„Gezielte Tötungen“ durch Drohnen: Bundesregierung zieht keine Konsequenzen

Welche Verantwortung trägt Deutschland beim Drohnenkrieg? Einen Fragenkatalog von Parlamentariern der Linken zur Rolle des US-Luftwaffenstützpunktes in Ramstein beantwortet die Bundesregierung ausweichend: Die Vereinigten Staaten hätten versichert, beim Einsatz von bewaffneten Drohnen das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Überprüft wird das jedoch nicht. Wir veröffentlichen die Antworten.

Kann Mobilfunkgeräte orten und Raketen darauf abfeuern: Drohne der United States Air Force. Bild: Southwest Research Institute.

Seit mehreren Jahren schon fragen einige Abgeordnete des Bundestags immer wieder bei der Bundesregierung nach, ob der US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein als eine Relaisstation für den US-Drohnenkrieg fungiert. Das wurde im Dezember 2016 seitens der Regierung zum ersten Mal bestätigt.

Erfahren haben sollen das Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes bei einem Gespräch in der Botschaft der Vereinigten Staaten, das bereits am 26. August 2016 stattfand. Einen Monat später, am 28. September 2016, wurden die Obleute des Auswärtigen Ausschusses über dieses Gespräch informiert.

Nun drängt sich die Frage auf, welche Konsequenzen daraus folgen. Aus dem Plenarprotokoll der 205. Sitzung des Bundestages am 30. November 2016 (pdf, S. 20452ff.) geht bereits hervor, wie sich die Bundesregierung zu der rechtlichen Bewertung der Rolle Ramsteins stellt: Die Einsätze, bei denen der rheinland-pfälzische Stützpunkt als Relaisstation dient, seien deswegen nicht völkerrechtswidrig, weil dies von den Vereinigten Staaten zugesichert werde.

Solche politischen Zusicherungen haben mitunter eine kurze Halbwertzeit: Der ehemalige US-Präsident Barack Obama hatte dem damaligen deutschen Außenminister Frank-Walter Steinmeier versichert, die Drohnentötungen würden nicht aus Rheinland-Pfalz „gesteuert“. Aber vermutlich war das wieder nur eine definitorische Frage, um über das eigentliche Problem nicht sprechen zu müssen: die Verantwortung, die Deutschland beim Drohnenkrieg trägt.

Wieder keine Konsequenzen?

Nun lautet die offizielle Sprachregelung laut Bundesregierung (pdf) so: Die Vereinigten Staaten unterhalten Kommunikationswege, die der Unterstützung von Drohnen dienen. Dazu gehören auch „Fernmelde-Präsenzpunkte“, die Drohnen-Signale weiterleiten. Solche „Fernmelde-Präsenzpunkte“ befinden sich auch in Deutschland. Drohneneinsätze werden „von verschiedenen Standorten aus geflogen, unter Nutzung diverser Fernmelde-Relaisstationen, von denen einige auch über Ramstein laufen“. Das hätten die US-Vertreter mitgeteilt.

Das langwierige Fragen und Lavieren beginnt also von neuem: Die Bundesregierung musste zugeben, vor einer veränderten Faktenlage zu stehen, die US-amerikanischen Partner versichern, bald mehr Informationen geben zu wollen, und die Parlamentarier erwarten weiterhin Antworten, die dann hinausgeschoben werden. Dass es nicht erneut drei Jahre dauern wird, bevor irgendeine inhaltliche Festlegung der Bundesregierung zu Ramstein erfolgt, kann man nur hoffen.

Abgeordnete der Linken-Fraktion initiierten im Wege einer parlamentarischen Anfrage die erste Fragerunde, denn sie wollen gern genauer wissen, welche Folgen die neuen Informationen nach sich ziehen werden. Nun liegt die Antwort der Bundesregierung vor, die wir veröffentlichen (pdf, jetzt auch auf den Seiten des Bundestages).

