Gesetzeswidrig und stigmatisierend: Kritik an der G20-Öffentlichkeitsfahndung

Die Polizei präsentierte die Fotos mutmaßlicher Straftäter auf einer Pressekonferenz. – Alle Rechte vorbehalten Polizei Hamburg

Heribert Prantl kritisiert auf SZ.de die sogenannte Öffentlichkeitsfahndung anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg als gesetzeswidrig. Die Hamburger Polizei hat mehr als 100 Fotos von Personen veröffentlicht und die Bevölkerung zur Mithilfe aufgerufen. Es handelt sich um die größte Öffentlichkeitsfahndung seit Jahren.

In seinem Kommentar schreibt Prantl:

Das ist eine gigantische Öffentlichkeitsfahndung, ein Massenscreening, eine Aufforderung zur öffentlichen Rasterfahndung. [..] Es handelt sich um die umfassende Aufforderung an die Bevölkerung, Hilfssheriff zur spielen. Es handelt sich um die Aufforderung, eine Vielzahl von Menschen zu jagen, deren Tat oder Tatbeitrag völlig ungeklärt ist.

Diese Art von Fahndung geht über das, was der Paragraf 131b Strafprozessordnung erlaubt, weit hinaus. Die Ermittler dehnen den Paragrafen bis zur Unkenntlichkeit aus. Sie unterscheiden nicht zwischen Beschuldigten und Nichtbeschuldigten, sie machen alle abgebildeten Personen zu Beschuldigten.

Prantl steht mit seiner Kritik nicht alleine. Der freie Journalist Sebastian Weiermann hält Teile der veröffentlichten Videos nicht für fahndungsrelevant, sie dienten der Emotionalisierung, was nicht die Aufgabe der Polizei sei. Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Linke) sagt, dass eine solche Massenfahndung weniger zur Aufklärung von Straftaten als zur Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas beitrage. Die Hamburger Linken-Abgeordnete Christiane Schneider spricht gegenüber der Tagesschau von einer „Menschenjagd“. Sie schreibt in einer Pressemitteilung: „Stehen die Bilder erst einmal im Internet, auf Facebook und Twitter, kann die Polizei ihre Verbreitung und den Umgang damit nicht mehr annähernd kontrollieren.“

Welche Nebeneffekte eine öffentliche Fahndung haben kann, bewies auch gleich ein CDU-Mitglied auf Twitter:

(Verpixelung des Foto: netzpolitik.org) - Alle Rechte vorbehalten Screenshot

Von den 115 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte hat übrigens noch keines zu einer Anklage geführt. Das kritisiert auch Amnesty International. Der Polizeieinsatz zum G20 war wegen zahlreicher Fälle von Polizeigewalt gegen Demonstranten und Journalisten in die Kritik geraten.

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27 Ergänzungen

    1. Und noch einmal: Was ein Staat tut, der das Gewaltmonopol, die Justiz und die Legislative hinter sich hat ist in seinen Handlungen nicht gleichzusetzen mit denen die ihre Handyfotos auf Indymedia veröffentlichen.

      Außerdem, her mit einer Kennzeichnung, dann muss man keine Gesichter von PolizistInnen veröffentlichen

      1. @Jona, genauso ist es. Während die Aktion von indymedia in jedem Fall strafbar ist, ist eine Öffentlichkeitsfahndung durch die Staatsanwalt im Rahmen der StPO möglich.

    2. Ich sehe hier nur ein rum Geheule. Wer eine Straftat begeht oder sich daran beteiligt muss damit rechnen das nach ihm gefahndet wird.
      Täglich hängen Fahndungsplakate an öffentlichen Stellen aus. Regelmässig wird in xy-ungelöst auch nach Tätern gesucht. Das Videomaterial zeigt deutlich das hier nicht nur einfache Straftaten begangen wurden.
      Und das nun geheult wird das man ja nun im I-Net zu sehen sei….
      Sind es nicht genau diejenigen die nun heulen die es gut finden ihren Gegner öffentlich zu machen indem deren Fotos z.b. auf Indymedia veröffentlicht werden?

