Hate-Speech-Gesetz: Neuer Entwurf gefährdet weiterhin die Meinungsfreiheit

Die große Koalition hat sich offenbar geeinigt und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in einigen Punkten entschärft. Trotz dieser Nachbesserungen bleibt das Gesetz eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.

CC-BY-NC-ND 2.0 SkyLuke8

Die große Koalition hat sich auf eine neue Fassung für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (PDF) geeinigt. Im Großen und Ganzen bleibt der Gesetzentwurf bestehen und damit auch die Gefahr für die Meinungsfreiheit. Denn die Neuauflage enthält weiterhin den Passus, dass soziale Netzwerke “einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang” einer Beschwerde entfernen müssen. Das kann rasch zu „Overblocking“ führen, wenn also Plattformbetreiber aus Furcht vor einem Bußgeld lieber zu viel als zu wenig löschen.

Wegen dieses Problems hält Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der TU Dortmund, in einem Interview in „Die Welt“ das NetzDG weiterhin für nicht verfassungskonform. Auch Reporter ohne Grenzen ist der Ansicht, dass das Grundproblem des Gesetzes ungelöst bleibe: „Durch die kurzen Löschfristen besteht weiterhin die Gefahr, dass Betreiber sozialer Netzwerke künftig im Zweifel lieber zu oft als zu selten Inhalte entfernen werden“, sagt Geschäftsführer Christian Mihr.

Problematisch trotz Entschärfungen

Positive Änderungen gibt es bei der Definition, was eigentlich ein soziales Netzwerk ist. Hier sollen nun Dienste für „Individualkommunikation“ und „spezifische“ Kommunikation ausgeschlossen werden, worunter etwa Messenger-Dienste fallen. Bei der Bagatellregelung ist nun wieder von zwei Millionen „registrierten“ Nutzern die Rede. Bestehen bleibt hier das Problem, dass Karteileichen, Bots und Nutzer mit mehreren Accounts mitgezählt werden.

Bei den Straftatbeständen wurden die auf den Staat bezogenen Straftaten wie  § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten, § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole sowie § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen aus dem Gesetz herausgenommen. Außerdem ist das Zugänglichmachen von Pornografie nur noch im Zusammenhang mit Kinderpornografie Teil des Gesetzes. Hinzugekommen ist in der neuen Version jedoch der § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Heraus aus dem Gesetz sind auch die Inhalte- und Uploadfilter, die eine Löschung einer Datei an allen Stellen eines sozialen Netzwerkes durchsetzen sollten. Diese Filter standen wegen der Schaffung einer Zensurinfrastruktur in der Kritik. Bei der im NetzDG enthaltenen Änderung des Telemediengesetzes erhält die zivilrechtliche Auskunftspflicht nun durch einen Richtervorbehalt und den Zusatz „in Einzelfällen“ zumindest eine kleine Einschränkung.

Zusätzlich führt die neue Version nun auch eine regulierte Selbstregulierung beim NetzDG ein. Diese kann angerufen werden, wenn es sich um nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte handelt und das soziale Netzwerk keine eigene Entscheidung treffen kann oder will.

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Breites Bündnis aus Industrie und netzpolitischen Vereinen empfiehlt Ablehnung

Dass auch die neue Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes der Meinungsfreiheit schadet, sieht auch die Allianz für Meinungsfreiheit gegeben. Das breite Bündnis aus zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Rechtsexperten richtet morgen einen letzten Appell an die große Koalition, das fragwürdige NetzDG mit Ausnahme der Pflicht zu inländischen Zustellungsbevollmächtigten nicht zu verabschieden, sagt Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft.

Für die Allianz für die Meinungsfreiheit kritisiert Tripp:

Die Einrichtung einer regulierten Selbstregulierung für “nicht offensichtlich” rechtswidrige Inhalte soll nach Koalitionsangaben die Gefahr des Overblocking verhindern. Mit Blick auf den Grundsatz der Staatsfreiheit der Medien (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 11 GRC, Art. 10 EMRK) ist es verfassungsrechtlich bedenklich, dem Bundesamt für Justiz die Aufsicht über die Selbstkontrolleinrichtungen zu übertragen.

