Gerichtsurteil: Keine einstweilige Verfügung gegen Facebook im Merkel-Selfie-Fall

In einem Gerichtsverfahren gegen Facebook wurde heute über Löschpflichten des Werbekonzerns bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen entschieden. Das Gericht sprach jedoch keine einstweilige Verfügung aus, die ein Betroffener verlangt hatte. Unabhängig von der heutigen Entscheidung des Landgerichts wirft der Fall aber grundsätzliche Fragen auf, denen wir uns stellen müssen.

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Hacker Way Nr. 1, Eingang zur Zentrale von Facebook in Menlo Park. Foto: CC BY-NC-ND 2.0, Flickr/Don Barrett

Ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel war der Ausgangspunkt für einen Rechtsstreit, den der Syrer Anas M. vor dem Landgericht Würzburg initiiert hat. Denn eine recht beispiellose Hatz gegen den Mann folgte auf das Foto: Er wurde als Terrorist und als Mörder verunglimpft. Bilder von Anas M. wurden bei Facebook hochgeladen und geteilt, zusammen mit verleumderischen Behauptungen.

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Der Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Facebook ist vor Gericht gescheitert.
Via Twitter/Fabian Reinbold.

Heute fiel die Entscheidung des Gerichts: Anas M. hat mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Facebook nicht durchdringen können. Er wollte den Konzern verpflichten, alle Postings zu entfernen, die ihn verunglimpfen. Wie Fabian Reinbold berichtet, habe sich Facebook nach Auffassung des Gerichts die verleumderischen Fotomontagen mit dem Syrer aber nicht zu Eigen gemacht, für die Inhalte seien die Nutzer verantwortlich.

Die genaue Begründung des Gerichts steht noch aus. Klar ist aber bereits, dass Anas M. Schadenersatz verlangen und eine weitere Instanz anrufen wird.

Dass es sich bei den geteilten Bildern auf Facebook um klare Rechtsverletzungen handelte, war nicht streitig. Der Knackpunkt war jedoch, ob der Werbekonzern nur die gemeldeten Postings blockieren muss oder generell in Deutschland oder EU-weit zu löschen hat. Zunächst hatte Facebook nur blockiert und nicht aktiv weitere vorhandene Bilder gelöscht.

Die Zivilkammer des Gerichts hatte am 6. Februar 2017 in einer mündlichen Verhandlung die gegnerischen Seiten angehört. Facebook, vertreten durch den Anwalt Martin Munz, argumentierte, man sehe keine Verpflichtung, aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen, und teilte bei diesem Gerichtstermin außerdem mit, dass die bekannten unstrittig verleumderischen und damit rechtswidrigen Fotos über Geoblocking für Deutschland nicht mehr sichtbar seien. Weitergehende Verpflichtungen, etwa ein Upload-Filter, lehnte der Konzern ab und begründete das mit technischer Unmöglichkeit.

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Der Anwalt von Anas M. bestätigt, dass der Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen wurde.
Via Facebook/Chan-Jo Jun.

Allzu wirksam sei die behauptete Sperre allerdings nicht gewesen, so der Anwalt von Anas M., Chan-Jo Jun. Auch nach dem Gerichtstermin Anfang Februar seien die Bilder weiterhin aus Deutschland abrufbar und auch neue Uploads zu finden gewesen. Deswegen warf er Facebook einen weiter andauernden Rechtsverstoß vor.

Das Gericht sollte sich nach Ansicht des Anwalts von Anas M. auch der Frage stellen, ob es zuverlässige technische Möglichkeiten gäbe, etwa Fotomontagen seines Mandanten automatisch aufzufinden und wirksame Upload-Filter einzubauen. Damit ist er heute gescheitert.

Immerhin ist Facebook bei Fragen des geistigen Eigentums technisch nicht so zimperlich wie bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen: Nachdem ein Boxkampf zwischen Anthony Mundine und Danny Green massenhaft bei Facebook live gestreamt worden war, versprach man flugs, eine technische Lösung gegen die „Piraterie“ auszuarbeiten, die das Streaming in Zukunft automatisch blockiert. Zusammen mit dem Pay-TV-Kanal Foxtel, der die Rechte für den Boxkampf besaß, werde man das Facebook-Streaming solcher Inhalte beenden.

Outsourcing von Zensur an Facebook?