      1. @Hinz: Keine Frage, dass der Staat nach Straftätern suchen muss. Das Mittel der Öffentlichkeitsfahndung wird – weil es so problematisch ist, wenn Fehler begangen werden – in der Regel aber nur bei Kapitalverbrechen eingesetzt. Die jetzige Initiative der Hamburger Polizei ist ein Novum. Es geht nicht um Mörder, sondern es wird auch nach Menschen öffentlich gefahndet, die aus welchen Gründen auch immer, ein Sixpack-Bier aus einem Supermarkt tragen. Das ist unverhältnismäßig und nicht mit Aktenzeichen xy-ungelöst zu vergleichen.

        Und nur weil irgenwelche Leute bei indymedia.org Persönlichkeitsrechte verletzen, rechtfertigt das doch nicht, dass der Staat zu diesem Mittel greift. Das ist ein sonderbares Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, das Du hier verbreitest.

        1. @Simone
          es geht hier um versuchten Mord (nichts anderes ist es wenn man Steine wirft und auch Polenböller können zumindest schwere Verletzungen verursachen)
          Ich erwähne Indymedia nur weil dort immer wieder Bilder und auch Namen veröffentlicht werden. Nun sind diejenigen die dort Namen und Adressen veröffentlichen auch mal „Opfer“ und heulen.
          Der Staat hat die Aufgabe diese Täter zu ermitteln da ein enormer Schaden verursacht wurde und so etwas in Zukunft zu verhindern ist.
          Es gibt aber noch einen Unterschied zwischen Indymedia und der Öffentlichkeitsfahndung:
          Bei Indymedia sind Namen, Adressen und Bild verknüpft und so leicht über eine Suchmaschine zu finden.
          Bei der Polizeifahndung gibt es keine Namen. So ist der Schutz gegeben das ein etwaiger Arbeitgeber hier seinen Angestellten findet.

        2. @Hinz:
          es geht hier um versuchten Mord (nichts anderes ist es wenn man Steine wirft
          Ein Steinwurf auf einen Robo-Cop soll versuchter Mord sein? Was haben Sie denn geraucht?

          Ich erwähne Indymedia nur weil dort immer wieder Bilder und auch Namen veröffentlicht werden. Nun sind diejenigen die dort Namen und Adressen veröffentlichen auch mal „Opfer“ und heulen.
          Ihr juristisches Verständnis ist ja sogar noch schlechter als ungenügend.

          Bei der Polizeifahndung gibt es keine Namen. So ist der Schutz gegeben das ein etwaiger Arbeitgeber hier seinen Angestellten findet.
          Schon mal was von Bildersuche gehört?

          1. @Wilhelm
            welcher Arbeitgeber nutzt bitte die Bildersuche? Zudem sind die Fahndungsfotos kaum über die Bildersuche auffindbar aufgrund der Qualität der Bilder.
            Und ein Steinwurf ist versuchter Mord. Woher will der Werfer wissen das die Person nicht gerade in dem Moment seinen Helm abnimmt oder jemanden trifft der ohne Helm ist? Und wenn Helme so sicher sind frag ich mich doch ernsthaft weshalb es immer noch so viele Unfallopfer gibt, sie hätte da offenbar eine Lösung.
            Haben sie die Videos gesehen wo sogar Leute von der Presse Steine abbekommen haben? Das Waren keine „Robocops“.
            Und sie wollen offenbar Straftaten dulden solange die Straftaten von „links“ ausgehen.
            Sie haben ein merkwürdiges „Rechtsverständnis“.

    3. @Arno Nym, wie es mit den 54 Bildern von Polizisten aussieht?
      Nun, hier eine Anleitung, Goggle aufrufen https://ipv4.google.com/ , im Suchfeld „Polizei“ eingeben und suchen lassen, dann auf den Button „Bilder“ klicken und versuchen die Realität zu ergründen, die sich dir dann darstellt!

      1. Die wechselt aber von Einsatz zu Einsatz, ist also Einsatzbezogen, nur wenn du an die Daten heran kommst und die Nummer mit dem Klarnamen aus der Datenbank/Excel Tabelle vergleichen kannst, kannst du den Polizisten namentlich identifizieren, oder du fährst nach Berlin und wartest darauf, das der Polizist aus dem Einsatz dir über den Weg läuft oder du suchst bei Facebook US nach seinem Konterfei!
        Die Amerikaner dürfen das, im gesamten Facebook Universum!

        Im übrigen ist sie keine Steueridentifikationsnummer, die die bis 80 Jahre nach dem Tode anhaftet.