Welche konkreten Konsequenzen nach dem Gespräch in der US-Botschaft am 26. August gezogen werden, fragen die Parlamentarier, und insbesondere nach der „Fortgeltung der Nutzungsbefugnis des Stützpunktes Ramstein für das US-Militär“. Eine Antwort bleibt die Regierung schuldig, ringt sich stattdessen den knappen Satz ab:

Die Bundesregierung wird den Dialog mit den USA fortsetzen.

andrej hunko
Andrej Hunko, MdB der Linken, 2014.
Foto: CC BY-SA 2.0, Linksfraktion via flickr.

Der Abgeordnete Andrej Hunko schob noch eine Nachfrage hinterher und erkundigte sich nach etwaigen neueren Erkenntnissen der Bundesregierung, die nach dem Gespräch in der Botschaft am 26. August hinzugekommen seien, wenn doch der Dialog fortgesetzt worden sei.

Die Bundesregierung antwortet darauf mit einer Auflistung ihrer bisherigen Antworten und der Bemerkung, man hätte den Bundestag umfassend informiert. „Darüber hinausgehende Kenntnisse“ könne man derzeit nicht vorweisen.

So leicht wird sich die Bundesregierung den Fragen allerdings nicht entziehen können. Denn Ramstein untersteht der rechtlichen Hoheit der Bundesregierung, und es besteht ihrerseits eine rechtliche Verpflichtung, völkerrechtswidrige Militäroperationen zu unterbinden, die andere Staaten von deutschem Boden ausführen.

Wie stellt sich die Regierung zu völkerrechtswidrigen Operationen ausländischer Staaten von deutschem Territorium?

Ob und mit welchen „Einschränkungen“ die Regierung zumindest rechtlich anerkennt, dass völkerrechtswidrige Operationen nicht geduldet werden dürfen, möchten die Linken-Parlamentarier wissen.

Es gilt weiterhin die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen. Die Frage stellt sich insofern nicht.

Das ist in doppelter Hinsicht ein bloßes Rausreden: Die Linken hatten gar nicht speziell nach den Vereinigten Staaten oder Ramstein gefragt, sondern nur danach, wie sich die Regierung zu völkerrechtswidrigen Operationen ausländischer Staaten von deutschem Territorium aus stellt. Die klare Anerkennung geltenden Rechts vermeidet die Antwort, um dann wiederum mit einer schlichten „Zusicherung“ der US-Seite zu argumentieren. Unter welchen Umständen sich die Regierung nach internationalem Recht in einer Handlungspflicht sehen würde, legt sie also nicht dar.

So wird mit dem Argument der „Zusicherung“ das Töten ungeprüft als rechtmäßig hingenommen.

reaper-drohne mit waffen
Drohne der US Air Force, Reaper MQ-9 mit Hellfire-Bewaffnung. Foto mit US-Regierungslizenz, via flickr.

Ob denn aber die Bundesregierung eine Gefahr sehe, dass mit einer solchen „Duldung“ der Drohnentötungen außerhalb bewaffneter Konflikte ein Beitrag geleistet würde, diese Praktiken „als Völkergewohnheitsrecht“ anzuerkennen, fragen die Parlamentarier. Das verneint die Bundesregierung:

Die Bundesregierung sieht diese Gefahr nicht.

Das wird damit begründet, dass „gezielte Tötungen“ durch Drohnen (oder andere Waffen) nur im Einzelfalle völkerrechtlich zu bewerten seien. Dafür müsse man alle relevanten Tatsachen kennen und beurteilen. Gerade diese Tatsachen aber müsste die Regierung aktiv von den Vereinigten Staaten einholen, um eine Bewertung vornehmen zu können.

Generell betont die Bundesregierung, dass der Einsatz von bewaffneten Drohnen „durch das humanitäre Völkerrecht nicht verboten“ sei. Es müssten jedoch wie bei allen Waffenarten auch bei Drohnen völkerrechtliche Regeln beachtet werden, nämlich das Verbot des gezielten Angriffs auf Zivilpersonen, das Gebot der Unterscheidung zwischen „Kombattanten/Kämpfern“ und Zivilpersonen sowie das Exzessverbot.

