Grundrechte-Report 2017: Zum Abbau der Menschenrechte

Der Bericht über die Einhaltung von Grundrechten für 2017 ist pünktlich zum Tag der Verfassung veröffentlicht worden. Thema ist unter anderem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

In dubio pro securitate? – Alle Rechte vorbehalten S. Fischer-Verlag

Acht deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen haben heute in Karlsruhe den Grundrechte-Report vorgestellt. Wie jedes Jahr widmet er sich der Lage der Bürger*innen- und Menschenrechte in Deutschland und enthält diesmal 41 Beiträge über die Umsetzung und Einhaltung von Grundrechten in Deutschland. Zentral behandelt der „alter­native Verfassungsschutzbericht“ den Umgang mit dem Status von Geflüchteten, Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft und anderen Merkmalen, informationelle Selbstbestimmung und das Post- und Fernmeldegeheimnis.

Insbesondere in letzteren beiden Punkten sehen die Mit-Herausgeber*innen von der Humanistischen Union (HU) eine Gefährdung rechtsstaatlicher Grundprinzipien, „die immer häufiger mit der Notwendigkeit sicherheitspolitischer Maßnahmen und der Terrorbekämpfung begründet werden“. Dies geht aus einer Pressemitteilung der HU anlässlich der Publikation zum Verfassungstag hervor.

Aber auch in der lockeren Umsetzung des Mindestlohns, der Ungleichheit bei der Erbschaftssteuerreform oder im Kostenvorbehalt des Bundesteilhabegesetzes sowie im Strafvollzug listet der diesjährige Report zahlreiche Einschränkungen sozialer Grundrechte auf.

Der Grundrechte-Report 2017 erscheint im Fischer Verlag als Taschenbuch, hat 224 Seiten, kostet 10,99 Euro und kann hier bestellt werden. Er ist ein Projekt der Humanistischen Union, Pro Asyl, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und vielen weiteren Organisationen.

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Eine Ergänzung

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sie haben mir über den Report 2017 Mut gemacht! Ich bin ein Betroffener, bei dem der Art. 10, Abs. 1 GG (Brief- und Fernmeldegeheimnis) keine Berücksichtigung fand.
    In aller Kürze:
    Während meiner zweieinhalbmonatigen Abwesenheit in Australien bekam ich wg. des Überschreitens der Geschwindigkeit um 6 km/h von der zuständigen Stelle einen Bußgeldbescheid. Die Verkehrswidrigkeit hatte vor der Abreise stattgefunden; der Bescheid über das Verwarnungsgeld und über das zwischenzeitlich akkumulierte Bußgeld war per Post viel später, also in der Zeit meiner Abwesenheit, an die Heimatadresse postlagernd ergangen. Trotz Darlegung des Sachstandes mit Beweismaterial bei der Bußgeldstelle und beim Amtsgericht haben beide Institutionen meine Gründe nicht gelten lassen und meinen Widerspruch als „unbegründet“ zurückgewiesen, obwohl ich erklärt hatte, dass ich das ursprüngliche Verwarnungsgeld in Höhe von 15,- € bezahlen werde. Ich musste stattdessen per Gerichtsbeschluss den neu berechneten Gesamtbetrag entrichten.
    Von Anwaltsseite war mir gleich anfangs bestätigt worden, dass in diesem Fall der GG-Art.10 „nachrangig“ sei („höchstrichterliche Entscheidung“). Ich hätte als „aufgeklärter und mündiger Bürger“ dies in Kauf nehmen und bereits zuvor Sorge dafür tragen müssen, dass Personen meines Vertrauens sämtliche (sic), an mich adressierten Briefe öffnen und meine Angelegenheit erledigen. Wegen der Aussichtslosigkeit auf Erfolg vor Gericht hat der RA das Mandat nicht übernommen.
    Ich fühle mich zu Unrecht bestraft und dies bei bewusster Umgehung des GG durch den Amtsrichter.
    Mein Vertrauen in das Rechtswesen und die Gerichtsbarkeit ist zutiefst erschüttert.

    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Fall prüfen und diesen in den Report 2018 aufnehmen würden. Gerne bin ich bereit, Ihnen dafür sämtliche Unterlagen zukommen zu lassen. Ihre Unkosten übernehme ich selbstverständlich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Walter Karcher

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.