        1. Die wechselt aber von Einsatz zu Einsatz, ist also Einsatzbezogen, nur wenn du an die Daten heran kommst und die Nummer mit dem Klarnamen aus der Datenbank/Excel Tabelle vergleichen kannst, kannst du den Polizisten namentlich identifizieren

          Unter der Gesamtheit der Polizisten gibt es auch solche, die kriminell werden, Schlägertypen sind, ihre Macht missbrauchen, betrügen, fälschen, stehlen, drogenabhängig sind, und ja, Polizisten haben auch schon gemordet. Diese Aufzählung soll Polizei nicht etwa verunglimpfen, sondern verdeutlichen, dass Polizisten eben auch nur ein Abbild der Gesellschaft bilden, und nicht etwa bessere Menschen sind.

          Das Problem der zufälligen ID-Nummern-Vergabe ist, dass eine personenbezogene Häufung von Delikten im Amt damit nicht möglich ist. Damit macht man es unmöglich jene Polizisten auszufiltern, die in ihren Einsätzen Rechtsvergehen anhäufen. Die ist insbesondere problematisch in Systemen, die sich stark über einen Chorgeist definieren. Eine Anzeige durch Kollegen kommt dann praktisch nur noch vor, wenn Polizisten sich gegenseitig schädigen.

          Leider wurde in Ländern mit eindeutiger ID diese Regelung wieder von der Nachfolgeregierung kassiert. Es gab ordentlichen Druck aus Polizeikreisen, der dazu führte. Doch gerade dies muss einen bedenklich stimmen, denn Beamte, die sich nichts im Dienst zuschulden kommen lassen, müssten eine solche Regelung überhaupt nicht fürchten.

          Um es ganz deutlich zu machen: Es geht um eine Minderheit unter den Polizisten, aber um eine bedeutsame. Diese kleine Minderheit jedoch verdirbt das Ansehen von Polizei in der Bevölkerung jedoch nachhaltig. Ihre Vergehen und Straftaten sind es, die das Vertrauen in Polizei dauerhaft beschädigen. Diese Problematik ist in Führungskreisen und Ausbildung sehr wohl bekannt, aber daran will man nicht rühren, solange man damit irgendwie zurecht kommt und keine allzu großen Skandale produziert. Doch wenn schon so ein Dienstverständnis gegenüber auffälligen Kollegen problematisch ist, wie soll man dann überhaupt noch jener habhaft werden, die mit randomisierten IDs auf die Menschheit losgelassen werden?

          1. In Berlin bilden sie ja die „Familienmitglieder“ zu Polizisten aus, damit die „Familien“ besser vor dem Gesetz geschützt werden können.
            Selbst straffällige werden zugelassen!
            Geh mal als Deutscher mit einem „Strafzettel“ bzw. einem Punkt in Flensburg hin und du darfst gehen!

            Unsere Christlich/Sozialen Führer benötigen diese Form der Gewalt, um ihre Form des Rechts und die dazu nötigen Gesetze dem wählenden Bürger verkaufen zu können!

  1. Passend dazu gibt es in der ZDF-Videothek ein Filmchen über die Entstehung der RAF. Einschliesslich der Beteiligung des Verfassungsschutzes in Form von „V-Leuten“. Natürlich ist die Maßnahme weder übertrieben noch gesetzeswidrig. Taugt die tolle Gesichtserkennungssoftware noch nichts? Oder suchen die in Wirklichkeit neue Denunzianten bzw. „V-Leute“?

  2. Was ich noch nie begreifen konnte ist, dass man Demonstranten das „maskieren“ verbietet, aber gleichzeitig Polizisten nicht erkennbar sein sollen. Das nennt man dann wohl systemische Strafvereitelung. Der Staat bildet seine Profi-Schläger aus und schützt sie. Und Rechtsstaat ist dann, wenn der Staat Recht hat. Es ist schon bezeichnend, wenn immer wieder die Videos der Polizei verschwinden, die die Prügelszenen der Polizisten ungewollt dokumentiert haben. Das ist die gleiche Sauerei wie das Aktenvernichten und beiseite schaffen von Asservaten, wenn gegen Beamte ermittelt wird.