Genau dies hätte die Bundesregierung zu prüfen, wenn der Einsatz auf ihren Territorium erfolgt. Ob und wie sie die Einhaltung des Völkerrechts sicherstellt, geht aus den Antworten nur insofern hervor, dass wiederholt auf die „Zusicherung“ der Vereinigten Staaten verwiesen wird. Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben hegt man offenbar keine, jedenfalls nicht so starke, dass man genauer nachfragen würde.

drohnenpiloten
Team von Drohnenpiloten beim Training mit einer Reaper-Drohne, 2014.
Foto mit US-Regierungslizenz, via flickr.

Entschließung des Europäischen Parlament gegen Drohnentötungen

Eine Frage der Parlamentarier bezieht sich auch auf die Umsetzung der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Einsatz von bewaffneten Drohnen aus dem Jahr 2014. Darin wird festgestellt, dass die Verwendung dieser Waffensysteme im Rahmen von „extraterritorial lethal operations“ (extraterritorialen tödlichen Operationen) im letzten Jahrzehnt stark zugenommen hat. Gefordert wird von den Mitgliedsstaaten nicht nur, der Praxis der „extrajudicial targeted killings“ (außergerichtlichen gezielten Tötungen) entgegenzutreten, sondern auch, solche Operationen durch Drittstaaten nicht zu begünstigen.

Die Bundesregierung möchte an diese Entschließung des EU-Parlaments wohl nicht erinnert werden, denn auch durch Wegschauen begünstigt man die tödlichen Drohneneinsätze. Der Frage, wie sie sich für die Umsetzung der Entschließung einsetzt, weicht die Bundesregierung aus. Sie sei ihr zwar bekannt, aber der…

…Begriff der „außergerichtlichen Tötung“ ist allerdings in diesem Zusammenhang irreführend, weil er voraussetzt, dass es für den Einsatz tödlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes eines vorangehendes Gerichtsverfahrens bedarf. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Statt also auf die Frage zu antworten, nämlich in welcher Weise die Entschließung umgesetzt wird, weist die Regierung nur den Begriff der „außergerichtlichen Tötung“ darin zurück.

So laviert sich die Bundesregierung um tatsächliche Antworten herum und führt die schon bekannte Hinhaltetaktik fort: gar nicht oder nur ausweichend antworten, ansonsten auf den Dialog mit der US-Seite verweisen. Das Trauerspiel, das Menschen das Leben kostet, wird nun unter dem US-Präsidenten Donald Trump fortgesetzt.

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28 Ergänzungen

  1. Die Frage ist doch eigentlich viel simpler …
    ist die USA und/oder Deutschland im Krieg?
    Wenn nicht, ist jede Tötung ein Mord.
    Wenn doch, dann ist er völkerrechtswidrig wegen fehlendem UN Mandat.
    Merkel darf wählen, Beihilfe zum tausendfachen Mord oder Kriegsverbrechen.
    Nur den Kläger muss man finden.

  2. Ich habe mich sehr über diesen Artikel gefreut und ihn gleich in meinen gestrigen Beitrag verlinkt, in dem es um Trump & Drones geht. Besten Dank.

  3. Liebe Constanze, vielen Dank für deinen Artikel!
    Im letzten Satz habe ich „Trauerspiel“ für mich in „Verbrechen“ übersetzt. Das finde ich irgendwie passender.

  4. Diese Tötungen konterkarieren jegliche Rechtsnorm. Bei diesen exterritorialen Tötungen achtet die USA weder das eigene Recht, dass einen öffentlichen Prozess garantiert, noch das Völkerrecht.
    Diese Normen sind jedoch nicht zufällig, sonder auf teils jahrhundertealter leidvoller Erfahrung entstanden.
    Ein Staat der sich selbst keiner Rechtsordnung mehr unterwirft, wird langfristig im Inneren erodieren.
    Die Anwendung von Folter und der Patriot Akt, der die rechtliche Überprüfung staatlichen Handelns verunmöglicht sind weitere Indizien der Auflösung der Rechtsstrukturen in den USA.
    Die gegenwärtige tiefe Verunsicherung und Spaltung der gesamten Gesellschaft in den USA ist kein Zufall sondern die natürliche Konsequenz daraus.

