Geoblocking: EU-Parlament beugt sich der Filmindustrie

Beim Geoblocking schafft die EU den Sprung in die Gegenwart nicht. – Alle Rechte vorbehalten Sven Scheuermeier

Wie selbstverständlich leben und arbeiten Europäer in beliebigen anderen EU-Ländern, vertreiben Unternehmen ihre Produkte, ohne sich mit Zöllen und anderen Beschränkungen aufzuhalten, oder bieten ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend an. Aber ausgerechnet im digitalen Bereich wollen Schranken nicht fallen, die mehr als antiquiert scheinen: Immer noch bekommen europäische Verbraucher beim Zugriff auf TV- oder Film-Mediatheken regelmäßig den Hinweis zu Gesicht, dass der verlangte Inhalt in ihrem Land nicht verfügbar ist.

So stand denn auch die Abschaffung des Geoblocking weit oben auf der Agenda der EU-Kommission, als sie ihre Pläne zum gemeinsamen digitalen Binnenmarkt vorgestellt hat. Doch die Umsetzung des Vorhabens gestaltet sich bislang zäher als erwartet. Zwar hat die EU im Mai beschlossen, den Zugriff auf Streaming-Abos auch dann zu erlauben, wenn etwa ein Deutscher in Spanien Urlaub macht und die letzte Folge seiner Lieblings-TV-Serie nicht verpassen will.

Doch der viel größere Brocken war die Überarbeitung der Kabel- und Satellitenrichtlinie (CabSat), die auf Online-Inhalte ausgeweitet werden und den grenzüberschreitenden Konsum von Filmen, TV-Serien oder Radiosendungen ermöglichen sollte. Rückenwind erhielt die Kommission unter anderem vom sozialdemokratischen Berichterstatter Tiemo Wölken im EU-Parlament, der sich im federführenden Rechtsausschuss (JURI) für den leichteren Zugang zu Mediatheken eingesetzt hatte. Allerdings machten ihm insbesondere konservative Abgeordnete, gemeinsam mit einer gründlichen Lobbyarbeit der europäischen Filmindustrie, einen Strich durch die Rechnung. Die kulturelle Vielfalt Europas und die finanzielle Absicherung der Filmschaffenden stünden auf dem Spiel, lautete das Argument.

Stark eingedampfter Verordnungsentwurf

Mehrheitlich stutzte deshalb der Ausschuss vor wenigen Wochen Wölkens Vorschlag zurecht und begrenzte die vereinfachte Klärung der Rechte auf Nachrichtensendungen und aktuelle Meldungen. In einem letzten Kraftakt versuchte der Abgeordnete noch, im Plenum über das Mandat abzustimmen, Verhandlungen mit den restlichen EU-Institutionen aufzunehmen. In einer heutigen Abstimmung lehnte das Parlament jedoch ab, das vom JURI erteilte Mandat wieder aufzuheben. Vermutlich ist somit bis auf Weiteres die Chance dahin, Geoblocking innerhalb der EU zu einem großen Teil zu beerdigen.

Vertragsfreiheit war nicht betroffen

Denn selbst trotz der gewünschten Erleichterungen wäre es den Produzenten weiterhin möglich gewesen, ihre Lizenzen geographisch zu begrenzen, also den Vertrieb von Filmen oder Sendungen effektiv auf ein oder mehrere Länder zu beschränken. „Dies sieht auch Erwägungsgrund 11 ganz klar vor, indem er darauf verweist, dass die Vertragsfreiheit bestehen bleibt“, erklärte eine Mitarbeiterin des SPD-Politikers gegenüber netzpolitik.org. Produzenten hätten eine solche Klausel bloß ausdrücklich in den Lizenzvertrag hineinschreiben müssen. „Ganz klar ist aber, dass es vertraglich möglich ist, den Anwendungsbereich auf das Gebiet eines Landes zu beschränken. Denn es wird gerade kein pan-europäisches Lizenzierungssystem eingeführt, sodass die Aussage ‚Buy one, get 27 for free‘ schlichtweg falsch ist.“

Unter anderem mit diesem Argument machte die Industrie Stimmung gegen den Verordnungsentwurf. Diese Vereinfachung bei der Lizenzierung würde „in erster Linie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten privilegieren, zu Lasten der Verhandlungsposition unabhängiger Programmlieferanten“, heißt es in einem Appell der audiovisuellen Kultur- und Kreativwirtschaft. Zudem hätte die Kommission versucht, in dem Bereich das Ursprungslandprinzip einzuführen, was die „exklusive gebietsbezogene Lizenzvergabe von Film- und Fernsehrechten behindert“ hätte.