Das Gesetz stelle zudem nicht sicher, dass der Ausgleich verfassungsrechtlich geschützter Interessen hergestellt werde. Nach wie vor berge es daher die Gefahr, sich belastend auf die Meinungsfreiheit im Netz auszuwirken. Außerdem sei das NetzDG europarechtswidrig, weil es gegen Artikel 3 der E-Commerce-Richtlinie, das Herkunftslandprinzip, verstoße.

Die Allianz für die Meinungsfreiheit werde deshalb empfehlen, dass gesetzgeberische Ansätze wie die inländischen Kontaktstellen (§ 5 Abs. 1 und 2 NetzDG-E) weiterverfolgt werden, die Abgeordneten aber das NetzDG an sich ablehnen sollen.

Update:

Hier findet sich die komplette Pressemitteilung der Allianz für die Meinungsfreiheit.

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13 Ergänzungen

  1. Wie kann man grundsätzlich, will man demokratisch rechtsstaatliche Grundpraxis nicht absichtshaft verletzen, ernsthaft die Absicht äußern, einem Ministerium die Aufgabe zuzuteilen gegenüber Dritten juristische Auskünfte zu geben, die nach außen ähnlichen Charakter darstellen sollen, als wären sie Auskünfte eines regulären Gerichts oder einer Regulierungsbehörde?
    Wenn man der Ausrichtung des Gesetzes im Grunde zustimmt, warum enthält es nicht zur Abmilderung des nach aller Voraussicht verursachten Schadens (übermäßiges Blockieren) eines Passus, der unberechtigtes blockieren ebenso unter den selben Strafrahmen stellt, wie ein nicht-blockieren gesetzeswidriger Äußerungen? Damit würde zumindest ein Gleichgewicht der Bedingungen zur Durchführung beider Maßnahmen hergestellt werden.

    Letztlich sollte sich damit aber auch zeigen, dass bei einer sinnvollen und argumentationsrichtigen Gleichbewertung beider Möglichkeiten, ein privates Unternehmen damit in der Regel seine Handlungsfähigkeit verlöre. Es hat gegenüber einer demokratischen Rechtsauslegung staatlicher Organe nicht die Kompetenzen (weder fachlich noch juristisch) eine solche Entscheidung zu treffen.
    Anders verhielte es sich natürlich, sollte man der Entscheidung eines privaten oder staatlichen Unternehmens qualitativ den selben Status einer regulären Rechtssprechung zusprechen. Was sich in einem demokratisch konstituierten System von selbst verböte.
    Trotz allem, selbst wenn diese Entscheidung ein nur temporärer Charakter zukäme, gleich dem etwa einer Vorabentscheidung eines Gerichts, das private Unternehmen so Rechtsschutz genießen würde, so käme dies doch bei der kurzen Zeitspanne der Relevanz einzelner Nachrichten in sozialen Medien ohnehin fast ohne Ausnahme einer absoluten Rechtssprechung gleich. Die Rolle die das private Unternehmen also einnähme wäre die einer geringeren Gerichts. Und wie gehabt, das verbietet sich von allein.

  2. Dass selbst nach der Äußerung des UN-Sonderberichterstatters für Freie Meinungsäußerung die Regierung das durchbringen will, koste es was es wolle. Normalerweise sind wir als BRD drum bedacht stets in gutem Scheinwerferlicht zu stehen, wenn es um die UN geht. Aber hier schätzt man die Lage anders ein, ein Nutzen für Etablierte scheint zu großen – unter Inkaufnahme negativer Berichterstattung im Ausland und der Nennung der BRD in einem Atemzug mit Russland oder der Türkei, wenn es um freie Meinungsäußerung geht.

    1. Mir wäre nicht bekannt das es in Russland und/oder Türkei solche Gesetze gäbe.
      In meiner Wahrnehmung sind nur die Bürger von China, Saudi Arabien und Nordkorea schlechter dran als wir.
      Und das nicht wegen härteren Gesetzen, sondern Auslegung derselben.
      Aber ich lass mich da gern belehren.