    Wer hier wegschaut und bemänteld wie Frau Merkel es tut, macht sich nicht nur der Mittäterschaft schuldig, sondern riskiert, dass dieser Prozess, der längst auch in Deutschland eingesetzt hat, weiter fortschreitet.
    Dass die Politik hierzulande in immer kürzeren Intervallen, gleichsam panikartig, neue Gesetze erlässt wird dabei nicht helfen, solange sie nicht gewillt ist, gültige Rechtsnormen wirksam einzuhalten.

  5. Zitat:,,So leicht wird sich die Bundesregierung den Fragen allerdings nicht entziehen können. Denn Ramstein untersteht der rechtlichen Hoheit der Bundesregierung, und es besteht ihrerseits eine rechtliche Verpflichtung, völkerrechtswidrige Militäroperationen zu unterbinden, die andere Staaten von deutschem Boden ausführen.“

    Sehr richtig Eigentümer der Liegenschaft Ramstein ist die Bundesrepublik Deutschland. Es gilt dort das Deutsche Grundgesetz.

    https://enidanx.wordpress.com/2016/08/06/rechtliche-grundlagen/

    Zitat:,,Es gilt weiterhin die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen. Die Frage stellt sich insofern nicht.“

    Wie beschämend , wenn sich einige deutsche Parlamentarier damit zufrieden geben… Peinlich solche Aussagen von der Regierung zu hören!

    Man hat ja auch nicht bis heute die USA ermahnt und zur Rechenschaft gezogen, als sich herausstellte, dass über Ramstein Abu Omar nach Kairo zum Foltern gebracht wurde…

    Zitat:,,Über allgemein gehaltene diplomatische Aktivitäten hinaus hat es daher keine Tätigkeiten der Bundesregierung gegeben, um darauf hinzuwirken, dass sich eine etwaige Kooperation von US-amerikanischen und ägyptischen Stellen hinsichtlich eines über deutsches Staatsgebiet verschleppten, geheim inhaftierten Gefangen nicht wiederholt.“

    https://enidanx.wordpress.com/2016/07/04/extraordinary-rendition/

    Das eine deutsche Regierung derart kuscht vor den Amerikanern ist nicht nur untragbar sondern auch gefährlich.

    https://enidanx.wordpress.com/2016/07/04/extraordinary-rendition/

      1. @TuxNix 30. Jan 2017 @ 20:51
        Steinmeier ist die Inkarnation des Brandstifters im Biedermanngewand.
        Die Affäre “ Kurnaz“ spricht Bände und entblößt dessen zweifelhaften Charakter.

  6. Auszug aus einer Anfrage an die Bundesregierung durch den Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN

    Antwort Bundesregierung:
    Zitat:,,Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der
    Streitkräfte und deutschen Behörden gewährt der für die Liegenschaft
    zuständige Kommandant oder die sonst zuständige
    Behörde der Truppe den deutschen Vertretern jede angemessene
    Unterstützung, die zur Wahrnehmung der deutschen Belange
    erforderlich ist. Dazu gehört auch der Zutritt zu der Liegenschaft,
    wobei in allen Fällen die Erfordernisse der militärischen Sicherheit
    zu berücksichtigen sind. “

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/10/031/1003104.pdf

    So liebe Bundesregierung sich nicht immer auf leere Worte der Amerikaner verlassen ( vermutlich auch aus reiner Bequemlichkeit und Karrieregeilheit) sondern mal losgehen und vor Ort gucken!
    Die Rechtliche Handhabe ist gegeben. NATO Statut- Zusatzabkommen Artikel 53

  7. Artikel 53 Zitat:,,
    (a)
    Die Behörden einer Truppe gewähren den zuständigen deutschen Behörden auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene jede angemessene Unterstützung, die zur Wahrnehmung der deutschen Belange erforderlich ist, einschließlich des Zutritts zu den Liegenschaften nach vorheriger Anmeldung, damit sie ihre Amtspflichten erfüllen können. Die für die Liegenschaften zuständigen deutschen Bundesbehörden sind den Behörden der Truppe auf deren Ersuchen behilflich. In Eilfällen und bei Gefahr im Verzuge ermöglichen die Behörden der Truppe den sofortigen Zutritt ohne vorherige Anmeldung. Die Behörden der Truppe entscheiden in jedem Fall, ob sie die deutschen Behörden begleiten.

