Hauchdünne Mehrheit für Kompromiss bei ePrivacy-Reform

Gestern noch hatten die Konservativen die Verhandlungen im Ausschuss abgebrochen, heute kam dann eine hauchdünne Mehrheit für einen Kompromiss zur ePrivacy-Reform zustande. Ein wichtiges Votum für besseren Datenschutz, aber die endgültige Entscheidung kommt erst noch im Plenum.

In der ePrivacy-Reform geht es unter anderem darum, wie Unternehmen die Bürger tracken dürfen und wie sie Daten weiterverarbeiten können. (Symbolbild) CC-BY 2.0 Paul van de Loo

Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat heute vormittag über die Parlamentsposition zur ePrivacy-Reform abgestimmt. Ein knappe Mehrheit sprach sich für striktere Datenschutzregeln für Kommunikationsdienste wie WhatsApp, Sykpe oder GMail aus.

Konkret geht es in dem Verordnungsvorschlag unter anderen um die Möglichkeit eines besseren Schutzes vor Online- sowie Offline-Tracking und Regeln für die kommerzielle Verwertung von Kommunikationsdaten [Hintergrund]. Die Verordnung ist seit mehr als einem Jahr hart umkämpft: Digital-Rights-Organisationen hoffen auf mehr informationelle Selbstbestimmung und einen besseren Schutz der Privatsphäre, die Daten- und Werbeindustrie sieht ihr Geschäftsmodell der kommerziellen Überwachung bedroht.

Für Verschlüsselung, gegen ungewolltes Tracking

Der Ausschuss hat sich mit der heutigen Abstimmung für eine stärkere Durchsetzung der informiertenn Einwilligung als Vorraussetzung für kommerzielle Überwachung ausgesprochen. Dieser Weg ist war auch nicht unumstritten, wäre im Vergleich zur heutigen Situation jedoch ein großer Gewinn für die informationelle Selbstbestimmung. Schließlich finden weite Teile der kommerziellen Überwachung des Online-Verhaltens heute im Verborgenen statt.

Konkret soll es Kommunikationsanbietern in der EU nach dem Willen der Ausschussmehrheit künftig nicht gestattet sein, die Kommunikationsdaten ihrer Kunden für andere Zwecke als den Betrieb ihrer Dienste nutzen, ohne sie um Einwilligung zu bitten. Eine Ausnahme soll lediglich für die statistische Messung von Nutzungsverhalten ohne Profilbildung gelten.

Damit Nutzer ihre Zustimmung oder Ablehnung zur Aufzeichnung ihres Online-Verhaltens leichter erteilen können, soll zudem der Do-Not-Track-Standard für Unternemen bindend werden. Er soll bei Browsern sowie Betriebssystemen darüber hinaus „ab Werk“ automatisch die datenschutzfreundlichste Voreinstellung bekommen. Außerdem soll es ein explizites Verbot sogenannter Tracking-Walls geben. Betreiber dürften Nutzern künftig dann nicht mehr verbieten, Websites anzuschauen, nur weil sie einer Überwachung durch Tracking-Cookies und andere Mechanismen nicht zustimmen.

Unter anderem fordert der Ausschuss darüber hinaus, es Dritten zu verbieten, verschlüsselte Kommunikation zu überwachen, zu entschlüsseln oder zu reverse-engineeren. Eine stärkere Festschreibung des Rechts auf Verschlüsselung gibt es bislang nirgends.

Nicht vollständig behoben hat der Ausschuss die Problematik des Offline-Tracking mittels Wifi- oder Bluetooth-Signalen von Smartphones. Dies soll in Innenstädten, Geschäften oder Flughäfen „zu rein statistischen Zwecken“ weiter ohne Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Es müsse jedoch zeitlich und räumlich begrenzt stattfinden, sodass die Bildung von Bewegungsprofilen erschwert wird. Insgesamt stellt die Ausschussposition im Vergleich zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission eine enorme Verbesserung dar.

Knappe Entscheidung

In den vergangenen Tagen sah es so aus, als würde das ambinionierte Vorhaben auf den letzten Metern scheitern. Das so genannte Pro-Privacy-Bündnis aus Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken verfügt im Ausschuss nur über 28 der 31 nötigen Stimmen. Auf Druck seiner Fraktion brach der christdemokratische Verhandlungsführer die Kompromisssuche vor zwei Tagen ab, sodass Berichterstatterin Marju Lauristin um ihre Mehrheit bangen musste.

