Finale Version des NetzDG-Gesetzestextes für die Abstimmung im Bundestag ist da

Die Große Koalition hat sich auf eine finale Version des Hate-Speech-Gesetzes geeinigt, die wir hier veröffentlichen. Am Freitag ist die Debatte und Abstimmung im Bundestag.

CC-BY-SA 2.0 Michael Coghlan

Die Große Koalition im Bundestag hat heute dem Rechtsausschuss eine finale Version des Entwurfes des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vorgelegt. Der Gesetzesvorschlag soll am kommenden Freitag im Deutschen Bundestag abgestimmt werden. Derzeit steht die Plenardebatte für 8 Uhr am Freitag Morgen auf der Tagesordnung des Bundestages. 45 Minuten sind für die Debatte eingeplant.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde in einigen Punkten entschärft. Trotz dieser Nachbesserungen bleibt das Gesetz eine Gefahr für die Meinungsfreiheit, vor allem weil große Plattformen mit Bußgeldandrohung verpflichtet werden, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb einer kurzen Frist zu löschen. Damit besteht weiterhin die Befürchtung, dass zuviel gelöscht wird und damit die Meinungsfreiheit gefährdet ist.

Nach allem, was wir bislang im Vergleich sehen, hat sich der Entwurf zwischen gestern und heute nicht mehr verändert.

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5 Ergänzungen

  1. Was leider immer wieder und auch hier falsch dargestellt wird, ist die angebliche Bußgelddrohung, weil nicht gelöscht wurde. Das ist nach wie vor falsch. Es gibt Bußgelder, wenn ein solches Verfahren nicht eingerichtet wurde. Für Löschung oder Nichtlöschung selbst gibt es kein Bußgeld. Ändert natürlich nichts am eigentlichen Problem dieses Gesetzes. Diese Falschdarstellungen könnten aber dazu führen, dass die „Besser Löschen als Zahlen“-Entscheidungen – ohne eigentlichen Grund – tatsächlich getroffen werden.

    1. Ja, hinzu kommt, dass wir kein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung über ein privates Social-Media-Unternehmen innehaben. Das wilde Rumgelösche, welches bald wahrscheinlich Einzug ins Neuland haben wird, ist somit vielleicht legal, aber illegitim, da Social-Media eine mittlerweile wichtige Informations- und Austauschplattform darstellt. An sich eine rechtliche Zwickmühle, die Maas dadurch löst, indem er die Unternehmen dazu verleitet Overblocking zu betreiben, ohne, dass das grundrechtlich problematisch wäre. Private Unternehmen können lösch was sie wollen.

  2. Ich habe mir die Abstimmung live angesehen. Es ist eine Frechheit, was sich hier im Bundestag abspielt. Wenn die Grünen und Linke alle im Bundestag gewesen wären, hätten sie die wenigen CDU/SPD Abgeordnete überstimmen können. Es ist aber Freitag und so früh kann unser eins nicht erwarten, dass Abgeordnete die dagegen sind auch anwesend sind. Die Grünen sind genauso Schwätzer wie die GroKo. Es interessiert sie nicht und „private“ Interessen (Unterstellung) gehen einfach vor. Es kann sich jeder auf Phönix überzeuge und sich die Abstimmung ansehen.

    1. Nein, das stimmt so nicht. Wenn die Grünen und Linken komplett dagewesen wären, hätte ein Vertreter der Union oder der SPD mit einem Antrag zur Geschäftsordnung die Abstimmung blockiert, die hätten alle ihre Kollegen und Kolleginnen gerufen und später bei der Abstimmung immer noch die Mehrheit gehabt.

      1. :-( Ich bin mir bei vielen Dingen die sich dort abspielen nicht mehr sicher. Danke für den Hinweis.

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