Unabhängig von der konkreten Entscheidung des Landgerichts heute berührt der Fall grundsätzliche Fragen wie das Outsourcing von Zensur. Ein Gerichtsurteil betrifft immer einen konkreten Umstand, letztlich einen Einzelfall. Und dass der Betroffene hier das Gericht anruft, sollte der Regelfall sein, wenn seine Rechte so eklatant verletzt werden. Der spezielle Fall von Anas M. ist eher kurios und zugleich bestürzend, aber auch rechtlich eindeutig, was die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts angeht.

Aber jenseits des Einzelfalles ist eine Diskussion darüber notwendig, die nicht nur den Gerichten überlassen werden sollte. Kann und sollte sich Facebook mit dem Argument aus der Affäre ziehen können, dass sie es technisch nicht gebacken kriegen, die Rechtsverletzungen ganz und gar zu beenden? Was kann und sollte man Facebook dazu aufbürden? Der Werbekonzern hatte laut seinem Jahresbericht im Jahr 2015 einen Jahresumsatz von 17,9 Milliarden US-Dollar.

Andererseits kann man die Gefahr nicht ignorieren, wenn Facebook beispielsweise einen automatischen Upload-Filter bauen müsste. Der Konzern kann im Sinne seiner Anteilseigner kein Interesse haben, sich den mannigfaltigen Rechtsverletzung mit hohem Personalaufwand entgegenzustellen, wird aus seiner kommerziellen Logik heraus daher automatisierte Lösungen vorziehen. Aufgrund der millionenfachen Uploads von Bildern und Filmen kann man diese Logik nachvollziehen. Soll am Ende nur die ökonomische Frage bleiben, was für Strafen Facebook drohen, wenn sie das Beenden einer Rechtsverletzung nicht schnell genug auf die Reihe kriegen?

Für viele Menschen ist der Werbekonzern eine zentrale Informationsquelle geworden, entsprechend wären von Löschpflichten mit automatisierter Umsetzung ausgesprochen viele Personen in ihren Informationsrechten betroffen. Muss daher der Auslöser für Löschungen immer beim Rechtsstaat bleiben, um ihm statt dem Unternehmen und seiner Software die Interpretation des Rechts zu überlassen? Nicht zuletzt natürlich auch deshalb, weil sich sowohl Weltbild und Werte als auch Rechtslage und -verständnis von der hiesigen unterscheiden können. Aber wenn ja, hat die Durchführung solcher Löschpflichten durch Facebook dann gefälligst so effizient und zeitnah wie möglich zu erfolgen? Was genau wäre aber technisch zumutbar? Denn effizient heißt eher automatisiert.

Das Problem ist offenkundig schwer zur Zufriedenheit aller lösbar, es skaliert schlicht nicht gut. Natürlich funktioniert beispielsweise das Wiederfinden von Fotos technisch schon ganz prächtig, besonders wenn Gesichter darin vorkommen. Anders sieht das aber aus, wenn Bilder absichtlich modifiziert werden, und das ist Teil des Problems, denn es geht ja nicht nur um identische Bilder. Wäre vielleicht das Auffinden von Varianten einer kleinen Menge an Bildern noch zumutbar?

Nachteile solchen Vorgehens dürfen gleichzeitig nicht ignoriert werden. Denn es gibt beispielsweise legitime Berichterstattung, gerade auch in diesem aktuellen Gerichtsfall, die keinesfalls automatisiert weggefiltert werden dürfte.

Wer jetzt noch einen Facebook-Account hat oder darüber nachdenkt, sich einen zuzulegen, sollte übrigens kurz die Geschäftsbedingungen studieren:

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26 Ergänzungen

  1. Ich habe jetzt nicht verstanden, was der Jahresumsatz von Facebook mit den Strafaten von Deutschen auf Facebook zu tun hat.

    Entweder wir machen Rechtsstaat wie früher, d.h. mutmaßliche Straftäter bekommen rechtliches Gehör und einen ordentlichen Richter. Oder wir schaffen wie Heiko Maas es will, den Rechtsstaat hab, verzichten auf rechtliches Gehör und den ordentlichen Richter und lassen juristische Laien alles möglich machen im Namen des angeblichen Rechtes.

