Fluggastdaten-Speicherung beschlossen: „Völlig neue Dimension anlassloser Massenüberwachung“

Künftig darf das Bundeskriminalamt die persönlichen Daten von jährlich 170 Millionen Flugpassagieren speichern, analysieren und mit anderen Staaten teilen. Oppositionspolitiker, Staatsrechtler und Aktivisten warnen vor einer verfassungswidrigen Rasterfahndung.

Im Ziel der Rasterfahndung: Passagiere in einem Flugzeug (Symbolbild). – Public Domain Suhyeon Choi

Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse – diese und viele weitere Daten von 170 Millionen Passagieren von Auslandsflügen speichert das Bundeskriminalamt (BKA) ab Mai 2018 für fünf Jahre. Das sieht das „Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten“ (pdf) vor, das Union und SPD in der Nacht zu Freitag im Bundestag ohne Debatte abgesegnet haben. Juristen und die Opposition bezeichnen das Vorhaben als verfassungswidrige Rasterfahndung.

Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie vom April 2016 um. Sie schreibt vor, dass alle Fluggesellschaften ab Mai 2018 eine lange Liste von Daten über jeden Reisenden an die nationalen Polizeibehörden weiterleiten. Darunter die Reiseroute, Anschrift, Telefonnummer und der gebuchte Sitzplatz sowie weitere Informationen. Die Abgeordneten des Bundestages nahmen nur kleinere, formale Änderungen (pdf) an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Bis zu 60 Einzeldaten werden erfasst

Die insgesamt 60 Einzeldaten können die Behörden für fünf Jahre speichern, rastern und mit weiteren Datenbanken vergleichen. Nach sechs Monaten müssen diese Daten zwar „depersonalisiert“ werden, um nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden zu können. Eine richterliche Anordnung kann dies jedoch bei Bedarf rückgängig machen.

Das Gesetz geht sogar über die EU-Richtlinie hinaus und schreibt die Vorratsspeicherung von Fluggastdaten für alle Auslandsflüge vor – und nicht wie in der Richtlinie gefordert nur für Flüge aus oder ins außereuropäische Ausland. Mittels dieser Informationen sollen Polizei und Geheimdienste besser in der Lage sein, terroristische Straftaten und schwere Kriminalität aufzuklären, erklärte Innenminister Thomas de Maizière anlässlich des Kabinettsbeschlusses im Februar.

65 Millionen Euro Kosten pro Jahr

Über 170 Millionen Passagiere reisen laut Eurostat (pdf) jedes Jahr von Deutschland mit dem Flugzeug ins Ausland. Sie alle werden von der verdachtsunabhängigen Massenspeicherung betroffen sein. Um die ungeheure Menge von anfallenden Daten zu speichern und zu rastern, errichtet das Bundeskriminalamt eine sogenannte Fluggastdatenzentralstelle. Kosten für den Aufbau: 78 Millionen Euro. Für den laufenden Betrieb sind weitere 65 Millionen Euro pro Jahr eingeplant. In den Behörden müssen hunderte neue Stellen geschaffen werden.

Erkennung von Reisemustern ist Rasterfahndung

Die umfangreichen Daten der jährlich 170 Millionen Reisenden soll das BKA zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten für zwei Dinge nutzen. Erstens darf es die Daten mit anderen bestehenden deutschen und europäischen Datenbanken, wie etwa dem „Schengener Informationssystems“ (SIS) und der zentralen Fahndungsdatenbank INPOL-Zentral, abgleichen.

Zweitens vergleicht das BKA präventiv die Datensätze aller Passagiere mit als verdächtig geltenden Reisemustern. Gegen die durchleuchtete Person liegt an dem Punkt kein Verdacht oder ein Hinweis auf eine konkrete Gefahr vor. Das ergibt sich erst aus den Reisedaten, die als „problematische Verhaltensmuster“ gelten. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung frühzeitig bislang unbekannte Verdächtige zu erkennen, etwa sogenannte terroristische „Schläfer“. Schon jetzt bekommt die Bundespolizei Informationen zu Flugpassagieren mit Ziel in 24 Ländern (pdf) – darunter etwa Syrien und den Irak – von den Fluggesellschaften übermittelt.

Das Abgleichen mit Reisemustern stelle „faktisch eine Rasterfahndung“ dar, schreibt Prof. Dr. Clemens Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in seiner schriftlichen Stellungnahme (pdf) an den Innenausschuss. Der Staatsrechtler lehnt den Gesetzentwurf ab und warnt vor einer „völlig neuen Dimension anlassloser Massenüberwachung“. Er schreibt:

Geschaffen wird ein Instrument der massenhaften und umfassenden staatlichen Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger die am Flugreiseverkehr teilnehmen, was aufgrund der Masse der Betroffenen und des Fehlens eines Anknüpfungspunktes im eigenen Verhalten erhebliche einschüchternde Wirkung erzeugt.

