Gesellschaftliches Bündnis gegen Datenschutzabbau der Bundesregierung

Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen stellen sich gegen das geplante neue Datenschutzgesetz. In einer Stellungnahme verwehren sie sich gegen Versuche, Datenschutz und Wirtschaft gegeneinander auszuspielen und fordern konkrete Kurskorrekturen.

Foto: Michael Mroczek unter CC0 via unsplash

Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen hat sich gegen die Pläne der Bundesregierung zum Abbau des Datenschutzes in Deutschland gestellt. Bereits anlässlich der ersten Lesung des Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetzes (DSAnpUG) im Bundestag am vergangenen Donnerstag haben sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Deutsche Frauenring, der Bundesverband hauswirtschaftlicher Berufe, der Verbraucherservice im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. und diverse Landesverbraucherzentralen gegen die vorgesehene Aufweichung unseres Grundrechtsschutzes ausgesprochen.

Leidtragende: BürgerInnen, VerbraucherInnen, ArbeitnehmerInnen

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Organisationen unter anderem, dass Betroffenenrechte wie Auskunfts- und Widerspruchsansprüche – anders als von der Bundesregierung geplant – uneingeschränkt gelten. Sie wenden sich darüber hinaus gegen eine Aufweichung der Zweckbindung erhobener Daten und gegen die Ausweitung der Videoüberwachung, die durch das DSAnpUG und das vom Bundestag vergangene Woche beschlossene Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ermöglicht wird. Will zudem ein Arbeitgeber Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten, soll die Einwilligung wegen des besonderen Ungleichgewichts zwischen Arbeitgebern und abhängig Beschäftigten nur ausnahmsweise möglich und an strenge Voraussetzungen geknüpft sein.

Grundsätzlich fordert das Bündnis „eine faktenbasierte Sicherheitspolitik, die sich nicht von diffusen Ängsten leiten lässt“, klare Rechenschaftspflichten für datenverarbeitende Stellen und ein eigenes Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz.

DGB, AWO, vzbv und Co. zufolge würden die Pläne der Bundesregierung einseitig die von der zunehmenden Datafizierung betroffenen Menschen benachteiligen:

Die Leidtragenden wären Bürgerinnen und Bürger, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie abhängig Beschäftigte, deren Wünsche, Gefühle und Gedanken noch stärker als bisher zu einem Rohstoff degradiert werden würden.

Grundrechte nicht gegen Wirtschaft ausspielen

Notwendig ist das „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU“ (DSAnpUG), weil die ab Mai 2018 anzuwendende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz der EU weitreichende Vorgaben machen. Die nun vorgeschlagenen Änderungen gehen aber weit über den notwendigen Regelungsbedarf hinaus. Selbst da, wo keine oder lediglich restriktive Öffnungsklauseln bestehen, die den Mitgliedstaaten gegebenenfalls Spielraum offenlassen, untergräbt der Gesetzentwurf die europäischen Datenschutzziele, auf die man sich nach langen Verhandlungen im Frühjahr 2016 geeinigt hatte.

Mit der Positionierung stellen sich die Organisationen unmissverständlich gegen den seit einigen Monaten betrieben Kampf der Bundesregierung gegen Datenschutz. So stellt sich das Bündnis auch gegen den vom Wirtschaftsverband Bitkom übernommenen rhetorischen Trick, Datenschutz und Datensparsamkeit gegen vermeintliche „Datensouveränität und Datenreichtum“ auszuspielen:

Jahrelang warnte die Bundesregierung, dass das deutsche Datenschutzniveau durch die Datenschutzgrundverordnung nicht leiden dürfe. Doch jetzt, wo dieses Ziel – partiell – erreicht wurde, stellt sie selbst die derzeitigen Standards in Frage:

So forderte Bundeskanzlerin Merkel auf der Jahrestagung des Deutschen Beamtenbunds im Januar 2017 Deutschland zum Umdenken auf. Das Prinzip der Datensparsamkeit möge zwar für einzelne Bereiche richtig sein, die Wertschöpfung der Zukunft aber würde nicht mehr damit auskommen, dass man möglichst wenige Daten habe, sondern es werde darauf ankommen, aus vielen Daten möglichst interessante Schlussfolgerungen und Anwendungen zu schöpfen. Ähnlich hatten sich in der Vergangenheit Regierungsmitglieder von CSU und SPD geäußert.

Wir halten diesen Ansatz für wenig zielführend. Es gibt keinen unauflösbaren Widerspruch zwischen Datenschutz und den modernen Formen der Datenverarbeitung. Die Herausforderung besteht darin, die Chancen der Datenverarbeitung zu nutzen, aber gleichzeitig ihre Risiken zu minimieren. Die bestehenden Grundsätze des Datenschutzes, die in der Europäischen Union Grundrechtscharakter haben, müssen dabei weiterhin Bestand haben: Datenminimierung, Zweckbindung, Betroffenenrechte und Einwilligung.

Datenminimierung heißt: Schutz vor Wahllosigkeit

Konkret machen DGB, AWO, vzbv und Co. am Beispiel des Prinzips der Datenminimierung deutlich, dass die Rhetorik vom vermeintlich altmodischen Datenschutz ins Leere läuft. Statt Datenverarbeitung grundsätzlich zu verhindern, sorge Datenschutz lediglich für klare Regeln:

(…) das Prinzip der Datenminimierung bedeutet nicht etwa, dass keine Daten verarbeitet werden dürften, es verhindert nicht das Sammeln von Daten, die für einen bestimmten und legitimen Geschäftszweck erforderlich sind – sondern es schützt vor dem wahllosen und unkontrollierbaren Verarbeiten von personenbezogenen Daten ohne bestimmten Zweck.

Das müsste eigentlich doch auch Innenminister Thomas de Maiziére gefallen, der in dieser Sache mit besonders gespaltener Zunge spricht und erst kürzlich eine Straßenverkehrsordnung für Big Data forderte.

3 Ergänzungen

  1. Nachdem jetzt die Pkw-Maut die letzte Hürde passiert hat, ist es dringend erforderlich, das Thema Maut und Datenschutz erneut auf die Agenda zu setzen, von der es nach 2014 verschwunden zu sein scheint.

    Die Zweifel daran, dass sich die Pkw-Maut überhaupt rechnen wird, werden sicher auch von intelligenteren Vertretern der Regierungskoalition geteilt, die aus taktischen Gründen oder Fraktionsdisziplin zugestimmt haben. Dass trotzdem die besonders kostenintensive flächendeckende Verkehrsüberwachung einer herkömmlichen Vignette (oder einer simplen Erhöhung der Mineralsteuer) vorgezogen wird, lässt auf andere Motive schließen als die Erzielung von Einnahmeüberschüssen für den Straßenbau.

    Mit meinen diversen Nachfragen stoße ich seitdem auf eine Mauer des Schweigens in den Medien, im Parlament und bei den politischen Parteien – und bei der Bundesdatenschutzbeauftragten, die einfach nicht antwortet auf meine Frage, wieso das letzte, was aus ihrem Hause zu hören war, ein Interview mit einer Provinzzeitung war.

    Das Schweigen muss jetzt ein Ende haben! Lockt die Politik aus der Reserve, nervt Redakteure, stellt Fragen! Es kann doch nicht sein, dass die Kontrollfreaks damit einfach durchkommen!

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