    Eine Störerhaftung für Facebook einzuführen, die wir im WLAN hart zu Recht bekämpfen, ist absurd. Das ist so absurd, als wenn wir dem Landesstraßenbetrieb Straßen. NRW vorwerfen, dass er für über 1 Mrd. € jedes Jahr Straßen baut, die dann als Infrastruktur dafür dienen, dass in Deutschland jährlich über 1.500 Menschen im Straßenverkehr zu Tode kommen. Einige davon durch Mörder, wie wir aus Berlin wissen.

    Ich bin dagegen, staatliche Zwangsmaßnahmen an Private outzusourcen. Es wäre ein Weg in den rechtsfreien Raum. Auch würde es die Türe weit öffnen für eine illegale Zensur, die niemand mehr nachvollziehen kann. Strafverfolgung muss beim Staat bleiben. Nicht bei deutschen Straftaten an US-Konzerne ausgelagert werden. Wenn der deutsche Rechtsstaat nicht hinterher komm, dann muss er aufgerüstet werden, um Recht durchzusetzen. Privatisierung von Strafverfolgung ist das allerletzte. Dann man es auch gleich ganz wieder lassen und ist wieder bei Blockwart und Bürgerwehren.

    Das Bild, um das es im Verfahren ging, ist hier auch zu finden? Damit es für Straftäter einfacher ist, es auf Facebook verändert hochzuladen, wo wir dann Facebook beschuldigen? Catch 22.

  2. schönes video :) Was ich nochmal suche ist ein schönes grafisches video oder andere darstellung über das Thema was dort auch angesprochen wird: Die Finanzierung von Webdiensten. Einfach mal zu zeigen welche verschiedenen Refinanzierungsmöglichkeiten es gibt (werbung, spenden, freizeit, paywall, …) und welche nachteile/vorteile das jeweils hat und wie es dazu gekommen ist dass das internet heute so aussieht.

    Auf der einen seite find ich das argument, das facebook nur 12 euro kosten müsste dann aber auch nicht so durchschlagend, denn meine daten würde ich ja dann trotzdem dahin weitergeben, und irgendwie auswertbar sind sie dann ja auch. Es wäre nur die Weitergabe an werbekunden unnötig. Mhh

  3. Schade das der Anwalt eine Niete ist. Hat noch nie einen Prozeß gewonnen. Dem scheint die Aufmerksamkeit zu genügen , Gute Porzeßführung ist für Ihn entweder Nebensache, oder, er ist halt eine …Anwalts Niete …

    1. Schade, dass der Kommentator eine Niete ist. Hat noch nie ein Argument gewonnen. Dem scheint die Aufmerksamkeit zu genügen. Gute Argumentation ist für ihn entweder Nebensache oder er ist halt eine …Kommentatorniete.

      (Ich konnte einfach nicht widerstehen.)

      1. :-) Immerhin folgt aus der Kommentarniete hier kein übler Nachteil , im gegensetz zu einer Anwaltsniete. Zumal wir die übliche Nietenqualität der NP Beiträge auch nicht unter den Tisch fallen lassen sollten. Passt somit ganz gut zueinader.

        1. Na das werden wir erst sehen, ob ein übler Nachteil folgt, denn das war ja nicht die letzte Entscheidung, die der Anwalt für seinen Mandanten erstreiten will. [Update: Der Anwalt hat (nach Medienberichten) sein Mandat abgegeben.]

          Ich würd die etwaige Nietenqualität von NP-Beiträgen ansonsten gern unter den Tisch fallen lassen.

          1. Och, letztens kam auf Arte eine schöne Doku über die Titanik, und ein Ingeneur meinte das an den Plattenstößen der Aussenhaut zu wenig Nieten waren, und darum die Löcher nach der Kollision in der Aussenhaut so groß wurden, das so viel Wasser in so kurzer Zeit eindringen konnte. Mit ein paar Nieten mehr hätte sich die Titanik länger über Wasser halten können. Daraus folgt doch das man nie genug Nieten haben kann. :-)

          2. Naja für den Klienten schon.

            Zitat: „Klar war lediglich, dass sein Anwalt, der Würzburger IT-Jurist Chan-jo Jun, sein Mandat in der Sache abgeben wird.“

            https://www.derwesten.de/politik/selfie-mit-merkel-syrer-scheitert-mit-klage-gegen-facebook-id209855681.html

            Vorher im selben Text steht:
            „Ob es zu einem Hauptsacheverfahren kommen wird, stand am Dienstagnachmittag zunächst nicht fest.“

            Ihr schreibt:
            „Die genaue Begründung des Gerichts steht noch aus. Klar ist aber bereits, dass Anas M. Schadenersatz verlangen und eine weitere Instanz anrufen wird.“

            Da frage ich mich aus welcher Glaskugel das bei NP wieder kommt.