      1. @Schatten: Solche an der Realität vorbeigehenden Vergleiche helfen doch nicht weiter. Mir wäre nicht bekannt, dass die Bundesregierung mehr als hundert Journalisten in Haft genommen hätte wie in der Türkei oder Zeitungen schließt. Auch ist die Menschenrechtslage in Russland in keinster Weise mit der in Deutschland vergleichbar. Es ist ja wichtig auf Missstände hinzuweisen, aber solche Vergleiche helfen nicht weiter, sondern diskreditieren denjenigen, der sie aufstellt.

        1. Du hast nen Punkt Markus … ging mir dann auch durch den Kopf.
          Kleinkleinvergleiche helfen der Diskussion gar nicht weiter.
          Das „Zweierleimassmessen“ triggert immer ein Beissreflex bei mir. :>

          Man sollte bei diesem Thema vielleicht jeden Vergleich mit dem Ausland unterlassen,
          zumal wir die Gesetze, Mindset und Wertekonstrukt wohl kaum einschätzen können.

          Das wir niemanden für eine abweichende Meinung einsperren,
          kann man als Absolutismus wohl nicht stehen lassen,
          aber im Grossen und Ganzen stimmt das schon.
          Wir hier machen das subtiler, um unser Gesicht zu wahren.
          Also vor uns selbst in unserem Wertekonstrukt.
          Und ich denke/hoffe das dir das bewusst ist Markus.
          Die Mittel und Begründungen mögen andere sein.
          Das Ziel „die andere Seite mundtot machen“ bleibt immer das gleiche.

          ——–

          PS: Mir ist auch klar, das ich statt „meine Meinung“ lieber hätte schreiben sollen
          „internationalen Medien setzen die BRD mit Saudi Arabien und China gleich.“
          Macht es weniger angreifbar, weil ich ja nur wiederhole was andere (angeblich) meinen.
          Aber so ein Spielkram ist mir schon seit Jahren zu infantil.

          Und ich hoffe dir ist klar das dich die Gleichsetzung:
          „Türkei, Russland = kaputte Menschenrechte“ nicht,
          „China, Saudi Arabien und Nord Korea = kaputte Menschenrechte“ +
          eine Relativierung der Menschenrechtsverletzungen in Russland und Türkei,
          welche implizit durch mich stattfand, hingegen schon getriggert hat.
          (solch ein Spielkram ist mir wiederum nicht zu kindisch :> )

  3. Ich fände es super, wenn Ihr den Gesetzesvorschlag nicht „Hate Speech-Gesetz“ nennen würdet. Der Begriff „Hate Speech“ ist ohnehin viel zu schwammig und das, was der Gesetzesvorschlag unterbinden möchte, ist weit schlimmer als „Hate Speech“.

    Denn „Hate Speech“ ist, nach weitläufiger nicht-juristischer Definition, nicht immer illegal. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht die Löschung von Inhalten vor, die so oder so illegal sind und schon immer waren.

  4. Also jetzt fühle ich mich echt verarscht. Die Amadeu Antonio Stiftung mit Kahane unterzeichnen die „Deklaration für die Meinungsfreiheit“! Genau diese Stiftung ist mit einer der Treibsätze für dieses Gesetz.
    Wie verlogen ist dass denn!! Haben sie jetzt plötzlich kalte Füße bekommen, bei dem was diese Stiftung anrichtet!?

  5. Man kann es auch anders ausdrücken, Du darfst deine freie Meinung äußern, aber bitte nicht im Skynet. Hier kontrollieren schließlich wir, was gelesen werden darf, konsumtauglich ist, nicht ihr kleinen lästigen Bürgerlinge. „Wir“ sind die machtbesessenen Regierungen, die kapiert haben wie wunderbar man im Netz politisch manipulieren kann, gepaart mit fetten überfressenen Mainstream – IT-Konzernen, die den Regierungen die Daten durch Monopolbildung frei Haus liefern durch Zwangsbeglückung der lästigen Bürgerlinge.