    (b)
    In allen Fällen des Zutritts werden die Erfordernisse der militärischen Sicherheit berücksichtigt, insbesondere die Unverletzlichkeit von Räumen, Einrichtungsgegenständen und Schriftstücken, die der Geheimhaltung unterliegen.

    (c)
    Die Behörden der Truppe und die deutschen Behörden gestalten den Zutritt so, dass weder die Wahrnehmung deutscher Belange noch im Gang befindliche oder bereits angesetzte militärische Übungen in unangemessener Weise beeinträchtigt werden.

    (d)
    Sollte in den Fällen der Buchstaben (a) bis (c) keine Einigung erzielt werden, so werden auf beiden Seiten die zuständigen höheren Behörden befasst.

  8. sagt mal ihr von netzpoltik
    was für ein internet möchtet ihr denn in zukunft haben ?
    die constanze kurz und einige andere von euch, könnten in berlin nen server selber konfigurieren, gut.

    aber was für ein netz und mit welchen anbietern, zu welchen bedingungen, möchtet ihr in zukunft denn gerne haben ?

    mal klartext zur feierstunde uns oettinger aus dem verkehr gezogen wurde

  9. Die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des EU-Parlaments ist ja schon bemerkenswert pharisäerhaft.

    Zum einen kann man den Begriff „extrajudicial“ ja auch als „außerhalb der Rechtsordnung“ verstehen, was auch tatsächlich Sinn machen würde. Deutschland hat über seinen Oberst Klein ca. 3 Jahre lang in allen Facetten diskutiert und am Schluss Gerichte entscheiden lassen. Die USA müsste das eigentlich mit jedem Drohneneinsatz genauso machen, tut es aber schlicht gar nicht.

    Zum anderen kann „extrajudicial“ aber genauso meinen, dass es eben Tötungen sind, die auch im Nachhinein keiner Gerichtsbarkeit unterliegen. Und das trifft den Punkt doch ebenfalls ziemlich genau. Oder hat jemand schon mal davon gehört, dass einer der für die Drohneneinsätze Verantwortlichen in den USA jemals für einen Fehler zur Rechenschaft gezogen worden ist?

    Also, was passt der Bundesregierung nicht an dem Begriff?

    1. Naja, es gibt Richtlinien für die Drohneneinsätze, siehe:
      https://netzpolitik.org/2016/playbook-leitlinien-fuer-den-drohnenkrieg-die-nicht-bindend-sind/

      Ob man diese Richtlinien als Teil der Rechtsordnung anerkennt, ist vielleicht eine andere Frage.

      Mein Eindruck bei der Beantwortung dieser Frage ist eher, dass man deswegen ein beliebiges anderes Argument in die Antwort schreibt, um eben der Beantwortung der Frage auszuweichen. Gar nichts als Antwort schreiben, sieht ja auch nicht gut aus.

      1. Vielen Dank Constanze, den Artikel hatte ich noch nicht gelesen.
        Im Grunde wurden unter Georg W. Bush schon sämtliche Rechtsprinzipien außer Kraft gesetzt. Dieses „playbook“ ist eher eine Richtlinie zur Durchführung.
        Das sie das raus gerückt haben ist schon ein Erfolg, zeigt aber, dass die US Administration sich um eine rechtliche Einordnung (wohl absichtlich) nicht gekümmert hat. Stellt es doch alle Normen auf den Kopf.