Zwangslizenz war nicht vorgesehen

Doch auch das ist irreführend, denn das hätte bloß eine rechtssichere Verbreitung von Inhalten bedeutet, da lediglich das geltende Urheberrecht des Herkunftslandes beachtet hätte werden müssen. Etwaige Ausnahmeregelungen anderer Länder wären dabei außen vor geblieben. Überdies hätte niemand Rechteinhaber dazu zwingen können, Online-Rechte zu verkaufen. Und genausowenig hätte es Anbieter von Mediatheken davon entbunden, entsprechende länderspezifische Lizenzen einzuholen und zu bezahlen, um den jeweiligen Inhalt übers Internet verbreiten zu dürfen. „Das Territorialitätsprinzip als solches hat der Entwurf nicht angefasst“, sagte uns Agustín Reyna vom europäischen Dachverband der Verbraucherschützer BEUC. „Anbieter hätten weiterhin für jeden Mitgliedstaat für eine Lizenz zahlen müssen.“

Die konservative Abgeordnete Angelika Niebler ließ diese Einwände nicht gelten. Bei dieser Verordnung gehe es nicht um Geoblocking, um Verbraucherschutz oder den Zugang für Verbraucher zu bestimmten Werken, sagte sie gegenüber netzpolitik.org. „Die Frage wurde bereits in der Portabilitäts-Verordnung gelöst, die kommendes Jahr in Kraft tritt.“ Stattdessen gehe es darum, wie Werke lizenziert werden. „Und da ist die EVP-Fraktion davon überzeugt, dass die Rechte der Schwächsten – der Drehbuchautoren, der Regisseure und ausübenden Künstler sowie die gesamten Kreativen in Europa – gestärkt werden müssen“, sagte Niebler.

Am kommenden Freitag treffen sich nun die Mitgliedstaaten im Rat, um ihre gemeinsame Verhandlungsposition abzustimmen. Wie diese ausfallen wird, bleibt derzeit noch unklar. Zwar bestehe leichte Hoffnung, sagt der Verbraucherschützer Reyna, dass der Rat eine Haltung einnehmen werde, die der Kommission näher stünde als dem Parlament. „Aber einzelne Länder wie Frankreich, Spanien und Italien sind in dem Bereich besonders protektionistisch.“ Gut möglich, dass wir also noch jahrelang mit ärgerlichen Einblendungen, Zugangsbeschränkungen und Film-Piraterie leben werden müssen.

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4 Ergänzungen

  1. ……. Überdies hätte niemand Rechteinhaber dazu zwingen können, Online-Rechte zu verkaufen——- Da kann ich darüber baff sein, dass ein Autor offensichtlich keinen Blasser Schimmer davon hat, wie Filme mit den ÖFR verhandelt werden, dennoch einen Artikel dazu schreibt. Also GAANNZZZ laanngssaam für den Autor. 90 % der Auftragsproduzenten für den ÖFR haben exakt 0 Verhandlungs Macht, andere Verträge zu verhandeln, als exakt diese, die der ÖFR anbietet. Und leider sind diese 90 % jene, die die Guten Programme und Dokumentationen machen. Oft in mehreren Funktionen, als Autor, Regie auch mal Kamera und Schnitt. Geschätzte 10 % haben tatsächlich Verhandlunsgmacht und setzen diese, wie bei babylon Berlin zwischenzeitlich auch ein . Denen ist es inzwischen auch egal, was der ÖFR will, da diese ohnehin globale agierende Medienfirmen sind mit INternationalen Partnen. Der ÖFR ist bei diesen Firmen längst nicht mehr der primäre Distributionskanal. Und nochmal, jeder den ich in der Filmbranche kenne, hat gar nichts gegen eine Europa weite Ausstrahlung. Aber Wölken und die andere neoliberale Clique wollten, das die 90 % das faktisch UMSONST (!) abgeben müssen. ZU lasten der abhängigen kleinen, die großen halten sich bei so einen Blödsinn den Bauch vor lachen.

    1. Danke für den Hintergrund. Ok, aber wenn die ÖR einen von ihnen produzierten Film online verbreiten hätten wollen, dann hätten sie doch trotzdem für jedes einzelne Land eine Lizenz erwerben müssen, wie bisher und weiterhin. Und hätten ein weit größeres Publikum erreicht (und hätten vermutlich auch mit weniger Piraterie kämpfen müssen).

      1. Lieber Herr Rudl, die ÖRR hätten dann eben genau keine Lizenz mehr erwerben müssen. Das war ja der Knackpunkt der Diskussion und die Sorge, die die Produzenten und Kreativen umtrieben hat. Das Herkunftlandprinzip, das auf den OTT/Onlinebereich ausgeweitet werden sollte, besagt eben das. Nur im Herkunftsland müssen die Rechte geklärt werden, in den anderen Ländern eben genau nicht. So ist es auch in der Kabel- und Satellitenrichtlinie (nicht der Verordnung) angelegt. Hier hatte man damals allerdings das Ziel, einen weiteren Verbreitungsweg neben dem Kabel zu etablieren und so für mehr Wettbewerb zu sorgen. Das technische Problem des Satelliten-Overspills wurde urheberrechtlich gelöst. Bei der Verordnung liegt der Fall anders, da es hier eben keinen technischen Overspill gibt, dem es urheberrechtlich zu begegnen gilt. Ganz im Gegenteil.
        Interessanterweise waren es auch nicht nur die Produzenten, die die Vorschläge kritisch gesehen haben. Sämtliche Vertreter der Kreativbranche, der privaten Sender und VoD-Services lehnten die Vorschläge ab. Eine solche Einigkeit in der politischen Problemanalyse ist ausgesprochen selten und spricht dann vielleicht doch für die wirklich tiefgreifenden und auch begründeten Sorgen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.