Opposition: Gesetz ist Verfassungs- und europarechtswidrig

Gegen das Gesetz stimmten die Abgeordneten von den Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. „Es handelt sich um ein weiteres Anti-Terrorgesetz, das nur über ein Mindesthaltbarkeitsdatum verfügt“, erklärt Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss und Mitglied des Innenausschusses gegenüber netzpolitik.org. Weiter kommentiert Renner:

Die Linke lehnt die Errichtung einer riesigen Datenbank zur Vorratsspeicherung von Fluggastdaten (PNR) ab. Die Daten können für mindestens 5 aber auch bis zu 15 Jahre allein deshalb gespeichert werden, weil die Betroffenen ein Flugzeug benutzen. Das ist eine klar verfassungswidrige Rasterfahndung.

Die Große Koalition wolle „Fakten schaffen, ohne Rücksicht auf Verluste“, kritisiert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Konstantin von Notz, gegenüber netzpolitik.org. Er hält das Gesetz für übereilt:

Sehenden Auges schafft die Große Koalition ein wahrscheinlich verfassungs- und europarechtswidriges Gesetz, welches die Steuerzahler sage und schreibe 65 Millionen Euro im Jahr und einmalig 78 Millionen Euro kostet und einen tiefen Einschnitt in die Bürgerrechte bedeutet. Und dies übrigens ohne Not – denn die Umsetzungsfrist der Richtlinie ist erst 2018.

EuGH prüft PNR-Abkommen mit Kanada

Ob die Speicherung der Fluggastdaten mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist, ist zudem noch unklar. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hängt zurzeit noch ein Verfahren über das Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten zwischen Kanada und der EU an. Generalanwalt Paolo Mengozzi bezeichnete das Abkommen bereits als unvereinbar mit den EU-Grundrechten auf den Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre. Angesichts dessen appellierte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhof diese Woche in einer schriftlichen Stellungnahme (pdf) an den Bundestag, die Entscheidung der Richter abzuwarten.

Zug- und Busreisen als nächster Schritt?

Wohin die Reise gehen könnte, zeigt ein Blick nach Belgien. Dort wurde Anfang des Jahres die Vorratspeicherung von Passagierdaten auf Bahn- und Busreisen ausgedehnt. Auch Österreich plant eine Ausweitung. „Die Räume, in denen sich Menschen unbeobachtet vom Staat bewegen und entfalten können, werden zunehmend enger“, warnen folglich die Bürgerrechtler der Digitalen Gesellschaft in ihrer schriftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss (pdf). Es drohe die Totalüberwachung des Reiseverkehrs.

Die innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU und SPD antworteten nicht auf Anfragen von netzpolitik.org.

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14 Ergänzungen

  1. Stört des die Bewohner eines Polizeistaats, das sie in einem wohnen.
    Nicht mehr lange und diese Frage wird auch in Deutschland wieder aktuell.

    1. Der Deutsche Michel gibt schon lange für ein paar Cent vermeintliche Ersparnis oder ein wenig vermeintlicher Bequemlichkeit jegliche Grundrechte an der Garderobe ab und rennt auch nackig durch die Welt. So lange seine Bequemlichkeit nicht sonderlich eingeschränkt ist, Gesichtsbuch und Was‘ Ab funktioniert, und er es nicht direkt im Geldsäckel merkt, ist es dem Deutschen Michel schlichtweg egal. Außerdem ist es doch für die Sicherheit! Ich frage mich ja schon lange, wie es sich mit so viel Angst lebt. „German Angst“ ist nicht ohne Grund zu einem internationalen Begriff geworden. Und meine Landsleute aus meinem Geburtsland Österreich hatten schon immer eine unendliche Obrigkeitshörigkeit und Angst vor ihrem eigenen Schatten.

  2. „Derzeit werden Fluggastdaten nach § 31a des Bundespolizeigesetzes
    (BPolG) von 55 Abflughäfen aus 24 Staaten auf Anordnung des
    Bundespolizeipräsidiums durch die Luftfahrtunternehmen übermit-
    telt.“ (aus dem verlinkten Dokument)

    Kann es sein, dass sich da im Artikel ein kleiner Fehler eingeschlichen hat?

  3. … und nach Bus und Bahn würde sich ja auch noch das Auto anbieten … und wie war das mit der Einführung von eCall …

    1. Das habe ich mich beim Lesen auch gefragt: Wie macht man denn die Depersonalisierung von Daten nach richterlicher Anordnung wieder rückgängig? Da muss ja die Verbindung zu den Personendaten irgendwo doch gespeichert bleiben, sonst funktioniert das nicht.

  4. Klagt jemand dagegen?
    Kann man sich dranhängen?
    Finanziell kann ich leider nicht unterstützen, da ich leider seit Jahren in Armut und mit Existenzproblemen vor mich hin vegetiere… aber so wie bei der Klage gegen die VDS kann ich zumindest meine Unterschrift beisteuern.

  5. Einem Staat, der schon die Meldedaten seiner Bürger an jeden verkauft, der zahlt und nicht einmal seine Verfassungsorgane vor Computersabotage zu schützen vermag, kann man nicht vertrauen! Es ist selbstverständlich nur eine Frage der Zeit, bis auch die Passenger Name Records verkauft oder geleakt werden. Zusammen mit den Mobilfunk-Verbindungsdaten sind wir dann wirklich gläsern!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.