In der heutigen Abstimmung kam die Mehrheit aber doch zustande: Mit genau 31 Stimmen wurden die einzelnen Vorschläge und am Ende der gesamte Positionierungsvorschlag zur ePrivacy-Reform angenommen. Damit steht die Grundlage fest, auf der das Europäische Parlament in die Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Rat ziehen kann – sofern die werbeindustriefreundlichen Kräfte im Parlament den Beschluss im Plenum nicht noch aufhalten oder verwässern können.

Die Gespräche zwischen den EU-Institutionen sollen laut Zeitplan der EU möglichst schnell abgeschlossen werden, damit die ePrivacy-Verordnung möglichst ab Mai 2018 mit der Datenschutzgrundverordnung wirksam wird. Gleichwohl haben sich die Mitgliedstaaten im Rat noch nicht endgültig positioniert und es ist unwahrscheinlich, dass ihnen dies noch vor Ende des Jahres gelingt.

In Anbetracht des immensen Lobbydrucks, dem die Verantwortlichen seit Beginn des Verfahrens ausgesetzt sind, ist klar, dass die Verhandlung im Trilog alles andere als einfach werden. Es darf davon ausgegangen werden, dass das Parlament sich nicht mit allen fortschrittlichen Position durchsetzen können wird. Um so größer ist bei Datenschutzfreunden und der digitalen Zivilgesellschaft jedoch die Erleichterung über die verhältnismäßig starke Ausgangslage.

Gemische Reaktionen

Joe McNamee von European Digital Rights (EDRi) sagt:

Trotz massiven Lobbyings zur Verwässerung des Vorschlages, hat der Ausschuss für klare und privatsphärefreundliche Regeln gestimmt. Wir begrüßen dies, weil es nicht nur die Bürger schützen, sondern auch Wettbewerb und Innovation fördern wird.

Die französische NGO La Quadrature du Net kritisierte hingegen den Kompromiss. Die Pro-Privacy-Fraktion habe zwar einige der großen Gefahren abgewendet, aber nicht alle. Dabei hätten die Verhandler die Grundrechte aus den Augen verloren, um einen Kompromiss zu erreichen. Tracking ohne Zustimmung beispielsweise durch Google Analytics sei damit weiterhin erlaubt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht die Entscheidung als Schritt auf den richtigen Weg. Trotz einiger Verbesserungen kritisiert der Verband:

Nicht akzeptabel ist hingegen, dass die bisherigen deutschen Verbraucherschutzregelungen zur telefonischen Direktwerbung deutlich geschwächt werden sollen. So sollen Werbeanrufe künftig ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher möglich sein. Außerdem können Werbeunternehmen statt ihrer Telefonnummer lediglich eine Vorwahl angeben, die kenntlich macht, dass es sich um einen Werbeanruf handelt. Anhand einer solchen Vorwahl wären sie aber nicht mehr rückverfolgbar und identifizierbar. Das bleibt deutlich hinter der bisherigen Rechtslage zurück, nach der Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung komplett verboten sind.

Access Now sieht durch die ePrivacy-Verordnung Verbesserungen für die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer. Auch wenn der Kompromiss nicht perfekt sei, schütze er das Recht auf Privatsphäre im Digitalen Zeitalter.

 

 

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3 Ergänzungen

  1. Wenn die Gegenseite harten Lobbyismus betreibt, dann müssen wir das für unsere Sache auch tun.

    Wir haben zwar keine Mittel, um Abgeordneten ihre Wohlfühlzone noch angenehmer zu machen, dafür haben wir aber nicht nur die besseren Argumente sondern auch die notwendigen Wählerstimmen.

    Für EU-Abgeordnete, und das kann man begrüßen oder auch nicht, gibt es keine Garantie für den Fortbestand der alten Verhältnisse. Man kann ihnen vorrechnen, wie viele Wählerstimmen sie von einer Firma bekommen können, und wie viele Wählerstimmen durch politischen Verrat verloren gehen.

  2. Dieser “Kompromiss” geht viel zu wenig weit. Auf das Eingreifen der Politik ist kein Verlass. Eindringung der Privatsphäre durch den Staat oder das unternehmerische Pendant (Daten sammeln) werden in Zukunft weiter zunehmen. Nur wir selbst können uns dagegen wehren. Dazu gehören schon einfache Sachen wie Standortbestimmung ausschalten, verwenden von Messengern, die keine Metadaten sammeln (so wie Threema oder Signal) und generell darauf achten, so wenig Daten und Metadaten preiszugeben. Je mehr Leute sich auf diesen Pfad begeben, je mehr wird den Datensammlern die Arbeit erschwert.

  3. Wenn das „Pro-Privacy-Bündnis“ keine Mehrheit hat, von welchen Abgeordneten kommen dann die zusätzlichen Stimmen?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.