  10. Die USA sind das Imperium……und Obama war auch keine Heilsbringer….unter seiner Amtszeit ist auch das enstanden.

    H.R.158 – Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Act of 2015

    aus aktuellen Anlass…….mal drüber nachdenken!

  11. Humanitäres Völkerrecht? Nie davon gehört. Ausgerechnet die USA wollen sowas einhalten? Wie gegenüber den Indianern?, den Wohngebieten in Japan, in Deutschland, in Nord- und Südvietnam?, in Guantanamo, in Syrien, im Jemen, in Mossul??
    Also nee, wenn Merkel das glaubt, ist sie nicht mehr blauäugig sondern gefährlich dumm. Was kommt denn als nächstes: Ostukraine? das Baltikum? Polen? Die Polen werden sich über die Art noch wundern, in der ihre Werte verteidigt werden.

  12. Danke, Constanze. Ausgezeichneter Artikel.

    Ich habe mich gefragt, woher die rechtliche Verpflichtung für die Bundesregierung rührt, völkerrechtswidrige Militäroperationen zu unterbinden, die andere Staaten von deutschem Boden ausführen. Etwas erläutert ist das in WD 2 – 034/14 „Ausübung militärischer Gewalt durch ausländische Staaten von Militärbasen in Deutschland“ [1], Seite 7 und 8. Der geschẅärzte Autor dort ist der Ansicht, dass eine Verurteilung der Bundesregierung wegen Beteiligung oder Beihilfe voraussetzt, dass ihr ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Solange die Bundesregierung aber dabei bleibt, alle Fragen mit „lalala wir vertrauen den Amerikanern“ zu beantworten, wird das mit dem Nachweis des Vorsatzes schwierig.

    [1] http://www.bundestag.de/blob/406156/b66cc93fd4a367ea52681c5876f6a19d/wd-2-034-14-pdf-data.pdf

  13. Zitat:“Es gilt weiterhin die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen.“

    … dem Recht, das sich die Siegernation im besiegten Land heraus nimmt!

    Zitat:“Es müssten jedoch wie bei allen Waffenarten auch bei Drohnen völkerrechtliche Regeln beachtet werden, nämlich das Verbot des gezielten Angriffs auf Zivilpersonen, das Gebot der Unterscheidung zwischen „Kombattanten/Kämpfern“ und Zivilpersonen sowie das Exzessverbot.

    Genau dies hätte die Bundesregierung zu prüfen, wenn der Einsatz auf ihren Territorium erfolgt“

    … na aber Sicher doch!
    … die Bundesregierung bekommt ja nichtmal Auskünfte über abgeschlossene Operationen der ihr unterstellten Dienste!
    Anfrage der Bundesregierung an den Verfassungsschutz: „Lieber Verfassungsschutz, hatten Sie V-Männer in der NPD?“
    Antwort des Verfassungsschutzes: „Das geht Sie nix an, ist Geheim!“

    Anfrage der Bundesregierung an die US-Regierung: „Haben Ihre Drohnen völkerrechtliche Regeln missachtet?“
    Antwort Trump via Twitter: „Liebe Bundesregierung, da die Drohnen über keinerlei Mitspracherecht verfügen und unsere Piloten keine Ahnung von den völkerrechtlichen Regeln haben, da ihr militärischer Bildungsstandard dies nicht erfordert, gehe ich davon aus, das da nichts missachtet werden konnte!“

  14. Was mir im Zusammenhang mit einem anderen Artikel/Kommentar gerade durch denk Kopf ging …
    Das Thema hier, bzw. die Mehrheit der Meinungen,
    sind lupenreine „VT“’s

  15. „Überprüft wird das jedoch nicht.“

    Scheint sowieso kaum jemenden zu interessieren.
    Das einzige, was die Bundesregierung dazu sagt, bewegt sich auf Fake-News Niveau.

  16. „Überprüft wird das jedoch nicht.“

    Scheint sowieso kaum jemanden zu interessieren.
    Das einzige, was die Bundesregierung dazu sagt, bewegt sich auf Fake-News Niveau.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.