Gemeinsames Überwachungszentrum von fünf Bundesländern soll 2019 starten

Es ist unterschrieben: Das gemeinsame Zentrum für Telekommunikationsüberwachung der fünf Ost-Bundesländer soll 2019 in Betrieb gehen. Datenschützer und Parlamentarier haben Bedenken, auch wenn beim Datenschutz an manchen Stellen nachgebessert wurde.

Mit einem gemeinsamen Ohr überwacht es sich leichter, denken die fünf Bundesländer (Symbolbild) CC-BY-NC 2.0 Beni Arnold

Ab 2019 wollen Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg ein gemeinsames Überwachungszentrum eröffnen. Das besiegelten die Innenminister- und senatoren der Länder am Mittwoch in Leipzig, dem künftigen Hauptstandort des „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung“ – kurz GKDZ. Nur der Innenminister von Thüringen unterschrieb statt des Staatsvertrages nur eine Absichtserklärung, das Parlament müsse noch einbezogen werden.

Das GKDZ soll die Überwachungskapazitäten der Länder zusammenführen. In Leipzig und der geplanten Außenstelle Dresden werden dann unter anderem Telefongespräche abgehört, SMS mitgelesen und Internetverbindungen mitgeschnitten. Die Länder erhoffen sich davon Kostenersparnisse, da sie nicht mehr fünf Überwachungsinfrastrukturen samt Technik parallel betreiben müssen. Knapp elf Millionen in den ersten fünf Jahren sollen so eingespart werden, heißt es in einer Wirtschaftlichkeitsstudie.

Bedenken beim Datenschutz

Doch gegen die Zentralisierung der Überwachung bestehen Datenschutzbedenken. Im März letzten Jahres veröffentlichten wir einen Entwurf des Vertrages, den die Innenministerien bis zuletzt unter Verschluss gehalten hatten. Schon zuvor äußerte der frühere Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix 2015 Kritik. Unter anderem seien die Aufgaben nicht klar genug benannt, es fehlten Festlegungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten, die Kontrollrechte der einzelnen Landesdatenschützer seien unklar formuliert.

Der damalige Entwurf und die heutige Version unterscheiden sich nicht dramatisch. Doch bei einigen datenschutzrelevanten Punkten gab es Änderungen: Es wurde hinzugefügt, bei allen Maßnahmen müsse der „verfassungsrechtliche Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung“ gewährleistet sein. Darüberhinaus ist nun explizit formuliert, dass die „Grundsätze der Datenminimierung, Datenvermeidung und Datensparsamkeit“ zu beachten seien. Dazu gehört, den Zugang zu den Daten zu begrenzen sowie Daten zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ zu löschen.

Vorversion hatte eingeschränkteren Aufgabenbereich

Im früheren Entwurf hatte der Sächsische Datenschutzbeauftragte große Teile der Datenschutzaufsicht inne. Er allein war dafür vorgesehen, zu kontrollieren, ob Anforderungen an die Informationssicherheit erfüllt sind. Im endgültigen Vertrag ist hinzugefügt, er habe Einvernehmen mit den Datenschutzbeauftragten der anderen Länder herzustellen, wenn die „Kernaufgabe“ – also die Telekommunikationsüberwachung – berührt ist.

Die Liste der GKDZ-Aufgaben war in der alten Version ausführlicher. Während sich der finale Vertrag auf die Überwachungsparagraphen der Strafprozessordnung zurückzieht, enthält der vorige Entwurf noch eine konkrete Auflistung. Darin befanden sich Punkte wie „die technische Analyse und Decodierung von Rohdaten“. Eine solche konkrete Auflistung hätte für die Länder einen Nachteil gehabt: Werden Überwachungsgesetze ausgeweitet, bekäme das GKDZ die zusätzlichen Befugnisse nicht automatisch. Jüngstes Beispiel dafür ist die Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern.

Landesparlamente schlecht informiert

Das GKDZ bereitet nicht nur Datenschützern ein mulmiges Gefühl. In verschiedenen Landesparlamenten herrscht Unmut, da die Parlamentarier zum Teil vollständig von den Planungen zum GKDZ ausgeschlossen waren. Das führte zumindest für Thüringen dazu, dass der Innenminister des Landes mit der endgültigen Unterschrift warten muss, wie er dem MDR erklärte:

Wir haben allerdings die verfassungsrechtliche Aufgabe – ich weiß nicht, ob das in allen Ländern so ist –, vor der Leistung der Unterschrift auch den Landtag noch zu informieren.

Aber der ist nunmal in der Sommerpause und die Unterschrift muss warten. Dem sächsischen Landtag sei bis heute keine offizielle Information gegeben worden, sagte der linke Abgeordnete Enrico Stange der Leipziger Volkszeitung. Der grüne Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann fürchtet, der technische Teil der Kommunikationsüberwachung könnte der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden.

Abschließende Bewertung noch nicht möglich

Das alles hielt den sächsischen Innenminister Markus Ulbig nicht davon ab, den Staatsvertrag gleich ein zweites Mal zu unterschreiben. Zum ersten Mal im April, doch es folgte noch eine Änderung auf Wunsch des Datenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt.

