnan kann amn ihm auch nix vorwerfen.

    1. Aha,dann musste auch Folter Legitimieren.
      Dafür was mit einem Beschuldigten Passiert,ist die Staatsanwatschaft verantwortlich,und zwar nach Recht und Gesetz.

      Und als Polizei einen Internetpranger zu Betreiben,um 13 Jährige zu mobben,
      ist defintiv NICHT nach Recht und Gesetz.

  7. Mögliches Szenario:
    Es tut uns leid,dass wir erst den falschen Mann aufgeknüpft hatten,aber dann haben wir den richtigen Mann erschossen,verzeihen Sie das wir Ihren Mann nicht schnell genug gerächt haben,aber jetzt ist die Ordnung wieder hergestellt.

  8. Ich finde einige Kommentare hier mehr als verstörend. Die klingen schon deutlich mehr nach den rechtsfeindlichen Trolls aus den SPON kommentaren, nach dem Motto „JA! Geil! Härtere Strafen noch bevor Recht gesprochen worden ist!“. Zusätzlich noch die absurdesten Angstbefürchtungen um sich als feind von Demonstrationen zu rechtfertigen? Was ist hier los liebe Redaktion von netzpolitik.org?

    Es gibt wohl kaum Menschen, die netzpolitik.org besuchen nur um zu trollen? Jedenfalls wäre es sinnvoll mal zu untersuchen, wie viele dieser Trolls authentisch sind. Würde mich ja nicht wundern, wenn Herr Innenminister unter Namen wie „Holbert Hasenmauser“ hier seinen Schwachsinn postet.

  9. Die zeigen sich deshalb nicht einsichtig, weil sie das Selbstverständnis haben „wir sind die guten“ und „wir machen keine Fehler“. Das Zweite ergibt sich da automatisch aus dem Ersten…

    Evtl. hätte es ja keine Zeugen gegeben, wenn der sich statt seines 08/15-Laserpointer mit einem tausendstel bis maximal 5 tausendstel Watt einen mit 1W zugelegt hätte.
    Wenn der in die Augen getroffen hätte, wäre der Pilot evtl. für immer erblindet…..

    Wenn es infrarot ist, kann der Getroffene evtl. erbinden, aber niemand, auch keine Kamera kann es zurück verfolgen.
    Ja, Kameras sind IR-Empfindlich, und bei direten 1W ist der CHip evtl. hin, aber seitlich sieht die Kamera evtl. ncihts verwertbares durch ihren IR-Filter.
    Müsste man mal testen…

    Ich bitte den Jugendlichen nun wenigstens öffentlich den folgenden Spruch zu zeigen:
    „Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle“.
    Das ist legal (hat ein Gericht für legal befunden), und wenn die Polizei ihn deswegen Repression aussetzt, kann er Strafanzeige erstatten.

    Man könnte auch einen laserpointer an eine Drohne bauen, und mit der landet man auf dem Balkon eines Unschuldigen, zielt von der Drohne aus auf einen Polizeihubschrauber, und wenn der Hubschrauber weg ist, fliegt man wieder weiter.
    Wie soll der Bewohner da beweisen dass er es nicht war. Im Dunkeln sehen die auch nicht, wenn da eine Drohne steht.
    Ich hatte mal Polizei vor der Türe, weil die jemand gesucht haben der mit Hühnerinnnereien geworfen hat.
    Ich hatte sogar zufällig gerade ein Huhn zubereitet.
    Musste den Intelligenzbestien aber erst fragend klar machen, dass Ich es wohl kaum gewesen sein kann, Ich habe mein Säckchen mit Innereien noch.
    Für was für einen Scheiss Untertanen die Polizei rufen, und für was für einen Scheiss die Polizei raus kommt…
    Als mal jemand am Hauseingang (woanders) vorbei rannte, und ein Polizist hinterher jappste (Wache gleich an der nächsten T-Kreuzung), und der mir zurief Ich solle den aufhalten (und für den etwas riskieren?!?), denke Ich heute warum habe Ich den Polizist nicht provoziert, indem Ich den Rennenden anfeuere… Der hätte mir dafür ja NICHTS gekonnt.
    Auch nicht StGB 140, denn Flucht ist keine Straftat, sondern sogar ein Menschenrecht. Auch aus dem Gefängnis. Daher darf ein Gefängnisausbruch nicht bestraft werden.

    ICH „darf“ auch jederzeit entscheiden jemand um zu bringen. Ja, Ich kann das mit meiner Stimme gegen das Gesetz entscheiden.
    Das ist dann einfach so.
    Aber der Staat darf niemals so eine Entscheidung treffen, dass ist unendlich schlimmer…
    Genau so darf ICH jeden online anprangern wenn Ich das wollte. Es kann sogar nach fragwürdigen Dt. Recht legal sein.
    ICH darf sogar JEDEN Menschen observieren wie Ich lustig bin. So wie ein Detektiv. Sogar Polizisten darf Ich zwecks Identitäts- und/oder Adressfeststellung nach Hause verfolgen.
    Ja, das ist legal.
    Ein Polizist braucht dafür einen Anfangsverdacht einer Straftat.

    1. >Die zeigen sich deshalb nicht einsichtig, weil sie das Selbstverständnis haben „wir sind die guten“ und „wir machen keine Fehler“. Das Zweite ergibt sich da automatisch aus dem Ersten…

      Ja,was man am Umgang mit Homosexualität super sieht.
      Das schlimme iat,das die Jornalsiten es ja selber tun.

      Siehe Markt,Marktcheck und co.,
      die die selber leuet abzocken,wollen dort PLötzlich die Beschützer der Verbraucher spielen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.