  3. Der Beitrag setzt sich leider nicht damit auseinander, ob die Kritik an der Öffentlichkeitsfahndung berechtigt ist. Woher hat z.B. Herr Prantl seine Kenntnisse, welche eigentlich nur der Staatsanwaltschaft und den ermittelnden Beamten bekannt sein sollten, dass er zu seiner Einschätzung der Gesetzeswidrigkeit kommt? Vermutlich weiß Herr Prantl gar nichts über die konkreten Fälle und fabuliert einfach mal postfaktisch vor sich hin und würde somit nur ideologisch motivierte Lügen aka Propaganda verbreiten.

    1. Passend dazu hat Sachsen seine neuen Polizeipanzer mit einem „Undercover“-Modus ausgestattet. Man koennte fast meinen, Zerstoerung des Vertrauens in den Staat ist Programm. Denn der Staat schuetzt primaer die, die sich nicht selber schuetzen koennen…noch…

        1. Wenn ich es mir so recht betrachte, ist der Innenminister Sachsens doch rechts glimpflich davon gekommen!
          Wenn die „Abteilung 5“ (Polizeilicher StaatsSchutz/PTAZ im LKA Sachsen) das Fahrzeug bestellt hätte, huii (!!), das wäre der Absolute Gau gewesen!

          1. Wobei sich mir die Frage stellt, wieso die Polizei überhaupt Kampfpanzer besitzen darf. Denn dieses Fahrzeug ist nichts anderes, es können sogar tödliche Waffen angebracht werden, was jedoch „derzeit nicht erlaubt ist“.
            Wenn Bundeswehr und Polizei aus gesetzlichen Gründen nicht vermischt werden darf, dann wird eben die Polizei zum Militär aufgerüstet? Zusammen ausgebildet wird eh schon seit Längerem.

            Ich rege mich daher weniger über das aufgestickte Emblem auf, denn auch nach dem Entfernen ändert das nichts an der dahinter stehenden Haltung, sondern vielmehr darüber, dass die Polizei ein solches Monster als Einsatzfahrzeug bekommt.

  4. @Schäfer
    Es sei mal dahingestellt, ob das eine „Linksextreme“ ist. Das junge Mädel wirkt in der Kategorie Flaschen- und Steinewerfer zumindest deplaziert.

    Der Rest von den Typen scheinen überwiegend studentischen Hintergrund zu haben. Wahrscheinlich nicht wenige Krawalltouristen. Europäisches Aussehen in der Beschreibung der Polizei ist schon richtig, aber südwesteuropäisch oder Balkan ließe sich eingrenzen. Nebenbei auch noch ein paar, die aussehen, als ob sie dem Mileau der Kleinkriminellen entsprungen wären. Sympathisch sind die nicht, denunzieren muss man trotzdem niemanden.

    Die Geschichte ist gegessen. Genauso ist es mit den ebenso stigmatisierenden Fotos von Polizisten. Im Gegensatz zur Öffentlichkeitsfahndung der Polizei sind die gesetzeswidrig. Nebenbei sollte man nicht zweierlei Maß anlegen.

  5. Im Übrigen sind alle Polizisten durch eine Nummer gekennzeichnet, auch die Bereitschaftseinheiten. Man kann auch im Falle eines „Übergriffes“ den Polizeiführer vor Ort, der sich typischerweise dicht beim Geschehen befindet, kontaktieren. Nur, welcher Straftäter wird die Polizei kontaktieren, die er eben mit Steinen geworfen hat?

    1. Nun, dann brauchen die Polizisten vor der Nummerierung ja keine Angst zu haben, nicht?
      Nur Polizisten, die unnötige Gewalt anwenden, wären dann betroffen!
      Ob sie bestraft werden, steht da auf einem anderen Blatt.

    2. @Arno Nym: Es stimmt nicht, dass alle Polizisten eine individuelle Kennzeichnung haben. Es gibt immer noch einige Bundesländer, die das nicht eingeführt haben. In Nordrhein-Westfalen hat die dortige Schwarz-gelbe Regierung die Kennzeichnungspflicht sogar abgeschafft.

    3. @.Arno Nym „Nur, welcher Straftäter wird die Polizei kontaktieren, die er eben mit Steinen geworfen hat?“
      Wenn der Straftäter V Mann der Polizei ist,dann wird er die Polizei informieren,ist hiermit deine Frage beantwortet?

  6. Was ist denn, wenn man jemanden auf den Verhandungsfotos sehr ähnlich aussieht?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.