            Das zum Thema Qualität auf NP. Viel Spass im Glashaus.

          3. Es gab in der Redaktion seit Anfang Februar Kontakt mit dem Anwalt von Anas M., dass er sein Mandat abgibt, war aber mir zum Zeitpunkt des Artikels noch nicht bekannt. Ich hatte auch keine Anhaltspunkte dafür, im Gegenteil, und ich war auch nicht in Würzburg. Dass aber weitere gerichtliche Schritt folgen würden, war bereits bekannt. So steht es in dem Artikel.

        2. @Kalingrad
          „Zumal wir die übliche Nietenqualität der NP Beiträge auch nicht unter den Tisch fallen lassen sollten.“
          Deshalb nimmt sich Constanze Ihres Kommentars an.:-)

      2. Die „Intention“ des Kommentars ist bei allen spaß an Wortspielen doch eine andere. Hier sitzt ein engagierter aber in seinen Mitteln eher hilfloser oder beschränkter KLeinanwalt ,den besten Juristen aus große Anwaltskanzleien mit einen Riesenapparat gegenüber. Anstatt das ganze als kleinsolo Anwalt aktiver mit vorhersehbaren Scheitern anzugehen, und dabei zuhoffen, dass der Richter das schon richtig verstehen will, wäre es angebrachter gewesen, sich zunächst breit aufzustellen. Diesen Wink mit den Zaunpfahl hat Ihn der Richter mit den Vorschlag einer Einigung ausdrücklich gegeben, damit das ganze nicht auf eine ( weil schlicht anwaltlich angegangen ) juristische Entscheidung hinauslaufen zu lassen, die dann bindender sein wird.

  4. Das Ansinnen eine private, automatisierte Zensurinfrastruktur mit staatlichem Zugriff zu errichten muss jedem Netzpolitiker und Liberalen alle Haare zu Berge stehen lassen. Auch wenn es umständlich, langsam und teuer ist, so kann der einzig rechtsstaatliche Weg nur über ein ordentliches Verfahren gehen. Also Anzeige, Verpflichtung Facebook zur Informationsübermittlung (im Zweifel als Rechtshilfegesuch über Irland) und ordentliches Gerichtsverfahren gegen die Poster der Inhalte. Nur so bleiben Eingriffe in die Meinungsfreiheit öffentlich, dokumentiert und vor allem anfechtbar. Posts auf Facebook & Co die nicht rechtlich relevant sind, unterliegen damit auch der Meinungsfreiheit und dem Hausrecht Facebooks und nicht den aktuellen Sichtweisen auf die Realität der Regierung. Auch wenn es häufig weh tut, vermeintlich falsche Aussagen, welche nicht in die eigene Filterblase passen, sehen zu müssen. Aber genau das ist die Bedeutung von Meinungsfreiheit: Freiheit auch für andere Meinungen.

    1. Daß ich für die Freiheit der anderen Meinung bin/einstehe dürfte unstrittig sein!
      Was hat das aber mit den eindeutigen Falschdarstellungen zu tun?

      Was ich an der ganzen Geschichte nicht verstehe ist, daß man das Papier verbrennen will, auf dem der Mist geschrieben wurde und nicht an die miesen Schreiberlinge geht.

      1. Was ist den eine eindeutige Falschdarstellung?
        Ich meine die Frage absolut ernst. Solange Menschen auf die Realität blicken gibt es keine absolut objektiv richtige Darstellungen der Realität sondern bestenfalls Positionen die näher dran und weiter entfernt sind. Aber auch diese Nähe objektiv zu messen ist kaum möglich. Dabei ist auch nie die kulturell und persönlich geprägte Bewertungen eines Sachverhaltes selbst einzelner Wörter zu vergessen.
        Wenn man übrigens Fakenews verbieten möchte, sollte man gleich mit Aussagen unserer Bundesregierung anfangen:
        – Die Rente ist Sicher
        – Die Energiewende ist für eine Kugel Eis im Monat zu haben
        – Chemiewaffen im Irak
        usw.
        Mit ein bisschen Suche könnte man nahezu täglich eine Aussage unserer Regierung finden die man durchaus als Fakenews klassifizieren könnte. Und das ist ist das Problem. Es geht nicht um die Wahrheit, es geht um die vermeintlich richtige, die politisch korrekte Sichtweise.