    Bei all dem was da derzeit passiert ist das Netz nicht weiter nutzbar mit gemainstreamter Software, oder nennen wir es eher den ultimativen „Digitalen Maulkorb“ für den normalen Bürger.

    Lest mehr Bücher oder nutzt Skynet zum Zocken, aber nicht für ernsthafte Diskussionen.

    1. Diesen „Digitalen Maulkorb“ nennt man übrigens im Volksmund auch gerne „Grenzen des Grundgesetzes“, die bezwecken sollen, dass sich unsere Gesellschaft (auch digital) nicht komplett selbstzerstört. Das NetzDG kann man gerne kritisieren. Wer jedoch in Bezug auf Hate Speech Rede- und Meinungsfreiheit fordert und sich mundtot gemacht fühlt, sollte sich erst mal Gedanken darüber machen, in was für einem Umfeld er leben möchte. In einem, in dem gegen Minderheiten wie Homosexuelle oder Geflüchtete durch Sprache gehetzt werden kann?

  6. Ehrlich gesagt versteh ich die ganze Aufregung nicht. Tatsächlich ist es doch so, dass Facebook & Co mit diesen Regelungen besser gestellt werden als jeder deutsche Foren oder Blogbetreiber. Wenn ich hier in diesem Kommentar rechtswidrige Inhalte poste, zur Gewalt aufrufe oder ähnliches müsst ihr sofort nach Kentnissnahme handeln und den Kommentar unverzüglich löschen.

    Letztendlich ist das bestehende Recht eigentlich viel schärfer es wird nur nicht angewendet weil man anscheinend irgendwie der Meinung ist dass es nicht gilt weil Facebook und andere soziale Netwerke ja so groß sind… Dafür streichen sie aber auch Milliarden an Gewinnen ein.

  7. Wir haben bereits ein Gesetz, welches Diskriminierungen und Aufrufe zu Gewalt verbietet. Man braucht es nur konsequent anzuwenden, aber nach klaren Richtlinien und nicht einfach, weil irgendeinem Leser etwas missfällt, schon vorsorglich alle möglicherweise anstößigen Inhalte löschen, um teure Strafen zu vermeiden. Damit fällt dann auch viel unter den Tisch, das eigentlich völlig legitim ist. Und die Leute trauen sich immer weniger, ihre wirkliche Meinung zu sagen und offen zu diskutieren, wenn sie dauernd mit Verurteilung und Schwierigkeiten rechnen müssen.
    Ohne das geht Demokratie aber nicht. Man muss mit überzeugenden und schlüssigen Argumenten arbeiten, nicht mit erzwungenen „richtigen“ Ansichten von oben, auch nicht, wenn diese links sind. Der frühere Ostblock wollte den Sozialismus von oben erzwingen mit einer Parteidiktatur und autoritären Erziehungsmaßnahmen, das scheiterte. Nun will man offenbar das gleiche mit dem Diktat nur noch multikulturell internationalistisch ausgerichteter Gesellschaften, das geht auch nicht, weil die Menschen selbst entscheiden müssen, in welcher Gesellschaft sie leben wollen. Learning by Doing. Und man glaube doch nicht, es ginge den Eliten um humane Werte von multikultureller Toleranz! Nein, sie brauchen ein ewiges Reservoir von billigen Arbeitskräften, sie wollen die Nationalstaaten mit ihren „lästigen“ Verfassungen loswerden, damit ihre Konzerne ungehinderteren Zugriff auf alle und alles haben und weil das die Demokratieabschaffung erleichtert. Sie wollen die Bürger verunsichern und chaotische Verhältnisse schaffen, damit sie eine Rechtfertigung haben für mehr Polizei und Militär. Sie wollen einen Faschismus aufbauen und verkaufen uns das als linke humane Politik. Ein Großteil der LInken ist leider blöd genug, selbst darauf hereinzufallen. Inhaltliche Diskussionen werden eh vermieden, denn dank des Stempels „rechts“ für alles, das einem missfällt, braucht man nicht weiter nachzudenken. Das könnte ja Kopfschmerzen auslösen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.