Der thüringische Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse gab gegenüber dem MDR zu bedenken, dass die Datenschutzbehörden der Länder zwar den Vertrag geprüft hätten, aber noch kein abschließendes Urteil fällen könnten:

Wir Datenschützer tun uns schwer damit, die geplante Anlage in Gänze jetzt schon für datenschutzrechtlich für okay zu erklären. Denn die für uns erforderlichen Feinheiten – Feinplanung – dieser Anlage, was Hardware betrifft, was Software betrifft, sind uns Datenschützern derzeit noch nicht bekannt.

Bewertungen der Landesdatenschützer unbekannt

Bislang kann sich die Öffentlichkeit nicht einmal ein Bild der bisherigen Datenschutzbewertungen der Landesdatenschutzbeauftragten machen, mit der Ausnahme von Berlin. Entsprechende Informationsfreiheitsanfragen von uns an Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden abgelehnt, Sachsen verfügt gar nicht erst über ein Informationsfreiheitsgesetz. Thüringen und Sachsen-Anhalt begründeten ihre Ablehnung damit, dass die vertraulichen Beratungen der Behörden nicht beeinflusst werden sollen. Da diese Beratungen nun abgeschlossen sind, werden wir weiter versuchen, an die Einschätzungen der Landesdatenschützer zu gelangen.

Das GKDZ ist nicht das einzige Projekt, bei dem sich Bundesländer bei der Überwachung zusammenschließen. Das Überwachungszentrum Nord ist eine Kooperation von Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein. Es soll 2020 einsatzbereit sein.

11 Ergänzungen

    1. …allerdings mit dem Unterschied, dass das GDR-Vorbild diesmal im Westen offensichtlich wohlwollend übernommen wird. So war das nicht gemeint mit „die guten Sachen aus dem Sozialismus retten“ …

    2. h s, evtl. weiß der Leser mit aktueller Bildung nicht, was „GDR“ bedeutet?
      GDR = German Democratic Republic

      Das war die englische Bezeichnung für Deutsche Demokratische Republik, kurz DDR.

    3. Welch ein Wunder, bei der ehemaligen FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda des SED-Unrechtsregime der DDR Angela Merkel als Kanzlerin der BRD. Die muss sich doch mittlerweile wie in ihrer Jugend fühlen.

  1. Wenn dem so ist, stellt es einen weiteren Schritt zum gläsernen Bürger, oder zur totalen Überwachung dar. Es scheint aber niemand so richtig zu beunruhigen.

    1. Die Dezentralisierung der Exekutive war, nach dem 2.Weltkrieg, eine Möglichkeit die Machtübernahme durch Einzelpersonen (wie in Diktaturen) effektiv zu verhindern, nun wird alles wieder auf den Stand vor 1933 versetzt, damit Deutschland wieder „erwachen“ darf!

      1. Welche Bundesländer haben sich denn da zusammengetan? Das sollte doch alle Fragen beantworten. Früher hieß das in diesen Ländern nur anders – ich glaube Stasi.

  2. Sehr hübscher Kommentar am Ende des oben verlinkten Artikels „Endlich kommt das Abhörzentrum Ost“ aus der Sächsischen Zeitung:
    “ Wieso „endlich“? Schon vergessen, warum ’89 viele Menschen auf die Straße gingen? “

    Ich verstehe nicht, warum es nicht Wahlkampfthema ist, wenigstens bei uns hier Journalisten/ihre Quellen/Opposition davor zu schützen, zu angeblichen „Gefährdern“ deklariert werden zu können, durch zweifelhafte Datenspeicherung der Sicherheitsbehörden, – wir schauen doch gerade dem krassen Verlust von Verfassungswerten in der Türkei, Polen, Ungarn, Großbritannien (da ist’s schon länger her: Guardian-Festplatte zerstört / Miranda gekidnapped ) zu,
    und das mit den plötzlich nicht mehr akkreditierten Photographen beim G20 in Hamburg ist doch noch gar nicht grundsätzlich behoben:
    http://www.deutschlandfunk.de/pflegebeduerftig-kann-man-den-sicherheitsdateien-des-bundes.684.de.html?dram:article_id=391769
    Wer weiß, was unsere Justiz aus den Klagen dieser Journalisten machen wird

    wer kontrolliert das Trennungsgebot Geheimdienste / Polizei bei den GKDZ-Daten?
    Gibt es Whistleblowerschutz für alle GKDZ Mitarbeiter?
    Können wir alle die über uns dort gespeicherten Daten abfragen, berichtigen / löschen lassen?

  3. All diese Schnüffeleien gibt es in diversen Ländern schon seit längerer Zeit. Das wesentlichste Ergebnis daraus ist, es gab überhaupt keine Erfolge durch diesen Unsinn. Bedeutet, die „Politik“ hat den Schuss von dshihadisten24.de nicht gehört, die gibt es nicht. Auch die kriminellen24.de gibt es nicht. Mit diesen Methoden ist nichts zu gewinnen. Die Polizeien und Geheimdienste entwickeln ein Eigenleben, das an die Zeit nach der Machtergreifung der Nazis in Deutschland erinnert.

    Einerseits wissen wir, dass alles durch die Amis, Engländer, Franzosen, Chinesen und sonstwem über das Netz abgeschnorchelt wird. Andererseits plappern „Politiker“ darüber, wie sie die normale Bevölkerung besser ausspionieren können. Nicht etwa darüber, wie man seine Firmen und die Bevölkerung gegen die allgegenwärtige ausländische Spionage schützen könnte. Die Debatten der „Politiker“ und ihrer „Medien“ sind bestenfalls krank. Unvorstellbar, aber die gehen total an der Realität vorbei.

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