        1. Wenn behauptet wird, daß der Typ auf dem Selfibild mit Merkel der Gleiche wie irgendein Terrorist ist und das objektiv falsch ist, dann ist das eine Falschdarstellung.
          Was gibts daran zu diskutieren oder nicht zu verstehen?

          1. In dem angesprochenen Fall geht es nicht um Fakenews sondern um Verleumdung und dem Recht am eigenen Bild. Beides justizable Angelegenheiten und entsprechend nicht von Facebook sondern durch ein Gericht zu entscheiden. Hier zu löschen wäre imho sogar strafvereitelung.

          2. @Stefan H.
            Schön durchdacht und sehr rechtsstaatlich.
            Vielleicht kannst du mir ja erklären wie das in der Realität aussehen soll.
            Also nicht wie hier im Einzelfall, sondern …
            ja man muss sagen weltweit (da sich das Internet nicht um Nationalstaaten schert)
            bei jedem Strafantragssteller (alle sind ja vor dem Gesetz gleich)
            mit den ganzen „Derivaten“ (man kann den Memtext ja ändern)
            usw. durchexerziert werden soll?
            Und erschwerend …
            wie mach ich das bei Tätern die sich technisch verschleiern?
            Tor … Proxychain (oldschool ich weiss) … VPN …
            selbst ISP vergeben für unterschiedliche User auch mal die gleiche IP
            (ich meine das bei Fefe aufgeschnappt zu haben … hab kein Link zur Hand)

            Man kann das machen …
            dafür braucht man eine NSA ähnliche Struktur … das „allsehende Auge“
            hat man das nicht, läuft jede rechtsstaatliche Anstrengung ins Leere.
            Ein anderer Weg ist möglichst viele Rechtsverletzungen vorher schon zu filtern.

            Die Wahl ist totale Überwachung oder Zensur.

            Es gibt noch einen dritten Weg … ein Paradigmenwechsel …
            ich denke das ist auch der Weg den die Gesellschaften gehen werden.
            Man kennt das aus dem Straßenverkehr …
            Verkehrstote sind keine Mordopfer
            (gestorben, weil jemand zu faul war zu Fuß einzukaufen
            oder unbedingt in den Urlaub wollte
            oder Waren vom anderen Ende der Welt kaufen wollte
            aka niedere Beweggründe)
            sondern „Der Preis der Mobilität“.
            evtl. gibt es auch „Den Preis der Informationssesselschaft“

          3. @Schatten
            Fallstudie :
            Wenn in einem Hate Speech mit Beleidigungen und Bedrohungen, garniert mit einer Morddrohung um sich geworfen wird und diese Hate Post wird von F…buch,Twi…r und Co. gelöscht,was passiert,wenn der Psychopath seine Drohung wahrmacht und eine Prävention dadurch unmöglich war,weil der Post sofort und eigenmächtig gelöscht wurde?
            Beweise von Hass,Gewaltaufrufe und Bedrohungen sollten nicht gelöscht werden,damit die Justiz ,sofern es möglich ist ,eingreifen ,zur Anzeige bringen und ahnden kann.
            Wer Hate Speech veröffentlicht,muss diese zur Anzeige bringen,kein Herauswinden mit dem Kostenfaktor.
            Selbstverständlich sollte die Justiz davon unabhängig nach Straftaten im Netz fahnden und jeder, der von einer Hate Speech betroffen ist,der hat weiterhin das Recht dagegen vorzugehen.
            Dreigleisige Gegenwehr scheint mir am effektivsten.

  5. Man muss ja kein Facebook-Freund sein, aber Zensur ist m.E. wenn es sich nicht um Straftaten handelt, abzulehnen. Es lag offenkundig keine Straftat vor. Somit gibt es keinen erkennbaren Grund Facebook zu verurteilen.

  6. Interessantes Problem, der private, privatisierte „öffentliche Raum“ jetzt mit digital skalierbaren manuellen und automatisierten Überwachungs- und Verfolgungsoptionen.
    Gibt es, auf das Internet bezogen, so etwas, wie einen allgemein zugänglichen, allen verfügbaren, nicht zweckbestimmten, nicht kommerziellen, nicht privatisierbaren Raum? Entsprechend real-world Analogie?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.